Archive for the ‘Allgemein’ Category

Petri Heil beim nächtlichen Angeln

Posted by Klaus on 3rd Februar 2022 in Allgemein

Pressemeldung 3.02.2022

Die neue Landesfischereiverordnung ist in Kraft. Die neue Verordnung schafft Klarheit für die Anglerinnen und Angler im Land, stärkt den Artenschutz und sichert die hohen Ausbildungsstandards. Nachtangeln ist nun an den meisten Gewässern im Land erlaubt. Zudem ist der heimische Steinkrebs jetzt ganzjährig geschützt.

Nach langem, zähem Ringen, Diskutieren und Debattieren ist das Nachtangelverbot in Baden-Württemberg nunmehr an den meisten Gewässern Geschichte. Mit der Veröffentlichung der geänderten Landesfischereiverordnung im Gesetzblatt wurde die Beschränkung der nächtlichen Angelfischerei, das sogenannte „Nachtangelverbot“, aufgehoben.

Nachdem sechs Kläger vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gegen das Nachtangelverbot geklagt hatten und Recht bekamen, hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz reagiert und das generelle Nachtangelverbot für alle Angler an den meisten Gewässern in Baden-Württemberg aufgehoben. „Das Gericht hat festgestellt, dass das Nachtangelverbot wie bisher praktiziert nicht ausreichend über die Ermächtigung im Fischereigesetz abgedeckt war. Deshalb haben wir die notwendigen Anpassungen vorgenommen und sind damit auch dem Wunsch vieler Angler nachgekommen“, erklärte Minister Peter Hauk.

Nachtangelverbot am Bodensee und am Kraftwerk Rheinau bleibt bestehen

Ob es auch in Zukunft an weiteren ausgesuchten Gewässern in Baden-Württemberg Einschränkungen der nächtlichen Fischerei geben wird, muss sich zeigen. „Eine Beschränkung der Fischerei zur Nachtzeit kann auch in Zukunft dem Schutz der Fischerei dienen, zum Beispiel, um stark gefährdete Fischarten zu bestimmten Zeiten oder in speziellen Gebieten zu schonen“, so Minister Hauk. Regelungen dazu sind im Rahmen der Erlaubnisscheine möglich und könnten vom Fischereiberechtigten für ausgesuchte Gewässer getroffen werden. Außerdem könnten von Seiten des Naturschutzes in Zukunft Regelungen für einzelne Schutzgebiete erlassen werden.

Am Bodensee und am Kraftwerk Rheinau bleibt das Nachtangelverbot aus fischereilichen Gründen aber bestehen. Hier gibt es internationale Vereinbarungen mit den Bodenseeanrainerländern Bayern, Österreich und der Schweiz, die gleichlautende Beschränkungen der nächtlichen Fischerei in ihren Rechtsvorschriften haben. „An Gewässern wie dem Bodensee, in denen Berufsfischer und Angelfischer den Fischen nachstellen, dient eine Beschränkung der Fischerei zur Nachtzeit vor allem der Befriedung verschiedener Fischereiformen und ermöglicht eine optimale Gewässerhege“, erläutert Minister Hauk.

Steinkrebs in Liste der ganzjährig geschützten Arten aufgenommen

Im Rahmen der Novelle der Landesfischereiverordnung wurde außerdem der Steinkrebs, eine gefährdete heimische Krebsart, die auf der Roten Liste der Arten Baden-Württembergs als stark gefährdet eingestuft ist, in die Liste der ganzjährig geschützten Arten aufgenommen. Dadurch erhält der kleine Krebs, der in Baden-Württemberg nur noch in wenigen Restrefugien vorkommt, einen besonderen Schutzstatus.

Zur Aufrechterhaltung des hohen Ausbildungsniveaus für unsere angehenden baden-württembergischen Anglerinnen und Angler wurde ein Leitfaden zur Erstellung geeigneter Lehrmaterialien für Vorbereitungskurse zur Fischerprüfung in die Verordnung aufgenommen. An diesem können sich nun alle Anbieter für Vorbereitungslehrgänge zur Fischerprüfung orientieren, um Grundlagen für einen qualitativ hochwertigen Ausbildungslehrgang erarbeiten zu können. Außerdem wurde die Frist zur Anmeldung zur Fischerprüfung von acht auf vier Wochen herabgesetzt.

Das Angeln in freier Natur, welches sich zunehmender Beliebtheit erfreut, wird in Zukunft also in Baden-Württemberg fast überall rund um die Uhr möglich sein. „Ich bin sicher, dass unsere qualitativ hochwertige Ausbildung auch weiterhin dafür sorgen wird, dass Anglerinnen und Angler im Land sich verantwortungsvoll gegenüber der Umwelt und ihren Mitgeschöpfen verhalten und unvergessliche Naturerlebnisse genießen“ so Minister Peter Hauk. In diesem Sinne „Petri Heil!“.

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Weitere Mittel aus dem Sirenenförderprogramm bewilligt

Posted by Klaus on 2nd Februar 2022 in Allgemein

Pressemeldung 2.02.2022

Baden-Württemberg bewilligt weitere Mittel aus dem Sirenenförderprogramm des Bundes in Höhe von rund 2,6 Millionen Euro. Es ist gut und richtig, dass viele Kommunen im Land neue Sirenen anschaffen und vorhandene Sirenennetze ertüchtigen.

„Wenn eine Gefahr droht, ist eine unverzügliche Warnung der Bevölkerung sehr wichtig. Wir brauchen dazu einen Warnmix, mit analoger und digitaler Technik. Das Heulen von Sirenen sorgt für einen Weckeffekt und kann die Bevölkerung schnell und effektiv auf Gefahrenlagen aufmerksam machen. Es ist deshalb gut und richtig, dass viele Kommunen im Land aktuell in die Warninfrastruktur investieren, neue Sirenen anschaffen und vorhandene Sirenennetze ertüchtigen. Wir unterstützen die Kommunen bei ihrem Engagement. In den kommenden Tagen werden weitere Städte und Gemeinden im Land ihre Förderbescheide aus dem Sirenen- förderprogramm erhalten“, sagte der stellvertrende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

Weitere 2,6 Millionen für die Sirenenförderung vom Bund

Für die Sirenenförderung stellt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe den Kommunen in Baden-Württemberg insgesamt rund 11,2 Millionen Euro aus dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket 2020 bis 2022 zur Verfügung. Im Dezember 2021 sind vom Bund, in einer ersten Tranche, bereits rund 5,5 Millionen Euro ins Land geflossen. Jetzt werden weitere Mittel in Höhe von rund 2,6 Millionen Euro bewilligt. Diese stehen den Regierungspräsidien entsprechend des jeweiligen Bevölkerungsanteils zur Verfügung. Die restlichen rund drei Millionen Euro noch ausstehenden Fördermittel sollen bewilligt werden, nachdem der Bundeshaushalt 2022 beschlossen ist und der Bund die Mittel dem Land Baden-Württemberg zuweisen kann.

„Durch den Ausbau und die Ertüchtigung der Sireneninfrastruktur wird unser Spektrum an Warnmitteln weiter ergänzt. Bereits heute können die Bürgerinnen und Bürger über eine Vielzahl von Warnmitteln erreicht werden: Ob über Warn-Apps wie NINA, Radio, Fernsehen, Onlineplattformen oder digitale Stadtinformationstafeln – die Nutzung von verschiedenen Kanälen ist wichtig, damit wir die Bevölkerung in den unterschiedlichsten Lebenssituationen bestmöglich mit Warnmeldungen erreichen können“, so Minister Thomas Strobl.

Warnmeldungen auf möglichst vielen Wegen verbreiten

In Baden-Württemberg können die für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden das Modulare Warnsystem “MoWaS“ zur Warnung der Bevölkerung einsetzen. Warnmeldungen können damit auf möglichst vielen Wegen verbreitet werden, um so einen möglichst großen Teil der Bevölkerung zu erreichen. Derzeit sind an “MoWaS“ die Warn-Apps “NINA“, “KATWARN“ und “BIWAPP“, einige regionale Warn-Apps, Rundfunk- und Fernsehanstalten, Zeitungsredaktionen und Onlinedienste, digitale Stadtinformationstafeln und einige Verkehrsunternehmen angeschlossen.

In Zukunft sollen auch Sirenen an “MoWaS“ angeschlossen und die Warnung über Cell Broadcast integriert werden. Alle angeschlossenen Warnmittel können über “MoWaS“ zeitgleich und mit einer Eingabe ausgelöst werden.

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DHL verbessert sein Leistungsangebot beim kleinformatigen internationalen Warenversand

Posted by Klaus on 1st Februar 2022 in Allgemein

Pressemeldung 1.02.2022

Die verbesserte „Warenpost International“ bietet einen sicheren und zuverlässigen Versand von kleinformatigen Waren in über 220 Länder und Territorien der Welt.

  • Einfache Nutzung der Warenpost International durch Integration ins DHL-Geschäftskundenportal
  • Standard- und Premiumversand: Mehr Flexibilität durch unterschiedliche Versandoptionen
  • Weltweiter Versand durch Nutzung der internationalen Post-Netzwerke

Bonn – DHL erweitert ab sofort das Leistungs- angebot für Vertragskunden beim internationalen Warenversand. Die verbesserte „Warenpost International“ bietet einen sicheren und zuverlässigen Versand von kleinformatigen Waren in über 220 Länder und Territorien der Welt. Die Integration der Warenpost International in das DHL-Geschäftskundenportal macht es für registrierte Geschäftskunden künftig deutlich einfacher, den Versand ihrer Produkte als warentragende, internationale Briefsendung zu beauftragen, diese Sendungen zu verfolgen sowie Rechnungen und Reports einzusehen. Die Warenpost International wird im Briefnetz der Deutschen Post und des jeweiligen internationalen Zustellpartners befördert. Dies bedeutet in der Regel eine gleichbleibend hohe Qualität, weitgehend unabhängig von saisonalen Schwankungen, wie sie in Paketnetzen z.B. in der Vorweihnachtszeit auftreten können. Foto, DP DHL

Die Warenpost International ist für Vertragskunden verfügbar, die insgesamt mehr als 200 warentragende Sendungen (Paket- und/oder Warenpostsendungen) versenden. Dabei haben sie die Wahl zwischen den Varianten „Standard“ und „Premium“. Die Standard-Versandoption ist die günstigste, beinhaltet jedoch – wie im nationalen Briefversand auch – keine Sendungsverfolgung und keine Haftung. Diese sind nur in der Premium-Variante enthalten.

„Mit der Warenpost International bieten wir unseren Geschäftskunden zusätzliche, preislich und qualitativ attraktive Optionen für den internationalen Versand von kleinformatigen Waren“, sagt Alexander Schauer, der das Produktmanagement Export/Crossborder im Unternehmensbereich Post & Paket Deutschland verantwortet. „Die Beförderung im Briefnetz ermöglicht insbesondere beim Premium-Versand weltweit eine hohe Laufzeitqualität. So bieten wir dem Versender ein einzigartiges Preis-Leistungs-Verhältnis.“

Kunden können die Warenpost International auch klimafreundlich mit 0,20 Euro „GoGreen-Aufschlag“ pro Sendung versenden, unabhängig vom Zielland.

„Der weltweite Versand, insbesondere von kleinformatigen und leichtgewichtigen Sendungen, wächst weiterhin sehr stark“, so Alexander Schauer. „Dies hat uns veranlasst, die Warenpost International noch stärker an den Bedürfnissen unserer E-Commerce-Kunden auszurichten. Für die Versender bedeutet das, dass sie künftig alle nationalen und internationalen warentragenden Produkte von DHL Paket und Deutsche Post über einheitliche Systeme und mit harmonisierten Prozessen versenden und ihren Sendungsverlauf verfolgen können. So reduzieren wir Komplexität und unterstützen unsere Kunden, in diesem wichtigen Wachstumssegment wettbewerbsfähig zu bleiben.“

Weitere Informationen zur Warenpost: www.dhl.de/warenpostinternational

Wochenendbilanz der Polizei 29. /30.01.2022

Posted by Klaus on 31st Januar 2022 in Allgemein

Pressemeldung

Die Protestaktionen gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verliefen am vergangenen Wochenende weitgehend friedlich. Landesweit waren rund 25.000 Demonstranten bei rund 62 Versammlungen auf den Straßen unterwegs.

„Die erfreuliche Bilanz der Versammlungen am Wochenende ist: Das Demonstrationsgeschehen verlief weitestgehend ruhig. Den wenigen Unruhestiftern ist es nicht gelungen, die Versammlungsteilnehmer aufzuwiegeln. Wo notwendig, schritt die Polizei konsequent ein und konnte mit den Anti-Konflikt-Teams die Lage rasch beruhigen“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl mit Blick auf das vergangene Wochenende.

62 Versammlungen mit rund 25.000 Teilnehmern

In der Gesamtschau wurden von Freitag, 28. Januar 2022 bis einschließlich Sonntag, 30. Januar 2022, landesweit 62 überwiegend störungsfreie Versammlungen mit einem unmittelbaren Bezug zur Corona-Pandemie polizeilich begleitet. An den Versammlungen nahmen etwa 25.000 Bürgerinnen und Bürgern teil. Insgesamt waren rund 1.500 Einsatzkräfte der Polizei gefordert. Im Ergebnis verliefen die Kundgebungen und Aufzüge nahezu friedlich. Die Polizei leitete 35 Straf- und 162 Ordnungswidrigkeiten-Verfahren ein, führte 208 Personenüberprüfungen durch und erteilte in mehreren Fällen auch Platzverweise.

Versammlungsgeschehen am Freitag

Die teilnehmerstärkste Versammlung am Freitag fand in Ulm statt, wo rund 3.500 Personen gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie protestierten. Die Polizei setze die Allgemeinverfügung der Stadt Ulm konsequent durch und leitete 127 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Maskentragepflicht ein. Als der Aufzug sich kurzzeitig nach Neu-Ulm/Bayern verlagerte, kam es zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten aus der Hooligan-Szene und bayerischen Polizeikräften. In diesem Zusammenhang unterstützten Beamte des Polizeipräsidiums Einsatz die Maßnahmen der bayerischen Polizei.

Versammlungsgeschehen am Samstag

Am Samstag hatten sich in Reutlingen und Freiburg zu den teilnehmerstärksten Zusammenkünften jeweils rund 4.500 Demonstranten eingefunden. Auch in Konstanz (1.500) und in Ravensburg (1.000) waren die Teilnehmerzahlen vierstellig. Zu den sechs Demonstrationen „für“ die Pandemie-Maßnahmen versammelten sich circa 1.150 Bürgerinnen und Bürger, davon rund 500 in Baden-Baden.

Es ergaben sich keine nennenswerten Ereignisse außer in Freiburg, wo eine Radfahrergruppe aus der Antifa-Szene kurzzeitig einen Aufzug blockierte und einem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Reutlingen mit drei leichtverletzten Polizeikräften.

Versammlungsgeschehen am Sonntag

Am Sonntag beteiligten sich in Albstadt-Ebingen im Zollernalbkreis bis zu 2.000, darunter auch etwa 50 mutmaßlich der Reichsbürgerbewegung zuzuordnende, Personen an einem sogenannten „Querdenker-Spaziergang“ durch die Innenstadt. Kurzzeitig herrschte dabei eine aufgeheizte Stimmung, die aber durch einen konsequenten Einsatz der Polizei und die Ansprache durch ein Anti-Konflikt-Team rasch beruhigt werden konnte. Kurz vor Einsatzende wurde ein Polizeibeamter beleidigt und ein weiterer tätlich angegriffen. Dieser blieb jedoch unverletzt. Gegen die Täter wurden Strafverfahren eingeleitet.

Auch in Baden-Baden zogen rund 1.300 Kritiker der Pandemie-Maßnahmen durch die Stadt. Dieser Aufzug verlief durchgehend störungsfrei, die Auflagen der Versammlungsbehörde wurden weitgehend beachtet.

Fokus liegt auf Kontrolle der Corona-Verordnung

Neben dem Versammlungsgeschehen konzentrieren sich die Maßnahmen der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Landes weiterhin auf die Kontrollen zur Einhaltung derCorona-Verordnung. Allein zwischen Freitag, 28. Januar 2022, und Sonntag, 30. Januar 2022, wurden im Zuge dieser Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen 4.350 Personen und knapp 2.400 Fahrzeuge kontrolliert. Dabei wurden rund 350 Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt. Ein Großteil davon bezog sich mit beinahe 270 Verstößen auf die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden von der Polizei Baden-Württemberg damit mehr als 2,27 Millionen Personen und 840.000 Fahrzeuge kontrolliert sowie rund 382.000 Verstöße gegen die erlassenen Verordnungen festgestellt.

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Am Montag nächster Warnstreik bei der Postbank

Posted by Klaus on 28th Januar 2022 in Allgemein, Veranstaltungen - TV - Tipps - Kuriositäten

Pressemeldung verdi 28.01.2022

Bei der Postbank ruft ver.di Baden-Württemberg am kommenden Montag (31.01.2022) zum zweiten Mal in der laufenden Tarifrunde zum Warnstreik auf. Aufgerufen werden Beschäftigte der Postbank Direkt in Stuttgart, dem Callcenter der Postbank. ver.di will mit dem Warnstreik im Rahmen bundesweiter Arbeitsniederlegungen den Druck auf die Arbeitgeber vor der zweiten Runde weiter erhöhen.

Insgesamt arbeiten in Baden-Württemberg rund 1.500 Beschäftigte im Deutsche Bank Konzern, die unter die Postbanktarifverträge fallen; davon sind knapp 40 Prozent im Beamtenstatus.
Aufgrund der Pandemie findet auch am Montag keine Kundgebung oder Streikversammlung statt.

Petra Sadowski, bei ver.di für die Postbank zuständig: „Der Deutsche Bank Konzern hat 2021 den höchsten Gewinn seit zehn Jahren erzielt. Ermöglicht haben dies alle Beschäftigten der Deutschen Bank, zu der auch die Postbankbeschäftigten zählen. Seit fast zwei Jahren arbeiten sie unter schwierigsten Umständen und haben den Laden am Laufen gehalten. Von der Umstellung vom Büroarbeitsplatz ins Homeoffice durch die Pandemie profitiert vor allem die Bank – im Gegensatz zu den Beschäftigten. Die Streikenden erwarten, dass ihre Leistungen jetzt anerkannt werden. Geld dafür ist mehr als genug erwirtschaftet worden.“

Die Auftaktrunde bei den Tarifverhandlungen für die Postbank-Beschäftigten im Deutsche Bank-Konzern zwischen ver.di und der Deutschen Bank war am 10. Januar ergebnislos zu Ende gegangen.

ver.di fordert sechs Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 180 Euro. Daneben fordert die Gewerkschaft eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 150 Euro sowie eine unbefristete Übernahme für Auszubildende nach Abschluss der Ausbildung.
Für den Bereich Postbank Klassik fordert ver.di zusätzlich den Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung für alle Beschäftigten, einen Anspruch auf mobiles Arbeiten (inkl. mobiler Arbeit von zu Hause) von 20 bis zu 60
Prozent der Arbeitszeit, eine Ausstattungspauschale in Höhe von 1.500, Euro für Beschäftigte, die mobil arbeiten, sowie eine Mobilitätshilfe in Höhe von 1.500, Euro für Beschäftigte, die nicht mobil arbeiten, sowie eine monatliche Pauschalzahlung in Höhe von 100 Euro zur Kompensation von
monatlichen Mehraufwendungen im Rahmen mobiler Arbeit von zu Hause oder ein monatliches Mobilitätsbudget in Höhe von 100 Euro.

Die erste Verhandlung fand pandemiebedingt digital statt. Die nächste Verhandlungsrunde ist für den 22. Februar vorgesehen.

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Runder Tisch Mobilfunk eingerichtet

Posted by Klaus on 27th Januar 2022 in Allgemein

Pressemeldung

Die Landesregierung, die kommunalen Landesverbände und Mobilfunknetzbetreiber rufen den „Runden Tisch Mobilfunk“ ins Leben und wollen gemeinsam den Mobilfunkausbau weiter vorantreiben.

„Das mobile Internet hat unser Kommunikationsverhalten grundlegend verändert. Wir müssen nun den nächsten Schritt gehen, um die Chancen des digitalen Wandels voll ausschöpfen zu können. Glasfasernetze und der Mobilfunk- standard 5G sind dafür fundamentale Voraussetzungen. Gerade für ein Flächen- und Technologieland wie Baden-Württemberg brauchen wir eine flächendeckende Versorgung mit breit- bandigem Mobilfunk und gigabitfähigem Festnetz. Nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch vor allem die Unternehmen sind auf eine leistungsfähige Mobilfunk- und Festnetzversorgung angewiesen“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Digitalisierungsminister Thomas Strobl anlässlich der Auftaktveranstaltung zum „Runden Tisch Mobilfunk“. Hierzu hatte Minister Thomas Strobl die Mobilfunknetzbetreiber, den Präsidenten des Gemeindetags, Steffen Jäger, stellvertretend für die kommunalen Landesverbände, die Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg Barbara Bosch sowie Vertreter der betroffenen Ministerien eingeladen.

Intensive Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure

„Mit dem ‚Runden Tisch Mobilfunk‘ werden wir die Zusammenarbeit aller am Mobilfunk beteiligten Akteure intensivieren und so die Mobilfunkversorgung in Baden-Württemberg verbessern. Es geht darum, relevante Themen, wie etwa die Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren beim Mobilfunkausbau, aufzugreifen und den Ausbau des Mobilfunknetzes in Baden-Württemberg voranzutreiben“, erklärte Digitalisierungsminister Thomas Strobl. Pandemiebedingt fand die Veranstaltung als Videokonferenz statt. Der „Runde Tisch Mobilfunk“ soll künftig mindestens zwei Mal jährlich stattfinden.

„Wir haben bereits vor der ersten Sitzung heute damit begonnen, ganz konkrete Maßnahmen für einen schnelleren Ausbau des Mobilfunks im Land umzusetzen: die Bereitstellung von Landesliegenschaften für Sendeanlagen von Mobilfunkunternehmen, die Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, die Erweiterung des im Innenministerium ansässigen Kompetenzzentrums Breitband um den Bereich Mobilfunk und eine eigene Informations- und Kommunikationsinitiative zum Thema Mobilfunk und 5G. Auf diese Grundlagen haben wir im heutigen Termin aufgebaut und werden in den folgenden Sitzungen die weitere Umsetzung angehen“, so Digitalisierungsminister Thomas Strobl.

Flächendeckende und leistungsfähige Mobilfunkversorgung

Die Landesregierung setzt sich für eine flächendeckende und leistungsfähige Mobilfunkversorgung in Baden-Württemberg ein – sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum. Nach aktuellen Zahlen der Bundesnetzagentur werden in Baden-Württemberg über 94 Prozent der Fläche mit der Long Term Evolution (LTE)-Technologie durch mindestens einen Mobilfunkanbieter versorgt – und die Mobilfunknetzbetreiber bauen ihre Netze kontinuierlich weiter aus. Schon 2020 verfügten in Baden-Württemberg 97 Prozent der Haushalte über mobile Breitbanddienste. Auch der 5G-Ausbau nimmt im Land deutlich an Fahrt auf – gegenwärtig werden bereits rund 47 Prozent der Fläche über das sogenannte Dynamic Spectrum Sharing mit dem neuesten Mobilfunkstandard versorgt.

Die Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg Barbara Bosch betonte in ihrem Vortrag die Bedeutung der gesellschaftlichen Akzeptanz für den Mobilfunkausbau: „Das Thema 5G- und Mobilfunkausbau bietet viele Chancen und Möglichkeiten, aber birgt auch Sorgen. Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger informieren und die Kommunen im Land bestmöglich unterstützen, damit sie in den Dialog mit der Öffentlichkeit gehen können. Nur so tragen wir zu mehr Sachlichkeit und Transparenz bei der Diskussion rund um den Mobilfunkausbau bei.“

Kommunale Landesverbände begrüßen Entwicklung

Als Vertreter der kommunalen Landesverbände in Baden-Württemberg erklärte der Präsident und Hauptgeschäftsführer des Gemeindetages Baden-Württemberg Steffen Jäger: „Sowohl der Erfolg des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg als auch die Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse hängen künftig von flächendeckendem Mobilfunk und somit von einer erfolgreichen digitalen Zukunft ab. Wir brauchen einen breiten gesellschaftlichen Konsens für diesen Infrastrukturausbau, bei welchem die Städte und Gemeinden gerne mithelfen wollen, diesen zu erzielen.“

„Der Städtetag begrüßt, dass sich das Land jetzt auch beim Ausbau der Mobilfunkversorgung kraftvoll und koordinierend einbringen will. Wir brauchen eine effiziente 5G-Struktur, die sich an die bereits gut geförderte Glasfaserstruktur anlehnt und dadurch öffentliche Gelder sinnvoll einsetzt. Gleichermaßen wichtig ist das Engagement des Landes, um die Bürgerbeteiligung professionell zu unterstützen und die Akzeptanz-Probleme von Masten in unseren Städten und Gemeinden zu lösen“, so das geschäftsführende Vorstandsmitglied des Städtetags Gudrun Heute-Bluhm.

Der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags, Herr Prof. Dr. Alexis von Komorowski, erklärte: „Eine flächendeckende Mobilfunkversorgung, auch in ländlicher geprägten Gebieten, ist zentraler Bestandteil einer modernen Daseinsvorsorge. Damit eine solche schnellstmöglich erreicht wird, sollten alle zur Verfügung stehenden regulatorischen Mittel genutzt werden. Ein zentrales Anliegen der Landkreise ist es, dass die Synergien, die sich im Zusammenspiel mit dem Glasfaserausbau ergeben, auch konsequent genutzt werden.“

Schulterschluss mit Mobilfunkanbietern

„Wir begrüßen die Initiative des Innenministeriums zum ‚Runden Tisch Mobilfunk‘. Sie verdeutlicht, wie wichtig es ist, dass sich Landesregierung, kommunale Entscheider und Netzbetreiber gemeinsam für eine zukunftsfähige Mobilfunkinfrastruktur in Baden-Württemberg einsetzen. Wichtig für die Netzbetreiber ist dabei, dass wir intensiv über die Verbesserung der Rahmen- und Planungsbedingungen für den bedarfsgerechten Ausbau der Mobilfunknetze im Land sprechen. Das bringt am Ende für private und gewerbliche Nutzer eine bessere Netzabdeckung und 5G-Verfügbarkeit“, so Ingo Reinhardt, Kommunalbeauftragter Mobilfunk bei der Deutsche Telekom GmbH.

Dr. Hannes Ametsreiter, Chief Executive Officer von Vodafone Deutschland, erklärte: „Der Mobilfunkausbau im Ländle geht voran: Mit unserem leistungsstarken LTE-Netz erreichen wir bereits 98,7 Prozent der Bevölkerung. Zeitgleich wächst unser 5G-Netz schneller als alle anderen Netze zuvor: Mehr als 5,3 Millionen Menschen in Baden-Württemberg erreichen wir mittlerweile mit dem Zukunftsnetz – in der Stadt und auf dem Land. Jetzt schalten wir gemeinsam mit der Politik nochmal einen Gang höher: Wir rüsten unser Netz zum modernsten in Europa auf. Mit 5G Standalone kommt das Echtzeitnetz mit ganz neuen Möglichkeiten für Bürger und Unternehmen – und damit ein neuer Digitalisierungsschub für das Bundesland.“

Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen: Mobilfunk und 5G

Archivfoto, Klaus

Anpassung des Stufensystems der Corona-Verordnung zum 28. Januar 2022

Posted by Klaus on 27th Januar 2022 in Allgemein

Pressemeldung 27.01.2022

Zum 28. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg wieder das Stufensystem der Corona-Verordnung. Aufgrund der aktuellen Lage gelten dann die teilweise angepassten Regelungen der Alarmstufe I. Zudem führt das Land eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr ein.

Das Land setzt, wie angekündigt, das Stufensystem mit Anpassungen wieder in Kraft. Die neue Corona-Verordnung des Landes gilt ab Freitag, 28. Januar 2022. Die Landesregierung berücksichtigt in der neuen Verordnung sowohl die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz (PDF) sowie die veränderte Lage durch die Omikron-Variante.

Die Omikron-Variante führt einerseits zu Rekordzahlen bei der Sieben-Tage-Inzidenz, die zuletzt sprunghaft angestiegen ist. Andererseits kann nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen davon ausgegangen werden, dass der Anteil schwerwiegender Verläufe bei Omikron im Vergleich zu der Delta-Variante niedriger sein wird. Aufgrund der sehr hohen Infektionszahlen kann eine erneut starke Belastung des Gesundheitssystems aber nicht ausgeschlossen werden.

Abweichend von der bisherigen Regelung wird daher die Alarmstufe II mit den erheblichen Schutzmaßnahmen und Grundrechtseingriffen nur ausgelöst, wenn die maßgeblichen Schwellenwerte der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (6,0) und die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinen und Patienten (AIB) (490) beide erreicht oder überschritten werden.

Die FFP2-Maskenpflicht für Personen ab 18 Jahren in der Warn- und den Alarmstufen gilt nun grundsätzlich auch in öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie in der Fahrgastschifffahrt und im Luftverkehr.

Aufgrund der aktuellen Lage wird in Baden-Württemberg ab dem 28. Januar 2022 die Alarmstufe I gelten.

Änderungen in der Alarmstufe I

  • In der Alarmstufe I sind Messen und Ausstellungen nicht erlaubt.
  • In der Alarmstufe I bleiben Clubs, Diskotheken und clubähnliche Lokale geschlossen.
  • Für Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen und Kongresse gilt in Alarmstufe I:
    • In geschlossenen Räumen: 2G bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 1.500 Zuschauerinnen und Zuschauer oder optional 2G+ bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 3.000 Zuschauerinnen und Zuschauer.
    • Im Freien: 2G bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber maximal 3.000 Zuschauerinnen und Zuschauern im Freien oder optional 2G+ bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 6.000 Zuschauerinnen und Zuschauern.
    • Bei mehr als 500 Zuschauerinnen und Zuschauern müssen feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden. Maximal zehn Prozent der Plätze dürfen Stehplätze sein.
  • Für Stadt- und Volksfeste gilt die FFP2-Maskenpflicht auch im Freien sowie in der Alarmstufe I zusätzlich eine Besucherobergrenze von 50 Prozent aber nicht mehr als:
    • maximal 3.000 Besucherinnen und Besuchern bei 2G.
    • maximal 6.000 Besucherinnen und Besuchern bei 2G+.
  • Fastnachtsumzüge sind in den Alarmstufen nicht erlaubt.
  • In Bereichen für die für 3G bisher ein negativer PCR-Test erforderlich war, reicht nun ein negativer Schnelltest.
  • Für Veranstaltungen, die der Religionsausübung dienen, wird ab 14. Februar 2022 in den Alarmstufen eine 3G Regelung eingeführt.
  • In der Gastronomie gilt im Innen- und Außenbereich in der Alarmstufe I 2G.

Änderungen in der Alarmstufe II

  • Nur in der Alarmstufe II gelten Ausgangsbeschränkungen in Stadt- und Landkreisen und zwar dann, wenn dort an zwei aufeinanderfolgenden Tagen eine 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern von mindestens 1.500 festgestellt wird. Mit der Erhöhung des Schwellenwerts, der zuvor bei 500 lag, wird der neuen Lage durch die Omikron-Variante Rechnung getragen.

Die Corona-Verordnung des Landes

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung des Landes

Die aktuellen Regelungen für die verschiedenen Lebensbereiche auf einen Blick (PDF)

Impfkampagne in Baden-Württemberg „dranbleibenBW“

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Stadt schließt sechs Schnellteststationen

Posted by Klaus on 27th Januar 2022 in Allgemein, Stuttgart

Presse LHS 27.01.2022

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat Anfang der Woche sechs weitere Corona-Schnellteststationen aufgrund erheblicher Mängel geschlossen. Das hat sie am Donnerstag, 27. Januar, bekannt- gegeben.

Das Gesundheitsamt und das Amt für öffentliche Ordnung hatten am Dienstag gemeinsam mit der Polizei insgesamt 16 Schnellteststationen im Stuttgarter Stadtgebiet kontrolliert. Die Auswahl der Testzentren erfolgte aufgrund von beim Gesundheitsamt eingegangenen Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Einer Teststelle kann die Beauftragung entzogen werden, wenn die in der Testverordnung geforderten Voraussetzungen nicht oder nicht mehr erfüllt werden.

Der Leiter des Gesundheitsamts, Prof. Stefan Ehehalt, sagte: „Testen bleibt ein essentieller Baustein zur Eindämmung der Pandemie. Es hilft dabei, Infektionen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln, Infektionsketten zu unterbrechen und dadurch unser Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu schützen. Über 400 Teststellen in Stuttgart leisten hierzu einen wesentlichen Beitrag. Wenn Zweifel am ordnungsgemäßen Betrieb einzelner Teststellen bestehen, gehen wir diesen Hinweisen natürlich nach.“

In den vergangenen sechs Wochen hatte die Stadt insgesamt 70 Teststellen kontrolliert und davon 24 geschlossen. Hierbei lag der Schwerpunkt auf anlassbezogenen Kontrollen aufgrund gemeldeter Beschwerden. Die Landeshauptstadt Stuttgart führt auch weiterhin Kontrollaktionen durch.

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Baden-Württemberg wird aus luca-App aus- steigen

Posted by Klaus on 27th Januar 2022 in Allgemein

Pressemeldung 26.01.2022

Baden-Württemberg wird den Kooperationsvertrag zur Nutzung der luca-App bei der Nachverfolgung von Kontakten in der Corona-Pandemie nicht verlängern. Die App kann noch bis Ende März dieses Jahres weiter genutzt werden.

Das Land Baden-Württemberg wird den Kooperationsvertrag zur Nutzung der luca-App bei der Nachverfolgung von Kontakten in der Corona-Pandemie nicht verlängern. Dies teilte Gesundheitsminister Manne Lucha am 26. Januar 2022 in Stuttgart mit. Die finale Entscheidung fiel nach einem öffentlichen Experten-Hearing, das das Gesundheitsministerium Anfang dieser Woche veranstaltet hatte.

App kann bis Ende März weiter genutzt werden

„Wir werden nun in einem geordneten Verfahren aus der Nutzung der luca-App aussteigen. Der Vertrag mit dem Anbieter culture4life läuft Ende März aus und wird nicht verlängert werden“, so Lucha. Bis dahin könne die luca-App zunächst weiterverwendet werden. Eine Übergangsphase soll den Nutzern und Anwendern nun die Möglichkeit bieten, sich auf die neue Situation einzustellen.

„Die Entscheidung vor einem Jahr, die luca-App für die Kontaktpersonennachverfolgung zu nutzen und damit den Menschen mehr Freiraum beispielsweise in Form von Gastro- oder Theaterbesuchen zu ermöglichen, war absolut richtig. Inzwischen hat sich die Pandemielage verändert. Mehr als 70 Prozent der Menschen in Baden-Württemberg sind geimpft, gleichzeitig sind die Inzidenzen durch die Omikron-Variante exponentiell gestiegen, und die Kontaktpersonennachverfolgung der Gesundheitsämter konzentriert sich nunmehr auf gefährdete Gruppen und große Ausbrüche. Dadurch werden die luca-Daten praktisch nicht oder nur in seltenen Ausnahmefällen durch die Gesundheitsämter abgefragt und für deren Ermittlungstätigkeiten herangezogen“, so Lucha weiter.

Kontaktpersonennachverfolgung ist dem derzeitigen Pandemiegeschehen angepasst

In der derzeitigen Phase der Pandemie scheine eine individuelle Kontaktpersonennach- verfolgung nicht zwingend erforderlich und faktisch auch nicht leistbar zu sein. Vielmehr sei eine bevölkerungsbezogene Kontaktpersonennachverfolgung zum jetzigen Zeitpunkt die richtige Strategie. „Diese Strategie kann auch mit Hilfe der kostenfreien Corona Warn-App des Bundes, die anonyme Warnungen ausspielt und auf eigenverantwortliches, umsichtiges Handeln der Nutzenden abzielt, unterstützt werden. Wir mussten eine Kosten-Nutzen-Rechnung auf stellen und haben unsere Entscheidung genau abgewogen. Letztlich sind wir zu dem Schluss gekommen, die luca-App nicht weiter zu nutzen“, so Lucha abschließend.

Die Landesregierung wird nun darüber beraten, ob und in welcher Form die individuelle Kontaktpersonennachverfolgung dem jeweiligen Pandemiegeschehen angepasst werden kann und welche Hilfsmittel dafür in Frage kommen. Bis zu einer Änderung der weiterhin gültigen Regelungen zur Datenerfassung, beispielsweise in der Gastronomie, wird Luca allerdings weiter genutzt werden können.

Alle Infos rund um Corona in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg kehrt zum Stufenplan zurück

Posted by Klaus on 26th Januar 2022 in Allgemein

Pressemeldung 26.01.2022

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat im Landtag über das weitere Vorgehen in der Corona-Lage informiert. Baden-Württemberg kehrt zum Stufenplan zurück und passt einige Maßnahmen in der Alarmstufe I an.

In seiner Regierungsinformation hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann heute, 26. Januar 2022, im Landtag über die künftigen Corona-Maßnahmen informiert. Zwar verlaufe Omikron im Schnitt milder als Delta, es sei aber gleichzeitig viel ansteckender. Für geboosterte Menschen sei das Risiko grundsätzlich beherrschbar, aber für nicht geimpfte Personen bleibe auch Omikron gefährlich, so Ministerpräsident Kretschmann zu Beginn seiner Ausführungen.

„Einerseits sehen wir eine teilweise Entkopplung des Infektionsgeschehens von schweren Verläufen und Todesfällen. Andererseits wissen wir: Die Tragfähigkeit des Gesundheitssystems wird in den kommenden Wochen von zwei Seiten gleichzeitig gefährdet“, machte Kretschmann deutlich. „Zum einen durch die hohe Zahl von Neuinfektionen in der Bevölkerung, die den tendenziell milderen Verlauf von Omikron überkompensieren kann. Zum anderen durch die hohe Zahl der Neuinfektionen des Personals in Krankenhäusern und Praxen, die unabhängig von der Schwere der Erkrankung zu vielen Ausfällen führen können.“

Vergleich mit anderen Ländern nur bedingt möglich

Kretschmann hob hervor, dass der Vergleich mit anderen Ländern hier nur bedingt gelten können. Denn in Ländern wie Großbritannien oder Spanien gäbe es eine deutlich höhere Grundimmunisierung in der Bevölkerung. In Deutschland gäbe es – auch vor allem in der Altersgruppe der über Sechzigjährigen – noch viel zu viele Menschen ohne Impfschutz. Es wäre daher ein Fehler, so Kretschmann, die Pandemie jetzt auf die leichte Schulter zu nehmen.

„Der Expertenrat der Bundesregierung hat es glasklar auf den Punkt gebracht (PDF). Damit das Gesundheitssystem nicht überlastet wird, müsste der Anteil der Infizierten, der im Krankenhaus behandelt werden muss, bei Omikron um den Faktor 10 geringer sein als bei Delta“, fasste Kretschmann den Bericht des Expertenrats zusammen. Von einer derart starken Reduktion der Hospitalisierungsrate sei aber laut Expertenrat auf der Basis der aktuell verfügbaren Daten trotz Impfungen nicht auszugehen. Im Gegenteil seien bei weiter steigenden Inzidenzen sehr viele Krankenhausaufnahmen zu erwarten.

„Unsere Intensivstationen sind davon zwar derzeit noch nicht betroffen. Aber es gilt auch, eine Überlastung der Normalstationen und der Arztpraxen zu vermeiden, damit für alle Erkrankten eine gute Versorgung garantiert werden kann“, warnte Kretschmann im Landtag.

Der Omikron-Welle die Spitze nehmen

Zuletzt erinnerte Kretschmann daran, dass auch diejenigen, die nur schwache Symptome entwickelten und nicht ernsthaft erkrankten, nicht automatisch vor langfristigen Folgen verschont blieben.

„Und deshalb ist es richtig, weiter Kurs zu halten und der Omikron-Welle die Spitze zu nehmen“, so Kretschmanns Fazit der aktuellen Lage.

Diese Einschätzung hätten auch die anderen Länder und der Bund bei der Bund-Länder-Schalte am 24. Januar 2022 geteilt (PDF). Dem tendenziell milderen Verlauf von Omikron stehe das Risiko durch die sehr hohen Infektionszahlen gegenüber.

Baden-Württemberg passe in diesem Sinne die Corona-Verordnung nun an, die dann ab Freitag, 28. Januar 2022, gelten soll. Damit kehre Baden-Württemberg zum ursprünglichen Stufenplan zurück. Ab Freitag gelte dann die Alarmstufe I.

„Nun nehmen wir eine Reihe von Neujustierungen in der Verordnung vor – ohne unsere Linie der Vorsicht und Umsicht aufzugeben“, kündigte Kretschmann an.

Neue Regeln der Alarmstufe I

In der Alarmstufe I gelten künftig folgende neue Regeln:

  • Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.
  • Messen sind untersagt.
  • Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt eine Obergrenze von 1.500 Teilnehmern und die 2G-Regel. Veranstalterinnen und Veranstalter können sich aber auch für die strengere 2G+ Regel entscheiden – dann erhöht sich die Obergrenze auf 3.000 Personen.
  • Bei Veranstaltungen draußen gilt eine Beschränkung auf 3.000 Personen bei 2G und 6.000 Personen bei 2G+.
  • Generell gilt bei allen Veranstaltungen, dass maximal 50 Prozent der Kapazität ausgeschöpft werden dürfen.
  • Die FFP2-Maskenpflicht gilt auch im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr (stufenunabhängig).

Die Alarmstufe II tritt künftig nur in Kraft, wenn sowohl der Schwellenwert für die Auslastung der Intensivbetten von 450 und der Schwellenwert für die Hospitalisierungsinzidenz von 6,0 überschritten werden.

Kretschmann kündigte an, dass Fastnachtsumzüge dieses Jahr nicht stattfinden können. „Hier lassen sich die Abstände nicht wirklich einhalten und die Einhaltung der Corona-Regeln gewährleisten“, begründete Kretschmann diese Entscheidung. Bei Hallenveranstaltungen sollen die gleichen Regeln wie bei sonstigen Veranstaltungen gelten.

Die neue Corona-Verordnung wird am Donnerstag, 27. Januar 2022, im Umlaufverfahren beschlossen und notverkündet und gilt dann ab Freitag, 28. Januar 2022.

Quelle: /red