Archive for the ‘Allgemein’ Category

„Einfrieren der Alarmstufe II“ für den Einzel- handel rechtswidrig – Gericht kippt 2G-Regel für Einzelhandel

Posted by Klaus on 25th Januar 2022 in Allgemein

Pressemeldung 25.01.2022 Verwaltungsgerichtshof

Kurzbeschreibung: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit Beschluss vom 25. Januar 2022 § 17 Abs. 1 der Corona-Verordnung mit sofortiger Wirkung insoweit außer Vollzug gesetzt, als die Vorschrift Geltung für die „eingefrorene Alarmstufe II“ im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 2 CoronaVO beansprucht. Denn das „Einfrieren der Alarmstufe II“ durch die Corona-Verordnung der Landesregierung sei voraussichtlich rechtswidrig.

Sachverhalt
Der Antragstellerin wendet sich mit ihrem Antrag nach § 47 Abs. 6 VwGO gegen § 17 Abs. 1 der CoronaVO der Landesregierung in der Fassung vom 11. Januar 2022. Sie betreibt ein Schreibwarengeschäft im Ortenaukreis und sieht sich in ihrer Berufsfreiheit und dem Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt. Schreibwarengeschäfte seien nicht weniger wichtig als Blumengeschäfte, die die Landesregierung zur Grundversorgung rechne und die daher keinen 2 G-Beschränkungen unterlägen. Das Einfrieren der Alarmstufe II sei mit den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes unvereinbar.

Die Landesregierung (Antragsgegner) ist dem Antrag entgegengetreten. Die Vorschrift über das Einfrieren der Alarmstufe II werde im Anschluss an den Beschluss des VGH vom 20. Januar 2022 zur Rechtswidrigkeit der eingefrorenen Alarmstufe II für Studierende zeitnah aufgehoben. Es handele sich um eine vorübergehend zur Anwendung kommende Ausnahmeregelung, mit der der Verordnungsgeber auf das aktuelle Infektionsgeschehen und den derzeit nur beschränkten wissenschaftlichen Erkenntnisstand reagiere. Die 2 G-Beschränkungen für den Einzelhandel seien rechtmäßig.

Beschluss des VGH
Der 1. Senat des VGH hat § 17 Abs. 1 CoronaVO insoweit außer Vollzug gesetzt, als die Vorschrift Geltung für die „eingefrorene Alarmstufe II“ im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 2 CoronaVO beansprucht. Das „Einfrieren der Alarmstufe II“ sei – wie der Senat bereits für Studierende entschieden habe (vgl. Pressemitteilung vom 21. Januar 2022) – voraussichtlich rechtswidrig. Eine Vorschrift, die ausdrücklich „unabhängig“ von der 7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz weitreichende Zugangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen normiere, stehe mit den gesetzlichen Vorgaben aus § 28a Abs. 3 Satz 3 IfSG nicht in Einklang. Erhebliche Grundrechtsbeschränkungen könnten nicht abgekoppelt von der 7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz angeordnet werden. Die Beschränkung des Zugangs zum Einzelhandel sei keine Maßnahme des präventiven Infektionsschutzes nach § 28a Abs. 3 Satz 2 IfSG. Der Gesetzgeber sei ausdrücklich davon ausgegangen, dass zu den Maßnahmen des präventiven Infektionsschutzes nach § 28a Abs. 3 Satz 2 IfSG nur „niederschwellige“ Maßnahmen gehörten.

Der VGH lehnte den Antrag jedoch insoweit ab, als sich die Antragstellerin gegen die Regelung des § 17 Abs. 1 CoronaVO zur (schwellenwertabhängigen) Alarmstufe i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 CoronaVO und zur (schwellenwertabhängigen) Alarmstufe II i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 CoronaVO wandte. Diese Beschränkungen beruhten voraussichtlich auf einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage und verletzten die Antragstellerin nicht in ihrer Berufsfreiheit und dem Gleichbehandlungsrecht (vgl. auch Pressemitteilung des VGH vom 12. Januar 2022).

Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar (1 S 89/22).

Folgen des Beschlusses
Für den Einzelhandel gilt aufgrund des Beschlusses des VGH nun (Stand heute) die Alarmstufe nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 CoronaVO.

Siehe auch: Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen zum 26.01.

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Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen zum 26.01.

Posted by Klaus on 25th Januar 2022 in Allgemein

Pressemeldung

Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen. Am Ende der Seite finden Sie eine ausführliche Übersicht über die jeweiligen Änderungen. Fragen und Antworten zu den verschiedenen Corona-Verordnungen und anderen Themen rund um Corona haben wir hier für Sie zusammengestellt

Änderungen zum 26. Januar 2022

Corona-Verordnung Absonderung

Land passt Absonderungs-Regeln an

Siehe auch:Einfrieren der Alarmstufe II“ für den Einzelhandel rechtswidrig – Gericht kippt 2G-Regel für Einzelhandel

Leckeres aus geschützten Originalen made in Baden-Württemberg

Posted by Klaus on 24th Januar 2022 in Allgemein

Pressemeldung 24.01.2022

Ein Teller mit Grünkernsuppe, daneben Wurst. Darüber liegt ein Schriftzug: „Kulinarische Spurensuche 2022: Ein virtuelles Stelldichein mit geschützten Originalen aus Baden-Württemberg.“ sowie den Siegeln „geschützte geografische Angabe“ und „geschützte Ursprungsbezeichnung“

Ein Videoclip des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zeigt, wie man aus geschützten Originalen Baden-Württembergs im Handumdrehen Genuss zaubert. Der Ursprung von Genuss liegt in guten Produkten. Diese entstehen durch engagierte Produzenten, aber auch durch Kunden, die beides wertschätzen.

„Baden-Württemberg ist das Land der Genießer und des guten Geschmacks und steht für eine Vielfalt hochwertiger regionaler Produkte. Mittlerweile gibt es 17 geschützte geografische Angaben und sieben geschützte Ursprungsbezeichnungen. Der Geoschutz der Europäischen Union (EU) trägt dazu bei, dass ein Original auch ein Original bleibt. Wie geschützte Originale schmecken und wie man daraus im Handumdrehen Genuss zaubert, zeigen die Köche Eberhard Braun und Georg Barta, bei einem virtuellen Stelldichein mit Grünkernsuppe, Schwäbisch-Hällischen Landschwein und Birnen-Chutney“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk bei der Vorstellung des Videoclips zur kulinarischen Spurensuche mit geschützten Originalen aus Baden-Württemberg.

Originale stehen aufgrund ihrer eigenen Geschichte, des authentischen Herstellungsverfahrens und ihrer besonderen Qualität für unverfälschten Genuss und prägen das Profil des Genießerlandes Baden-Württemberg. Dieses Prinzip funktioniere nur, wenn die Produkte und die Menschen, die sie herstellen wertgeschätzt werden. „Wer regional kauft, der hilft mit, unsere Kultur- und Naturlandschaften so zu erhalten, wie wir sie kennen und wertschätzen“, betonte Minister Hauk.

Kampagne „Natürlich: Von Daheim!“

Landwirtschaft sei nicht selbstverständlich und bedürfe viel Engagement und Können. „Die 2017 gestartete Kampagne ‚Natürlich: Von Daheim!‘ entwickeln wir weiter und legen den Fokus auf unsere Bäuerinnen und Bauern sowie das Handwerk und die Verarbeiter in der gesamten Wertschöpfungskette. Denn sie alle haben die Wertschätzung unserer Gesellschaft verdient“, sagte der Minister

Das ‚Virtuelle Stelldichein‘ zum Nachschauen sowie die Rezeptkarten zum Nachkochen mit geschützten Originalen aus Baden-Württemberg ist auf der Webseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz eingestellt.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Kulinarische Spurensuche 2022

Stuttgart – Polizei kontrolliert Maskentragepflicht

Polizeibericht 24.01.2022

Polizeibeamte haben am Freitag und Samstag (21./22.01.2022) mehrere Kontrollen durchgeführt, die ihren Schwerpunkt auf der Einhaltung der Corona-Hygienevorschriften hatten. Beamte überwachten, teilweise mit Mitarbeitern der SSB sowie Beamten des städtischen Vollzugsdienstes, insbesondere die Maskentragepflicht an Haltestellen sowie Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs im gesamten Stadtgebiet. Die Mehrheit der Fahrgäste hielt sich an die aktuellen Vorschriften, sodass die Beamten nur wenige Verstöße ahnden mussten. Die betroffenen Personen müssen mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen.

Siehe auch: Wochenendbilanz der Polizei

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Schülerwettbewerb im Tierschutz startet

Posted by Klaus on 23rd Januar 2022 in Allgemein

Pressemeldung Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

Der Schülerwettbewerb im Tierschutz startet unter Schirmherrschaft von Minister Peter Hauk und Ministerin Theresa Schopper. Der Landeswettbewerb Tierschutz soll Schülerinnen und Schüler ermutigen, sich mit einem gesellschaftlich hoch relevanten Thema auseinanderzusetzen. Bewerbungen sind bis zum 30. April 2022 möglich.

„Tiere spielen in unserem Leben eine bedeutende Rolle, sei es als Haustiere oder auch in der Landwirtschaft. Jeder Einzelne kann durch verantwortungsbewusstes Handeln im Umgang mit Tieren dazu beitragen, dass es diesen gut geht. Mit dem Landeswettbewerb Tierschutz wollen wir das Engagement unserer Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg im Bereich Tierschutz in den Mittelpunkt stellen. Die Themen sind frei wählbar. So können zum Beispiel Arbeiten und Projekte zur Haltung und Pflege von Heimtieren, Tierpatenschaften oder gemeinsame Aktionen mit Tierschutzvereinen eingereicht werden. Wichtig ist, dass der klassische Tierschutz dabei im Fokus steht“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Minister Peter Hauk.

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport schreiben den Landeswettbewerb Tierschutz ‚Schülerinnen und Schüler machen sich für Tiere stark‘ erneut gemeinsam aus. Der Wettbewerb findet unter der Schirmherrschaft von Minister Peter Hauk und Ministerin Theresa Schopper bereits zum zwölften Mal statt.

Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt

„Wir freuen uns schon auf die spannenden Ideen und Vorschläge der Schülerinnen und Schüler. Wir wollen sie ermutigen, darüber nachzudenken, wie guter Tierschutz ihrer Meinung nach aussehen und auch umgesetzt werden könnte. Bei der Dokumentation der Projekte sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Ob Zeichnungen, Bilder oder Bastelarbeiten, Screenshots, Videos oder Fotos – alles ist möglich“, so Kultusministerin Theresa Schopper weiter.

Am Landeswettbewerb Tierschutz können Schülerinnen und Schüler aller vierten bis zehnten Klassen in Baden-Württemberg teilnehmen – einzeln, als Gruppe oder als Schulklasse. Die Kinder und Jugendlichen können die Themen zum Tierschutz frei wählen. So können zum Beispiel Arbeiten und Projekte zur Haltung und Pflege von Heimtieren, Tierpatenschaften oder gemeinsame Aktionen mit Tierschutzvereinen eingereicht werden. Wichtig ist, dass der klassische Tierschutz dabei im Fokus steht. Natur- und Artenschutzthemen wie der Bau von Krötenzäunen oder Nistkästen können bei diesem Wettbewerb nicht berücksichtigt werden. Schülerinnen und Schüler der siebten bis zehnten Klasse können sich auch vertiefend mit Tierschutzthemen wie Tierversuchen, Tiertransporten oder dem Einkaufsverhalten der Menschen auseinandersetzen.

Geldpreise in zwei Preisgruppen

Es gibt Geldpreise zu gewinnen, die in zwei Preisgruppen vergeben werden. Die erste Preisgruppe umfasst Schülerinnen und Schüler der Klassen vier bis sechs, die zweite Preisgruppe Schülerinnen und Schüler der Klassen sieben bis zehn.

Es werden je Preisgruppe fünf Preise vergeben:

  • Erster Platz: je 500 Euro
  • Zweiter Platz: je 400 Euro
  • Dritter Platz: je 300 Euro
  • Vierter und fünfter Platz: je 250 Euro

Die Bewerbungsunterlagen mit Projektbeschreibung können unter dem Stichwort Schülerwettbewerb bis spätestens 30. April 2022 beim Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Kernerplatz 10, 70182 Stuttgart per Post oder per E-Mail an Schuelerwettbewerb@mlr.bwl.de eingereicht werden.

Bei Fragen geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gerne Auskunft. Die Schülerinnen und Schüler können ebenso wie Lehrerinnen und Lehrer unter 0711/126-2163 anrufen oder eine E-Mail an Schuelerwettbewerb@mlr.bwl.de schicken.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Landeswettbewerb Tierschutz – „Schülerinnen und Schüler machen sich für Tiere stark“

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Tierschutz im Land

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Waldstrategie des Landes ist waldpolitischer Kompass der kommenden Jahre

Posted by Klaus on 23rd Januar 2022 in Allgemein

Pressemeldung

Waldstretegie BW

Am 21. Januar fand die digitale Diskussionsveranstaltung „Wald im 21. Jahrhundert – eine Konfliktzone vieler Interessen?“ der Intersectoral School of Governance Baden-Württemberg statt. Die Waldstrategie Baden-Württemberg ist waldpolitischer Kompass der kommenden Jahre. So kann der Wald Teil der Lösung gegen den Klimawandel sein.

„Der Wald ist für uns alle überlebenswichtig, sein Klimaschutzbeitrag beispielhaft. Unsere Erwartungen an ihn sind hoch. Viele verschiedene Ansprüche der Gesellschaft an seine vielfältigen Funktionen sind unter einen Hut zu bringen. Zudem leiden unsere Wälder unter den Auswirkungen des Klimawandels, die sie substantiell bedrohen. Deshalb benötigen wir einen klaren Kompass, wie wir den Wald und seine Waldbewirtschaftung weiterentwickeln. Dazu dient unsere Waldstrategie 2050, die wir in einem breit angelegten Beteiligungs- und Austauschprozess mit verschiedenen Waldakteuren in Baden-Württemberg ständig weiterentwickeln“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk im Nachgang zu einer digitalen Diskussionsveranstaltung „Wald im 21. Jahrhundert – eine Konfliktzone vieler Interessen?“ der Intersectoral School of Governance Baden-Württemberg.

Wälder an den Klimawandel anpassen

Hauk wies in der Veranstaltung mit Vertretern aus Wissenschaft, Naturschutz und Holzwirtschaft darauf hin, dass mehr Klimaschutz nicht mehr Flächenstilllegung bedeute. „Wir müssen die Wälder aktiv an den Klimawandel anpassen. Deshalb geben wir dort wo nötig, waldbauliche Unterstützung, damit sich Wälder zu diversen, resilienten und anpassungsfähigen Wäldern entwickeln. Konkret bedeutet dies für die Wälder in der sogenannten collinen Höhenstufe, wie der Vorbergzone, mit der bisher prägenden Baumart Buche eine Veränderung der Baumartenzusammensetzung hin zu Eiche, Elsbeere, Kirsche und Nuss. Dies geschieht in dem wir die Vielfalt standortsangepasster Baumarten und ihre funktionale und genetische Diversität passiv und aktiv fördern“, sagte der Minister.

Baden-Württemberg ist Wald-Land und zu fast 40 Prozent bewaldet. „Die Menschen im Land haben eine enge Bindung zu ihrem Wald und interessieren sich zunehmend für seinen Zustand. Sie sorgen sich um den Wald, seine Gesundheit, und letztlich um seine Zukunft im Klimawandel“, erklärte Minister Hauk.

Forst:Waldbestand

Anteil der Waldfläche an der gesamten Bodenfläche (Stand: 2017)

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Deshalb müssten die Anstrengungen im Klimaschutz noch deutlich verstärkt werden. „Alle können dazu beitragen den Kohlenstoffdioxid(CO2)-Ausstoß zu reduzieren, indem sie zu regionalen Produkten greifen oder Holz aus nachhaltiger Waldwirtschaft verwenden. Der Wald und seine nachhaltige Bewirtschaftung leisten einen starken Klimaschutzbeitrag. Jedes Jahr vermeiden die wachsenden Waldbäume und das verwendete Holz bis zu 127 Millionen Tonnen CO2 allein in Deutschland. Das sind über zehn Prozent der CO2-Emissionen der Bundesrepublik“, so Minister Hauk. Archivfoto

Die aktuellen Herausforderungen an den Wald könne man nur gemeinsam meistern. „Deshalb wollen wir mit allen Akteuren für den Wald in Baden-Württemberg in einem ständigen Dialog bleiben, wie ihn die Waldstrategie vorsieht. Veranstaltung wie diese dienen auch dazu, sich auf ein gemeinsames Ziel zu verständigen, nämlich den Wald gemeinsam zukunftsfähig aufzustellen und die Waldfunktionen auch für zukünftige Generationen zu sichern“, betonte Hauk.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Wald und Naturerlebnis

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Waldstrategie Baden-Württemberg

Welttag der Feuchtgebiete am 2. Februar

Posted by Klaus on 22nd Januar 2022 in Allgemein

Pressemeldung

Anlässlich des Welttags der Feuchtgebiete finden vom 29. Januar bis zum 6. Februar zahlreiche Exkursionen im deutsch-französischen Ramsargebiet am Oberrhein statt. Feuchtgebiete zeichnen sich durch eine großartige biologische Vielfalt aus.

Auch in diesem Jahr muss pandemiebedingt ein vielfältiges Festprogramm zum Welttag der Feuchtgebiete am 2. Februar entfallen. Um diesen Gedenk- und Aktionstag dennoch angemessen zu würdigen und auf das deutsch-französische Ramsargebiet am „Oberrhein – Rhin supérieur“ hinzuweisen, wird es vom 29. Januar bis 6. Februar in der Region eine abwechslungsreiche Exkursionswoche mit 16 fachkundig geführten Touren geben.

Von einem Besuch bei den Nomaden der Lüfte über die Vorstellung von Revitalisierungsprojekten auf der Rheininsel Kembs oder an der Elz bis hin zu einem Kinoabend in Karlsruhe – die Organisatoren locken mit einem unterhaltsamen Programm.

„Es ist natürlich sehr schade, dass es in diesem Jahr wieder keine zentrale Feier zum Welttag gibt, zumal wir ja schon im vergangenen Jahr das 50-jährige Bestehen der Ramsar-Konvention absagen mussten“, bedauerte Umweltministerin Thekla Walker. „Aber zumindest wird es spannende Exkursionen zu verschiedenen Themen in den Feuchtgebieten geben.“ Die Rheinauen seien wertvolle Rückzugsgebiete für Mensch und Natur. „Sie sind unser Klein-Amazonien. Reich an einzigartigen Lebensräumen und einer biologischen Vielfalt, die ihresgleichen sucht.“

Feuchtgebiete vor Verschwinden bewahren

Der diesjährige Welttag der Feuchtgebiete widmet sich dem Motto „Handeln für Feuchtgebiete“. Es sei ein Aufruf, finanzielles, menschliches und politisches Kapital zu investieren, um die Feuchtgebiete als Lebensadern vor dem Verschwinden zu bewahren und diejenigen wiederherzustellen, die durch menschlichen Einfluss stark beeinträchtigt sind, hob Ministerin Walker hervor.

„Gerade das Feuchtgebietssystem des Rheins mit seinen Auen wurde in den vergangenen 200 Jahren durch verschiedene Ausbaumaßnahmen ökologisch stark beeinträchtigt.“ Und hier setzten alle Beteiligten auch länderübergreifend an: Im Rahmen des durch die Europäische Union (EU) über das Projekt zur europäischen territorialen Zusammenarbeit (INTERREG-Programm) geförderten Projekts Rhinaissance werde derzeit eine Machbarkeitsstudie zur Renaturierung des Rheins und seiner Auen in den Naturschutzgebieten Taubergießen in Deutschland und Île de Rhinau in Frankreich erstellt, sagte Walker. „Auf dieser Grundlage werden verschiedene Maßnahmen identifiziert, um den Rhein dynamischer, lebendiger und widerstandsfähiger zu gestalten.“

Welttag der Feuchtgebiete seit 1997

Den internationalen Welttag der Feuchtgebiete gibt es seit dem Jahr 1997. Seit 2008 richten die französische Region Grand Est, die DREAL Grand Est, Alsace Nature und das Land Baden-Württemberg jährlich im Wechsel den Welttag im Ramsar-Gebiet Oberrhein aus.

Das Übereinkommen zum Schutz der Feuchtgebiete, kurz Ramsar-Konvention, geht auf das Jahr 1971 zurück. Die Konvention ist nach der Stadt Ramsar im Iran benannt, in der 1971 die Verhandlungen zu dem Abkommen stattfanden.

Neben dem Oberrhein sind im Land noch das Wollmatinger Ried sowie der Mindelsee als Ramsar-Gebiet anerkannt.

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Ramsar-Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Exkursionswoche „Handeln für Feuchtgebiete“ im deutsch-französischen Ramsar-Gebiet Oberrhein/Rhin supérieur

Archivfoto Sabine

Stuttgart – Polizeieinsatz wegen Versammlungen

Posted by Klaus on 21st Januar 2022 in Allgemein, In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 21.01.2022

Die Stuttgarter Polizei bereitet sich intensiv auf das Demonstrationsgeschehen am Samstag (22.01.2022) vor und wird mit einer erhöhten Präsenz unterwegs sein. Anlass sind angemeldete Versammlungen, die in der Stuttgarter Innenstadt und am Cannstatter Wasen stattfinden sollen. Dabei stehen insbesondere das Geschehen rund um einen angemeldeten Aufzug von Kritikern der Pandemiemaßnahmen im Stuttgarter Osten sowie eine Versammlungslage am Schillerplatz im Fokus. Das Polizeipräsidium Einsatz unterstützt die Stuttgarter Polizei unter anderem mit Polizeireitern und weiteren Spezialisten. Im Bedarfsfall werden auch Polizeihubschrauber und Drohnen zur Aufklärung und Videobeobachtung eingesetzt. Durch die Versammlungen und den begleitenden Polizeieinsatz muss mit Verkehrsbehinderungen sowie zeitweise gesperrten Straßen in der Innenstadt, Bad Cannstatt und Stuttgart-Ost gerechnet werden. Im Bereich des City-Rings sind wie bislang schon alle nicht angemeldeten und nicht behördlich bestätigten Versammlungen und Ersatzversammlungen mit generellen Aufrufen zu sogenannten „Spaziergängen“ oder ähnlichen Veranstaltungen, die sich gegen die Regelungen der Corona-Verordnung richten (siehe Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Stuttgart / Verbotsbescheid vom 31.12.2021), untersagt.

Archivfoto Manu

Siehe auch >>>>>>Verkehrsbehinderungen durch Demonstrationen am Samstag

Staugefahr Am Samstag 22.01. Verkehrsbehinderungen in der Innenstadt und in Stuttgart Ost erwartet

Für die erste Demonstration müssen zwischen 13.30 und 16 Uhr die Talstraße, die Gaisburger Brücke sowie die Rotenbergstraße, Hackstraße, Teckstraße, Sickstraße und Parkstraße zeitweise gesperrt werden. Die Werderstraße wird zwischen 14 und 16 Uhr für ca. 30 Minuten voll gesperrt.

Die städtische Verkehrsbehörde rechnet mit Verkehrsbehinderungen in Stuttgart Ost, Ostheim, Gaisburg sowie rund um den Neckarpark. Außerdem kommt es zu Auswirkungen auf den ÖPNV: Die Stadtbahn-Linie U9 wird zeitweise ab der Haltestelle „Bergfriedhof“ bzw. „Wangener-/ Landhausstraße“ über die Haltestellen „Ostendplatz“, „Ostheim Leo Vetter Bad“ und „Gaisburg“ umgeleitet, die Haltestellen „Raitelsberg“ und „Schlachthof“ werden nicht angefahren. Ebenfalls betroffen ist die Buslinie 45. Hier wird es zeitweise zu Fahrplanabweichungen kommen. Archivfoto Sabine

Siehe auch: Polizei vor dem SWR-Gebäude Proteste gegen Corona-Maßnahmen in Stuttgart

Obertürkheim – Rucksack aus Linienbus gestohlen – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 20th Januar 2022 in Allgemein

Polizeibericht 20.01.2022

Unbekannte haben am Mittwoch (19.01.2022) aus einem Linienbus, der am Bahnhof Obertürkheim abgestellt war, einen Rucksack gestohlen. Die Täter gelangten zwischen 16.50 Uhr und 17.10 Uhr auf bislang ungeklärte Weise in den verschlossenen Bus und erbeuteten einen Rucksack. Ob ein zirka 185 Zentimeter großer und 70 Kilogramm schwerer Mann mit lockigen schwarz-grauen Haaren und schmalem Gesicht, der sich zuvor verdächtig verhalten haben soll, mit der Tat in Verbindung steht, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Er soll zudem eine schwarze Jacke, einen blauen Pullover, eine blaue Jeans sowie einen hellgrauen Schal getragen haben.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189903500 bei den Beamtinnen und Beamten des Polizeireviers 5 Ostendstraße zu melden.

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ver.di zum Stellenabbau bei der Stuttgarter Zeitungsgruppe in der SWMH – Probleme nicht mit Personalabbau und Tarifflucht lösen

Posted by Klaus on 19th Januar 2022 in Allgemein, Stuttgart

Pressemeldung ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg 19.01.2022

ver.di und die dju kritisieren den heute verkündeten Stellenabbau bei der Stuttgarter Zeitungsgruppe der Südwestdeutsche Medienholding SWMH scharf. Es sollen rund 60 Beschäftigte die Zeitungsgruppe verlassen, bereits mit der letzten Umstrukturierung unter der Überschrift „regionale Medienhausstrategie“ sind 100 Arbeitsplätze abgebaut worden. Der Abbau betrifft die Redaktion Stuttgarter Zeitung/Stuttgarter Nachrichten und die Lokalredaktionen vor Ort, sowie die fünften Bücher; die Ressorts sollen aufgelöst werden.
Ziel sei es, so ver.di, die lokale Berichterstattung deutlich zu minimieren. Alle Leser*innen der unterschiedlichen Zeitungen im Stadtgebiet Stuttgart sollen dann den gleichen Inhalt erhalten. Die Lokalredaktionen sollen zusammengelegt werden in einer neuen Gesellschaft, in die auch Technik und zentrale Dienste integriert werden. Hier droht ein tarifloser Zustand. Der gesamte Stellenabbau wird nach Einschätzung der Gewerkschaft über zwanzig Prozent ausmachen.

Martin Gross, ver.di Landesbezirksleiter: „Wenn der falsche Weg eingeschlagen wurde, sollte man umdrehen und nicht blind weiterfahren. Seit Jahren erfolgt ein Kahlschlag nach dem anderen, immer nach dem gleichen Prinzip: Weniger Ressourcen für Qualitätsjournalismus, mehr fürs Internet. Das Ergebnis: Weniger zahlende Leserinnen und Leser und weniger Einnahmen. Es ist Zeit für einen Kurswechsel.“

ver.di fordert, beim jetzt verkündeten Abbau auf absolute Freiwilligkeit zu setzen

Uwe Kreft, ver.di Konzernbetreuer: „Freiwillig heißt aber nicht, dass jemand eine Abfindung einer für ihn ungeeigneten Stelle vorziehen muss. Die Beschäftigten der Zeitungsgruppe stehen nicht nur für guten Journalismus. Sie wissen auch am besten, was die Leserinnen und Leser interessiert. Es ist Zeit sie bei der Suche nach der der Zeitung der Zukunft endlich einzubeziehen. Lokale Berichterstattung ist das wichtigste exklusive Alleinstellungsmerkmal und Bindeglied zu den Abonnent*innen. Wer hier die Axt anlegt, verletzt sich selbst. Es braucht natürlich Investitionen ins Digitale. Für Qualität braucht es aber auch hier guten und tariflich bezahlten Journalismus. Die Probleme dürfen nicht mit Personalabbau und Tarifflucht gelöst werden.“

ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg
tHeo.1, Theodor-Heuss-Straße 2, 70174 Stuttgart
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