Archive for the ‘Allgemein’ Category

Allgemeiner Beflaggungstag – Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus

Posted by Klaus on 19th Januar 2022 in Allgemein

Presse LHS
Zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus werden am Donnerstag, 27. Januar, die Dienstgebäude der Landeshauptstadt Stuttgart beflaggt. Es werden die Stadt-, Landes-, Bundes- und Europaflagge je nach Anzahl der Fahnenmasten gehisst.

Germany’s Next Topmarke – Welche ist die schönste deutsche Briefmarke des Jahres 2021?

Posted by Klaus on 19th Januar 2022 in Allgemein

Pressemeldung

  • Deutsche Post sucht Deutschlands schönste Briefmarke des Jahres 2021
  • Umfrage läuft vom 19. Januar bis 9. Februar 2022

Bonn – Was haben Sophie Scholl, die Sendung mit der Maus und Ärzte ohne Grenzen gemeinsam? Sie alle wurden letztes Jahr mit einer Briefmarke gewürdigt. Insgesamt hat das Bundesministerium der Finanzen letztes Jahr 52 Sondermarken herausgegeben, die die Deutsche Post in ihren Filialen und in ihrem Online-Shop verkauft hat. Die Deutsche Post will nun wissen: Welche ist die schönste deutsche Briefmarke des Jahres 2021? Zu diesem Zweck startet sie ab sofort eine Online-Befragung, bei der alle Briefeschreiber und Marken-Liebhaber für ihre drei Favoriten des vergangenen Jahres abstimmen können. Bereits im letzten Jahr hatte die Deutsche Post erstmals eine solche Umfrage durchgeführt. Mehr als 17.000 Briefmarken-Fans hatten sich an der Befragung beteiligt und mehrheitlich die Biene Maja-Briefmarke zur schönsten Briefmarke des Jahres 2020 gewählt. Foto, DP DHL

„Das Schreiben von Briefen und Postkarten gehört für viele Menschen immer noch zum Alltag, trotz der starken digitalen Konkurrenz von E-Mail, WhatsApp & Co. Und jeder freut sich darüber, wenn er mal eine solche persönliche Mitteilung erhält. Dabei spielt die Briefmarke für viele eine große Rolle, denn sie ist auch ein Stück weit eine Visitenkarte des Absenders. Und für die zukünftige Gestaltung ist es eine wichtige Erkenntnis, welche Briefmarken-Motive besonders beliebt sind, um den Geschmack unserer Kundinnen und Kunden auch künftig zu treffen“, so Ole Nordhoff, Leiter Marketing der Deutschen Post.

In der anonymen Online-Befragung werden die Teilnehmer auch gefragt, wofür sie Briefmarken nutzen, d.h. privat oder geschäftlich, wie wichtig ihnen die Motive beim Kauf sind und warum sie sich für ihre drei Lieblingsmarken entschieden haben. Wer möchte, nimmt an einem Gewinnspiel mit Preisen rund um Post und Briefmarken teil. Die Befragung endet am 9. Februar 2022.

Jedes Jahr erscheinen 52 neue Briefmarken. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann Themen für ein Briefmarkenmotiv vorschlagen. Diese werden im sogenannten „Programmbeirat“ besprochen und festgelegt, anschließend entscheidet der „Kunstbeirat“ über die jeweiligen Motive. Beide Gremien sind mit Politikern, Vertretern des Bundesfinanzministeriums und der Deutschen Post sowie Philatelisten besetzt, der Kunstbeirat zusätzlich mit Grafikprofessoren. Einen Teil der Motive gestaltet die Deutsche Post mit eigenen Grafikern selbst. Offizieller Herausgeber der Briefmarken ist das Bundesministerium der Finanzen.

Hier geht es zur Online-Befragung: www.deutschepost.de/briefmarkenwahl

Bund passt Impfstatus bei Johnson & Johnson an

Posted by Klaus on 18th Januar 2022 in Allgemein

Pressemeldung 18.01.2022

Der Bund hat die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung angepasst. Personen, die mit dem Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson geimpft wurden, brauchen nun eine weitere Impfung für die Grundimmunisierung.

Am Wochenende hat der Bund kurzfristig die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) angepasst, die ab sofort gilt.

In diesem Zusammenhang hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) die Kriterien für den Impfstatus von Personen geändert, die mit dem Impfstoff Janssen (Johnson & Johnson) geimpft wurden. Bei Johnson & Johnson reicht eine Einzelimpfung für die Grundimmunisierung nicht mehr aus. Es braucht eine zweite Impfung, idealerweise mit einem mRNA-Impfstoff (BioNTech/Pfizer bzw. Moderna), damit der vollständige Impfschutz vorliegt.

Die Neuregelung des Bundes führt auch dazu, dass Personen, die nach der ersten Impfung mit Johnson & Johnson eine zweite Impfung erhalten haben, rechtlich nicht länger als „geboostert“ gelten. Sie müssen deshalb in Bereichen, in denen die 2G+ Regel gilt, für den Zutritt einen Test vorweisen.

Dritte Impfung für Booster notwendig

Alle Betroffenen, die bereits eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten haben, sollten nun drei Monate später eine Auffrischungsimpfung durchführen. Bis zum Erhalt dieser dritten Impfung unterliegen alle Betroffenen der Testpflicht bei 2G-Plus. Hierbei handelt es sich um bundesrechtliche Regelungen, die ggfs. durch den Bund kurzfristig geändert werden.

In Baden-Württemberg gibt es dafür derzeit ausreichend Impftermine, die auch kurzfristig wahrgenommen werden können.

Wer gilt in Baden-Württemberg als „geboostert“?

  • Personen, die dreifach geimpft sind.
  • Erst vor kurzem geimpfte Personen, die ihre Grundimmunisierung (Abschluss der Impfserie) vor nicht länger als 3 Monaten erworben haben.
  • Genesene, deren Infektion (Angabe auf dem PCR-Testnachweis) noch nicht länger als drei Monate zurückliegt.

Archivfoto, Andy

Briefankündigung ab sofort auch in der Post & DHL App verfügbar

Posted by Klaus on 18th Januar 2022 in Allgemein

Presemeldung

Die Post & DHL App ist nun ein weiterer Kanal, über den die kostenlose Nutzung der Briefankündigung möglich wird.

  • Morgens schon wissen, welche Briefe später im Briefkasten landen werden
  • Fotos der Briefumschläge in der App auf dem Smartphone anzeigen lassen
  • Post & DHL App bietet umfassendes Angebot rund um Briefe, Pakete und postalische Infrastruktur

Bonn – Morgens schon wissen, was später im Briefkasten liegt: Das ist ab sofort auch für Nutzerinnen und Nutzer der Post & DHL App möglich. Kunden, die diese Zusatzfunktion in der App aktivieren, können sich dann vorab bequem über eingehende Briefe informieren und sich auf dem Smartphone Fotos der Briefumschläge anzeigen lassen. Zukünftig werden für App-User also nicht nur die eintreffenden DHL-Pakete, sondern auch die Briefe angezeigt, die gerade auf dem Postweg zu ihnen sind. Die Fotos der Briefe entstehen automatisiert unter Einhaltung der deutschen Datenschutz- und Sicherheitsstandards in den Sortierzentren der Deutschen Post. Der Service der Briefankündigung ist kostenfrei. Foto, DP DHL

Und so funktioniert es: Über die nächsten Tage verteilt wird die neue Version 8.0 für alle User der Post & DHL App ausgerollt. Nach einem Update auf die neueste Version wird den Kunden auf ihrem Smartphone angezeigt, dass sie ab sofort den neuen Service Briefankündigung nutzen können. Wenn sie dann die Briefankündigung aktivieren, erhalten sie in den Folgetagen ein physisches Bestätigungsschreiben der Deutschen Post an die hinterlegte Adresse, um die Anschrift zu validieren. Lediglich Kunden, die bereits in den zurückliegenden sechs Monaten ihre Adresse in der Post & DHL App verifiziert haben, erhalten dieses Schreiben nicht mehr.

Bisher gab es den Service der Briefankündigung bereits für Kunden mit einer WEB.DE oder GMX-Mailadresse. Die Deutsche Post sowie WEB.DE und GMX hatten ihre Kooperation im Sommer 2020 erfolgreich gestartet. Seither nutzen mehr als 1 Million Kunden den Service, der ihnen wie gewohnt mit allen Zusatzfeatures (z. B. Archivierung etc.) zur Verfügung steht. Daneben gibt es ausschließlich für Kunden von WEB.DE und GMX den kostenlosen Service „Digitale Kopie“. Hier erhalten registrierte Nutzerinnen und Nutzer der Briefankündigung auf Wunsch vor Zustellung eines Briefes eine E-Mail, die neben dem Foto des Briefumschlags auch ein PDF-Dokument mit dem Briefinhalt enthält.

Die Post & DHL App ist nun ein weiterer Kanal, über den die kostenlose Nutzung der Briefankündigung möglich wird. Sie wird damit immer mehr zur zentralen Plattform für Kunden der Deutschen Post und DHL, die es ihnen ermöglicht, alle Services rund um Briefe, Pakete und die postalische Infrastruktur einfach per Smartphone zu nutzen. So ist es für die Nutzer beispielweise ganz einfach, mit Hilfe des Portoberaters das richtige Porto für den Brief, die Postkarte, das Päckchen oder das Paket zu ermitteln und anschließend die benötigte Brief- oder Paketmarke direkt in der App zu kaufen – sicher und bargeldlos mit PayPal, VISA, Mastercard, SEPA oder Klarna. Auch hilft die App bei der schnellen Suche nach Post- und DHL-Standorten inkl. Öffnungszeiten der Filialen und Leerungszeiten der Briefkästen. Und wer wissen möchte, wie stark seine Packstation ausgelastet ist und wie der Status seiner Brief- oder Paketsendung ist, der kann das ebenfalls in der App sehen – oder sich aktiv durch eine Zustellbenachrichtigung oder per Push-Nachricht informieren lassen, wenn ein Paket abholbereit in der Filiale oder Packstation liegt. In der App wiederum wird auch der scanbare Abholcode erzeugt, der für die Herausnahme der Paketsendung aus der Packstation benötigt wird.

Weitere Informationen unter: deutschepost.de/briefankuendigung und dhl.de/app

Wochenendbilanz der Polizei 15./16.01.2022

Posted by Klaus on 17th Januar 2022 in Allgemein

Pressemeldung

Polizist des Polizeipräsidiums Freiburg auf Streife.

Am vergangenen Wochenende wurden 44 Versammlungen mit rund 23.700 Teilnehmern von der Polizei Baden-Württemberg begleitet. Das Versammlungsgeschehen war überwiegend friedlich.

„Eine hohe Zahl an Veranstaltungen mit Bezug zur Corona-Pandemie hat auch am vergangenen Wochenende wieder zu vielen Einsätzen der Polizei geführt, insgesamt waren rund 1.700 Beamtinnen und Beamte eingesetzt. Einer klugen Personalplanung und dem pandemiebedingten Wegfall anderer Veranstaltungen ist es derzeit zu verdanken, dass unsere Polizei diese Aufgabe nach wie vor ohne Einschränkungen wahrnehmen kann“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl zur Bilanz des Versammlungsgeschehens in Baden-Württemberg.

Am vergangenen Wochenende vom 14. bis 16. Januar 2022 wurden insgesamt 44 Versammlungen mit rund 23.700 Teilnehmerinnen und Teilnehmern polizeilich begleitet. Neben den Protesten gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie fanden in vier Städten auch Gegendemonstrationen statt. Die Versammlungen blieben weit überwiegend friedlich.

Versammlungsgeschehen am Samstag

Am Samstag, 15. Januar 2022, fand die größte der an diesem Tag insgesamt 18 Versammlungen mit rund 6.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Freiburg statt. Zeitgleich versammelten sich etwa 2.500 Personen zu einer Gegendemonstration. Die beiden angemeldeten Versammlungen sowie ein anschließender spontaner Aufzug verliefen störungsfrei.

Rund 2.500 Personen demonstrierten ebenfalls am Samstag in Reutlingen. Abgesehen von vereinzelten Verstößen gegen die Maskentragepflicht verlief die Demonstration auch hier zunächst ohne besondere Vorkommnisse. Nach Versammlungsende zündeten mehrere Personen Böller in der Innenstadt, wodurch ein Polizeibeamter ein Knalltrauma erlitt. Bei einer anschließenden Kontrolle leistete eine Person Widerstand und beleidigte die Einsatzkräfte.

In Ravensburg blieb es bei einer angemeldeten Versammlung, an der etwa 1.800 Personen teilnahmen, friedlich.

Versammlungsgeschehen am Sonntag

Am Sonntag, 16. Januar 2022 versammelten sich in elf Städten und Gemeinden Bürgerinnen und Bürger um gegen die Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu demonstrieren. Die größte Demonstration fand in Baden-Baden mit circa 1.300 Personen statt. Sowohl diese Kundgebung als auch die weiteren Versammlungen verliefen unter Beachtung der erlassenen Auflagen.

Insgesamt 1.200 Verstöße gegen Maskenpflicht geahndet

Im Zuge der Überwachungsmaßnahmen stellte die Polizei am Wochenende landesweit rund 1.700 Verstöße gegen die Corona-Verordnung fest, darunter knapp 1.200 Verstöße gegen die Maskentragepflicht.

„Seit Beginn der Pandemie leistet die Polizei einen extrem großen und absolut entscheidenden Beitrag, den Infektionsschutz mit einem gesellschaftlichen Leben vereinbar zu machen. Mit den für dieses Jahr vorgesehenen 1.340 Ausbildungsplätzen, davon 660 für den gehobenen Polizeivollzugsdienst, werden wir den eingeschlagenen Weg der personellen Stärkung der Polizei fortsetzen und dafür sorgen, dass wir in Zukunft die uneingeschränkte Leistungsfähigkeit unserer Polizei noch besser garantieren können. Die Corona-Krise zeigt, wie richtig und wichtig der 2016 eingeschlagene Weg der personellen Stärkung unserer Polizei ist“, unterstreicht Innenminister Thomas Strobl abschließend.

Stuttgart überschreitet 500er-Inzidenzschwelle

Posted by Klaus on 15th Januar 2022 in Allgemein, Stuttgart

Presse LHS 15.01.2022

Ab dem 16. Januar dürfen nicht?Immunisierte ihre Wohnung nachts nur mit „triftigem Grund“ verlassen, da die Sieben-Tage-Inzidenz in Stuttgart zum zweiten Mal in Folge über dem Schwellenwert von 500 liegt.

Ab Mitternacht gelten erneut Ausgangsbeschränkungen für Menschen, die weder gegen das Corona-Virus geimpft noch genesen sind. Sie dürfen sich nachts nur noch „bei Vorliegen eines triftigen Grundes“ außerhalb ihrer Wohnung oder Unterkunft aufhalten.

Die Inzidenzen steigen aktuell auch wegen der zunehmenden Verbreitung der Omikron-Variante wieder an. Am Freitag lag die Sieben-Tage-Inzidenz in Stuttgart bei 523,2 (tags zuvor: 489,3), am Samstag bei 536,7. Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt am heutigen Samstag bei 538,9.

Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr

Die Ausgangsbeschränkungen für Menschen, die weder geimpft noch genesen sind, greifen ab Sonntag, 16. Januar. Sie gelten zwischen 21 Uhr und 5 Uhr. Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder Unterkunft ist dann nur gestattet zum Besuch von Ehepartnern oder Lebenspartnern, zur Ausübung eines Berufs oder eines Ehrenamts, etwa bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz oder Rettungsdienst, zur medizinischen Versorgung, zur alleinigen Ausübung von Sport im Freien, zum Besuch von religiösen Veranstaltungen oder zur unaufschiebbaren Versorgung von Tieren.

Beginn der Omikron?Welle – Jede Impfung zählt

Prof. Stefan Ehehalt, Leiter des Gesundheitsamts, erklärt: „Wir befinden uns erst am Beginn der Omikron-Welle. Diese müssen wir gemeinsam abschwächen, um die Ausbreitung des Virus wirkungsvoll zu verlangsamen. Die Maßnahmen der Pandemiebewältigung sind bekannt und bewährt. Hierzu gehören vor allem das Impfen und Boostern sowie Basismaßnahmen wie Maske tragen, gutes Lüften, soweit möglich Abstand halten und Sozialkontakte reduzieren. Es gilt, die Vorgaben des Landes konsequent umzusetzen.“

Der stellvertretende Leiter des Gesundheitsamts Dr. Florian Hölzl betont:
„Der Weg aus der Pandemie führt über einen breiten Gemeinschaftsschutz, den wir nur über eine hohe Impfquote erreichen können. Im Zusammenhang mit Omikron ist insbesondere auch die Auffrischimpfung von großer Bedeutung. Besonders gefährdet sind aber natürlich die Menschen ohne vollständigen Impfschutz. Jede Impfung zählt.“

Archivfoto

Verwaltungsdigitalisierung made in Baden-Württemberg

Posted by Klaus on 14th Januar 2022 in Allgemein

Pressemeldung 14.01.2022

Motiv "Aufs Amt in Unterwäsche" zu digitalen Behördengängen der Kampagne "Alles beim Neuen".

Auf dem Weg zur digitalen Verwaltung hat Baden-Württemberg bereits viel zu bieten. Ziel ist es, jede Kommune für die Verwaltungsdigitalisierung zu gewinnen und eine flächendeckende Digitalisierung der Verwaltung zu erreichen.

„Die Digitalisierung verändert Staat, Wirtschaft und Gesellschaft ganz grundlegend. Deshalb haben wir uns ein klares Ziel gesetzt: Das Amt muss zu den Bürgerinnen und Bürgern kommen und nicht umgekehrt. Ob Baugenehmigungen, Elterngeld, Geburtsurkunden oder Gewerbeanmeldungen – all das soll 24 Stunden, sieben Tage die Woche vom heimischen Sofa aus erledigt werden können. Wir sind auf einem guten Weg, die Verwaltung in Baden-Württemberg zu digitalisieren. Gemeinsam mit vielen motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Landkreisen, Städten und Gemeinden haben wir mittlerweile mehr als 220 Verwaltungsleistungen digitalisiert“, sagt der stellvertretende Ministerpräsident und Digitalisierungsminister Thomas Strobl.

„Jetzt geht es darum, diesen Erfolg in die Fläche des Landes zu tragen. Dafür müssen nun Land und Kommunen gleichermaßen mitanpacken. Denn erst wenn all diese Leistungen wirklich in jeder noch so kleinen Gemeinde aktiviert werden und dadurch für ihre Bürgerinnen und Bürger auch online abrufbar sind, haben wir unser Ziel erreicht.“

Baden-Württemberg ist die Nummer Eins

Grundlage der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland ist das Onlinezugangsgesetz (OZG). Im OZG-Dashboard des Bundesministeriums des Innern und für Heimat ist transparent ersichtlich, wie viele OZG-relevante Verwaltungsleistungen in einem Land online verfügbar sind.

Dort steht Baden-Württemberg bundesweit auf Platz eins aller Länder. Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, alle Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 online über Verwaltungsportale anzubieten. Insgesamt sind rund 575 OZG-relevante Leistungen zu digitalisieren.

Der Bürgerservice hat einen Namen: service-bw

In Baden-Württemberg werden den Kommunen digitale Verwaltungsleistungen auf der landeseigenen E-Government-Plattform service-bw bereitgestellt. Rund 900 der 1.136 Landkreise, Städte und Gemeinden im Land nutzen service-bw bereits. Knapp 680.000 Bürgerinnen und Bürger haben sich auf service-bw ein Nutzerkonto angelegt, mit dem sie in ihrer Kommune Verwaltungsleistungen digital beantragen können. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einem Zuwachs von mehr als 180.000 Konten.

„Alle drei Minuten hat sich im Jahr 2021 eine Bürgerin oder ein Bürger in Baden-Württemberg ein eigenes Nutzerkonto auf service-bw angelegt. Selbstverständlich müssen wir aber bei mehr als neun Millionen über 18-Jährigen im Land in den kommenden Jahren noch kräftige Schippen beim Wachstum drauflegen. Die Weichen dafür sind gestellt“, erläutert Stefan Krebs, Beauftragter der Landesregierung für Informationstechnologie.

Große Nachfrage nach Online-Leitungen

Die Seitenzugriffe auf service-bw steigen ebenso beständig und untermauern die große Nachfrage nach digitalen Verwaltungsleistungen. Von Oktober 2020 bis September 2021 verzeichnete service-bw insgesamt 23,8 Millionen Seitenaufrufe. Täglich besuchen somit rund 65.000 Menschen die E-Government-Plattform, um dort nach Informationen zu bestimmten Verwaltungsleistungen zu suchen oder diese gleich online zu beantragen.

Der Gang zum Amt entfällt so im Erfinderland Baden-Württemberg in den kommenden Monaten und Jahren mehr und mehr. Ein Gewerbe anmelden, eine Baugenehmigung beantragen oder einen Adressbucheintrag sperren lassen wird in immer mehr Kommunen in Baden-Württemberg bequem von der Couch aus möglich sein.

Gemeinsam für das digitale Amt

„Bei der Digitalisierung kommt es darauf an, Neues zu wagen, Risiken einzugehen, clevere Lösungen zu erarbeiten. Mut, Ambition und eine gute Fehlerkultur sind hier der Schlüssel zum Erfolg. Genau das haben im letzten Jahr viele Kommunen bewiesen und gemeinsam mit dem Land intensiv getüftelt und dabei ganze Arbeit geleistet. Doch erst wenn jede einzelne Kommune sich der Digitalisierung annimmt und wir somit alle am gleichen Strang ziehen, erreichen wir unser Ziel einer flächendeckenden digitalen Verwaltung“, erklärt Digitalisierungsminister Thomas Strobl abschließend.

Das Land Baden-Württemberg unterstützt dabei alle Landkreise, Städte und Gemeinden bei der herausfordernden Verwaltungsdigitalisierung auf vielfache Art und Weise. Mit einem digitalen Schnellbaukasten können Kommunen beispielsweise eigenständig einen digitalen Antragsprozess entwickeln und ihn über service-bw digital ihren Bürgerinnen und Bürgern anbieten. Diese einmal entwickelten digitalen Verwaltungsleistungen werden zugleich allen anderen Kommunen in Baden-Württemberg zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt.

Serviceportal Baden-Württemberg

Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen

Posted by Klaus on 14th Januar 2022 in Allgemein

Pressemeldung 14.01.2022

Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen. Am Ende der Seite finden Sie eine ausführliche Übersicht über die jeweiligen Änderungen. Fragen und Antworten zu den verschiedenen Corona-Verordnungen und anderen Themen rund um Corona haben wir hier für Sie zusammengestellt

Änderungen zum 17. Januar 2022

Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit

Corona-Verordnung Familienbildung und Frühe Hilfen

Änderungen zum 14. Januar 2022

Corona-Verordnung Schule

Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen zum 13./17.01.2022

Posted by Klaus on 13th Januar 2022 in Allgemein

Pressemeldung

Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen. Am Ende der Seite finden Sie eine ausführliche Übersicht über die jeweiligen Änderungen. Fragen und Antworten zu den verschiedenen Corona-Verordnungen und anderen Themen rund um Corona haben wir hier für Sie zusammengestellt

Änderungen zum 17. Januar 2022

Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Änderungen zum 13. Januar 2022

Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Corona-Verordnung Sport

Regeln der Alarmstufe II bleiben bestehen

Posted by Klaus on 11th Januar 2022 in Allgemein

Pressemeldung 11.01.2022

Mit den wieder ansteigenden Inzidenzen ist zu erwarten, dass auch die Belastung der Krankenhäuser wieder steigt. Daher bleiben trotz des kurzfristigen Rückgangs der Belegung der Intensivbetten unter 450 die Regelungen der Alarmstufe II bestehen.

„Nachdem wir die Ausbreitung der Delta-Variante in den Griff bekommen haben, ist nun die Omikron-Welle da. Der Rückgang der Infektionen ist gestoppt, die Inzidenz steigt wieder. Bei uns in Baden-Württemberg noch moderat, aber der Blick in andere Bundesländer zeigt, dass sich Omikron in Deutschland rasant verbreitet und die Infektionszahlen explosionsartig in die Höhe schießen. Das heißt wir müssen davon ausgehen, dass auch in Baden-Württemberg wieder mehr Menschen ins Krankenhaus kommen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag, 11. Januar 2022, in Stuttgart.

Wie stark dieser Anstieg sein werde, lasse sich momentan noch nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die Krankheitsverläufe schienen bei Omikron etwas milder als bei Delta zu sein, aber für Nichtgeimpfte schätze das Robert-Koch-Institut die Gefahr einer Erkrankung als sehr hoch ein. „Erschwerend kommt noch hinzu, dass gleichzeitig durch vermehrte Ansteckungen auch mehr Personal in den Krankenhäusern und der kritischen Infrastruktur fehlen wird“, fuhr Kretschmann fort. „Daher wäre es fahrlässig, jetzt bei wieder steigenden Inzidenzen, die Regelungen zu lockern.“

Lage wird weiter genau beobachtet

Baden-Württemberg friert aus diesem Grund die Maßnahmen der Alarmstufe II bis zum 1. Februar 2022 ein, die dann unabhängig von der Auslastung der Intensivbetten und der Hospitalisierungsinzidenz bestehen bleiben. Das hat das Kabinett heute beschlossen. „Wir werden natürlich genau beobachten, wie sich Omikron auf das Gesundheitswesen und die kritische Infrastruktur auswirkt und unsere Maßnahmen entsprechend anpassen“, so Gesundheitsminister Manne Lucha. „Wir müssen unsere Regeln immer wieder überprüfen – das ist geboten mit Blick auf den Gesundheitsschutz und auf die rechtliche Verhältnismäßigkeit. Genau das tun wir jetzt wieder.“

Angepasst wird in der neuen Corona-Verordnung, die am 12. Januar 2022 in Kraft tritt, auch die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. In Innenbereichen mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken. Dies gilt nicht für den öffentlichen Verkehr und in Arbeits- und Betriebsstätten. Hier gelten weiter die vom Bund gesetzten Regeln. Zudem gilt die Sperrzeit für die Gastronomie nun von 22:30 Uhr bis 6 Uhr.

Quarantäne für Kontaktpersonen verkürzt und vereinfacht

Mit Blick auf die rasante Verbreitung der Omikron-Variante und den Erhalt der Arbeitsfähigkeit der kritischen Infrastruktur verkürzt und vereinfacht das Land dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz entsprechend außerdem die Quarantäne für Kontaktpersonen. Minister Lucha: „Es geht uns darum, die Regeln der Corona-Verordnung Absonderung einerseits zu vereinfachen und andererseits massenhafte Ausfälle vor allem von Beschäftigten der kritischen Infrastruktur zu verhindern.

Wichtig ist, dass die Absonderung erst durch einen Test vorzeitig beendet werden kann. Denn auch wenn bei der Omikron-Variante häufig von vermeintlich milderen Verläufen die Rede ist, sollten wir auf keinen Fall zu leichtfertig werden. Die Menschen sind deshalb auch weiterhin unbedingt aufgerufen, bei Symptomen sofort einen Corona-Test zu machen, Kontakte drastisch zu reduzieren und sich vorsorglich zu isolieren.“

Das bedeutet die Anpassung für Infizierte konkret:

  • Positiv getestete Personen/Infizierte können die Absonderung (ohne vorherige Freitestung) nun einheitlich nach zehn Tagen beenden.
  • Ab Tag 7 der Absonderung ist eine Freitestung mit PCR- oder Antigentest möglich.
  • Für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen etc. gilt: Wiederbetreten der Arbeitsstätte erst ab Tag 7 mit negativem PCR-Test sowie nach 48 Stunden Symptomfreiheit.

Für Kontaktpersonen gilt:

  • Ohne Freitestung: ebenfalls zehn Tage Absonderung
  • Ab Tag 7 Freitestung ebenfalls möglich
  • Für Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen ist Freitestung bereits ab Tag 5 möglich
  • Frisch genesene oder frisch geimpfte Personen (bis maximal drei Monate nach Infektion bzw. Impfung) sowie Personen mit Auffrischungsimpfung sind von der Pflicht zur Absonderung befreit.

Schülerausweise gelten weiter als Testnachweis

Die Landesregierung verlängert in diesem Zusammenhang auch die Regelung, dass Schülerausweise als Testnachweis über den 1. Februar hinaus gelten. Auch nichtgeimpfte Jugendliche haben damit im Februar noch die Möglichkeit, ohne weitere Testung Zutritt zu Bereichen zu bekommen, in denen 3G, 2G oder 2G+ gilt. Mittelfristig werden die Ausnahmen für die über zwölfjährigen Schülerinnen und Schüler aber auslaufen und nur die Impfung ermöglicht in der Zukunft sicher eine Teilhabe.

Corona-Verordnung des Landes

Die Corona-Regelungen auf einen Blick (PDF)

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Die aktuellen Corona-Zahlen für Baden-Württemberg

Impfkampagne #dranbleibenBW

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg