Archive for the ‘Allgemein’ Category

Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen 23.12.2021 und 1.01.2022

Posted by Klaus on 22nd Dezember 2021 in Allgemein

Pressebericht 22.12.2021

Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen. Am Ende der Seite finden Sie eine ausführliche Übersicht über die jeweiligen Änderungen. Fragen und Antworten zu den verschiedenen Corona-Verordnungen und anderen Themen rund um Corona haben wir hier für Sie zusammengestellt

Änderungen zum 23. Dezember 2021

Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz

Änderungen zum 1. Januar 2022

Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz 

Untertürkheim – Einbrecher unterwegs – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 22nd Dezember 2021 in Allgemein

Polizeibericht 22.12.2021

Unbekannte sind in der Nacht zum Dienstag (21.12.2021) in ein Blumengeschäft sowie einen danebenliegenden Handwerksbetrieb an der Württembergstraße im Bereich Gehrenwald eingebrochen. Die Täter drangen jeweils zwischen 17.30 Uhr und 07.30 Uhr gewaltsam in die Geschäfte ein. In den Blumenladen gelangten sie, indem sie die Glasscheibe mit einem Stein einwarfen. Anschließend durchwühlten sie mehrere Schränke und Schubläden und stahlen Bargeld in Höhe von mehreren Hundert Euro. In die Räumlichkeiten des Handwerkbetriebes gelangten die Täter durch Aufhebeln der Hintertüre. Hierbei machten sie offensichtlich keine Beute.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189903500 bei den Beamtinnen und Beamten des Polizeireviers 5 Ostendstraße zu melden.

Archivfoto

Maßnahmen gegen die Omikron-Variante

Posted by Klaus on 22nd Dezember 2021 in Allgemein

Pressemeldung 22.12.2021

Am 21. Dezember 2021 haben Bund und Länder das weitere Vorgehen angesichts der neuen Omikron-Variante besprochen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat die Ergebnisse der Besprechung der Länderchefinnen und Länderchefs mit der Bundesregierung im Landtag vorgestellt.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat am Mittwoch, 22. Dezember 2021, die Ergebnisse der Besprechung der Länderchefinnen und Länderchefs mit der Bundesregierung im Landtag vorgestellt. Er machte klar, dass er mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist. Die Maßnahmen gingen kaum über das hinaus, was bereits in Baden-Württemberg gelte. (Foto, Staatsmin. BW)

Zwar sei es in den vergangenen Wochen gelungen, den Anstieg der Corona-Fallzahlen deutlich zurückzudrängen, so Kretschmann bei seiner Regierungsinformation im Landtag. „Das zeigt, dass unsere Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung und für mehr Sicherheit wirken.“ Kretschmann bedankte sich bei allen, die durch ihr verantwortungsvolles Verhalten dabei mitgeholfen hätten. So sei es gelungen, einen Kollaps in den Krankenhäusern zu verhindern. „Aber, es war verdammt knapp. Die Lage in den Intensivstationen ist noch immer sehr angespannt.“

3,5 Millionen Impfungen in gut einem Monat

Auch beim Impfen mache Baden-Württemberg große Fortschritte, so Kretschmann. So habe man das Mitte November gesteckte Ziel, bis zum Ende des Jahres 3,5 Millionen Impfungen in Baden-Württemberg zu schaffen, bereits heute erreicht. Unter den 3,5 Millionen Impfungen seien auch 330.000 Erstimpfungen gewesen. „Wir dürfen jetzt aber nicht nachlassen. Wir bleiben weiter dran, auch über die Feiertage“, betonte Kretschmann.

Die schlechte Nachricht sei aber, dass, so gut die Schutzmaßnahmen auch wirkten, so schnell das Tempo beim Impfen auch sei, man davon ausgehen müsse, dass sie angesichts der neuen Omikron-Variante nicht ausreichen.

„Omikron wird nach Einschätzung der Expertinnen und Experten (PDF) in Kürze die bislang dominierende Delta-Variante ablösen. Das stellt uns vor gewaltige neue Herausforderungen. Denn Omikron ist nochmal viel ansteckender und verbreitet sich dadurch nochmal viel rasanter“, mahnte Kretschmann.

Zudem wirke der Schutz durch eine bereits durchgemachte Corona-Infektion oder eine Impfung nicht mehr so gut. Auch Genesene und Geimpfte könnten sich leichter anstecken und eine Infektion weiterverbreiten. Dies könne zu einer explosionsartigen Verbreitung führen, so Kretschmann weiter.

Booster-Impfung verbessert den Immunschutz deutlich

„Auch wenn der Impfschutz gegen Omikron nicht mehr so stark wie gegen Delta wirkt, gegen einen schweren Verlauf schützen die Impfungen nach wie vor mit hoher Wahrscheinlichkeit. Eine Booster-Impfung verbessert den Immunschutz deutlich“, sagte Kretschmann.

Die rasende Geschwindigkeit, mit der Omikron sich verbreite, bedeute eben nicht nur, dass viele Menschen erkrankten, sondern dass noch viel mehr in Quarantäne kämen und an ihren Arbeitsplätzen fehlten. Dadurch drohten weitreichende Folgen, so Kretschmann.

Er zählte die Bereiche auf, die durch eine rasante Ausbreitung der Omikron-Variante in ernsthafte Schwierigkeiten kommen könnten.

So drohe erstens eine erhebliche Überlastung des Gesundheitssystems. „Nicht nur durch die vielen Erkrankten, sondern auch, weil das Personal selbst erkrankt ist. Und das in einer Situation, in der die Intensivstationen bereits ausgelastet und die Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger am Rande der Erschöpfung sind.“

Zweitens könnte es Probleme bei der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur wie Polizei, Rettungsdienste, Feuerwehr oder Energieversorgung geben.

Als dritten Punkt nannte Kretschmann gravierende Engpässe bei der Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen und nicht zuletzt Schwierigkeiten bei der Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen.

Wir müssen zusätzlich Kontakte reduzieren

„Aber die Expertinnen und Experten sagen uns auch sehr klar: Nur durch das Impfen können wir keine neue Welle verhindern. Um die Ausbreitung des Virus zu bremsen, müssen wir zusätzlich die Kontakte reduzieren.“

„Bund und Länder haben daher gestern weitere Maßnahmen beschlossen. Allerdings sind die Neuerungen für uns in Baden-Württemberg überschaubar. Denn wir haben bereits jetzt weit schärfere Schutzmaßnahmen als die meisten anderen Länder“, erläuterte Kretschmann. Konkret bedeute das, dass die bisherigen Einschränkungen bestehen bleiben. Zudem werden überregionale Großveranstaltungen etwa in den Bereichen Kultur und Sport nur noch ohne Zuschauerinnen und Zuschauer vor Ort stattfinden können.

„Die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene werden verschärft. Private Zusammenkünfte sind künftig nur noch mit höchstens zehn Personen über 14 Jahren erlaubt. Da Omikron auch von Geimpften und Genesenen weiterverbreitet werden kann, ist diese Regelung geboten“, kündigte Kretschmann an. „Ich halte die Beschlüsse von Bund und Ländern nicht für ausreichend. Denn sie geben uns als Land nicht die nötigen Instrumente an die Hand, um schnell und wirksam reagieren zu können, wenn die Lage sich weiter zuspitzt. Meine Bedenken habe ich gestern zu Protokoll gegeben.“

Länder brauchen die Möglichkeit, schnell zu agieren

Ohne Ausrufung der epidemischen Lage durch den Bundestag, stehen die Mittel aus § 28a Absatz 1 Infektionsschutzgesetz den Ländern nicht zur Verfügung. Es geht darum, dass die Länder in die Lage versetzt werden, sofort wirksam handeln zu können, wenn sich die Lage weiter zuspitzt. Dafür brauchen die Länder den notwendigen Instrumentenkasten. Und den haben sie gerade nicht. Sie können etwa keine Ausgangsbeschränkungen erlassen.

Kretschmann warnte zudem vor einem Alleingang der Länder – etwa bei der Schließung der Gastronomie. Baden-Württemberg sei keine Insel und habe über 1.000 Kilometer Grenze zu anderen Bundesländern, machte Kretschmann deutlich. Dies würde zu einem massiven „Gastro-Tourismus“ führen. Zudem erinnerte Kretschmann an die Diskussionen und Folgen aus dem vergangenen Jahr, als in einem Land die Baumärkte offen waren und im Nachbarland geschlossen. Daher sei es wichtig, dass hier alle Länder an einem Strang zögen.

Kretschmann kündigte an, dass die befassten Beschlüsse nun in Baden-Württemberg – sofern sie nicht schon ohnehin gelten – umgesetzt werden. Die neue Corona-Verordnung soll noch vor Weihnachten beschlossen werden und dann nach den Weihnachtsfeiertagen in Kraft treten.

Die neue Corona-Verordnung wird bereits ausgearbeitet. Wir informieren wie immer ausführlich auf Baden-Württemberg.de über die neuen Regelungen, sobald sie beschlossen sind.

Sobald der Mitschnitt der Rede von Ministerpräsident Kretschmann verfügbar ist, stellen wir ihn auch hier ein.

Fotos, Andys Pictures and Press/Event- & Pressefotografie

 

Kreative Resteküche an Weihnachten reduziert Lebensmittelverschwendung

Posted by Klaus on 22nd Dezember 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Minister Peter Hauk sensibilisiert zum Umgang mit Essensresten und empfiehlt regionalen Genuss zum Weihnachtsfest mit hochwertigem Wildfleisch aus heimischer Jagd. Eine kreative Resteküche bringt auch nach den Feiertagen feine Gerichte auf den Tisch und trägt zudem zu einer Reduzierung von Lebensmittelabfällen bei.

„Gerade an den Weihnachtsfeiertagen gehört für viele Menschen ein festliches, gutes und reichhaltiges Essen im Kreise der Familie dazu. Da bei den ausgiebigen Mahlzeiten zu den Festtagen nicht immer restlos aufgegessen wird, können mit einer kreativen Resteküche Lebensmittelabfälle reduziert werden. Mit ein bisschen Kreativität entstehen auch aus den Resten noch leckere Gerichte und häufig ganz neue Geschmackserlebnisse“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Reste von Mahlzeiten sollten direkt nach dem Essen kaltgestellt werden, damit sie nicht verderben. Lebensmittel mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum, beispielsweise Milchprodukte, können bei stets sachgerechter Lagerung meist auch über dieses Datum hinaus verzehrt werden. Lebensmittel mit einem Verbrauchsdatum wie Fleisch- und Fischwaren dürfen nach Erreichen dieses Datums allerdings nicht mehr verzehrt werden, sofern sie nicht schon vorher gut durcherhitzt und gekühlt gelagert wurden. Viele Reste von fertigen Speisen oder Lebensmitteln können einfach eingefroren werden. Dies sollte möglichst rasch erfolgen, damit Qualität und Geschmack der Produkte erhalten blieben. Wichtig ist auch, Gefrierdosen oder -beutel gut zu beschriften, damit man auch nach einigen Wochen oder Monaten noch weiß, welche Speisen sich darin verbergen.

Empfehlung zum Kauf regionaler Produkte

Alle Produkte sollten vor ihrer weiteren Verwendung auf ihre Genießbarkeit überprüft werden. Sind Aussehen, Geruch und Geschmack in Ordnung, spricht in aller Regel nichts gegen den weiteren Verzehr. Bei Schimmelbefall müssen Lebensmittel unbedingt entsorgt werden. „Dass gerade bei Festtagsgerichten Reste übrigbleiben, das kommt vor. Doch es ist wichtig, die Reste zu verwerten und mit den Lebensmitteln bewusst umzugehen. Auch in der Resteküche gilt: Alles, was noch gut aussieht und riecht, kann weiterverarbeitet werden. Es ist wichtig, sich auf die eigenen Sinne zu verlassen und auch das Mindesthaltbarkeitsdatum kritisch zu hinterfragen. Restefreundlich zu kochen bedeute auch, bereits bei der Einkaufsplanung, Lagerung und Zubereitung an das Vermeiden von Resten zu denken. So kann jeder einen Beitrag zur Lebensmittelwertschätzung und zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen leisten“, betonte Minister Hauk.

In jedem Lebensmittel stecken wertvolle Ressourcen und ihr Wert misst sich nicht nur an ihrem Preis. Die baden-württembergischen Landwirte und das regionale Lebensmittelhandwerk stecken viel Mühe, Zeit und Herzblut in die Produktion ihrer Erzeugnisse. „Greifen Sie daher auch zu regionalen Produkten. Wer regionale Lebensmittel kauft und isst, sorgt für regionale Wertschöpfung und tut auch etwas für den Klimaschutz und den Walderhalt. So empfiehlt sich gerade zur Weihnachtszeit Wildfleisch aus heimischer Jagd. Das Fleisch kommt auf kürzestem Weg zum Verbraucher und bietet höchsten Genuss. Wildfleisch ist nicht nur sehr schmackhaft und vielseitig zu verwenden, sondern verfügt auch über einen niedrigen Fettanteil und einem hohen Gehalt an Protein, Omega-3-Fettsäuren und Mineralstoffen“, sagte Hauk.

Reduzierung von Lebensmittelverschwendung

Rund 12 Millionen Tonnen Lebensmittel werden jedes Jahr in Deutschland weggeworfen. Etwa 52 Prozent davon entfällt auf die Privathaushalte, das sind im Schnitt 75 Kilogramm pro Kopf und Jahr. Ein großer Teil davon ist dabei zum Zeitpunkt des Wegwerfens noch genießbar. Gemüse, Obst und Backwaren werden am häufigsten vernichtet. Die Verschwendung von Lebensmitteln hat nicht nur wirtschaftliche Konsequenzen, sondern auch eine ethische, soziale und ökologische Dimension.

Der Landesregierung ist die Reduzierung der Lebensmittelverluste ein wichtiges Anliegen. Durch Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie den Dialog mit dem Lebensmittelhandel und Vertretern der Außer-Haus-Verpflegung möchte sie das Bewusstsein für den Wert unserer Lebensmittel stärken und einen Beitrag zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung leisten.

Wildbestand in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg und in Mitteleuropa haben die Bestände an Rehen, Wildschweinen und Rotwild in den letzten Jahrzehnten tendenziell zugenommen. Diese Zuwächse entstanden vor allem durch zunehmende Mastjahre von Eichen und Buchen, mildere Winter und längere Sommerperioden, was mitunter als Folgen des Klimawandels gesehen wird. Das heimische Wild wächst selbstbestimmt auf, ernährt sich hauptsächlich von Wildkräutern, jungen Pflanzentrieben und Früchten des Waldes und der Felder. Durch eine waidgerechte Bejagung erfährt es kaum Stress. Die Schulung der Jäger zur kundigen Person ist fester Bestandteil der Jägerprüfung. So wird ein fachgerechter Umgang beim Verarbeiten des erlegten Wildes gewährleistet. Lebensmittelhygienische Kontrollen und amtliche Trichinenuntersuchungen bei beispielsweise Schwarzwild sichern so das Inverkehrbringen einer einwandfreien und für den Verbraucher absolut unbedenklichen Qualität.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Lebensmittelretter – neue Helden braucht das Land

Landeszentrum für Ernährung

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Wild auf Wild

Archivfotos

Gablenberg – In Mehrfamilienhaus eingebrochen – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 21st Dezember 2021 in Allgemein

Polizeibericht 21.12.2021

Unbekannte sind am Montag (20.12.21) in ein Mehrfamilienhaus am Bardiliweg eingebrochen und haben Schmuck und Silberbesteck im Wert von rund 1.000 Euro gestohlen. Die Einbrecher hebelten zwischen 15.30 Uhr und 20.40 Uhr die Terrassentür auf und durchwühlten sämtliche Schränke und Schubladen. Anschließend flüchteten sie unerkannt mit ihrer Beute.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer +4971189905778 an die Kriminalpolizei zu wenden.

Archivfoto

Ausweitung der Corona-Maßnahmen zum 20. Dezember 2021

Posted by Klaus on 17th Dezember 2021 in Allgemein

Pressemeldung 17.12.2021

Die Landesregierung passt die Corona-Regeln zum 20. Dezember 2021 an. Dann gilt auch eine Obergrenze für Treffen von Geimpften und Genesenen. Zudem gibt es unter anderem ein Ansammlungs- und Verweilverbot an Silvester. Messen und Ausstellungen sind nicht mehr erlaubt.

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am Freitag, 17. Dezember 2021, die Corona-Verordnung angepasst.

In der derzeitigen Alarmstufe II gelten künftig auch Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Treffen mit ausschließlich geimpften oder genesenen Personen sind nur noch mit maximal 50 Personen in Innenräumen und mit maximal 200 Personen im Freien gestattet. Damit setzt das Land einen Beschluss der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bund (MPK) um. Daneben kann an Silvester auf von den Behörden festzulegenden öffentlichen Plätzen ein Ansammlungs- und Verweilverbot gelten. Um größere Ansammlungen zu vermeiden, sollen dort keine Gruppen von mehr als zehn Personen zusammenkommen. Mit der neuen Verordnung werden zudem Messen untersagt.

Die geänderte Corona-Verordnung tritt am kommenden Montag, den 20. Dezember 2021, in Kraft.

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Änderungen zum 20. Dezember 2021

Corona-Verordnung des Landes

Corona-Verordnung Studienbetrieb

Handlungskonzept für Betroffenenbetreuung im Ereignisfall vorgelegt

Posted by Klaus on 15th Dezember 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Ein gemeinsames Handlungskonzept zur Opfer- und Betroffenenbetreuung bei terroristischen Anschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen in Baden-Württemberg soll die Grundlage für die Tätigkeit des Opferbeauftragten der Landesregierung und seiner Geschäftsstelle bilden.

Der Opferbeauftragte der Landesregierung hat dieser ein Handlungskonzept für die Betroffenenbetreuung im Ereignisfall vorgelegt. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges hat dieses Konzept am Dienstag, 14. Dezember 2021, dem Kabinett erläutert. Das Konzept setzt einen Auftrag aus dem Beschluss des Ministerrates zur Verbesserung des Opferschutzes in Baden-Württemberg vom 30. Juni 2020 um. Es soll die Grundlage bilden für die Tätigkeit des Opferbeauftragten der Landesregierung und seiner Geschäftsstelle bei Terroranschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen und ein reibungsloses Ineinandergreifen der verschiedenen Stellen und Akteure im Ereignisfall gewährleisten.

Ministerin Marion Gentges sagte: „Wir alle hoffen, dass der Ereignisfall nicht eintritt. Aber für diesen haben der Opferbeauftragte und sein Team ein Konzept vorgelegt, auf dessen Grundlage den Betroffenen schnell geholfen werden kann. Im Konzept wird ein Ansatz verfolgt, der es erlaubt, die wertvollen Ressourcen aus dem professionellen und dem ehrenamtlichen Sektor gleichermaßen zur Betreuung der Opfer, ihrer Angehörigen und aller Betroffenen zu nutzen. Damit wird umgesetzt, was auch mir persönlich ein wichtiges Anliegen ist:  Das breitgefächerte ehrenamtliche Engagement im Bereich der Opferhilfe im Land, das so viele Freiwillige mit Herzblut und persönlichem Einsatz erbringen, einzubeziehen. Zudem werden keine konkurrierenden Parallelstrukturen geschaffen.“

Konzept wird stetig weiterentwickelt

Zur Erarbeitung des Konzepts haben die seit 1. September 2020 eingerichtete Geschäftsstelle des Opferbeauftragten und der Opferbeauftragte selbst eine Vielzahl von Gesprächen geführt: Mit zahlreichen Expertinnen und Experten verschiedener Ministerien, mit den Opferbeauftragten des Bundes und verschiedener Länder, aber auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Organisationen und Einrichtungen in freier Trägerschaft im Land, die sich um die Belange von Opfern von Straftaten kümmern.

Dazu sagte der Opferbeauftragte der Landesregierung, Alexander Schwarz: „In das nunmehr vorliegende Handlungskonzept zur Opfer- und Betroffenenbetreuung bei terroristischen Anschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen in Baden-Württemberg sind die Expertise und die Erfahrungen Vieler eingeflossen. Allen, die an seinem Zustandekommen beteiligt waren, gilt mein herzlicher Dank. Das Konzept muss nun ausgefüllt, geprobt, geprüft und stets weiterentwickelt werden. Es ist daher nicht der Schlusspunkt des Weges, sondern ein wichtiger und bedeutender Schritt, um heute – fast auf den Tag genau fünf Jahre nach dem verheerenden Anschlag auf dem Breitscheidplatz in Berlin am 19. Dezember 2016 – deutlich zu machen: Diejenigen, die von solchen Straftaten betroffen sind, werden wahrgenommen und sind nicht allein. Mit einem koordinierten und entschlossenen Engagement werden wir dem Hass der Täter und dem Leid der Opfer die Menschlichkeit und die Solidarität unserer Gesellschaft entgegenstellen.“

Der Opferbeauftragte der Landesregierung

Der Ministerrat hat im Juni 2020 das Amt eines ehrenamtlichen Opferbeauftragten der Landesregierung geschaffen und zugleich die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Opfer von Terroranschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen beschlossen. Opfer von Terroranschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen sollen eine durchgängige Betreuung vom Beginn der Akutphase bis zum Abschluss der Nachsorgephase aus einer Hand erhalten. Opferbeauftragter und zentrale Anlaufstelle üben seitdem auch eine Lotsenfunktion für Opfer von allgemeinen Straftaten aus. Sie sind zudem Ansprechpartner und Koordinierungsstelle für die Opferhilfeeinrichtungen. Opferbeauftragter und dessen Geschäftsstelle sind beim Ministerium der Justiz und für Migration angesiedelt, die Geschäftsstelle des Opferbeauftragten mit zwei Juristen und zwei Justizfachangestellten personell besetzt.

Seit 21. Juli 2021 ist der langjährige Leitende Oberstaatsanwalt Alexander Schwarz Opferbeauftragter der baden-württembergischen Landesregierung.

Der Opferbeauftragte der Landesregierung

Foto, Staatsmin.BW

Testpflicht in Kitas und der Kindertagespflege ab dem 10. Januar

Posted by Klaus on 15th Dezember 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Mit Blick auf die Omikron-Variante führt das Land eine Testpflicht in Kitas und der Kindertagespflege ab dem 10. Januar 2022 ein. Die zusätzlichen Tests sollen für einen höheren Schutz der Kinder sorgen.

Die Corona-Pandemie stellt auch die frühkindliche Bildung in Baden-Württemberg vor große Herausforderungen. Bereits seit dem 12. April beteiligt sich das Land an der Testung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen (Kitas) und in der Kindertagespflege. Mit Blick auf die Omikron-Variante hat sich die Landesregierung am 14. Dezember im Ministerrat darauf verständigt, dass in Kitas und auch in Einrichtungen der Kindertagespflege künftig vermehrt getestet werden soll. Das Kultus- und das Sozialministerium bereiten dazu eine Regelung vor, die vorsieht, dass Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres an diesen Angeboten nur dann teilnehmen können, wenn ein negatives Testergebnis auf das Coronavirus vorliegt. Diese Testpflicht beziehungsweise Testnachweispflicht soll ab dem 10. Januar gelten.

„Mit zusätzlichen Tests und der Testpflicht wappnen wir uns dafür, dass die Omikron-Variante auf uns zukommt. Wir wollen an den Kindertageseinrichtungen so viel Gesundheitsschutz wie möglich bieten“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper. Ihr Kabinettskollege, Sozialminister Manne Lucha, ergänzt: „Zur Gefährlichkeit von Omikron für Kinder gibt es noch keine abschließend gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse. Es ist deswegen der richtige Schritt, vorausschauend und präventiv die Sicherheitszäune hochzufahren und eine Testpflicht einzuführen.“

Tests können vor Ort in der Kita oder zu Hause vorgenommen werden

Die Testungen können entweder vor Ort in der Kita vorgenommen werden oder zu Hause von den Eltern. In letzterem Fall müssen die Eltern der Einrichtung gegenüber erklären, dass sie der Testung nachgekommen sind und das Testergebnis negativ war. Tests von anerkannten Teststationen werden dabei natürlich auch anerkannt. Vorgesehen ist, dass entweder drei Mal pro Woche ein Schnelltest vorgenommen oder dass zwei Mal pro Woche ein PCR-Test gemacht wird. Ebenso soll die Regelung, die für einen Wiedereintritt in den Betrieb nach einem positiven Test in der Gruppe gilt, angepasst werden. Hier soll gelten, dass die Kinder sich an fünf aufeinanderfolgenden Tagen testen müssen.

„Wir werden nun die weiteren Details ausarbeiten und den Einrichtungen, den Eltern und den Erzieherinnen und Erziehern weitere Informationen zukommen lassen“, sagt die Kultusministerin. Der Sozialminister fügt hinzu: „Auch jetzt schon kann man für mehr Sicherheit in den Einrichtungen sorgen: Lassen Sie sich impfen, lassen Sie Ihre Kinder über zwölf Jahren impfen – und testen Sie sich regelmäßig per Schnelltest.“

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport: Teststrategie für Schulen, Kitas und die Kindertagespflege

Impfkampagne in Baden-Württemberg „dranbleibenBW“

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Archivfoto

 

Strengere Besuchsregeln für nicht Immunisierte in Alten- und Pflegeheimen zum 20.12.

Posted by Klaus on 14th Dezember 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Ab dem 20. Dezember 2021 müssen nicht geimpfte und nicht genesene Besucherinnen und Besucher in Alten- und Pflegeheimen einen negativen PCR-Test vorlegen.

Ab dem kommenden Montag, 20. Dezember 2021, gelten in Baden-Württemberg strengere Besuchsregeln in Alten- und Pflegeheimen. Nicht-geimpfte und nicht von COVID-19 genesene Besucherinnen und Besucher dürfen Pflegeheime dann nur noch mit einem negativen PCR-Test betreten, wenn die Alarmstufe II gilt. Ziel der neuen Regelungen ist es, die Bewohnerinnen und Bewohner noch besser zu schützen. Die Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen wurde entsprechend angepasst.

„In letzter Zeit kommt es wieder häufiger zu Ausbrüchen in Alten- und Pflegeheimen“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Dienstag, 14. Dezember 2021, in Stuttgart. „Daher erhöhen wir noch einmal unsere Schutzmaßnahmen, auch wenn sich Infektionen leider nie ganz ausschließen lassen, wenn Menschen sich begegnen.“

Die strengeren Besuchsregelungen gelten nur in der sogenannten Alarmstufe II. Diese wird vom Landesgesundheitsamt ab einer Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz von 6,0 oder ab 450 mit COVID-19-Patientinnen und -patienten belegten Intensivbetten ausgerufen. Für geimpfte oder genesene Besucher bleibt es bei der schon bisher geltenden Testpflicht mit Antigen-Schnelltests. Ausnahmen von der PCR-Testpflicht sind auch vorgesehen in besonderen Härtefällen wie zum Beispiel der Sterbebegleitung.

Die Besuchsregeln in Pflegeheimen im Überblick

  • Besuche im Pflegeheim sind nur mit einem negativen Testnachweis über einen Antigen-Schnelltest möglich. Dies gilt auch für Besucherinnen und Besucher, die geimpft oder bereits eine Booster-Impfung erhalten haben. Der Antigen-Schnelltest darf höchstens 24 Stunden alt sein. Pflegeheime sind verpflichtet, Besuchern die Antigen-Schnelltests anzubieten. Besuche sind aber auch möglich mit Testnachweisen von Teststellen, die Bürgertestungen anbieten oder Testnachweise von Arbeitgebern, die im Zuge betrieblicher Testungen ausgestellt werden.
  • Für Besuche von nicht-geimpften oder nicht genesenen Personen ist ab 20. Dezember 2021 in der Alarmstufe II ein negativer PCR-Testnachweis erforderlich. PCR-Tests werden nicht von den Pflegeheimen angeboten.
  • Besucherinnen und Besucher müssen während des Besuchs FFP2-Masken oder Masken mit einem vergleichbaren Standard tragen.
  • Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln wie Händedesinfektion und Mindestabstand.
  • Grundsätzlich ist die Besucheranzahl nicht begrenzt. In der Warnstufe sind jedoch nur zeitgleiche Besuche von höchstens fünf nicht-geimpften / nicht genesenen Personen zulässig. In den Alarmstufen I und II sind Besuche nur durch eine nicht immunisierte Person zulässig.

Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Impfkampagne in Baden-Württemberg „dranbleibenBW“

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Archivfoto

Und schon wieder was Neues – Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen zum 15.12.

Posted by Klaus on 14th Dezember 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen. Am Ende der Seite finden Sie eine ausführliche Übersicht über die jeweiligen Änderungen. Fragen und Antworten zu den verschiedenen Corona-Verordnungen und anderen Themen rund um Corona haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Änderungen zum 15. Dezember 2021

Corona-Verordnung des Landes

Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Corona-Verordnung Absonderung

Archivfoto