Archive for the ‘Allgemein’ Category

Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen zum 7.12.

Posted by Klaus on 6th Dezember 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen. Am Ende der Seite finden Sie eine ausführliche Übersicht über die jeweiligen Änderungen. Fragen und Antworten zu den verschiedenen Corona-Verordnungen und anderen Themen rund um Corona haben wir hier für Sie zusammengestellt

Änderungen zum 7. Dezember 2021

Corona-Verordnung Sport

Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen

Foto, Staastmin. BW

Waldböden sind Lebensraum und Lebens- grundlage

Posted by Klaus on 4th Dezember 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Waldboden mit Jungpflanze Douglasie

Am 5. Dezember ist Weltbodentag. Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg untersucht die biologische Vielfalt in den Waldböden des Landes. Waldböden sind wertvoll und verdienen mehr Beachtung – als Lebensraum und Lebensgrundlage.

„Die vergangenen heißen und trockenen Jahre verdeutlichen die große Bedeutung unserer Waldböden. Nicht nur als Wasserspeicher sind sie für die Gesundheit unserer Waldbäume elementar, auch als Lebensraum für die verschiedensten Lebewesen sind sie für das Ökosystem Wald unerlässlich. Beim Waldspaziergang wird der Waldboden meist nicht weiter beachtet, aber in einer Handvoll Erde leben ungefähr acht Milliarden Lebewesen. Eine intakte Bodenbiodiversität ist für gesunde Ökosysteme und für die menschliche Gesundheit unersetzlich“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich des Weltbodentages.

Aus dem 2017 beschlossenen Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt und dem 2019 verabschiedeten Notfallplan für den Wald (PDF) werden zahlreiche Forschungsprojekte zum Wald im Klimawandel finanziert. „Eine fachlich fundierte Beratung der mehr als 200.000 privaten Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer kann nur mit soliden Wissensgrundlagen über die Böden und deren Funktion im Klimawandel sichergestellt werden“, betonte Minister Peter Hauk.

Die Abteilung Boden und Umwelt der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) nimmt mit verschiedenen Projekten den Boden unter die Lupe und erarbeitet praktische Hilfen für die Waldbewirtschaftung im Klimawandel.

Waldböden weisen hohe Artenvielfalt auf

„Waldböden weisen eine hohe Artenvielfalt auf“, erklärt Dr. Heike Puhlmann, Leiterin der Abteilung Boden und Umwelt. Mikroskopisch kleine Einzeller wie Bakterien und Pilze sowie wirbellose Tiere wie Springschwänze, Hornmilben und Regenwürmer bilden einen wichtigen Bestandteil der Biodiversität im Boden. „Gerade durch ihre Grabaktivität und durch die Zersetzung toter organischer Materie tragen Bodenorganismen zu Bodendurchlüftung, -drainage und -fruchtbarkeit bei“, sagt Puhlmann. Doch: Ihre geringe Größe macht es schwer, diese Lebewesen zu beobachten. Daher seien sie weniger gut erforscht als jene, die oberirdisch lebten. Dr. Puhlmann: „Das trägt natürlich dazu bei, dass es schwerfällt, nicht nur ihre Verbreitung zu beurteilen, sondern auch ihre Gefährdungssituation.“

Mit dem Projekt „Biodiversität von Waldböden: Bodenfauna“ legt die FVA den Grundstein für ein langfristiges Monitoring der Bodentiere in Baden-Württembergs Wäldern. Sein Ziel: Es will die Verbreitung und zeitliche Veränderung von Bodentierarten erfassen und dabei Risiken erkennen, die für den Erhalt der Biodiversität im Waldboden bestehen – etwa Klimaveränderungen oder der Einfluss der Waldbewirtschaftung. Mit Hilfe dieser Erkenntnisse will die FVA Empfehlungen für die Forstpraxis und -politik erstellen. Im Rahmen des Projekts sind bisher 21 Regenwurmarten, 67 Laufkäfer- und 160 Hornmilbenarten erfasst worden. Von den 117 erfassten Springschwanzarten konnten zwei Arten erstmals in Deutschland nachgewiesen werden.

Weltbodentag

Der Weltbodentag wurde 2002 beim 17. Weltkongress der Internationalen Bodenkundlichen Union (IUSS) ins Leben gerufen. Zahlreiche Aktionen machen an diesem Datum auf die lebenswichtige Bedeutung der Böden aufmerksam. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag für Klimaschutz, Artenvielfalt und Nahrungsmittelversorgung.

Mit dem Motto „Keep soil alive, protect soil biodiversity“ greift die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen die Bedeutung der Bodenbiodiversität für das Leben an Land auf und lenkt die Aufmerksamkeit auf die vielen Organismen im Boden, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. (Foto, Klaus – Haus des Waldes)

Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt

Das Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt in Baden-Württemberg besteht seit 2018 und ist bundesweit einmalig. Mit diesem Programm werden vielfältige Projekte des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft sowie des Ministeriums für Verkehr umgesetzt.

Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) ist als Forschungseinrichtung der Landesforstverwaltung dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zugeordnet. Sie hat zahlreiche Aufgaben, unter anderem forscht sie über den Wald und die Waldnutzung in Baden-Württemberg und sorgt für den Wissenstransfer.

Hintergrundinformationen und Videoclips zum Waldzustand, dem wertvollen Beitrag der Wälder für das Klima und dem Engagement der Forstleute, dieses wertvolle Ökosystem zukunftsfit zu machen, finden Sie in der Kampagne „Das Blatt wenden – Gemeinsam für die Zukunft unserer Wälder“.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt

Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt: Vielfalt im Wald – FVA-Projekte im Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt

Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt: Projekte im Rahmen des Notfallplans für den Wald

Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt: Bodenbiodiversität und ihre Bedeutung für das Ökosystem

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Das Blatt wenden

Gemeinsam gegen die vierte Welle – Tritt zum 4. Dezember 2021 in Kraft

Posted by Klaus on 3rd Dezember 2021 in Allgemein

Pressemeldung 3.12.2021

Die Infektionslage in Baden-Württemberg ist weiter kritisch. Daher verschärft Baden-Württemberg nach dem gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern die Corona-Maßnahmen erneut. Dafür weiten wir die 2G- und 2GPlus-Regelungen in vielen Bereichen aus. 

Das Land plant, wie angekündigt, weitere Verschärfungen der bisherigen Corona-Regeln ab dem 4. Dezember 2021. Die neue Verordnung wird am 3. Dezember 2021 im Umlaufverfahren beschlossen und tritt am 4. Dezember 2021 in Kraft.

Die Landesregierung setzt damit Maßnahmen um, die am Donnerstag, 2. Dezember 2021, zwischen Ländern und Bund als Mindeststandards beschlossen worden sind. Aufgrund der hohen Infektionslage macht das Land von der in der Bund-Länder-Schalte vereinbarten Möglichkeit Gebrauch, in bestimmten Bereichen strengere Regeln einzuführen. Das Land nutzt damit explizit die Spielräume, die der Beschluss für besonders stark betroffene Regionen vorgibt.

Das betrifft insbesondere zwei Bereiche:

  • Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden stärker eingeschränkt. In der Alarmstufe II sind höchstens 50 Prozent der zugelassenen Kapazität zulässig und es gilt grundsätzlich eine Personenobergrenze von 750 Besucherinnen und Besuchern. Im Profifußball bedeutet das faktisch, dass es Geisterspiele gibt.
  • Für die Gastronomie gilt generell die 2GPlus-Regel. Das gilt auch für Hotelgastronomie.

Die neuen Regelungen in der Alarmstufe II im Einzelnen

  • Untersagung von Weihnachtsmärkten, Stadt- und Volksfesten.
  • Bei Veranstaltungen, wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen, sind nur noch 50 Prozent der Auslastung erlaubt. Jedoch sind nicht mehr als 750 Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen.
  • Diskotheken und Clubs und Einrichtungen, die clubähnlich betrieben werden, müssen schließen.
  • Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen, wie Galerien, Museen, Gedenkstätten, Archive, Bibliotheken, Messen, Ausstellungen und Kongresse, Sportstätten, Bäder und Badeseen mit kontrolliertem Zugang, Saunen und ähnlichen Einrichtungen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristischen Bus-, Bahn- und Seilbahnverkehren, Ski- und Sessellifte, Freizeitparks, zoologischen und botanischen Gärten, Hochseilgärten und ähnlichen Einrichtungen, gilt 2G+. In Bibliotheken und Archiven können Medien ohne Einschränkung abgeholt und zurückgebracht werden.
  • Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt generell 2G. Eine Liste des zur Grundversorgung zählenden Einzelhandels finden Sie in unserer Übersicht (PDF).
  • In der Gastronomie gilt 2G+. Das gilt auch für die Hotelgastronomie und externe Besucherinnen und Besucher von Mensen, Cafeterien und Kantinen. Der Außer-Haus-Verkauf ist weiterhin uneingeschränkt möglich.
  • Alkoholverkaufs- und Konsumverbot an Verkehrs- und Begegnungsflächen in Innenstädten und sonstigen öffentlichen Plätzen, auf denen sich viele Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten. Die genauen Orte werden von den Städten und Gemeinden festgelegt. An diesen Plätzen darf auch kein Feuerwerk gezündet werden.

Geboosterte müssen bei 2G+ keinen Test vorlegen

Mit der neuen Corona-Verordnung entfällt in Baden-Württemberg bei der 2G-plus-Regelung die Testpflicht für Geboosterte – also für alle Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung gegen Corona erhalten haben. Das teilte der Amtschef des Sozial- und Gesundheitsministeriums, Professor Uwe Lahl mit: „Personen, die bereits geboostert sind, müssen überall dort, wo die 2G-plus-Regel gilt, keinen aktuellen negativen Corona-Test mehr vorlegen – also zum Beispiel in Gaststätten, im Zoo oder bei Freizeit- und Kulturveranstaltungen.“ Damit wolle man den hohen Schutz vor Infektionen berücksichtigen, den Menschen nach drei Impfungen hätten.

Weiterlesen>>>>>>>>

Archivfoto Staatsmin. BW

Internationaler Tag der Menschen mit Behinder- ungen

Posted by Klaus on 2nd Dezember 2021 in Allgemein

Prtessemeldung

Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember ruft Simone Fischer, Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, dazu auf, bei der Teilhabe und Inklusion weiter voranzugehen.

„Die Corona-Pandemie stellt behinderte Menschen vor gewaltige Herausforderungen. Sie erleben tiefere Einschnitte in ihrem sozialen Umfeld, im Alltag und bei der Arbeit als der Bevölkerungsdurchschnitt. Menschen, die in gesonderten Lebensformen wohnen und arbeiten, beispielsweise in einer Einrichtung oder einer Werkstätte für Menschen mit Behinderungen, erleben Isolation und Benachteiligung noch viel stärker als zuvor. Menschen mit Behinderungen sind zudem öfter von Arbeitslosigkeit betroffen. Pflegende Angehörige leisten Beachtliches in der Assistenz und Pflege zuhause. Gerade auch Kinder mit schweren Behinderungen und ihre Familien benötigen Entlastung, sind vielmals am Ende ihrer Kräfte. Ihr Alltag ist an vielen Stellen härter geworden“, sagte Simone Fischer im Vorfeld des Welttages.

Inklusion schließt alle ein

„Wir waren bei der Inklusion vor Corona lange nicht am Ziel. Die Folgen der Pandemie dürfen nicht weiter dazu führen, dass Menschen mit Behinderungen wieder stärker benachteiligt werden als der Bevölkerungsdurchschnitt. Dies müssen Politik und Institutionen bei ihren Entscheidungen aufmerksam im Blick haben. Auf dem Weg zur Inklusion dürfen wir nicht noch mehr Rückschritte erleben“, so Fischer.

„Menschen mit Behinderungen haben Rechte. Sie brauchen Chancen. Ganz oft haben sie noch mit abwegigen Vorurteilen zu kämpfen. Menschen mit Behinderungen sollen das ganze Jahr über sichtbar sein und zu Wort kommen. Wir brauchen durchweg Verbündete in Gesellschaft, Privatwirtschaft, Verwaltung und Politik, die mit uns dafür sorgen, dass Barrieren abgebaut werden und keine neuen entstehen. Eine inklusive Gesellschaft lebt durch Vielfalt und Akzeptanz. Sie schließt alle ein“, so die Landes-Behindertenbeauftragte. Die Gesellschaft müsse schnell aus der Pandemie rauskommen. Inklusion brauche Begegnung, das Miteinander und viele Menschen mit und ohne Behinderungen, die sich füreinander stark machen. Auch durch die Tatsache, dass persönliche Begegnungen kaum möglich seien, erfahre die Inklusion Stillstand und Rückschritt.

Teilhabe und Barrierefreiheit

Auf YouTube wurden zum 3. Dezember Video-Statements veröffentlicht. Es soll deutlich werden, welche Hürden und Stolpersteine es im Alltag noch gibt und welche Hoffnungen Betroffene im Hinblick auf Selbstverständliches und die Inklusion haben.
„Die Anliegen von Menschen mit Behinderungen spielen für mich die zentrale Rolle. Ich setze mich dafür ein, dass sie sichtbar sind und zu Wort kommen, um Beteiligung zu schaffen und schließlich Verbesserungen im Alltag zu erzielen.“  Teilhabe und Barrierefreiheit müsse in vielfältigster Form verstetigt werden. Schwerpunkte bilden das Arbeitsleben, Kultur und Freizeit, das Wohnen, die Bildung sowie ein barrierefreies Miteinander. Menschen mit Behinderungen müssen Wahlmöglichkeiten haben, um gleichberechtigt und selbstbestimmt in unserer Gesellschaft leben und arbeiten zu können.
Gerade in der Krise brauchet es ein solidarisches Miteinander. Menschen, die in prekären Situationen oder gesonderten Einrichtungen leben, die im Alltag viele Barrieren auf sich nehmen, sind in einem Ausmaß mit den Folgen der Pandemie konfrontiert, die der Durchschnittsbürger meist gar nicht mitbekommt. Sie haben wenig Chancen, werden weniger gehört und gesehen oder fühlen sich nicht dazugehörig.“

Der Fachkräftemangel betreffe nicht nur die Pflege und das Gesundheitswesen, sondern auch die Angebote der Eingliederungshilfe, die Assistenz in der Kita und Schule sowie die Entlastungsangebote in der Häuslichkeit. „Menschen mit Behinderungen brauchen bessere Bedingungen, um ein gutes Leben zu leben und gleichberechtigter Teil der Gemeinschaft zu sein. Wir müssen als Gesellschaft aus der Corona-Pandemie lernen. Unser aller gesetzlicher und moralischer Auftrag ist, alles dafür zu tun, gute und gerechte Lebensbedingungen zu schaffen“, so Fischer weiter. Ein barrierefreier Alltag und ein natürliches Miteinander ermöglichten weitere wichtige Schritte, damit die Lebensverhältnisse von behinderten Menschen und ihren Angehörigen verbessert würden.

Weltweiter Tag der Menschen mit Behinderungen

Der weltweite Tag der Menschen mit Behinderungen findet seit 1993 auf Initiative der Vereinten Nationen jeweils am 3. Dezember eines jeden Jahres statt. Dieser Tag soll weltweit die volle Teilhabe und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen bekräftigen.
Der Aktionstag ist zugleich ein unwiderrufliches Bekenntnis zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Er will darauf hinweisen, dass Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft immer noch benachteiligt werden und mit Vorurteilen zu kämpfen haben. Er will informieren und für die Notwendigkeit von Verbesserungen sensibilisieren.
In Deutschland leben rund 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen. In Baden-Württemberg haben fast eine Million Menschen einen Schwerbehindertenausweis. Von Behinderung sind vielfach mehr Menschen betroffen oder profitieren von Barrierefreiheit.

Youtube-Kanal des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration: Simone Fischer zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen

Quelle: Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Archivfoto

Land verschärft Corona-Regeln

Posted by Klaus on 2nd Dezember 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Das Land plant, wie angekündigt, weitere Verschärfungen der bisherigen Corona-Regeln. Die neue Verordnung wird am Freitag, 3. Dezember 2021, im Umlaufverfahren beschlossen und tritt in Kürze in Kraft.

Bereits jetzt sind die Beschlüsse der Bund-Länder-Runde zu großen Teilen in Baden-Württemberg in Kraft. Verschärfungen, die von Bund und Ländern vereinbart wurden, werden in Baden-Württemberg umgesetzt. Dazu gehört unter anderem eine Ausweitung von 2G im Einzelhandel auf das ganze Land und die Schließung von Clubs und Diskotheken. Am Silvestertag und Neujahrstag wird ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt.

Aufgrund der besonders prekären Lage in Baden-Württemberg wird die Landesregierung in einigen Bereichen über die Beschlüsse der Bund-Länder-Runde hinausgehen. So sollen unter anderem Weihnachtsmärkte geschlossen werden sowie Sport-, Kultur- und Freizeitveranstaltungen aufgrund der hohen Infektionslage im Land deutlich stärker eingeschränkt werden. Die im Land bereits gültigen strengen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte von einem einem Haushalt plus eine weitere Person bleiben bestehen.

Die Details der Regelungen werden am Freitag, 3. Dezember 2021, bekannt gegeben.

Kontakte wieder radikal reduzieren

Ministerpräsident Winfried Kretschmann sagt zu den MPK-Beschlüssen: „Wir haben in Baden-Württemberg bereits weitgehende Maßnahmen getroffen. Dennoch macht die sich zuspitzende Lage auf den Intensivstationen, das weiter sehr hohe Infektionsgeschehen im Land und die neue Virusvariante verschärfte Maßnahmen notwendig. Die erste Grundregel lautet für die nächsten Wochen: Wir müssen Kontakte wieder radikal reduzieren – um die Welle vor Weihnachten nun abzuflachen.“

Kretschmann begrüßte, dass Nachbesserungen beim Infektionsschutzgesetz zugesagt wurden. „Ich bitte den Bund nun zügig die Weichen für eine dauerhafte und rechtssichere Lösung zu stellen, die den Ländern die notwendigen Handlungsspielräume gibt. Dazu hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Grundlage bereitet. Wir nutzen das Instrumentarium, das uns zur Verfügung steht, aber das reicht nicht.“

Corona-Verordnung des Landes

Impfkampagne in Baden-Württemberg „dranbleibenBW“

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Foto, Staatsmin. BW

E i n l a d u n g zur Sitzung des Bezirksbeirats Stuttgart-Ost am 8. Dezember 2021

Posted by Klaus on 29th November 2021 in Allgemein

18:00 Uhr im Rathaus – Mittlerer Sitzungssaal

Hinweise
1. Für Bürgerinnen und Bürger stehen maximal 5 Plätze im Mittleren Sitzungssaal zur Verfügung. Bitte melden Sie sich per Mail unter Poststelle.Bezirk.Ost@stuttgart.de oder telefonisch unter 0711 216-60238 an.
Die Plätze werden nach Eingang der Anmeldungen verteilt.
2. Im Rathaus muss ab Betreten bis Verlassen des Gebäudes eine medizinische Maske („OP-Maske“) oder ein Atemschutz mit FFP2-, KN 95-, N 95- oder  vergleichbarem Standard getragen werden.
3. Es wird darum gebeten, die allgemeinen Hygieneregeln zu beachten.
4. Nach der aktuell geltenden Corona-Verordnung des Landes gilt ab Eintreten der Alarmstufe für Sitzungen der städtischen Gremien die 3G-Regelung
Neuer Stand 29.11.2021: Bezirksbeiratssitzungen: Coronaregeln nachgeschärft

T a g e s o r d n u n g öffentlich

1. 5 Minuten für Bürgerinnen und Bürger

2. Machbarkeitsstudie Tiefgarage Schulhof GWRS Gablenberg – mündlicher Bericht

3. Sanierung Stuttgart 29 – Stöckach – Begrünung des Mittelstreifens in der Neckarstraße – mündlicher Bericht

4. Sanierung Stuttgart 29 – Stöckach – Stöckachplatz, Baumfällungen – mündlicher Bericht

5. Bericht zur Umsetzung des Pilotprojektes zur Brandschutzerziehung an Kindergärten in Stuttgart-Ost

6. Erweiterung des Parkraummanagement Gebietes O4 um den Bereich OX zwischen Talstraße, Ulmerstraße, Köslerstraße, Schlachthofstraße und
Wagenerstraße – Beschlussfassung

7. Bericht aus dem Ausschuss „Stuttgart am Neckar“

8. Bezirksbudget: Sommerfest zum 25-jährigen Bestehen des Freien Radio für Stuttgart – Umschichtung der beantragten Mittel

9. Bezirksbudget: Reaktivierung Berger Plätzle

10. Einrichtung einer Tempo 30 – Zone in der Gablenberger Hauptstraße sowie in der Albert-Schäffle-Straße für die Zeit zwischen 22 Uhr und 7 Uhr (Antrag Bündnis 90/Die Grünen-Ost)

11. Digitale Verkehrszählung in der Gablenberger Hauptstraße und der Albert-Schäffle-Str. im Abschnitt zwischen der Wagenburgstr. und der Planckstr. durchführen (Antrag Freie Wähler-Ost)

12. Mitteilungen und Verschiedenes

Charlotta Eskilsson, Bezirksvorsteherin

Archivfoto, Thomas

SWR stellt Räume im Stuttgarter Funkhaus für öffentliche Corona?Impfungen zur Verfügung

Posted by Klaus on 28th November 2021 in Allgemein, In und um Gablenberg herum

Presse LHS / SWR

Das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Stuttgart und der SWR sind sich einig: In den Räumlichkeiten im SWR Funkhaus sollen so bald wie möglich Impfungen angeboten werden.

Die Landeshauptstadt Stuttgart bietet in Kooperation mit Impfambulanzen bereits an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet die Möglichkeit, sich schnell und unkompliziert impfen zu lassen. Mit der Aktion beim SWR soll es nun ein Angebot in Stuttgart?Ost geben. Die Impfungen werden durch die Stadt koordiniert, der SWR stellt Räumlichkeiten im Stuttgarter Sender zur Verfügung. Dort soll eine Impfstraße eröffnet werden, die unter anderem einen abgetrennten Teil der Kantine umfasst. Dr. Frank Nopper, Oberbürgermeister von Stuttgart, zeigt sich erfreut: „Die Einrichtung einer Impfstelle im Funkhaus ist ein freundschaftlicher Akt des SWR, ein Akt der Solidarität. Er hilft uns enorm in der städtischen Impfoffensive. Im Moment haben wir zwölf Impfstationen, bald werden es 19 sein, einschließlich der neuen Station im SWR. Dementsprechend werden wir unsere Impfkapazität von aktuell 20.000 Impfungen pro Woche auf 40.000 verdoppeln können.“

Gemeinsames Vorgehen mit dem SWR

Auch Kai Gniffke, Intendant des SWR, ist von der gemeinsamen Aktion überzeugt: „Unser Versprechen an die Menschen im SWR Sendegebiet heißt ‚Für Euch da!‘ Das wollen wir gerade in schwierigen Zeiten wie diesen einlösen und ganz praktisch helfen. Daher stellen wir unsere Infrastruktur in Stuttgart sehr gerne für Impfungen zur Verfügung. Wir hoffen, dass viele Menschen von diesem Angebot Gebrauch machen, damit die Lage für alle besser wird.“ Seinen Beschäftigten hat der SWR bereits im Sommer Impfungen über die Betriebsärzte und das DRK angeboten. Vom Impfangebot in den Räumen des SWR können sie nun auch Gebrauch machen.

Umsetzung so schnell wie möglich geplant

Die Vorbereitungen für die Eröffnung der Impfstraße laufen bereits auf Hochtouren. Die Impfungen selbst werden in Zusammenarbeit des Gesundheitsamtes mit der Impfambulanz von Frau Dr. Esra Trumpf und Herrn Dr. Horst Heydlauf durchgeführt. Die Eröffnung der Impfstraße ist derzeit bis spätestens Mitte Dezember geplant. Über ein Online?Tool wird es die Möglichkeit geben, Termine für Erstimpfungen, Zweitimpfungen und Auffrischungsimpfungen zu buchen. Je nach Auslastung sind Impfungen auch ohne Voranmeldung möglich. Abhängig von der Verfügbarkeit werden die Impfstoffe von Moderna, BioNTech und für Erstimpfungen auf Wunsch auch Johnson & Johnson angeboten. Weitere Informationen zum Beginn der Impfaktionen und zur Terminbuchung werden so schnell wie möglich bekannt gegeben.

Archivfoto, Klaus

Weihnachtsbaumsaison 2021 startet

Posted by Klaus on 27th November 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Die Weihnachtsbaumsaison 2021 startet. Wer den Weihnachtsbaum beim heimischen Erzeuger kauft, stärkt die Region, schont das Klima und beschert sich ein besonderes Familien-Event.

„Der Weihnachtsbaum ist kein Wegwerfartikel, sondern Teil unserer Kulturlandschaft. Ein Hektar Weihnachts- baumkultur bindet in zehn Jahren fast 150 Tonnen Kohlenstoffdioxid (CO2). Das schafft kein Kunstbaum, im Gegenteil. Werden diese Flächen mit Schafen beweidet kann auf Herbizide und mechanische Unkraut- bekämpfung nahezu verzichtet werden. Wer beim heimischen Erzeuger kauft, stärkt die Region, vermeidet lange Transportwege, schont das Klima und kann sich zum Auftakt der Weihnachtszeit mit der eigenhändigen Baumernte ein besonderes Familien-Event bescheren“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk zum Auftakt der Weihnachtsbaumsaison 2021.

Etwa die Hälfte der 2,5 Millionen Weihnachtsbäume, die in Baden-Württemberg verkauft werden, stammen aus dem Land. Für viele land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ist der Weihnachtsbaumverkauf eine wichtige Einnahmequelle. „Es lohnt sich beim Kauf auf zertifizierte Ware zusetzen und zum Beispiel auf das PEFC-Logo oder das Herkunfts- und Qualitätszeichen „Christbaum aus Baden-Württemberg“ des Christbaumverbandes zu achten“, sagte Hauk.  Ein weiteres Plus bei Weihnachtsbäumen aus der Region sei der Wegfall klimaschädlicher Transporte aus fernen Gegenden, die Bäume sind frisch, da sie Just-in-Time geerntet werden und ihr Verkauf stärke regionale Wertschöpfung und Betriebe im ländlichen Raum.

Kampagne „Das Blatt wenden“

Nur die allerwenigsten Weihnachtsbäume kommen direkt aus dem Wald. Wer die Möglichkeit hat, über einen Waldbesitzer oder den Förster vor Ort einen Baum zu beziehen oder sogar selbst zu ernten, sichert sich damit ein besonderes Erlebnis und kann die Gelegenheit nutzen, um sich über den Zustand unserer Wälder zu informieren. Auch wenn sich die Lage im Jahr 2021 etwas entspannt hat, so leiden die heimischen Wälder stark unter den Folgen des Klimawandels wie Dürre, Sturm und Schadorganismen.

Hintergrundinformationen und Videoclips zum Waldzustand, dem wertvollen Beitrag der Wälder für das Klima und dem Engagement der Forstleute, dieses wertvolle Ökosystem zukunftsfit zu machen, finden Sie in der Kampagne „Das Blatt wenden – Gemeinsam für die Zukunft unserer Wälder“.

Archivfotos

Soforthilfe für die Unterbringung von Obdachlosen

Posted by Klaus on 26th November 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Die Corona-Krise trifft wohnungslose Menschen insbesondere in der kalten Jahreszeit hart. Die Landesregierung stellt den Kommunen daher nochmals eine Soforthilfe in Höhe von 400.000 Euro für die Unterbringung von Obdachlosen zur Verfügung. 

Viele Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht oder aktuell betroffen sind, gehören zur Risikogruppe. Sie sind oft medizinisch nicht ausreichend versorgt oder haben Mehrfacherkrankungen. Aus diesem Grund stellt das Land den Kommunen nochmals eine Soforthilfe in Höhe von 400.000 Euro für die Unterbringung von Obdachlosen zu Verfügung.

„Wir wollen Städte, Gemeinden und Stadt- und Landkreise finanziell unterstützen, damit sie zusätzliche Unterkünfte und Zimmer für die Unterbringung von obdachlosen Menschen anmieten können“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha. „Unser Ziel ist es, die Mehrfachbelegungen von Zimmern zu vermeiden und auch eine Unterbringung unter Quarantänebedingungen zu ermöglichen.“

Appell an Bevölkerung

Daneben appellierte Minister Lucha an die Bevölkerung, angesichts der Wintermonate besonders aufmerksam zu sein und für Menschen in Not Hilfe zu holen. „Obdachlose Menschen riskieren bei den nächtlichen Temperaturen im Winter nicht nur ihre Gesundheit, sondern oft auch ihr Leben. Ich appelliere daher an alle Bürgerinnen und Bürger, nicht achtlos wegzuschauen, wenn sie im Winter auf Menschen treffen, die vielleicht Hilfe brauchen. Ein Anruf bei der Polizei, beim Ordnungsamt oder im akuten Notfall beim Rettungsdienst unter der Nummer 112 kann Leben retten“, so der Minister.

Der Antrag für die Soforthilfe ist ab sofort auf der Website des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration abrufbar.

Daneben haben die kommunalen Landesverbände, der Kommunalverband für Jugend und Soziales und die Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg gemeinsam eine Initiative Erfrierungsschutz gestartet und Informationen für Kommunen und Einrichtungen zusammengestellt.

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration: Soforthilfe für Obdachlose im Winter 2021/22

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

archivfoto, Klaus

Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen – Täglich was Neues

Posted by Klaus on 26th November 2021 in Allgemein

Presse

Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen. Am Ende der Seite finden Sie eine ausführliche Übersicht über die jeweiligen Änderungen. Fragen und Antworten zu den verschiedenen Corona-Verordnungen und anderen Themen rund um Corona haben wir hier für Sie zusammengestellt

Corona-Verordnung Schule notverkündet ab Montag 29.11.

Änderungen zum 27. November 2021

Corona-Verordnung Schule

Corona-Verordnung Sport


Änderungen zum 26. November 2021

Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen