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Weltwassertag (22.03.2021) fragt nach dem Wert des Wassers

Posted by Klaus on 17th März 2021 in Fotos, Seen, Flüsse u. Brunnen in der Region Stuttgart, Stuttgart

Presse LHS

1993 hat die Unesco den Weltwassertag eingeführt, um auf die für alle Lebewesen lebensnotwendige Ressource „Wasser“ aufmerksam zu machen. Dieses Jahr lautet das Motto des Weltwassertags „Wert des Wassers“.

Der Weltwassertag ist nach wie vor von Bedeutung, denn noch immer haben 2,2 Milliarden Menschen keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser.

Trotz seines hohen Stellenwerts als Natur- und Kulturgut ist Wasser bei uns nur selten im Blickpunkt des öffentlichen Interesses. Dies mag daran liegen, dass es immer und jederzeit zur Verfügung steht. Dennoch ist Wasser von immenser Bedeutung. Schon beim Start in den Tag will keiner auf Wasser verzichten: Duschen, Zähne putzen, der Toilettengang, die erste Tasse Kaffee, auch Kochen, Putzen und Wäsche waschen geht nur mit Wasser. Täglich verbraucht jeder deutsche Bürger rund 125 Liter Wasser.

Gleichermaßen wertvoll für das urbane Leben in Stuttgart sind die Brunnen und Gewässer mit ihren vielfältigen Aufgaben. Sie tragen zum guten Stadtklima bei und sind Oasen der Erholung für Mensch und Lebensraum für Tiere. Im Stadtgebiet Stuttgart ist das Tiefbauamt für die Unterhaltung der kleineren Gewässer, Seen und Brunnen zuständig. Dazu gehören rund 70 Bäche mit einer Gesamtlänge von rund 150 Kilometer und 16 Seen mit einer Wasserfläche von zirka 44 Hektar. Die Gewässerunterhaltung umfasst neben der Pflege auch die Entwicklung Gewässer. Wo immer möglich sollen die Gewässer wieder in einen naturnahen Zustand entwickelt und gleichzeitig die gesellschaftlichen Anforderungen wie Naherholung und Hochwasserschutz berücksichtigt werden. Die SES leistet einen erheblichen Beitrag dazu, dass die Gewässer sauber gehalten werden und auch in trockenen Sommermonaten ausreichend Wasser in den Flüssen und Bächen vorhanden ist.

Die rund 170 öffentlichen Brunnenanlagen bieten den Passanten in den warmen Sommermonaten eine willkommene Abkühlung und teilweise sogar kostenloses Trinkwasser. Im Rahmen des „Aktionsprogramms Klimaschutz“ ist der Bau weiterer Wasserspiele und Trinkwasserbrunnen vorgesehen.

Ein funktionierendes Kanalnetz mit rund 1700 Kilometern Länge und die vier Klärwerke der Stadtentwässerung Stuttgart sorgen dafür, dass verschmutztes Abwasser abgeleitet und gereinigt wird. Vergangenes Jahr haben die Klärwerke rund 80 Millionen Kubikmeter verschmutztes Abwasser gereinigt und dem natürlichen Wasserkreislauf zurückgegeben.

Um den gesetzten Umweltzielen der Stadtentwässerung Stuttgart zu entsprechen, wird in den Klärwerken zur Aufbereitung von Chemikalien, zum Waschen von Rechengut, zur Spülung von Leitungen und Reinigung von Becken kein wertvolles Trinkwasser verschwendet. Alle Stuttgarter Klärwerke verfügen über ein Betriebswassernetz, das durch gereinigtes und weiter aufbereitetes Abwasser gespeist wird.

Aktivkohle für mehr Umweltschutz

Für mehr Umweltschutz wird mit der geplanten „vierten Reinigungsstufe“ im Hauptklärwerk Stuttgart Mühlhausen die Technik weiter ausgebaut. In Zusammenarbeit mit der Universität Stuttgart ist ein Verfahren für das Stuttgarter Hauptklärwerk entwickelt worden. Dabei werden dem Wasser mit Hilfe von Aktivkohle Spurenstoffe wie Rückstände von Arzneimitteln, Pflanzenschutz-, Röntgenkontrast- und Korrosionsschutzmitteln oder Weichmacher entnommen. Bis 2028 wird diese in die bestehenden Reinigungsstufen integrierte neue Reinigungsstufe im Hauptklärwerk gebaut. Die ersten Teilanlagen der Spurenstoffelimination, mit der Zugabe von Aktivkohle zum Ablauf der Belebungsbecken, werden bereits Anfang nächstes Jahr in Betrieb gehen. Es gilt das wertvolle Wasser, in den unterschiedlichen Nutzungen heute und in der Zukunft, zu erhalten.

Gewässerbroschüre der Stadt Stuttgart

Über die Entstehungsgeschichte wichtiger Stuttgarter Gewässer, ihre ursprünglich gedachte Funktion und was sie heute so positiv erlebbar macht, gibt die Broschüre „Stuttgarter Gewässer im Porträt“ Auskunft. Die Broschüre gibt auf 32 Seiten einen Einblick in die Arbeit des Tiefbauamts im Zusammenhang mit der Unterhaltung und Entwicklung der Stuttgarter Fließ- und Stillgewässer. Sie ist im Juli 2020 erschienen, Herausgeber ist das Tiefbauamt der Stadt Stuttgart. Die Broschüre ist zu den gegebenen Öffnungszeiten, die durch die Pandemie eingeschränkt sein können, kostenlos beim i?Punkt der Touristen?Informationsstelle in der unteren Königstraße und an der Infothek im Rathaus erhältlich.

MUSE-O endlich wieder offen!

Posted by Klaus on 13th März 2021 in Fotos, In und um Gablenberg herum
Super, voll! Ein Jahrhundert Tankstellen im Stuttgarter Osten. Eine jetzt erweiterte MUSE-O-Ausstellung.
Wie andere Museen auch, darf MUSE-O jetzt wieder seine Tore öffnen. Am Samstag, 20. März geht’s erneut los. Interessierte müssen sich allerdings anmelden, bevor sie sich über die Tankstellen im Stuttgarter Osten informieren und von ihnen faszinieren lassen können.
Die Reservierung erfolgt über die Homepage des Museumsvereins (www.muse-o.de). Dort kann man ein Zeitfenster von einer Stunde an den Nachmittagen des Wochenendes buchen. Es gelten weiterhin die Hygieneregeln bezüglich Abstand, Mund-Nasen-Schutz und Handdesinfektion. In den Ausstellungsräumen sorgen die Museumsmacher für virentötende Zugluft, außerdem sind die Aufsichtführenden entweder geimpft oder kurz vorher getestet.
Damit steht dem mit dem Museumsbesuch verbundenen Kulturgenuss live, analog und persönlich nichts mehr im Wege. Man „fährt“ ein in die Tankstelle mit ihren feinen Exponaten – seit Ausstellungsbeginn sind sogar noch einige Stücke dazugekommen. Im „Shop“, im zweiten Museumsraum untergebracht, hängen unter anderem die Bild-Text-Tafeln, die alle jemals im Stuttgarter Osten bestehenden Stationen darstellen. Auch hier konnten die Ausstellungsmacher während des Lockdowns Ergänzungen einbringen: Drei spannende Tafeln sind dazugekommen.
Super, voll! Ein Jahrhundert Tankstellen im Stuttgarter Osten. Eine jetzt erweiterte MUSE-O-Ausstellung.
MUSE-O, Gablenberger Hauptstr. 130, 70186 Stuttgart
Neue Öffnungsstaffel: 20. März bis 30. Mai 2021, sofern gestattet
Geöffnet Sa, So 14-18 Uhr
Eintritt: € 2,-, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre frei
Aktuelle Informationen stets unter: www.muse-o.de
MUSE-O wird institutionell gefördert vom Kulturamt der Landeshauptstadt Stuttgart
Fotos, Archiv

Der Mercedes-Stern vom Bahnhofsturm: ein Stuttgarter Wahrzeichen zieht vorübergehend um

Pressemeldung 12.03.2021

Wer sich in der Stuttgarter Innenstadt bewegt, hat neben weiteren bekannten Wahrzeichen auch den 56 Meter hohen Bahnhofsturm mit dem drehenden Mercedes-Benz-Stern vor Augen. Seit seiner Errichtung 1952 repräsentiert er dort die traditionsreiche Automobilmarke. Ende März 2021 zieht der Stern wegen der Modernisierung des Bonatzbaus vorübergehend um und gastiert am Mercedes-Benz Museum. 2025 kehrt der Stern zurück auf den sanierten Turm am neuen Stuttgarter Hauptbahnhof.

Die Deutsche Bahn geht bei der Modernisierung des Hauptbahnhofs den nächsten Schritt. Der Bonatzbau erhält in den nächsten Jahren ein stabilisierendes Tragwerk und zwei neue, lichtdurchflutete Ebenen. Das stadtbildprägende Äußere des denkmalgeschützten Bauwerks bleibt erhalten. Der Mercedes-Stern mit seinem Durchmesser von fünf Metern wird Ende März abgebaut und gastiert bis zum Abschluss der Bauzeit vor dem Mercedes-Benz Museum in Bad Cannstatt.

„Der Mercedes-Stern auf dem Bahnhofsturm gehört seit fast siebzig Jahren zu Stuttgart wie der Fernsehturm. Wir freuen uns, dass dieses Wahrzeichen auch nach der Modernisierung des Bonatzbaus erhalten bleibt“, sagt Nikolaus Hebding, Leiter des Bahnhofsmanagements.

„Unser weltbekanntes Markenlogo ist ein einzigartiges Symbol für unsere über 130-jährige Automobil-Tradition, mutigen Pioniergeist und zeitgemäße Mobilität. Der Mercedes-Stern auf dem Turm des Stuttgarter Hauptbahnhofs liegt uns besonders am Herzen, weil er die Marke am Standort unserer Konzernzentrale repräsentiert. Deshalb freuen wir uns, wenn er nach einer Umbauphase des Turms 2025 wieder auf die Stadt strahlen wird“, so Bettina Fetzer, Marketingchefin Mercedes-Benz AG.

Der neue Bonatzbau

Der Bonatzbau, das historische Empfangsgebäude des Stuttgarter Hauptbahnhofs, wird im Zuge des Bahnprojekts Stuttgart–Ulm in den nächsten Jahren vollständig modernisiert. Dazu gehört auch der Turm als eines der Wahrzeichen Stuttgarts. Der künftig rundum ebenerdige Eingang ins Gebäude ermöglicht den einfachen Zugang zu den Gleisen der neuen Bahnsteighalle.

Mercedes-Benz Museum Stuttgart

Die Dauerausstellung präsentiert mit 160 Fahrzeugen und mehr als 1.500 Exponaten Automobil- und Zeitgeschichte seit 1886. Mehr Informationen finden Sie auf der offiziellen Website des Museums: www.mercedes-benz.com/museum.

Fotos, Archiv

Fotos, Daimler

In der Friedenau geht eine Ära zu Ende – Dr Schorsch und seine Sophia hören auf

Posted by Klaus on 5th März 2021 in Allgemein, Fotos

Mit freundlicher Genehmigung der Redaktion Karin Ait Atmane dürfen wir den Beitrag von „Stadtteil aktuell März“ hier veröffentlichen. Herzlichen Dank

Georg und Sophia Chatzitheodoru haben sich zurückgezogen

Die vierzigste Weihnacht und ein Abschied

Wie, der Schorsch ist nicht mehr auf der Friedenau? Die Stammgäste des Traditionslokals in der Rotenbergstraße sind Anfang des Jahres aus allen Wolken gefallen. Schließlich ist nicht nur die Friedenau eine Institution im Osten, ihr langjähriger Chef Georg Chatzitheodoru, kurz „Chatzi“, und seine Frau Sophia sind es ebenfalls.

Eigentlich hatten die beiden ihren Abschied ganz anderes geplant: Sie wollten sich erst Ende 2021 zurückziehen. Aber zwei Dinge haben die Sache beschleunig: zum einen gesundheitliche Probleme, die Sophia Chatzitheodoru seit einiger Zeit zu schaffen machen – weshalb sie in der Friedenau ausfiel und eine große Lücke hinterließ. Denn auch wenn sie meist im Hintergrund wirkte, war sie doch die gute Seele, „die alles zusammengehalten hat“, wie ihr Mann sagt. Der zweite Grund war das Coronavirus, das allen Gastronomen die Rechnung verhagelt hat, ohne jede Gewissheit, wann sie wieder normal arbeiten dürfen.

Beides zusammen führte zum Entschluss, schon ein Jahr früher aufzuhören und die erzwungene Schließzeit zu nutzen, um die Nachfolge zu regeln. Den Abschied wollte der Chef aber trotzdem richtig feiern, zumal er und seine Frau ihre 40. Weihnacht in der Friedenau hatten. Die Sektflaschen mit den entsprechenden Etiketten standen schon bereit. Doch dann: erneuter Lockdown, Schließung ab November, Feiern ausgeschlossen. „Ich habe ja gedacht, wir machen irgendwann demnächst wieder auf“, sagt „Chatzi“. Weil dieser Termin immer weiter in die Ferne rückte, ging der Betreiberwechsel zum Jahresanfang geräuschlos ohne die Öffentlichkeit über die Bühne. Das tut dem Chef, der derzeit noch mit allerhand Papierkram beschäftigt ist, am meisten leid. Aber, sagt er, „ich bin trotzdem da, ich geh ja nicht verloren“. Wenn Not am Mann ist, wird der 69-Jährige in der Friedenau einspringen – und ab und zu vorbeikommen wird er sowieso. Er freut sich auf den Tag, an dem der Betrieb wieder weitergeht und darüber, einen kompetenten Nachfolger für sein Lebenswerk gefunden zu haben. aia

Foto von Schorsch

Anmerkung: Familie Khalat übernahm die Friedenau zum Jahresbeginn (siehe auch>>>>)

Es werden auch weiterhin Kulturveranstaltungen stattfinden, Mundartheater, ebenso wie Theater für und mit Menschen mit Behinderung. Der traditionelle Krautwickelwettbewerb soll weitergeführt werden und die einzelnen Stammtische können sich wie gehabt treffen, sobald das wieder möglich ist. Auch die freie Theaterszene findet hier ein Podium. Mauro wird sich auch weiterhin um die Gäste kümmern.

Ausweitung des Schutzes ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger

Posted by Klaus on 5th März 2021 in Allgemein, Fotos

Pressemeldung 5.03.2021

Der Schutz für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige bei Unfällen im Feuerwehrdienst wird ausgeweitet. So hat die gesetzliche Unfallversicherung die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren aufgrund ihres Einsatzes für die Allgemeinheit in ihren Schutz mit einbezogen. Die Leistungen des Landes werden erhöht und ergänzende Leistungen eingeführt.

„Ohne die Ehrenamtlichen geht bei der Feuerwehr nichts. Die vielen ehrenamtlichen Frauen und Männer der Feuerwehren – in Baden-Württemberg über 110.000 in den Einsatz- abteilungen – erfüllen eine herausfordernde und gleichzeitig herausragende Aufgabe für unsere Gesellschaft. Es muss klar sein, dass sie bei ihren gefährlichen Einsätzen gegen die Risiken, die mit ihrem Dienst für die Allgemeinheit verbunden sind, angemessen abgesichert sind. Das Land leistet mit der Ausweitung der Leistungen bei Unfällen im Feuerwehrdienst einen wichtigen Beitrag hierzu“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

Absicherung im Unglücksfall

Die gesetzliche Unfallversicherung hat die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren aufgrund ihres Einsatzes für die Allgemeinheit in ihren Schutz mit einbezogen. Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, die im Feuerwehrdienst eine gesundheitliche Beeinträchtigung erleiden, sind durch einen umfänglichen Leistungskatalog sehr gut abgesichert. Jeder ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige hat bei einem Unfall im Feuerwehrdienst einen Rechtsanspruch auf die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Um den besonderen Risiken des Feuerwehrdienstes und dem ehrenamtlichen Engagement Rechnung zu tragen, werden die gesetzlichen Leistungen durch zusätzliche Leistungen des Landes ergänzt.

Leistungen des Landes erhöht und ergänzt

„Diese zusätzlichen Leistungen des Landes haben wir nun rückwirkend zum 1. Januar 2020 erhöht. Gleichzeitig ist durch die Bezugnahme auf die jährlich angepasste Bezugsgröße in der Sozialversicherung eine Dynamisierung aller Leistungen eingeführt worden, damit eine kontinuierliche Anpassung der Leistungen an das durchschnittliche Entgeltniveau gewährleistet ist“, so Innenminister Thomas Strobl weiter. Ergänzend wurden Leistungen im Todesfall in sonstigen Fällen, in denen Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung nicht gewährt werden, neu eingeführt. Im Einzelfall können nun auch Personen wegen ihrer engen persönlichen und wirtschaftlichen Verbundenheit mit der oder dem Verstorbenen (zum Beispiel nicht verheiratete Lebenspartnerinnen und -partner) eine Einmalzahlung erhalten.

Ehrenamtlicher Dienst am Gemeinwohl

Mit dem vorliegenden Gesamtpaket aus Erhöhung, Erweiterung und Dynamisierung der Leistungen des Landes wird im Zusammenwirken mit der Unfallkasse Baden-Württemberg, die die Abwicklung und Auszahlung der Leistungen vornimmt, eine noch bessere Absicherung der Feuerwehrangehörigen in Baden-Württemberg gewährleistet. „Mit derzeit rund 1,4 Millionen Euro sorgen wir dafür, dass die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung für Feuerwehrangehörige aufgestockt werden. Geld, das mehr als sinnvoll angelegt ist, unterstützen wir damit doch Feuerwehrangehörige, die im ehrenamtlichen Dienst für ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger einen Gesundheitsschaden erlitten haben. Noch mehr freuen wir uns natürlich über jeden unfallfreien Einsatz der Feuerwehrangehörigen“, betonte Minister Thomas Strobl.

Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg: Verwaltungsvorschrift Unfallversicherung

Fotos, Archiv

Tag des Artenschutzes

Posted by Klaus on 2nd März 2021 in Allgemein, Fotos

Pressemeldung

Am 3. März ist der Tag des Artenschutzes. In Baden-Württemberg gibt es 50.000 verschiedene Tier- und Pflanzenarten. 40 Prozent davon sind gefährdet. Mit dem „Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt“ nimmt Baden-Württemberg eine bundesweite Vorreiterrolle ein.

Jetzt im Frühling erwacht die Natur – und der Drang der Menschen nach draußen zu gehen. Wer auf der Schwäbischen Alb, im Schwarzwald, am Bodensee oder im Schwäbischen Wald spazieren geht, erkennt die Schönheit von Baden-Württemberg. Er sieht, riecht und schmeckt sie. Das Land ist Lebensraum für rund 50.000 Tier- und Pflanzenarten. Alleine in den Streuobstwiesen tummeln sich mehr als 5.000 Arten.

Aber gleichzeitig müssen die Spaziergängerinnen und Spaziergänger feststellen, dass sich in Baden-Württemberg schon einiges verändert hat. Der Wald und die Streuobstwiesen leiden genauso wie die Bienen, Schmetterlinge und Regenwürmer. Fast 40 Prozent unserer heimischen Arten sind gefährdet. Der „Tag des Artenschutzes“ am 3. März bietet jedes Jahr eine gute Gelegenheit, um an ihre Gefährdung zu erinnern.

„Der Verlust der biologischen Vielfalt ist neben dem Klimawandel die zweite große Menschheitsaufgabe, die wir entschlossen angehen und bewältigen müssen“, sagte Umweltminister Franz Untersteller am 1. März in Stuttgart. „Wir müssen erhalten, was uns erhält. Und jede Bürgerin und jeder Bürger können ihren Beitrag dazu leisten, unsere Lebensgrundlagen zu sichern, indem wir unseren eigenen Lebensstil hinterfragen. Auch in Baden-Württemberg hat sich der Verlust der biologischen Vielfalt enorm beschleunigt. Wir müssen alle mithelfen, unsere schöne Heimat zu schützen“

Baden-Württemberg hat bundesweite Vorreiterrolle

Die Landesregierung sei sich dieser besonderen Verantwortung bewusst, betonte Untersteller. „Wir schauen dem Artenverlust nicht tatenlos zu, sondern versuchen, ihn aufzuhalten.“ Unter anderem mit dem bundesweit einmaligen „Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt“. Das Aktionsprogramm habe seit 2018 mehr als 2.300 Projekte initiiert, beispielsweise beim Biotopverbund, bei Moorrenaturierungen oder bei speziellen Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Tier- und Pflanzenarten.

„Das Sonderprogramm war zudem Wegbereiter für das Biodiversitätsstärkungsgesetz des Landes, mit dem das Land das bundesweit innovativste und fortschrittlichste Naturschutzgesetz geschaffen hat“, hob der Umweltminister hervor.

Wesentliche Inhalte sind:

  • Reduzierung der Pflanzenschutzmittel bis 2030 um 40 bis 50 Prozent.
  • Ausbau des ökologischen Landbaus auf 30 bis 40 Prozent.
  • Insektenfreundliche Beleuchtungen.
  • Verbot von Schottergärten.
  • Ausbau des Biotopverbundes.
  • Erhaltung von Streuobstbeständen.
  • Insektenfreundliche Gestaltung und Pflege von Grünflächen der öffentlichen Hand.

„Das Sonderprogramm und das Biodiversitätsstärkungsgesetz unterstreichen gleichermaßen den starken Willen des Landes, Ziele gemeinsam im Dialog mit der Gesellschaft und den Landnutzenden zu formulieren und vor allem gemeinsam umzusetzen“, führte Untersteller aus. Für den Minister spiele dabei die Zusammenarbeit mit den Landnutzerinnen und Landnutzern eine entscheidende Rolle. Der Verlust der biologischen Vielfalt könne nur aufgehalten werden, wenn bei allen Landnutzungen an einem Strang gezogen werde.

Untersteller hatte zum „Tag des Artenschutzes“ noch einen besonderen Wunsch: „Ich hoffe, dass in Zukunft der ‚Tag des Artenschutzes‘ nicht mehr auf die Gefährdungslage, sondern auf den guten Erhaltungszustand und die vielfältigen Gemeinwohlleistungen der biologischen Vielfalt für uns alle hinweist.“

Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt

Das Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt besteht seit 2018. Es ist Impulsgeber für Maßnahmen, die die Biodiversität im Offenland und in und um den Wald herum stärken und erhalten. In diesem Rahmen werden vielfältige Projekte der Ministerien für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft sowie für Verkehr umgesetzt. Ein wissenschaftliches Fachgremium begleitet und berät die Umsetzung des Programms.

Umweltministerium: Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt

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Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt Stuttgart fortgeschrieben

Pressemeldung LHS 1.03.2021

Nach dem Anhörungsverfahren hat der Gemeinderat am 25. Februar die aktualisierte Fassung des städtischen Nahverkehrsplans (NVP) beschlossen. Im NVP ist dargestellt, wie der öffentliche Nahverkehr in den kommenden fünf Jahren und darüber hinaus ausgebaut werden soll.

Er enthält konkrete Vorgaben für die Umsetzung von Maßnahmen.

Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) gibt vor, dass der öffentliche Nahverkehr bis zum 1. Januar 2022 barrierefrei sein soll. Während die Stadtbahn diese Vorgaben mit ihren Hochbahnsteigen bereits fast zu 100 Prozent erfüllt, sind viele Bushaltestellen bislang noch nicht barrierefrei ausgebaut. Auch wenn das Tiefbauamt seit vielen Jahren intensiv daran arbeitet, die Haltestellen barrierefrei auszustatten, wird es nicht gelingen, alle Haltestellen bis 2022 umzurüsten. Die entsprechenden Ausnahmen sind nun – wie vom Gesetzgeber gefordert – im fortgeschriebenen Nahverkehrsplan dokumentiert.

Der Verkehrs? und Tarifverbund Stuttgart (VVS) hatte im Auftrag der Landeshauptstadt Stuttgart Ende 2019 damit begonnen, den bisherigen Nahverkehrsplan aus dem Jahr 2016 zu überarbeiten. Wesentliche Teile dieser Fassung sind unverändert gültig, so dass es sich formal um eine Teilfortschreibung handelt.

Das Beteiligungsverfahren wurde gut genutzt: Knapp 40 Gremien, Verwaltungsstellen, Unternehmen und Institutionen hatten sich zum Änderungsentwurf des Nahverkehrsplans geäußert und rund 300 Einzelanregungen gegeben. Besonders intensiv diskutierten auch die Gemeinde? und Bezirksbeiräte über den fortzuschreibenden Nahverkehrsplan. Rund 60 Anregungen haben in die finale Fassung des Nahverkehrsplans Eingang gefunden.

Einige Vorschläge gingen über die Laufzeit des NVPs hinaus und werden daher bei einer Fortschreibung des Nahverkehrsentwicklungsplans (NVEP) wieder aufgegriffen werden. Die Überarbeitung des NVEP, der auch längerfristige Entwicklungsperspektiven im Nahverkehr aufzeigt, steht voraussichtlich schon ab dem Jahr 2022 an. Hierbei ist auch eine Bürgerbeteiligung vorgesehen.

Im nun beschlossenen NVP sind neben den Maßnahmen zum barrierefreien ÖPNV?Ausbau die wichtigsten Maßnahmen im städtischen Nahverkehr enthalten, deren Umsetzung weitgehend schon im bisherigen NVEP empfohlen wird. Dazu zählen die Erneuerung der Gleis? und Infrastrukturanlagen der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB), Stadtbahn? und Bus?Ausbauprojekte sowie Maßnahmen zur Steigerung der Transportkapazität und zur Verbesserung der Pünktlichkeit (z.B. der Bau von Busspuren oder die Einrichtung von Ampelvorrangschaltungen für Stadtbahnen und Busse). Der NVP 2021 gibt darüber hinaus den Startschuss für die Überführung von SSB Flex vom Probe? in einen Regelbetrieb.

Die Maßnahmen betreffen überwiegend die SSB, die die Verkehre im Rahmen einer Direktvergabe der Stadt Stuttgart erbringt. Die Stadtverwaltung ist zuversichtlich, dass sich die im Nahverkehrsplan verankerten Projekte innerhalb der nächsten fünf Jahre realisieren lassen oder zumindest begonnen werden können. Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper sieht den jetzt vom Gemeinderat der Stadt Stuttgart verabschiedeten Nahverkehrsplan als wichtiges Instrument für die Stärkung nachhaltiger und umweltfreundlicher Mobilitätsangebote in Stuttgart. Ein sukzessive modernisierter und weiter ausgebauter städtischer Nahverkehr stellt hierbei einen unverzichtbaren Baustein dar.

Fotos, Archiv

Neuausrichtung der Hilfsfrist im Rettungsdienst

Posted by Klaus on 27th Februar 2021 in Allgemein, Fotos

Pressemeldung

Zur weiteren Qualitätsverbesserung strebt Baden-Württemberg die Neugestaltung der Hilfsfrist im Rettungsdienst an.

„Mit dem neu erlassenen Rettungsdienstplan stellen wir die Weichen für eine Neuausrichtung der Hilfsfrist und berücksichtigen die rechtlichen und tatsächlichen Weiterentwicklungen im Rettungsdienst. Das ist der Einstieg in eine landesweite Planung“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration, Wilfried Klenk.

Neustrukturierung des Rettungsdienstplanes

Die Hilfsfrist ist in Baden-Württemberg im Rettungsdienstgesetz und im Rettungsdienstplan geregelt. Das Rettungsdienstgesetz sieht für den bodengebundenen Rettungsdienst eine gesetzliche Hilfsfrist von nicht mehr als 10 bis höchstens 15 Minuten vor. Bei den bisherigen Gutachten und Planungen der verantwortlichen Bereichsausschüsse im Rettungsdienst wurde regelhaft die Erreichung einer 15-minütige Hilfsfrist als ausreichend zugrunde gelegt. Diesen Umstand betrachtet das Land als nicht zufriedenstellend und möchte mit einer Fokussierung auf 12 Minuten eine Planungsoptimierung künftiger Rettungsmittelstandorte erreichen. Die genannten Anforderungen, die im Vergleich zu den bisherigen Festlegungen eine Verbesserung darstellen, sind von den Bereichsausschüssen nach und nach umzusetzen.

Einer gesonderten notärztlichen Hilfsfrist – die es ohnehin bundesweit nur in zwei von 16 Ländern gibt – bedarf es damit aus Sicht des Landes nicht mehr. Die gerade vom Bund verabschiedete eigene begrenzte Heilkundekompetenz für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in vitalen Notfällen, die anstehende Einführung des Telenotarztsystems und ein landesweites medizinisches Delegationskonzept werden einen dispositionsgerechteren Einsatz von Notärzten in der präklinischen Notfallversorgung ermöglichen.

„Die Hilfsfrist ist auch weiterhin eine planerische Größe für den Standort und die Zahl der Rettungsfahrzeuge und dient dazu, den Bedarf an Rettungsfahrzeugen sowie Rettungsdienstpersonal zu ermitteln“, so Staatssekretär Klenk weiter.

Weitere Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung

Mit der Neustrukturierung des Rettungsdienstplanes will das Land noch weitere qualitätsverbessernde Maßnahmen einführen. „Für die Prognose und den Therapieerfolg der Behandlungsbedürftigen ist oft das gesamte Zeitintervall vom Notrufeingang in der Integrierten Leitstelle bis zur Einlieferung in das geeignete Krankenhaus medizinisch entscheidend. Dieses sollte im Regelfall nicht mehr als 60 Minuten betragen (die sogenannte Prähospitalzeit). Hierzu sind bereits jetzt die einzelnen Zeitintervalle der Prähospitalzeit  Gesprächsannahme, Erstbearbeitung, Ausrücken, Anfahrt, Versorgung vor Ort, Transport und Übergabe – zu dokumentieren, zu evaluieren und soweit möglich planerisch zu optimieren. Neu soll sein, dass die Erstbearbeitung durch die Integrierte Leitstelle sowie das Ausrücken von Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeug in bestimmten begrenzten Zeitfenstern zu erledigen ist“, konkretisiert der Staatssekretär die Zielrichtung.

Die Änderung des Rettungsdienstplans ist nur ein erster Schritt; weitere werden folgen: Die Umsetzung der Ergebnisse des Strukturgutachtens für die Luftrettung, der Einstieg in die bereits beschlossene Einführung eines Telenotarztsystems, die Implementierung eines landesweiten medizinischen Delegationskonzeptes und der Einstieg in die Forschung hinsichtlich neuer qualitativer Kriterien für eine landesweite Planung im Rettungsdienst mithilfe der bundesweit einmaligen Stelle für trägerübergreifende Qualitätssicherung im Rettungsdienst (SQR BW).

Land treibt Neuregelung voran

Das Land Baden-Württemberg wird seine Ziele und Vorstellungen für den Neuerlass des Rettungsdienstplans jetzt im engen Austausch mit dem Landesausschuss für den Rettungsdienst vorantreiben. „Die Corona-Pandemie hat uns alle gefordert und vieles abverlangt. Einigen der von uns angestoßenen Projekte im Rettungsdienst hat die Pandemie einen ordentlichen Strich durch die Rechnung gemacht. Sie sind nur mit verhaltener Geschwindigkeit auf Touren gekommen. Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben: Die jetzt anstehende Neuregelung zeigt: Wir haben stets die qualitative Verbesserung der präklinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten fest im Blick. Die gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen im Rettungsdienst gehen wir zielstrebig und wirkungsvoll an!“, so Staatssekretär Wilfried Klenk abschließend.

Innenministerium: Rettungsdienst

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Auf Tagesausflüge in stark frequentierte Erholungsgebiete verzichten

Presse LHS

Das schöne Winterwetter und der weiße Pulverschnee laden dazu ein, lange Spaziergänge oder Schlittenfahrten in der Natur zu unternehmen. Die Landeshauptstadt bittet darum, beliebte Ausflugsziele zu meiden und sich auch draußen, vor allem hinsichtlich Ansammlungen und Mindestabstand, an die Corona-Regelungen zu halten.

Dr. Clemens Maier, Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, sagt: „Es ist verständlich, dass die Stuttgarterinnen und Stuttgarter sich an der frischen Luft bewegen wollen. Dabei ist es jedoch wichtig, sich gut in und um die Stadt zu verteilen. Stuttgart hat viele schöne Plätze, um sich zu erholen. Besonders beliebte Ausflugsziele sollen gemieden werden. Unter Rücksichtnahme auf die Abstands? und Hygieneregeln sind weniger frequentierte Orte in Stuttgart in der aktuellen Situation die bessere Wahl.“

Bereits beim letzten Wintereinbruch hat sich eine Vielzahl an Ausflüglern auf den Weg in die Naherholungsgebiete in und um Stuttgart gemacht. In der Folge kam es in vielen Regionen zu schwierigen Verkehrszuständen.

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Notruf anno Dazumal – Zum Tag des europäischen Notrufs 112

Posted by Klaus on 11th Februar 2021 in Allgemein, Fotos

Signalhorn der Feuerwehr 1880, auch Kirchenglocken dienten als Notrufsignal, vom Kanonenhäusle wurde von der Anhöhe auf Feuer geachtet und bei einem Brand eine Kanone abgeschossen. Feuermelder, wurden inzwischen abgebaut. Sirenen warnten vor Fliegerangriffen und später vor Katastrophen. Notrufsäulen sind auch heute noch im Einsatz.

Notruf 112: Europäischer Aktionstag am 11. Februar

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