Archive for the ‘Fotos’ Category

Wenn die Busse mal später kommen

Posted by Klaus on 10th Februar 2021 in Fotos, In und um Gablenberg herum

Fotos von Basti von heute abend, vielen Dank.

Fahrplanabweichungen und Ausfälle aufgrund der Witterungslage

Siehe hierzu den zeitungsbericht – Rutschgefahr in Gablenberg – Drei Linienbusse bleiben im Schnee stecken

Schnee im Stuttgarter Osten

Posted by Klaus on 10th Februar 2021 in Fotos, In und um Gablenberg herum

Foto eines Lesers, herzlichen Dank

Corona-Bilanz der Polizei vom Wochenende

Posted by Klaus on 9th Februar 2021 in Allgemein, Fotos

Pressemeldung

Polizei mit Maske

Die Polizei stellte am Wochenende 5.295 Verstöße gegen die Corona-Verordnung fest. Die Zahl der Verstöße nimmt leicht zu. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung hält sich allerdings an die Regeln.

„Aktuell können wir einen Rückgang der Infektionszahlen verzeichnen, am Ziel sind wir freilich noch lange nicht angekommen. Wir haben den Scheitelpunkt hinter uns und können die zweite Welle brechen. Es sind die geltenden Regeln, wie das Tragen einer Maske oder die Reduzierung von Kontakten, mit denen wir uns und andere schützen und somit die Lage insgesamt weiter verbessern. Diese Pandemie ist kein Sprint, sondern ein Marathon. Wir alle müssen noch ein bisschen Durchhaltevermögen zeigen, damit wir gemeinsam unserem gewohnten Leben jeden Tag ein Stück näherkommen können“, betonte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

Polizei kontrolliert landesweit

„Seit dem Teil-Lockdown am 2. November 2020 bis einschließlich 7. Februar 2021 wurden von der Polizei Baden-Württemberg insgesamt 165.679 Verstöße gegen die infektionsschutzrechtlichen Regelungen festgestellt, davon 104.656 Verstöße gegen die Maskentragepflicht und 27.102 Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen. 18.799 Verstöße betrafen die Bestimmungen bei Ansammlungen und privaten oder sonstigen Veranstaltungen“, informierte Innenminister Thomas Strobl.

„Am vergangenen Wochenende (5. bis 7. Februar 2021) stellte die Polizei im Land bei ihren Schwerpunktkontrollen insgesamt 5.295 Verstöße gegen die Bestimmungen der Corona-Verordnung fest, davon 1.573 gegen die Maskentragepflicht. 1.093 der Verstöße betrafen die Bestimmungen bei Ansammlungen und privaten oder sonstigen Veranstaltungen“, bilanzierte Strobl weiter.

Ernst der Lage angemahnt

„Leider haben immer noch nicht alle Menschen den Ernst der Lage erkannt. Das gilt beispielsweise für die insgesamt 34 Partygäste, die am Samstagabend in Konstanz auf einem Reiterhof ausgelassen eine Geburtstagsparty feierten. Die Gäste trugen weder Masken, noch hielten sie sich an Abstandsregeln. Auch die Anwesenheit der hinzugerufenen Polizistinnen und Polizisten beeindruckte die zum Großteil alkoholisierten Personen kaum. Nur widerwillig verließen sie die Örtlichkeit. So endetet die Feier für den Gastgeber und einen weiteren Gast in der Gewahrsamszelle der Polizei, nachdem sie Widerstand gegen die eingesetzten Polizeikräfte leisteten. Verletzt wurde glücklicherweise niemand“, so Minister Strobl.

Auch bei einer Versammlung in Freiburg am Samstagabend wurden die geltenden Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie zu den Abstandsregeln im Verlauf der Demonstration immer weniger beachtet. Als die Versammlung immer mehr einer Tanzveranstaltung ähnelte und weder die Versammlungsleiterin noch die Ordner in der Lage waren, die Einhaltung der Auflagen umzusetzen, ordnete die Polizei die Abschaltung der Musikanlage an, woraufhin die Leiterin die Versammlung kurz darauf beendete.

Überwiegende Mehrheit hält sich an Regeln

„Auch wenn sich der ganz überwiegende Anteil der Menschen vernünftig verhält, zeigen derartige Fälle leider immer wieder, dass es Personen gibt, die leichtfertig mit der Gesundheit Dritter umgehen. Aus diesem Grund wird die Polizei auch weiterhin ihre Kontrollmaßnahmen auf gewohnt hohem Niveau fortführen und die zuständigen Ortspolizeibehörden bei der Überwachung der Einhaltung der Corona-Regelungen für unser aller Schutz unterstützen“, betonte Strobl.

Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Jahresbilanz 2020 der Staatlichen Schlösser und Gärten

Posted by Klaus on 9th Februar 2021 in Allgemein, Fotos

Pressemeldung

Insgesamt 1,32 Millionen Menschen haben im Jahr 2020 die Schlösser, Klöster, Burgen und Gärten des Landes besucht. In der Corona-Pandemie stand das Entwickeln und Bewahren der Kulturliegenschaften besonders im Vordergrund, auch die Digitalisierung wurde vorangetrieben.

Wesentliche Aufgabe der Staatlichen Schlösser und Gärten (SSG) Baden-Württemberg ist es, insgesamt 62 historische Monumente des Landes für Besucherinnen und Besucher zu öffnen. Doch die Corona-Pandemie machte 2020 zeitweise Schließungen und umfangreiche Infektionsschutz-Maßnahmen erforderlich. Das schlug sich auf die Zahl der Besucherinnen und Besucher nieder: Im vergangenen Jahr besuchten insgesamt 1,32 Millionen Menschen die Monumente.

Entwicklungsschub in der Pandemie

Das sind 66 Prozent weniger als 2019, als knapp 3,9 Millionen Gäste gezählt wurden. Die Beschäftigten der SSG nutzten die vergangenen Monaten jedoch, die weiteren Aufgaben voranzutreiben: das Entwickeln und Bewahren der Monumente. Auch die Digitalisierung erfuhr einen deutlichen Schub. „Die historischen Monumente des Landes sind absolut sehens- und erlebenswert – und wir wollen das möglichst vielen Menschen möglich machen. Doch die Pandemie lässt uns keine Wahl. Die Schließungen waren notwendig, der Gesundheitsschutz geht vor”, sagte Finanzstaatssekretärin Gisela Splett. „Die Staatlichen Schlösser und Gärten haben die Zeit der Beschränkungen genutzt und die Monumente ein Stück mehr zukunftstauglich gemacht.”

Beispielsweise sei die Wiederherstellung der königlichen Wohnungen in Schloss Ludwigsburg in den originalen Zustand vom Beginn des 19. Jahrhunderts gut vorangekommen. Beim größten Restaurierungsprojekt der SSG werden noch bis 2023 insgesamt 35 Räume saniert. Im Schlossgarten Schwetzingen gab es im vergangenen Jahr umfangreiche Untersuchungen zur Anpassung historischer Gärten an den Klimawandel. Und für das Schloss Mannheim und das Schloss Favorite in Rastatt konnten Original-Ausstattungen erworben werden: Eine Standuhr, die im 18. Jahrhundert in der Werkstatt des Hofuhrmachers Möllinger entstand, wird in Zukunft in Mannheim zu sehen sein. Nach Rastatt kehrte eine kostbare Porzellankanne aus der frühen Zeit der Manufaktur Meißen zurück, die einst Teil der markgräflichen Sammlung war.

Digitalisierung der Kulturliegenschaften

„Die Digitalisierung von Kulturliegenschaften ist seit Jahren ein Schwerpunkt der Arbeit der SSG”, stellte Splett fest. „Dank vielfältiger Aktionen in den sozialen Medien und virtueller Rundgänge etwa durch das Neue Schloss Meersburg, Kloster Maulbronn und Schloss Weikersheim musste 2020 niemand ganz und gar auf Eindrücke aus den Monumente des Landes verzichten.” Für den Einsatz im Unterricht zu Hause entstanden in Schloss Ludwigsburg kurze Videos. Sie sind der erste Baustein eines digitalen Begleitangebots für die Grundschulen in der Region. Darüber hinaus wird ein Multimedia-Guide vorbereitet, der ab 2022 in den SSG-Monumenten zum Einsatz kommen soll.

Nach den intensiven Arbeiten hinter den Kulissen sieht die Staatssekretärin die Schlösser, Gärten, Klöster und Burgen bestens vorbereitet für die Zeit, zu der die Infektionslage eine Wiederöffnung zulässt: „Unsere historischen Stätten sind im vergangenen Jahr noch authentischer und attraktiver geworden. Die Menschen werden sicher die eine oder andere neue Entdeckung machen, wenn sie die Monumente wieder vor Ort erleben können.”

Beliebte Ausflugsziele

Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg sind mit 62 Schlössern, Klöstern, Burgen und Gärten Marktführer der historischen Besuchermonumente im Südwesten. In den Jahren vor der Pandemie haben jeweils zwischen 3,5 und 4 Millionen Menschen die Monumente besucht. 2020 mussten sie wegen des Infektionsschutzes zunächst im Frühjahr und wieder seit Ende Oktober geschlossen werden. Zwischen Mai und Oktober waren Öffnungen möglich – allerdings bei eingeschränkten Besucherzahlen. Auch Veranstaltungen wie Konzerte und Feste mussten weitgehend entfallen.

Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg: Virtuelle Rundgänge durch verschiedene Monumente

Fotos, Archiv

Hauk kritisiert Insektenschutzpaket des Bundes

Posted by Klaus on 4th Februar 2021 in Allgemein, Fotos

Pressemeldung 4.02.2021

Landwirtschaftsminister Peter Hauk kritisiert das zur Abstimmung vorgesehene Insektenschutzpaket des Bundes. Pflanzenschutzmittelverbote in FFH-Gebieten stellten landwirtschaftliche Betriebe vor ungelöste Produktionsprobleme.

„Wir stehen hinter unseren Acker-, Wein- und Erwerbs- obstbaubetrieben im Land, und deshalb ist der Entwurf des Insektenschutzgesetzes und der Pflanzenschutz-Anwendungs- verordnung des Bundes, in denen Pflanzenschutzmittelverbote auch in FFH-Gebieten eingeführt werden sollen, nicht tragbar. Diese Regelungen würden die Erzeugung marktfähiger Qualitätsprodukte deutlich erschweren und auf Kosten der heimischen Landwirtschaft gehen. Das in Baden-Württemberg im letzten Jahr verabschiedete Biodiversitätsstärkungsgesetz wird durch das geplante Gesetz und die geplante Verordnung des Bundes konterkariert. Es führt zu weitreichenden Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung in den FFH-Gebieten und läuft zu den in Umsetzung befindlichen Pestizidreduktionsstrategien der Länder konträr. Deshalb darf das geplante Insektenschutzpaket des Bundes so nicht verabschiedet werden“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Kooperationsansatz mit Landwirten

Baden-Württemberg zeichne sich durch einen besonderen Artenreichtum und vielfältige Lebensräume aus. Dies habe bei der Meldung der Natura 2000-Gebiete (Vogelschutz- und FFH-Gebiete) im Land zu einer weitreichenden Schutzgebietskulisse geführt. Nach aktuellem Stand seien rund 17,5 Prozent der Landesfläche als Natura 2000-Gebiete und davon rund 11,7 Prozent als FFH-Gebiete geschützt. In vielen dieser Gebiete sei die Landwirtschaft ein fester Bestandteil für deren Erhalt. Bei den rund 429.000 Hektar FFH-Gebietsflächen seien rund 99.700 Hektar als landwirtschaftlich genutzte Fläche erfasst.

Der Kooperationsansatz mit den Landwirtinnen und Landwirten habe daher in Baden-Württemberg von jeher eine besondere Bedeutung. Über den Vertragsnaturschutz und das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (kurz: FAKT) würden die Lebensräume und Arten in den Natura 2000-Gebieten erhalten und aktiv gepflegt. „Durch eine angepasste landwirtschaftliche Bewirtschaftung und gleichzeitig wertschöpfende Nutzung der Flächen tragen die Landwirtinnen und Landwirte in Baden-Württemberg somit seit Jahrzehnten zur Erhaltung der artenreichen und vielfältigen Kulturlandschaft in den Natura 2000-Gebieten, insbesondere in den FFH-Gebieten, mit ihrer eigenen Tatkraft und ihrem Engagement bei. Dies alles steht nun durch die geplanten Verbote im Insektenschutzgesetz und in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung auf dem Prüfstand und stellt die in Baden-Württemberg erzielten Erfolge in Frage“, gibt der Minister zu Bedenken.

Insektizidverbot gefährdet wirtschaftliche Produktion

Vor allem das geplante Herbizid- und Insektizidverbot in FFH-Gebieten würde zu weitreichenden Bewirtschaftungs- beschränkungen in Baden-Württemberg führen. Im Weinbau sind rund 15.000 Hektar betroffen und damit ein Großteil der Weingüter und -kellereien, Weingärtner und Winzergenossenschaften. „Durch das Herbizidverbot in FFH-Gebieten stünde der in Baden-Württemberg traditionelle Steillagenweinbau, der unsere Kulturlandschaft – auch historisch – prägt, vor dem Aus“, betonte der Minister. Ein Insektizideinsatz sei vor allem gegen invasive Schädlinge erforderlich.

Aber auch Betriebe, Direktvermarkter und Genossenschaften im Obst- und Gemüseanbau wären bei einem Herbizid- und Insektizidverbot in FFH-Gebieten erheblich betroffen. So sei eine wirtschaftliche Produktion und die Erzeugung marktfähiger Produkte vor allem im Gemüsebau ohne Einsatz von Herbiziden und Insektiziden aufgrund der Vielzahl von Schädlingen nur beschränkt möglich.

Regelung sollte Ländern überlassen werden

Hinzu komme, dass die geplanten bundesrechtlichen Regelungen mit den am 31.  Juli 2020 in Kraft getretenen Regelungen des Landes zum Pestizideinsatz in Schutzgebieten, die im Naturschutzgesetz (NatSchG) und im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) verankert wurden, nicht übereinstimmten. „Die Landesvorschriften im Naturschutzgesetz und im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz stellen interessengerechte Regelungen zum Umgang mit Pestiziden in Schutzgebieten, auch in Natura 2000-Gebieten, dar. Sie sind geeignet, zur Beschränkung des Pestizideinsatzes zugunsten des Insektenschutzes gewinnbringend beizutragen und lassen gleichzeitig die betrieblichen Belange unserer Landwirtinnen und Landwirte nicht außer Acht,“ bekräftigte Minister Hauk und fügte an: „Deshalb hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz erhebliche Bedenken bezüglich der vom Bund vorgesehenen Pflanzenschutzmittelverbote in FFH-Gebieten. Stattdessen sollte die Regelung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes in FFH- und auch in Vogelschutzgebieten den Ländern überlassen werden, die aufgrund der in den Ländern bereits angestrengten Pflanzenschutzmittelreduktionsstrategien geeignete und angemessene gesetzliche Regelungen geschaffen und Maßnahmenpakete geschnürt haben“.

Bestehender Insektenschutz im Land

Die gesetzlichen Regelungen des Landes, die auch den Pestizideinsatz in Schutzgebieten zum Inhalt haben, beruhen in ihren Grundzügen auf dem im Jahre 2019 aus der Bevölkerung heraus initiierten Volksbegehren „Rettet die Bienen“. Sie wurden durch das Eckpunktepapier der Landesregierung zum Insektenschutz im Oktober 2019 weiterentwickelt und im Dezember 2019 mit den Naturschutz- und Landwirtschaftsverbänden auf breiter Basis diskutiert und schließlich vom Landtag im Juli 2020 beschlossen.

Im Naturschutzgesetz (NatSchG) wurde zum Schutz der Insekten geregelt, dass die Anwendung von Pestiziden in Naturschutzgebieten ab dem 1. Januar 2022 auf der gesamten Fläche verboten ist (Paragraf 34 Abs. 1 Satz 1 NatSchG). In den übrigen Schutzgebieten, insbesondere in den Natura 2000-Gebieten, erfolgt eine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach den Grundsätzen des Landes zum Integrierten Pflanzenschutz gemäß Paragraf 17c LLG (§ 34 Abs. 1 Satz 2 NatSchG). Dabei sind in der Landwirtschaft weitergehende landesspezifische Vorgaben zum Integrierten Pflanzenschutz einzuhalten. Ziel ist es, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß für die Qualität der Ernteprodukte zu beschränken. Besonderen Wert wurde dabei auch auf mögliche Ausnahmen vom Pestizidverbot in Naturschutzgebieten zugunsten der Landwirtschaft gelegt, insbesondere wenn das Pestizidverbot eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche, insbesondere naturschutzfachliche, Interessen gebotene Härte zur Folge hätte oder die Verwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel zur Erhaltung des Schutzgebiets unerlässlich ist (Paragraf 34 Abs. 4 NatSchG).

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Gesetzesnovelle des Landes zur Stärkung der Biodiversität und der landesspezifischen Pestizidreduktionsziele

Fotos, Blogarchiv

Bericht zum Sonderprogramm „Biologische Vielfalt“

Posted by Klaus on 14th Januar 2021 in Allgemein, Fotos

Pressemeldung

Baden-Württemberg setzt sich mit dem Sonderprogramm zur Stärkung der Biologischen Vielfalt aktiv für den Erhalt der Biodiversität ein. Das begleitende Fachgremium hat nun den Bericht für die Jahre 2018 und 2019 vorgestellt und ein positives Zwischenfazit gezogen.

Die drei beteiligten Ministerien des Sonderprogramms zur Stärkung der Biologischen Vielfalt in Baden-Württemberg haben am Dienstag, 12. Januar 2021, im Ministerrat den Bericht des begleitenden Fachgremiums für die Jahre 2018 und 2019 vorgestellt. „Die heimischen Tier- und Pflanzenarten zu erhalten und zu stärken ist eine der drängendsten Aufgaben für die nächsten Jahre und Jahrzehnte“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Eine intakte biologische Vielfalt sei unsere Lebensversicherung. Das ambitionierte Sonderprogramm ist neben dem im Juli 2020 in Kraft getretenen Biodiversitätsstärkungsgesetz die Antwort darauf, dem Rückgang von Arten und Lebensräumen entschlossen entgegenzuwirken. „Wir sind da mit unseren Anstrengungen auf dem richtigen Weg“, fügte Kretschmann hinzu.

Arten- und Lebensraumrückgang entgegenwirken

Das Sonderprogramm vereint die Anstrengungen dreier Ministerien unter einem Dach: Umweltministerium, Ministerium für Ländlichen Raum und Verkehrsministerium. Die Umsetzung des Sonderprogramms haben die acht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Fachgremiums in den Jahren 2018 und 2019 intensiv begleitet und bewertet. „Ihr Fazit zu den ergriffenen Maßnahmen ist überwiegend positiv“, fassten Umweltminister Franz Untersteller, Landwirtschaftsminister Peter Hauk und Verkehrsminister Winfried Hermann zusammen. Die Mitglieder des Fachgremiums honorieren ausdrücklich, dass die Landesregierung beherzt und wirksam dem Arten- und Lebensraumrückgang gegensteuert. „Das Fachgremium würdigte die vom Sonderprogramm angestoßenen Maßnahmen und Impulse und befürwortete deren Fortführung, da erst ein mehrjähriges zielorientiertes Handeln die gewünschten Wirkungen erzielt“, führten Untersteller, Hauk und Hermann aus.

Insgesamt hatte die Landesregierung für das Sonderprogramm in den Jahren 2018 und 2019 ein Finanzvolumen von rund 30 Millionen Euro für konkrete Maßnahmen zur Stärkung der biologischen Vielfalt bereitgestellt. Zusätzliche sechs Millionen Euro sind in Monitoringmaßnahmen geflossen. Für die bereits begonnene Phase des Sonderprogramms 2020 und 2021 hat die Landesregierung erneut ein Finanzvolumen von rund 30 Millionen Euro zur Umsetzung von Projekten und zusätzliche sechs Millionen Euro für Monitoringmaßnahmen eingeplant.

Lebensräume schaffen, erhalten und vernetzen

Umweltminister Untersteller machte deutlich, dass es für die Anstrengungen gegen den Schwund der biologischen Vielfalt unerlässlich sei, die Mittel vom Landtag für die angestoßenen Maßnahmen auch in den nächsten Jahren bewilligt zu bekommen. „Die guten Ansätze des Programms müssen fortgesetzt werden.“ Dies gelte insbesondere auch für die Monitorings. „Erst eine langfristige systematische Erfassung ermöglicht es, die Wirksamkeit unserer Maßnahmen zu überprüfen und die Entwicklung der Arten zu beurteilen.“

Der Minister bekräftigte, dass es im dicht besiedelten Baden-Württemberg von entscheidender Bedeutung sei, Lebensräume für heimische Tiere und Pflanzen zu schaffen, zu erhalten und zu vernetzen. „Wir haben in der Vergangenheit auch auf Kosten der Natur und unserer natürlichen Lebensgrundlagen gewirtschaftet. Das muss sich sofort ändern“, hob Untersteller hervor. Aus diesem Grund setze sich das Umweltministerium mit konkreten Projekten besonders dafür ein, Natura 2000- und Naturschutzgebiete zu pflegen und aufzuwerten, die Schutzmaßnahmen für stark bedrohte Tiere und Pflanzen zu verstärken, mehr Artenlebensräume in unserer Kulturlandschaft zu schaffen, Moore wiederzuvernässen und den landesweiten Biotopverbund auszubauen. „In den Jahren 2018 und 2019 haben wir als Umweltministerium im Sonderprogramm insgesamt 2.309 kleinere und größere Naturschutzmaßnahmen umgesetzt. Außerdem konnten wir unsere dringend notwendigen Artenmonitorings stärken oder auch neu starten. Wie beispielsweise das landesweite Insektenmonitoring“, erläuterte Umweltminister Untersteller.

Impulse aus der Land- und Forstwirtschaft

Das Land Baden-Württemberg sei geprägt von einer besonderen Kulturlandschaft, die maßgeblich aus der jeweiligen Landbewirtschaftung resultiere, unterstrich Landwirtschaftsminister Hauk. „Mit dem Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt ist es uns gelungen, nachhaltige Impulse für die Erhaltung der Biodiversität in unserer Kulturlandschaft im Einklang mit der Bewirtschaftung einzuschlagen.“ In den Jahren 2018 und 2019 seien erste relevante Umsetzungen aus den durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz geförderten Vorhaben erzielt worden. Zum Beispiel konnten die geförderte Flächen „Brachebegrünung mit Blühmischungen“ deutlich erhöht werden. Um die Pflanzenschutzmittel zu reduzieren, wurden zudem alternative Verfahren für verschiedene Kulturarten und abdriftmindernde Methoden wissenschaftlich erprobt. „Wir müssen mit den Landwirten zusammenarbeiten und diese zwingend in die Projekte einbeziehen. Es ist wichtig, dass wir umsetzbare Maßnahmen erarbeiten“, sagte Hauk.

Im Wald konnten viele angewandte, flächenrelevante Impulse etwa für Lebensräume von Insekten, Niederwild und weiteren bedrohten Arten gesetzt werden. Speziell der Waldnaturschutz im Nichtstaatswald mit zwei Dritteln der Waldfläche profitiert künftig von Konzepten und Förderangeboten, wie dem Integrierten Bewirtschaftungsplan oder dem Vertragsnaturschutz. „Methoden zur Erfassung von Waldstrukturen über Fernerkundung waren in der letztjährigen Schadsituation unerlässlich. Daher wird auch von uns der Wunsch nach Mittelverstetigung für die Monitorings bestätigt“, betonte Hauk.

Aufwertung von Grasflächen an Straßen

Auch Verkehrsminister Winfried Hermann begrüßt die Fortsetzung des Programms: „Durch das Sonderprogramm konnten in den vergangenen Jahren rund 80 Hektar Grasflächen an Straßen aufgewertet werden. Jetzt können Insekten dort Nahrung und einen geeigneten Lebensraum finden. Durch eine Fortsetzung der Maßnahmen wird deren positive Wirkung weiter verstärkt. Mich beeindruckt das Engagement vieler Kommunen, die erkannt haben, dass auch Straßenränder, Rastplätze und Kreisverkehre mit der richtigen Gestaltung und Pflege dazu beitragen können, die biologische Vielfalt zu stärken. Unser Wettbewerb ‚Blühende Verkehrsinseln‘ mit der Auszeichnung ‚Goldene Wildbiene‘ hat dieses erfolgreiche Engagement mitangeregt und sichtbar gemacht.“

Umweltministerium: Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt

Verkehrsministerium: Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt

Fotos, Archiv

So fährt die SSB bis 10. Januar 2021: Angebot und Öffnungszeiten zu Weihnachten und Silvester

Pressemeldung SSB

Fahrplan

Die SSB hält auch nach dem 16. Dezember 2020 ihr Fahrplanangebot aufrecht. Der Ferienfahrplan beginnt wie ursprünglich geplant am 23. Dezember und gilt zunächst bis zum 10. Januar 2021. „Wir wollen unseren Fahrgästen auch in den kommenden Wochen weiterhin ein verlässliches Angebot bieten“, so der Technische Vorstand und Vorstandssprecher der Stuttgarter Straßenbahnen.

Lediglich die SSB-Nachtbusse an den Wochenenden fahren vom kommenden Wochenende 17.-20. Dezember an bis auf weiteres nicht mehr. Die ursprünglich ab dem 14. Dezember 2020 zusätzlich geplanten Nachtbusse unter der Woche werden, wie bereits angekündigt, erst zu einem späteren Zeitpunkt starten.

Am 24. Dezember gilt bei den Buslinien ganztägig der Samstagsfahrplan. 

Bei der Stadtbahn gilt der Samstagsfahrplan bis etwa 14 Uhr. Ab 14 Uhr fahren die Stadtbahnen, mit Ausnahme der U5, U8, U16 und U19, so, wie sie an Wochentagen nach 21 Uhr fahren, also in der Regel im 15-Minuten-Takt.

An den beiden Weihnachtsfeiertagen 25. und 26. Dezember 2020 gilt der Sonntagsfahrplan der SSB.

An Silvester gilt ganztägig der Samstagsfahrplan der SSB, am Neujahrstag der Sonntagsfahrplan. Ein zusätzliches Angebot in der Silvesternacht wird die SSB aufgrund der aktuell geltenden Verordnungen und Ausgangsbeschränkungen nicht fahren.

Alle aktuellen Abfahrtszeiten finden sich im elektronischen Fahrplan, der beispielsweise über www.ssb-ag.de oder die Apps der SSB zugänglich ist.

Öffnungszeiten

Über fundstelle@ssb-ag.de können Fahrgäste Kontakt zur Fundstelle der SSB aufnehmen. Die Türen der SSB-Fundstelle bleiben vom 16. Dezember 2020 bis vorerst 10. Januar 2021 für Publikumsverkehr geschlossen. Fundsachen können aber nach vorheriger Vereinbarung abgeholt werden. Am 24. und 31. Dezember 2020 und an den Feiertagen ist die Fundstelle der SSB geschlossen.

Alle drei Kundencentren der SSB öffnen weiterhin regulär, also montags bis freitags von 9.30 bis 18 Uhr. Das Kundencentrum am Charlottenplatz hat zusätzlich samstags von 10 bis 14 Uhr geöffnet. Am 24. und 31. Dezember 2020 und an den Feiertagen bleiben alle SSB-Kundencentren geschlossen.

Die Telefone der Ansprechpartner für erhöhtes Beförderungsentgelt, für den Abo-Service, für das Firmen-Abo und für den allgemeinen telefonischen Service der SSB sind an den Werktagen wie üblich von 8 bis 18 Uhr zu erreichen. An Heiligabend, den Weihnachtsfeiertagen, Silvester und Neujahr sowie am 6. Januar sind die Nummern nicht besetzt. Telefonische Fahrplanauskünfte erhalten Anrufer über die Feiertage rund um die Uhr unter 0711 7885-3333. Fahrplanauskünfte erhalten Kunden außerdem unter www.ssb-ag.de oder mobil mit der App SSB Move.

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Fahrplanwechsel bei der SSB am 13. Dezember

Posted by Klaus on 8th Dezember 2020 in Fotos, In und um Gablenberg herum

Pressemeldung der SSB

  • X4: neue Schnellbuslinie Nürtingen – Degerloch
  • Linien 52, N7 und 80: neue Haltestellen
  • Nachtbusse verkehren täglich

Vierter Schnellbus, tägliche Nachtbusse

Ab Sonntag, 13. Dezember, gilt im Netz der SSB der neue Jahresfahrplan 2021. Er gilt bis einschließlich 11. Dezember 2021.

Verwaltung und Fraktionen der Landeshauptstadt Stuttgart – meine Stadt haben sich darauf verständigt, das ursprünglich ab dem 13. Dezember geplante zusätzliche Nachtbusangebot der SSB aufgrund der Corona-Pandemie vorerst auszusetzen. Erst, wenn die Gastronomie wieder öffnen kann, soll auch das Nachtbusangebot von drei Nachtbusabfahrten in jeder Nacht unter der Woche beginnen.
Das bisher gewohnte Nachtbusangebot der SSB mit drei Abfahrten in den Nächten von Donnerstag auf Freitag, und fünf Abfahrten in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag bleibt bestehen.
Ab dem Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2020 sollten ursprünglich in jeder Nacht SSB-Nachtbusse in Stuttgart unterwegs sein. Drei Abfahrten je Nacht sind geplant. Jetzt starten die Nachtbusse erst, wenn Bars, Cafés und Restaurants ihren Betrieb wieder aufnehmen können. Wann das sein wird, ist vorläufig unbekannt.

 

Änderungen bei der Stadtbahn

Die U16 fährt morgens und nachmittags jeweils eine Stunde länger als bisher, damit die Fahrgastnachfrage auch am Rand der Hauptverkehrszeit noch besser bedient werden kann und die U13 nachmittags weiter entlastet wird. Bei der Zahnradbahn (Linie 10) wird das bisherige Zacketaxi, das ab 21 Uhr auf dem Linienverlauf der Zacke verkehrte, jetzt mit Kleinbussen betrieben.

Ferienfahrplan: In den Weihnachts-, Pfingst- und Sommerferien wird das Angebot an die geringere Nachfrage angepasst.

Die U8 bedient den Abschnitt Heumaden – Ostfildern nur in der Hauptverkehrszeit. Die U19 fährt nur in der Hauptverkehrszeit.

Änderungen bei den Buslinien

Ab Fahrplanwechsel verkehrt die Linie X1 mit einem 6-Minuten-Takt. Damit wird dem Kunden weiterhin ein sehr gutes Angebot zur Verfügung gestellt und zudem dem Luftreinhalteplan der Stadt Stuttgart Rechnung getragen, die Betriebskosten pro Jahr allerdings deutlich reduziert. Ab dem Fahrplanwechsel sind auf drei Umläufen Batteriebusse eingesetzt. Hier sollen Erfahrungen im täglichen Betrieb hinsichtlich der Reichweite gesammelt werden.

Der schnelle Nürtinger: Mit der Linie X4 geht eine vierte Schnellbuslinie an den Start, als attraktive Schnellverbindung zwischen Nürtingen, Filderstadt und dem Umsteigeknoten Degerloch. Zwischen Nürtingen und Bernhausen wird der bisherige Zwischentakt der Linie 74 bedient. Dabei übernimmt die Linie X4 auf dem Abschnitt Nürtingen bis Filderstadt-Bernhausen die seitherigen Fahrten des Zwischentaktes der Linie 74, die in der Hauptverkehrszeit keinen Anschluss auf die S-Bahn in Bernhausen haben. In diesem Streckenabschnitt werden alle Haltestellen wie seither von der Linie 74 bedient. Ab Bernhausen verkehrt die Linie dann als Schnellbuslinie teilweise über die B 27 direkt zum ZOB Degerloch, mit reduzierter Haltestellenbedienung. Angebunden sind jedoch das Gewerbegebiet Fasanenhof mit Umsteigemöglichkeit zur Stadtbahnlinie U6 an der Haltestelle EnBW City, die Halte Sternhäule und Landhaus, diese mit Umsteigemöglichkeit zur Stadtbahnlinie U3. Die X4 verkehrt Montag bis Freitag von 5.30 Uhr bis etwa 21 Uhr in einem 30-Minuten-Takt. Gegenüber der Linie 74 geht die Fahrt von Nürtingen bis Degerloch zwölf Minuten schneller.

Linie 42: Hier wird der morgendliche Fünf-Minuten-Takt aufgrund der starken Fahrgastnachfrage bis etwa 9 Uhr ausgeweitet. Auf der Linie 44 sind zukünftig standardmäßig Gelenkbusse auch an Sonntagen eingeplant, um mehr Kapazität zur Verfügung zu stellen. Der nachmittägliche Fahrplan der Linie 50 wird besser an die Schulzeiten angepasst und in einen 50-Minuten-Takt überführt. Bei der Linie 52 wird die Haltestelle Frankenstraße jetzt auch in Fahrtrichtung Bad Cannstatt eingerichtet.

Wegen Einführung der Linie X4 wurde das Konzept der Linie 74 überarbeitet. Die bisherige Schülerfahrt um 6.36 Uhr ab Bernhausen Bahnhof entfällt aufgrund schwacher Auslastung. Werktags konzentriert sich die Linie 74 auf die Haupt-, Früh- und Spätverkehrszeit. In der Nebenverkehrszeit übernimmt die Linie X4 die Bedienung zwischen Bernhausen und Nürtingen. Zusätzlich übernimmt die Linie 76 viele Fahrten der Linie 74 zwischen Degerloch und Bernhausen. Lediglich im Spätverkehr und am Wochenende verkehrt die Linie 74 auf dem kompletten Linienabschnitt zwischen Degerloch und Nürtingen.

Die Messelinie 78 verkehrt bei größeren Publikumsmessen, aber nur noch zwischen Messe und der Haltestelle EnBW City. Mit Eröffnung der Linie U6 zur Haltestelle Flughafen/Messe im Dezember 2021 entfällt die Linie 78 komplett. Das Fahrtenangebot im Spätverkehr der Linie 80 wird um eine Stunde ausgeweitet, das heißt vier Fahrten zusätzlich. Die bislang noch nicht eingerichtete Haltestelle Synergiepark in Fahrtrichtung Vaihingen Bahnhof wird in Betrieb genommen. Bei Linie 91 entfällt die Haltestelle Forsthaus I auf den Langfahrten von und nach Lauchhau und Sindelfingen Pfarrwiesengymnasium. Die Kurzfahrten enden weiterhin an der Haltestelle Forsthaus I.

Ferienfahrplan: In den Weihnachts-, Pfingst- und Sommerferien wird das Angebot an die geringere Nachfrage angepasst:

Linie 41 fährt ganztägig im 15-Minuten-Takt statt alle zehn Minuten. Bei Linie 52/56 entfallen die Verstärkerfahrten in der Hauptverkehrszeit. Linie 65 unternimmt keine Verstärkerfahrten nach Plieningen. Linie 91 fährt in der Hauptverkehrszeit nicht mehr nach Sindelfingen. Linie 99 bedient morgens nicht die Schlotwiese und fährt im 30- statt 20-Minuten-Takt.

Und zum guten Schluss: Die Nachtbuslinien N1 bis N10 verkehren für einen zunächst einjährigen Probebetrieb täglich. Die bisher von Donnerstag auf Freitag üblichen drei Abfahrten pro Linie werden auf Sonntag bis Donnerstag ausgeweitet. Freitags und samstags sowie vor Feiertagen sind es wie bisher fünf Abfahrten pro Nacht.

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VVS – Fahrplanwechsel: Alle Änderungen im Überblick

Fotos, SSB, Archiv

Manche dürfen alles machen! – Auch falsch parken

Posted by Klaus on 7th Dezember 2020 in Allgemein, Fotos, In und um Gablenberg herum

Heute in der Neue Strasse PKW auf Gehweg und Familie mit Kinderwagen muss auf die Fahrbahn ausweichen. An gleicher Stelle steht am Fußgängerüberweg PKW und gleich daneben einer auf Verbotszone und auf dem Gehweg! Das ist nicht nur heute so, sondern jeden Tag!

K-40er-AlbertTempo 40 Schilder sind ja gut, aber wer hält sich daran? Ca. 70% der Autofahrer fahren 40, 20% schneller und 10% rasen wie seither! Besonders ein Motorradfahrer der seit langer Zeit die Neue Strasse als Rennstrecke betrachtet, rast wie seither mit 60 – 70 Km/h die Strasse hoch !

Wann wird da mal die Geschwindigkeit kontrolliert? Schilder allein bewirken nichts.

Ein Schild: ständige Radarkontrollen, bzw. Radarkontrolle wären zumindest teilweise hilfreich!

Oldie

Fotos, Oldie, Klaus

Siehe auch CZ Poller gegen Falschparker

Grüße vom Nikolaus

Posted by Klaus on 6th Dezember 2020 in Allgemein, Fotos

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