Vorbereitungen für den Weihnachtsbaumverkauf 2016
Weihnachtsbaumverkauf unterm Fernsehturm
Fotos, Sabine
Weihnachtsbaumverkauf unterm Fernsehturm
Fotos, Sabine
Leider musste der 40 Jahre alte Holzsteg über den Neckar in Bad Cannstatt einer neuen Eisenbahnbrücke weichen.
Er wurde damals 1977 zur Bundesgartenschau errichtet. Die letzten Teile werden nun am Ufer volles zerlegt.
Siehe auch wikipedia/Neckarsteg_(Stuttgart)
Bürgerinformation zur neuen Neckarbrücke in Bad Cannstatt
stuttgart.im-bild/fotos/neckar-holzsteg
stuttgarter-nachrichten/ Holzsteg in Bad Cannstatt Erster Teil ist abgerissen
Fotos, Klaus
GNSS steht für Global Navigation Satellite System
Infos zu GNSS-Navigation
Geoinformation/Raumbezug/Festpunktfelder/kontrollpunkte
geocachingbw.de/blog/gnss-kontrollpunkte-in-ba-wue
leonberger-kreiszeitung/renningen neue koordinate im spinnennetz der geoinformatiker
Fotos, Klaus
Ein 31-jähriger Mann hat am Mittwochnachmittag (23.11.2016) bei Arbeiten an einer Gasleitung an der Württembergstraße offenbar Gas eingeatmet und ist dadurch schwer verletzt worden. Der 31- Jährige arbeitete gegen 15.00 Uhr an der Leitung, als aus bislang ungeklärter Ursache offenbar Gas austrat, das der Mann einatmete. Rettungskräfte kümmerten sich um den Verletzten und brachten ihn in ein Krankenhaus. Die Ermittlungen zur Unfallursache dauern an.
Fotos, Andy’s Pictures & Press
Über Geschmack läßt sich bekanntlich streiten
Die Geschichte zum Turm: wikipedia/Gewa-Tower
stuttgarter-zeitung/verhandlungen um weiterbau gescheitert gewa tower bauherr ist insolvent.
22.11.2016: stuttgarter-zeitung/ Der Turm soll dank Übernahme fertig werden
Fotos, Klaus
Info der Stadt Stuttgart
Mit dem Winterdienst auf Fahrbahnen kommen die Kommunen ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Reinigungs- und Verkehrssicherungspflicht nach. Das Straßengesetz verpflichtet die Kommune jedoch nur auf verkehrswichtigen und gefährlichen Straßen zum Winterdienst. Das wirksamste und wirtschaftlichste Streumittel ist Feuchtsalz, das neben Sole zur präventiven Streuung auf städtischen Fahrbahnen ausschließlich verwendet wird.
Der städtische Winterdienst ist umweltverträglich, denn auf den Hauptverkehrsstraßen, wichtigen Verbindungsstraßen und Wohnstraßen ab einer fünfprozentigen Steigung wird Feuchtsalz nach der Regel „So viel Salz wie nötig, so wenig Salz wie möglich“ gestreut und auf ein Minimum reduziert.
Die übrigen Fahrbahnen, wie ebene Wohnstraßen, werden in der Regel bei Eisregen gestreut, sonst nur geräumt. Bei Winterdiensteinsätzen müssen Hauptverkehrsstraßen und Verbindungsstraßen in verkehrssicherem Zustand sein.
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft stellt den Winterdienst auf den Fahrbahnen, abhängig von der Wetterlage, rund um die Uhr sicher, eine Leistung, die über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgeht. Bestimmte Wetterlagen sind aber auch bei größter Professionalität nur schwer beherrschbar.
Für die bevorstehende Kälteperiode bittet der Winterdienst alle Verkehrsteilnehmer um erhöhte Vorsicht im Straßenverkehr, damit die Unfallgefahr verringert wird. Er wendet sich zusätzlich mit nachfolgenden Hinweisen und Appellen an die Verkehrsteilnehmer: Benutzen Sie, wenn es schneit oder wenn die Straßen glatt sind, öffentliche Verkehrsmittel, bis die Straßen geräumt, gestreut und wieder verkehrssicher sind.
Rüsten Sie Ihr Fahrzeug rechtzeitig mit Winterreifen oder Schneeketten aus. Passen Sie Ihre Fahrweise dem Straßenzustand an, der Winterverkehr erfordert ein defensives Fahrverhalten, was auch besonders für ebene Wohnstraßen gilt. Fahren Sie besonders vorsichtig, wenn Sie in ebene Wohnstraßen einbiegen, da diese in der Regel nicht gestreut sind.
Halten Sie genügend Abstand zum Vordermann. Vermeiden Sie gewagte Überholmanöver; ein Unfall kann den Verkehr erheblich beeinträchtigen. Fahren Sie vorausschauend, und denken Sie immer daran, dass sich die Straßenverhältnisse plötzlich ändern können. Ermöglichen Sie den Räum- und Streufahrzeugen stets eine Durchfahrtsbreite von drei Metern, das kommt Ihnen selbst auch zugute. Der Räum- und Streudienst kann nicht überall gleichzeitig sein, bei Behinderungen kann er selbst im Verkehr stecken bleiben, besonders im Berufsverkehr.
Bei starken winterlichen Behinderungen werden, insbesondere im Berufsverkehr, auch Blaulichtfahrzeuge der Polizei oder der Feuerwehr als Lotsenfahrzeuge für die Räum- und Streufahrzeuge eingesetzt. Achten Sie darauf, dass die Gasse zur freien Durchfahrt nicht unmittelbar nach dem Blaulichtfahrzeug wieder geschlossen wird, da sonst das Räum- und Streufahrzeug den Anschluss zum Blaulichtfahrzeug verliert. Wundern Sie sich nicht, wenn das Blaulichtfahrzeug bei roter Ampel die Kreuzung nicht überquert, dies geschieht mit Rücksicht auf die Räum- und Streufahrzeuge.
Parken Sie Ihr Fahrzeug so, dass die breiten Winterdienstfahrzeuge gut durch die Straßen kommen. Falsch geparkte Autos erschweren oft die Winterräumung von Straßen oder machen sie unmöglich. Nur wenn Winterdienstprofis und Verkehrsteilnehmer gut zusammenarbeiten, kann eine sichere Mobilität in der Stadt gewährleistet sein.
Fotos, Sabine
Aufgrund der Ausweitung der Vogelgrippe hat der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, eine landesweite Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet. Des Weiteren wurden die Zoos, Wildtier- und Vogelparks in Baden-Württemberg aufgefordert entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Auch regionale und überregionale Geflügelschauen werden untersagt.
Am 7. November wurden die ersten Fälle des hochpathogenen Geflügelpestvirus H5N8 in Baden-Württemberg festgestellt. Im Land noch vorwiegend entlang des Bodensees, hat sich das Virus in unseren Nachbarländern bereits ins Landesinnere verlagert und auch im Bundesgebiet findet eine Verlagerung in die Mitte Deutschlands statt. Die Gefahr des Eintrags des Virus in die Hausgeflügelbestände belegen erste Fälle in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, sowie in Österreich und Ungarn. Aufgrund des fortschreitenden Geflügelpestgeschehens ist es erforderlich, die bereits erlassenen Maßnahmen auszuweiten.
„Aufgrund der derzeitigen Lage müssen wir davon ausgehen, dass das Seuchengeschehen sich nicht mehr nur auf die Küsten in Nord- und Ostdeutschland sowie die Bodenseeregion beschränkt. Das belegen die genannten Beispiele aus Bayern und der Schweiz, aber auch aus Niedersachsen. Unser wichtigstes Ziel ist es, frühzeitig alle denkbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Ausweitung in die Hausgeflügelbestände zu vermeiden. Es ist daher erforderlich, die Stallpflicht für Geflügel in Baden-Württemberg auf das gesamte Landesgebiet auszuweiten. Diese Entscheidung haben wir in enger Abstimmung mit den Vertreterinnen und Vertretern aus den Geflügelverbänden, den Landwirtschaftsverbänden sowie mit Vertretern der Rassegeflügelzüchter getroffen, die heute zu Gesprächen im Landwirtschafsministerium waren“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
Aktuell seien am Bodensee in Baden-Württemberg 229 Vögel gefunden worden. Davon seien bisher 175 Tiere positiv auf H5N8 getestet worden. Neben einer anfänglichen Konzentration auf Reiherenten, seien zunehmend auch weitere Arten betroffen. So zum Beispiel Tafelenten, Stockenten, Möwen, Schwäne, Reiher und eine Graugans. Ganz aktuell hat uns die Meldung erreicht, dass auch ein Greifvogel in Hessen an der Bergstraße und damit in unmittelbarer Nähe zu Baden-Württemberg mit Verdacht auf Vogelgrippe aufgefunden wurde.
Alle notwendigen Maßnahmen würden heute veranlasst und unmittelbar mit den zuständigen Behörden in den Landkreisen abgestimmt. „Die Stallpflicht bringt für die Geflügelhalter in manchen Fällen erhebliche Unannehmlichkeiten mit sich. Ein Ausbruch im Nutzgeflügelbereich hätte aber viel weitergehende Konsequenzen zur Folge“, räumte Hauk ein und erklärte, dass deshalb Ausnahmen für die Halter geprüft würden, die keine Unterbringungsmöglichkeiten in Ställen hätten. „Wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt, müssen strenge Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Darüber hinaus gilt eine enge Kontrolldichte für die betroffenen Betriebe, damit wir eventuelle Veränderungen im Bestand sofort erkennen und dann handeln können“, betonte Hauk.
Derzeit gäbe es noch keinen Fall von Vogelgrippe im Hausgeflügel in Baden-Württemberg und das solle so bleiben. „Das bisher bestehende Monitoring in Hausgeflügelbeständen wird intensiviert und es werden verstärkt Untersuchungen in Hausgeflügelbeständen durchgeführt, die in sogenannten Risikogebieten und in Gebieten mit Nachweis von Wildvogelgeflügelpest liegen. Die Tierhalter werden dahingehend unterstützt, dass die Laborkosten für Abklärungs- und Kontrolluntersuchungen vom Land übernommen werden, sofern die Untersuchungen in unseren landeseigenen Untersuchungseinrichtungen erfolgen.
Zoos, Wildtier- und Vogelparks
Auch die in Baden-Württemberg ansässigen Zoos, Wildtier- und Vogelparks im Land seien aufgefordert worden, Biosicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. In der Praxis sei es aber so, dass nicht alle Vögel in Zoos oder Wildgehegen in Ställen gehalten werden könnten. „Bei Freilandhaltung werden wir deshalb ein verstärktes Monitoring in den Zoos durchführen. Die Zoos stimmen sich dabei eng mit den Veterinärämtern ab. Gefährdete Arten werden dabei besonders im Blick gehalten“, erklärte Hauk.
Geflügelschauen
Traditionell finden in den kommenden Wochen vermehrt Geflügelschauen in ganz Deutschland statt. Große Schauen, wie zum Beispiel in Leipzig mit über 40.000 Tieren, wurden in dieser Woche bereits abgesagt. „Als Ergebnis der heutigen Gespräche haben wir entschieden, dass wir in Baden-Württemberg nur noch Lokalschauen zulassen. Alle regionalen und überregionalen Schauen werden wir untersagen. Das Risiko der Übertragung des Virus ist bei solch großen Schauen sehr hoch. Uns ist bewusst, dass die Geflügelschauen eine große Bedeutung für die Halter haben, das war auch heute Morgen deutlich spürbar. Wir sind deshalb sehr dankbar, dass ein Kompromiss zum Schutz der Tiere gefunden werden konnte”, betonte Hauk.
Noch kein Übertragen auf den Menschen
Die heutige Situation unterscheide sich deutlich von der Situation im Jahr 2006. Im Jahr 2006 hatte das damalige Virus H5N1 in Asien bereits mutiert und war in einzelnen Fällen auf den Menschen übergegangen. Somit bestand nicht nur eine Gefahr für Geflügel, sondern auch für den Menschen konnte sie nicht ausgeschlossen werden. „Im Gegensatz zu der Situation vor zehn Jahren gibt es bei H5N8 bisher weltweit keinen Fall, bei dem sich ein Mensch mit dem Virus angesteckt hat“, so Peter Hauk.
„Da der Mensch jedoch Überträger des Virus sein kann, ohne selbst zu erkranken, ist es wichtig, dass tote Tierkörper nicht einfach angefasst werden, sondern nur von Menschen mit entsprechender Schutzkleidung eingesammelt werden“, so der Minister. Wer tote Vögel finde, solle diese den zuständigen Behörden/Veterinärämtern oder den Bürgermeisterämtern melden.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Vogelgrippe
Friedrich-Löffler-Institut (FLI)
Anordnung landesweite Aufstallung (PDF)
Quelle, Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Bericht im SWR vogelgrippe-am-bodensee-hauk-ruft-landesweite-stallpflicht-aus
Fotos, Sabine
Der Klinkerbau in der Jägerstraße des Architekten Lederer (office-building/central-administration-evs-stuttgart-1993-1997) soll jedoch erhalten bleiben.
Siehe hierzu einen Bericht der stuttgarter nachrichten/ stadtentwicklung in stuttgart neue plaene fuer ex-enbw-gebaeude
Ein Bericht aus dem Jahr 2015 1997 erbaut, nun droht der Abriss – Kriegsbergstraße 32
Fotos, Blogarchiv
„Das Heckengäu ist eine wahre Perle des Landes – und die vielen Menschen hier, die sich in den letzten Jahren für ihre Heimat und die Natur engagiert haben, hat diese Perle noch schöner gemacht. PLENUM Heckengäu ist eine Erfolgsgeschichte, das kann man sehen und spüren“, sagte Umweltstaatssekretär Andre Baumann in Böblingen.
Auf einer Abschlussveranstaltung würdigten Vertreter der an PLENUM Heckengäu beteiligten Landkreise Böblingen, Calw, Enzkreis und Ludwigsburg sowie zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter von Naturschutzverbänden und -initiativen den Naturschutz im Heckengäu.
Seit 2002 werden Naturschutzprojekte im Heckengäu über das „Projekt des Landes zur Erhaltung und Entwicklung von Natur und Umwelt“ (PLENUM) gefördert. Ende des Jahres läuft die Förderung aus. Insgesamt wurden in den 14 Programm-Jahren 410 Einzelprojekte mit rund 2,8 Millionen Euro vom Land gefördert. PLENUM Heckengäu ist neben Naturgarten Kaiserstuhl, Allgäu-Oberschwaben, Westlicher Bodensee und Schwäbische Alb das fünfte PLENUM-Projekt, das erfolgreich abgeschlossen werden kann.
„PLENUM war und ist erfolgreich, weil es die Menschen einbindet, weil es ihre Lebensumwelt direkt berührt und aufwertet, weil sie selbst es sind, die die Kulturlandschaft ihrer Heimat pflegen und entwickeln. PLENUM ist Naturschutz von unten nach oben“, erläuterte Staatssekretär Baumann die Grundidee von PLENUM. „In diesem Programm trifft sich das Bedürfnis der Menschen nach einer intakten Natur und Heimat mit dem Bestreben der Landesregierung, die biologische Vielfalt im Land zu erhalten und möglichst auszubauen“, so Baumann.
Unter dem Motto „Schützen durch Nützen“ habe PLENUM Heckengäu seinerzeit mit dem Projekt „Lernort Bauernhof“ begonnen, erinnerte Baumann. Schon dieses erste Projekt, zu dem sich Bauernhöfe und pädagogische Einrichtungen zu einem Netzwerk zusammen- geschlossen hätten, sei beispielhaft gewesen. Der Lernort Bauernhof sei deshalb auch als Projekt der UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung ausgezeichnet worden. Eine Ehrung, die die Streuobstschule für die UN-Dekade „Biologische Vielfalt“ ebenfalls erhalten habe.
Die Erfolgsbilanz von PLENUM Heckengäu sei eindrucksvoll, lobte Baumann. Die in den letzten Jahren gelegten Grundlagen seien fest und die in dieser Zeit begonnenen Naturschutzprojekte und -initiativen hätten die Kulturlandschaft positiv weiterentwickelt: „In der Region gibt es heute ein stabiles Netzwerk für den Naturschutz, das von ganz vielen unterschiedlichen Akteuren geknüpft wurde und gehalten wird und das die unterschiedlichsten Nutzungen der Landschaft integriert: vom Tourismus über die Landwirtschaft bis zum Gewerbe und der Freizeitgestaltung.“
Baumann zeigte sich überzeugt, dass die Begeisterung der Menschen für ihre Kulturlandschaft im Heckengäu auch nach dem Ende der PLENUM-Förderung bestehen bleibe: „Ich bin mir sicher, dass der Naturschutz im Heckengäu weitergeht. Über die Jahre hat sich hier eine Naturschutzkultur entwickelt, die weit über die Programmdauer hinaus tragfähig sein wird.“
Quelle, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Unsere Beiträge zum Heckengäu
Fotos, Blogarchiv