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Ausbau der Gäubahn vorantreiben

Posted by Klaus on 28th Januar 2020 in Rund um die Eisen- und Straßenbahn, Zacke,Seilbahn,SSB

Info

Verkehrsminister Winfried Hermann fordert einen schnelleren Ausbau der internationalen Bahnstrecke zwischen Stuttgart und Zürich. 

Der Ausbau der internationalen Bahnstrecke zwischen Stuttgart und Zürich – der sogenannten Gäubahn – muss nach den Worten von Verkehrsminister Winfried Hermann endlich vorangehen. „Dazu ist kein Maßnahmengesetz erforderlich, wie es die Bundesregierung plant, sondern lediglich entschlossenes Handeln von Deutscher Bahn und Bund. Seit vielen Jahren habe ich mich mit Nachdruck für den Ausbau der Gäubahn stark gemacht“, erklärte Minister Hermann am Dienstag in Stuttgart. Seit fast zwei Jahren bestehe für den ersten Ausbauabschnitt zwischen Horb und Neckarhausen Baurecht. Der Bund und die Deutsche Bahn haben vor etwa einem Jahr dazu eine Finanzierungsvereinbarung unterschrieben. „Die Probleme sind gelöst. Man kann einfach anfangen“, betonte der Verkehrsminister.

Minister Hermann kritisiert Gesetzvorhaben des Bundes

Die Bundesregierung will mit einem Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MGVG) die Realisierung großer Verkehrsprojekte beschleunigen. Dagegen bestehen aber europarechtliche und verfassungsrechtliche Bedenken, unter anderem weil die Beteiligungsrechte Betroffener erheblich eingeschränkt werden. „Damit besteht auch die Gefahr, dass Projekte wie die Gäubahn stark verzögert werden, falls sie in das Gesetz aufgenommen würden und gegen dieses Gesetz dann geklagt wird“, erläuterte Minister Hermann. Er ergänzte: „Seit gut 20 Jahren gibt es zahlreiche politische Beschlüsse, die Strecke auszubauen. Das Land, die Region und die Wirtschaft sind sich darüber einig. Wir haben kein Rechtsproblem, aber Teile des Bundes und der Bahn bremsen und blockieren bei diesem wichtigen Ausbauprojekt aus unterschiedlichen Gründen.“

Das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz

Realisierungszeiträume für Infrastrukturvorhaben sind zu lang. Das Verkehrsministerium ist daher der Ansicht, dass für eine Beschleunigung der Vorhaben neben der angemessenen Ausstattung der Behörden und Gerichte mit Personal- und Sachmitteln auch die Verfahren und die gesetzlichen Grundlagen überprüft – und wo notwendig auch angepasst – werden müssen. Auf das Fachwissen und die Erfahrung der Behörden sollte bei der Genehmigung von Infrastrukturvorhaben nicht verzichtet werden. Für die Akzeptanz der Vorhaben ist es auch wichtig, dass Betroffene notfalls auch vor Gericht die Behördenentscheidung überprüfen können.

Mit dem MGVG plant die Bundesregierung, dass bestimmte Infrastrukturprojekte durch Gesetze des Deutschen Bundestages und nicht mehr durch Behördenentscheidungen Baurecht erhalten. So sollen die Projekte schneller realisiert werden können als durch die bisher üblichen Genehmigungen durch Behörden.

Verkehrsministerium lehnt MGVG ab

Nach Ansicht des Verkehrsministeriums ist das MGVG verfassungs- und europarechtswidrig. Die Rechtsunsicherheiten sowie die zu erwartenden Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) werden nach Auffassung des Verkehrsministeriums dazu führen, dass die Realisierungszeiträume der im MGVG aufgenommen Projekte sogar verlängert werden. Auch der Umwelt-, Rechts und Innenausschuss des Bundesrats haben erhebliche Bedenken geltend gemacht. Aus diesem Grund lehnt das Verkehrsministerium das Gesetz ab und spricht sich auch gegen die vom Justizministerium vorgeschlagene Aufnahme der Gäubahn in das Gesetz aus. Die Bundesregierung verfolgt mit dem MGVG das Ziel, die gerichtliche Überprüfung der Vorhabengenehmigungen vor den Verwaltungsgerichten unmöglich zu machen. Da die Vorhaben durch ein Gesetz und genehmigt werden, soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung für Betroffene nur noch eine Verfassungsbeschwerde offenstehen.

Dieses ist aus den folgenden Gründen problematisch:

  • Das Grundgesetz und das Europarecht schreiben vor, dass Betroffene effektiven Rechtsschutz gegen staatliches Handeln haben müssen. Dieses wäre hier nicht der Fall. Das Bundesverfassungsgericht prüft bei Verfassungsbeschwerden nur die Verletzung von Grundrechten. Ob andere gesetzliche Vorschriften eingehalten werden, wird jedoch nicht geprüft. So könnten z.B. gesetzliche Vorgaben zum Lärmschutz verletzt werden, Anwohnerinnen und Anwohner sich auf diese Verletzung jedoch erst berufen, wenn die Lärmbelastungen so gravierend sind, dass ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt wird. Die Akzeptanz von Infrastrukturmaßnahmen wird nicht dadurch gefördert, die Betroffenen rechtlos zu stellen.
  • Das Europarecht (Aarhus-Konvention) schreibt nach Ansicht des Verkehrsministeriums vor, dass auch bei Genehmigung von Vorhaben durch ein Gesetz die Einhaltung des europäischen Umweltrechts vor den Verwaltungsgerichten überprüfbar sein muss. Dieses soll nach dem Gesetzentwurf aber gerade ausgeschlossen sein. Es ist damit zu rechnen, dass der EuGH auf die Klagemöglichkeit zu den Verwaltungsgerichten bestehen wird.
  • Ein Zeitgewinn ist nicht zu erwarten. So wird das Planungs- und Genehmigungsverfahren gar nicht beschleunigt und sogar noch um ein zusätzliches mehrmonatiges Gesetzgebungsverfahren erweitert. Ein Zeitgewinn könnte nur dadurch entstehen, dass gerichtliche Verfahren entfallen. Dieses ist aber europa- und verfassungsrechtlich ausgeschlossen.

Deutsche Bahn muss mit dem Bau beginnen

Für die Gäubahn wären diese Rechtsunsicherheiten und die dadurch zu erwartenden Verzögerungen überflüssig und hinderlich. Wir brauchen keine akademischen Diskussionen über Europa-und Verfassungsrecht, sondern einfach nur jemanden, der den Spaten in die Hand nimmt. Die Realisierung wird nicht durch überlange Genehmigungs- oder gar Klageverfahren behindert. Im Gegenteil gibt es für den Abschnitt Horb-Neckarhausen bereits seit zwei Jahren Baurecht. Hier muss die Deutsche Bahn einfach nur anfangen zu bauen. Weitere Abschnitte befinden sich erst in der Vorplanung, hier fehlt eine Entscheidung der Deutschen Bahn bezeihungsweise des Bundes, unter welchen Prämissen (Reisezeit, Neigetechnik) geplant werden soll. Für diese Entscheidungen braucht es kein Gesetz, welches Bürgerrechte und Europarecht aushebelt, sondern entschlossenes Handeln in Berlin.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 20. Januar 2020 zu diesem Gesetzentwurf Stellung genommen. Die Position des Landes wurde hierzu im Kabinett zwischen den Ressorts abgestimmt. Das MGVG wird innerhalb der Landesregierung unterschiedlich beurteilt. Das Land hat sich daher bei der Stellungnahme zum MGVG im Bundesrat zunächst enthalten. Derzeit wird das MGVG im Bundestag beraten, hierbei sind auch Änderungen möglich. Der Bundesrat wird voraussichtlich am 14. Feburar 2020 final abstimmen. Innerhalb der Landesregierung wird das Votum des Landes dann auf Grundlage des dann aktuellen Regelungsentwurfes festgelegt.

Chronologie

1996

Vertrag von Lugano

Fernverkehr:

  • in angemessener Frequenz
  • mit Neigetechnik
  • Zielfahrtzeit Stuttgart-Zürich: 2 Stunden 15 Minuten

Güterverkehr:

  • Funktion einer regionalen Entlastungsstrecke zur NEAT (Neue Eisenbahn-Alpentransversale)

2003 Nach Anmeldung im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) nur Aufnahme als „internationales Projekt“ im BVWP mit Zielhorizont 2015
2006 Studie des Bundes mit Nutzen-Kosten-Faktor 0,6
2007 Studie des Landes mit positivem Nutzen-Kosten-Faktor für den Bau von Doppelspurabschnitten
2008/10 Vorfinanzierung Planung Horb-Neckarhausen durch Interessenverband und Land
September 2016 Studie des Landes zu Fahrzeitverkürzungen auf der Gäubahn
Dezember 2016

Nach Anmeldung des Landes Aufnahme des Ausbaus der internationalen Strecke Stuttgart-Singen-Grenze D/CH (Gäubahn) in den Bundesverkehrswegeplan (BVWP), Fernverkehr im Zweistundentakt mit Neigetechnik, Zielfahrzeit Stuttgart-Zürich: 2 Stunden 37 Minuten (optimale Knoteneinbindung Zürich und Stuttgart)

Ausbauumfang (Baukosten 219 Millionen Euro):

  • Infrastrukturausbauten zur Anhebung der Geschwindigkeitserhöhung zwischen Stuttgart und Singen
  • Zweigleisige Abschnitte und Kurve Singen (siehe Grafik)

Insgesamt im BVWP: 551 Millionen Euro, einschließlich Maßnahmen für Schienengüterverkehr, Planungskosten, Erhaltungs- und Ersatzkosten.

April 2018 Planfeststellungbeschluss Horb-Neckarhausen
April 2019 Finanzierungsvertrag Horb-Neckarhausen zwischen Deutscher Bahn und dem Bundesverkehrsministerium (BMVI)
2022/23

 Bauliche Umsetzung Horb-Neckarhausen

Weitere Abschnitte: Derzeit ist der Abschnitt Rottweil-Neufra in der Vorplanung.

Foto, Blogarchiv

Ost – Unfall mit einer Stadtbahn

Am Montagmorgen ist ein Radfahrer von einer Stadtbahn der Linie U4 in Stuttgart-Ost erfasst und dabei schwer verletzt worden. Die Polizei hat ihre Ermittlungen aufgenommen.

Polizeibericht 27.01.
Radfahrer contra Stadtbahn
Ein 54 Jahre alter E-Bike-Fahrer ist am Montag (27.01.2020) auf der Kreuzung Talstraße/Landhausstraße mit einer Stadtbahn der Linie U4 zusammengestoßen. Der 38-jährige Stadtbahnfahrer war gegen 09.25 Uhr in der Landhausstraße in Richtung Hölderlinplatz unterwegs, als ein 54-jähriger Radfahrer offenbar bei Rotlicht von rechts aus der Talstraße kam und knapp vor der Stadtbahn nach rechts in die Landhausstraße einbog. Trotz Gefahren- bremsung erfasste die Stadtbahn den Radfahrer, der keinen Helm trug. Er geriet samt E-Bike unter die Stadtbahn und wurde einige Meter mitgezogen. Rettungskräfte und ein Notarzt versorgten den schwer verletzten Mann vor Ort und brachten ihn im Anschluss in ein Krankenhaus. Es entstand ein Gesamtsachschaden von mehreren Tausend Euro. Während der Unfallaufnahme kam es zu Verkehrsbehinderungen, die etwa bis um 10.20 Uhr andauerten.

Zeitungsbericht

Unfälle mit Stadtbehnen

Fotos, Andys Pictures and Press/Event- & Pressefotografie

Private Homepage zum Abstellbahnhof Untertürkheim

Info

Mchael Brunnquell aus Untertürkheim wohnt in de Augsburger Str. 281A und ist direkt betroffen vom zukünftig geplanten Abstellbahnhof.

Zu seiner Website:
Private Bürgerseite mit Informationen und Möglichkeiten zum Mitmachen beim PFA 1.6b (Stuttgart 21)

laermschutz21.wordpress.com

Siehe auch UZ vom 13.1.2020:

Protest gegen S21-Abstellbahnhof

Anwohner Michael Brunnquell fordert Schallschutzmaßnahmen – Anhörung ab Mittwoch

Viel Lärm gibt es bereits vor dem Bau des S21-Abstellbahnhofs in Untertürkheim. 370 Einwendungen haben Anwohner bei der Deutschen Bahn eingereicht. Sie fordern einen besseren Lärmschutz.

Zeitungsberichte der Cannstatter Zeitung:

-streit-um-eidechsen-auf-areal-des-abstellbahnhofs-

-protest-gegen-s21-abstellbahnhof-

-viel-laerm-um-21-abstellbahnhof-in-untertuerkheim-

Foto, Klaus

TV-Tipp SWR – 125 Jahre Schwarzwaldbahn

Sendetermin 17.01.2020 SWR 14:45 Uhr

Ihr Bau war eine Pioniertat von Bauingenieur Robert Gerwig, die international Aufsehen erregte. Die Schwarzwaldbahn wurde Vorbild für viele andere Gebirgs-Bahnen.

Info SWR

Schwarzwaldbahn

Siehe auch unsere Berichte>>>

Foto, Blogarchiv Stratkon

Geschützt: Wo isch denn dees 2803 – Heute mit der Lösung

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Informationsveranstaltung zum Baufortschritt des Bahnprojekts Stuttgart 21

Posted by Klaus on 18th Dezember 2019 in Rund um die Eisen- und Straßenbahn, Zacke,Seilbahn,SSB, Stuttgart

Info

Die Arbeiten des Bahnprojekts Stuttgart 21 schreiten voran. Auf der Baustelle des Hauptbahnhofs werden die Kelchstützen und die Bahnsteige sichtbar, und die Stadtbahnhaltestelle der SSB nimmt Gestalt an. Die Inbetriebnahme der neuen Haltestelle ist für Herbst 2020 vorgesehen. Die Tunnelröhren, die unterhalb des Kernerviertels verlaufen, nähern sich dem neuen Hauptbahnhof.
Kernerviertel DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH
Foto: Kernerviertel DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH/Arnim Kilgus

Die Bürgerbeauftragte der Landeshauptstadt für Stuttgart 21, Ronja Griegel, die Bezirksvorsteherin Veronika Kienzle und der Bezirksbeirat Mitte laden die Bürgerinnen und Bürger im Kernerviertel am Mittwoch, 15. Januar 2020, 19 Uhr zu einer Informationsveranstaltung in den Großen Sitzungssaal des Stuttgarter Rathauses (3. OG), Marktplatz 1, ein.

Vertreter der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH und der Stuttgarter Straßenbahnen AG erläutern den aktuellen Stand der Arbeiten und geben einen Ausblick auf die anstehenden Baumaßnahmen. Die Experten beantworten Fragen zum weiteren Bauablauf und den damit verbundenen Auswirkungen wie Maßnahmen zur Lärmminderung oder die erforderliche Entrauchungsanlage.

Startschuss am 15.12. für die Schönbuchbahn – Eröffnungsfest am 14.12.

Posted by Klaus on 14th Dezember 2019 in Rund um die Eisen- und Straßenbahn, Zacke,Seilbahn,SSB

Info

Die Schönbuchbahn kommt – mit einem Eröffnungsfest am 14.12. ab 11:45 Uhr Bahnhof Böblingen  beim neuen Betriebswerk (neben dem Böblinger Bahnhof in der Talstraße)

Nach über zwei Jahren Bauzeit fährt die Schönbuchtalbahn wieder zwischen Böblingen und Dettenhausen. Prognosen gehen von über 10.000 Fahrgästen an Werktagen aus.

Die Schönbuchbahn fährt wieder, ab jetzt elektrisch! Nach dem Ausbau und der Elektrifizierung hat sie ihren Betrieb zum Fahrplanwechsel am Sonntag, 15. Dezember, wieder aufgenommen. Bereits am Samstag feierte die Bevölkerung mit vielen Prominenten die Eröffnung nach über zwei Jahren Bauzeit. Neu gebaut wurde über eine Strecke von sechs Kilometern ein zweites Gleis. Die gesamte Strecke wurde elektrifiziert. Zudem wurde ein neues Betriebswerk am Böblinger Bahnhof gebaut.

Der Böblinger Landrat Roland Bernhard konnte seine Erleichterung bei der Eröffnungsfahrt am Vormittag nicht verhehlen: “Mir fällt ein Stein vom Herzen, denn das war ein hartes Stück Arbeit. Bis zum Schluss mussten alle Beteiligten am Bau enormen Aufwand betreiben, damit die Bahn elektrisch fährt. Auch die Betreibergesellschaft WEG musste ihr Personal unter den neuen Bedingungen auf den letzten Drücker unterweisen und im Umgang mit den neuen Elektro-Fahrzeugen schulen. Aber wir haben es geschafft – alle gemeinsam! Das größte und teuerste Verkehrsinfrastrukturprojekt in der Geschichte des Landkreises ist vollbracht. Ich bin froh, dass unser Partner im Zweckverband, der Landkreis Tübingen, unsere ambitionierten Plänen immer mitgetragen hat.”

Minister hebt nachhaltigen und ökologischen Charakter des Projekts hervor

In seiner Ansprache bedankte sich der Landrat auch bei Verkehrsminister Winfried Hermann, denn das Land fördert das Projekt mit rund 51 Millionen Euro. Minister Hermann hob den nachhaltigen und ökologischen Charakter des Projekts hervor: „Nachhaltigkeit ist ein Leitmotiv der Landesregierung, besonders im Bereich der Mobilität. Die ausgebaute und elektrifizierte Schönbuchbahn bietet Pendlerinnen und Pendlern in engem Takt eine attraktive Alternative zum Pkw. Nur mit einer Verkehrswende sind die Ziele beim Klimaschutz und bei der Luftreinhaltung zu erreichen – als ob man bei Baubeginn schon geahnt hätte, dass der Klimaschutz jetzt in aller Munde ist. Vorhaben wie der Ausbau der Schönbuchbahn sind zentrale Voraussetzung für die Verkehrswende. Der Landeszuschuss ist gut angelegtes Geld, ein Beitrag zum Klima- und Umweltschutz und zu sauberer Mobilität ohne Stau.”

Oberbürgermeister Dr. Stefan Belz bekräftigte: „Viele Böblinger Bürgerinnen und Bürger haben darauf gewartet: Die Schönbuchbahn ist zurück. Sie ist jetzt ausgebaut und fährt bald durchgehend elektrisch. Das ist höchst erfreulich für die Stadt und ihre Bürgerschaft. In Böblingen fährt die Bahn streckenweise auf einem zweiten Gleis und künftig auf der eigens dafür gebauten Überführung über die Herrenberger Straße. Der Böblinger Bahnhof als zentrale Drehscheibe ist wieder um eine Bahnlinie reicher, und die Orte im Schönbuch sind wieder sehr gut angebunden. Wir können stolz sein, dass es im Landkreis und der Stadt Böblingen solche Großbauprojekte gibt: Damit bringen wir den Umweltverbund entscheidend voran und investieren in nachhaltige, klimafreundliche und vernetzte Mobilität – zugunsten unseres Wirtschaftsstandorts und der Lebensqualität für alle.“

Startschuss für die Bauarbeiten war der Spatenstich für das Betriebswerk in Böblingen am Bahnhof im November 2016. Im Sommer 2017 begannen dann die Arbeiten für den zweigleisigen Ausbau zwischen Böblingen Zimmerschlag und Holzgerlingen-Hülben mit der Bahnunterführung unter die Böblinger Straße in Holzgerlingen sowie der Neubau des Haltepunktes Holzgerlingen-Hülben und die Neugestaltung des Bahnhofs Holzgerlingen, mit Bau eines Mittelbahnsteiges und einem zweiten Bahnsteiggleis. Zeitgleich wurde in Böblingen die Strecke vom Bahnhof bis zur Danziger Straße zweigleisig ausgebaut und die anspruchsvolle Bahnüberführung über die Herrenberger Straße errichtet. Danach wurden die Oberleitung errichtet, die Leitung für den Bahnstrom gezogen und die Leit- und Sicherungstechnik eingebaut.

Neue und innovative Fahrzeuge

Wie bei vielen Bauprojekten hatte auch der Zweckverband mit zahlreichen Unwägbarkeiten zu kämpfen, wodurch die Fahrgäste gezwungen waren, länger als geplant auf den Schienenersatzverkehr auszuweichen. Doch am Ende zahlen sich die Bauarbeiten aus. Zwischen Böblingen und Holzgerlingen fahren die Bahnen in den Hauptverkehrszeiten künftig anstatt alle 30 Minuten im Viertelstundentakt. Durch den elektrischen Betrieb wird die Fahrzeit reduziert. Ab 2021 werden über 10.000 Fahrgästen pro Werktag erwartet. Die Prognose für den Zeithorizont 2025 kommt auf 14.000 Fahrgäste. Bis zuletzt waren pro Werktag 8.800 Fahrgäste mit der Bahn unterwegs.

Zur Ertüchtigung der Schönbuchbahn gehören auch neue, innovative Fahrzeuge. Die 25 Jahre alten acht Dieseltriebwagen werden ab 2021 durch leichte, komfortable Elektrotriebwagen ersetzt. Ihre Vorteile: Sie verbrauchen weniger Energie, sind antriebsstärker, schneller und belasten die Umwelt weniger mit Lärm und Emissionen. Der Zuschlag für Lieferung und Wartung der neuen Züge ging nach einer europaweiten Ausschreibung an den spanischen Hersteller CAF. Sie sollen im Juli 2021 ausgeliefert werden. Bis dahin fahren vier ausgeliehene Elektrozüge von der DB Regio und eigene Dieselfahrzeuge.

Damit der 15-Minuten-Takt zwischen Böblingen und Holzgerlingen wegen der steigenden Nachfrage mit je zwei Wagen gefahren werden kann, musste der Zweckverband beschließen, zu den ursprünglich bestellten neun Elektrotriebwagen, drei zusätzliche zu bestellen. Das Land hat dazu einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent in Aussicht gestellt. Insgesamt belaufen sich die Baukosten für die Infrastruktur voraussichtlich auf rund 120 Millionen Euro.

Foto, Blogarchiv Klaus

Die Verkehrsfreunde Stuttgart wünschen:

Termine 19/20 Weitere Infos>>>>

So fährt die SSB an Weihnachten und Silvester: Betrieb und Öffnungszeiten

Info der SSB

Feiertage sind keine Werktage, und daher fahren die Stadtbahnen und Busse der SSB an Weihnachten und Silvester auch anders als gewohnt. Sie halten sich aber dennoch an einen festen Fahrplan: An Heiligabend, 24. Dezember, gilt auf allen SSB-Linien bis etwa 14 Uhr der reguläre Samstagsfahrplan, anschließend bis Betriebsschluss ein 15-Minuten-Takt. Die Abfahrten der Busse werden daran angepasst, so dass auf den Innenstadtlinien ebenfalls ein 15-Minuten-Takt mit geänderten Abfahrtszeiten gilt, sowie ein 30- oder 60-Minuten-Takt in den Außenbereichen. An den Weihnachtsfeiertagen, 25. und 26. Dezember, verkehren die Stadtbahnen und Busse nach dem regulären Sonntagsfahrplan.

An Silvester wird nach Samstagsfahrplan gefahren. In den ersten Stunden des 1. Januar werden wie bewährt zusätzliche Fahrten der wichtigsten Stadtbahnlinien im Stundentakt angeboten. Dazu findet an der Haltestelle Charlottenplatz wie jedes Jahr in der Neujahrsnacht das Silvestertreffen der Stadtbahnen statt: Um 1.30, 2.30 und 3.30 Uhr fahren die Linien U1, U6, U14 und U15 gleichzeitig an der Haltestelle Charlottenplatz ab, und zwar in beide Richtungen. Jeweils um zwei, drei und vier Uhr machen die Linien U2, U7, U9 und U12 dasselbe. Die Züge kommen fünf Minuten vor der Abfahrt an. Der Fahrgast hat dadurch genügend Zeit, auf eine andere Linie umzusteigen. Wichtig ist dabei, auf die Beschilderung der Züge zu achten. Aufgepasst: Die Stadtbahnen U9 und U14 fahren hier nicht auf ihren regulären Linienwegen, sondern die U9 fährt über Ostendplatz nach Hedelfingen, die Linie U14 über Vogelsang nach Botnang statt zum Hauptbahnhof. Am 1. Januar gilt ansonsten der Sonntagsfahrplan.

Die SSB-Nachtbusse werden in allen Nächten vom 24. Dezember bis zur Nacht vom 28. auf 29. Dezember angeboten, ebenso in den Nächten vom 31. Dezember bis zur Nacht vom 5. auf 6. Januar. Sie starten wie gewohnt um 1.20, 2.00, 2.30, 3.10 und 3.40 Uhr an der Haltestelle Schlossplatz.

Alle Änderungen sind in der elektronischen Fahrplanauskunft (efa) und der App ‚SSB Move‘ eingespeist und abrufbar.

Öffnungszeiten der SSB-Servicestellen

Die Kundenzentren der SSB sind am 24. und am 31. Dezember sowie an den Feiertagen ganztägig geschlossen. Für alle anderen Tage im Dezember und Januar gelten die regulären Öffnungszeiten. Die Fundstelle der SSB hat am 23. und auch am 30. Dezember geöffnet. An Heiligabend, am 27. Dezember und am Silvestertag ist geschlossen. Ab 2. Januar gelten wieder die üblichen Öffnungstage.

Die Telefone der Ansprechpartner für erhöhtes Beförderungsentgelt, für den Abo-Service, für das FirmenTicket und für den allgemeinen telefonischen Service der SSB sind an den Werktagen wie üblich von 8 bis 18 Uhr zu erreichen. An Heiligabend, den Weihnachtsfeiertagen, Silvester und Neujahr sowie am 6. Januar sind die Nummern nicht besetzt. Telefonische Fahrplanauskünfte erhalten Anrufer über die Feiertage rund um die Uhr unter 0711 7885-3333. Fahrplanauskünfte erhalten Kunden außerdem unter www.ssb-ag.de oder mobil mit der App ‚SSB Move‘.

 Öffnungszeiten des Straßenbahnmuseums

Das Straßenbahnmuseum in Bad Cannstatt ist am Sonntag, 22. Dezember noch ganz normal mit Fahrbetrieb geöffnet. An Heiligabend und dem ersten Weihnachtsfeiertag bleibt es geschlossen. Am zweiten Weihnachtsfeiertag, Donnerstag, 26. Dezember, hat das Museum als Sonderöffnungstag von 10 bis 18 Uhr offen, zusätzlich finden auch die Fahrten mit der Linie 23 statt. Die Glühweinfahrt am 26. Dezember ist bereits ausgebucht, für den 22. Dezember gibt es noch einige wenige Restkarten. Eine Anmeldung hierzu ist nötig unter www.shb-ev.info. Am Sonntag, 29. Dezember, hat das Straßenbahnmuseum wieder wie üblich von 10 bis 18 Uhr geöffnet und die Linie 23 zieht ihre Runden. An Neujahr bleibt das Museum zu, erst ab Donnerstag, 2. Januar, öffnet das Straßenbahnmuseum das erste Mal im neuen Jahr zu den normalen Öffnungszeiten.

Der neue Stadtbahn-Liniennetzplan zum Download:
Der neue Bus-Liniennetzplan zum Download:
Der ausführliche Fahrplanwechsel-Flyer zum Download:

Fotos, Blogarchiv

Deutliche Verbesserungen im regionalen Schienenverkehr

Posted by Klaus on 9th Dezember 2019 in Rund um die Eisen- und Straßenbahn, Zacke,Seilbahn,SSB

Info

Mit dem Fahrplanwechsel am 15. Dezember bauen wir das Angebot im Schienen-Nahverkehr deutlich aus. Das neue Fahrplanangebot macht den Umstieg auf die Bahn deutlich attraktiver.

Vom 15. Dezember an wird es im regionalen Schienenverkehr des Landes einige Änderungen geben. Diese stellten Landesverkehrsminister Winfried Hermann, David Weltzien, Vorsitzender der Regionalleitung DB Regio in Baden-Württemberg, Rolf Schafferath, Vorsitzender der Geschäftsführung Abellio Rail Baden-Württemberg GmbH, Dr. Hans-Peter Sienknecht, Geschäftsleiter von Go-Ahead Baden-Württemberg, Tobias Harms, Vorstandsmitglied der SWEG und Denis Kollai, Sprecher der Geschäftsleitung der Westfrankenbahn im Rahmen einer Pressekonferenz vor.

Fahrplanwechsel macht den Umstieg attraktiver

Verkehrsminister Hermann hob hervor, dass das Land gemeinsam mit den beteiligten Eisenbahnverkehrsunternehmen für die Fahrgäste deutliche Verbesserungen im regionalen Schienenverkehr erreichen will: „Wir arbeiten mit den Eisenbahnunternehmen intensiv daran, das Angebot im regionalen Schienenverkehr zu verbessern und auszuweiten. Auf diesem Weg kommen wir Schritt für Schritt voran. Der Umstieg vom Auto auf öffentliche Verkehrsmittel kann nur gelingen, wenn attraktive Alternativen angeboten wird. Dazu gehören insbesondere die Zuverlässigkeit und die Pünktlichkeit der Regionalzüge. Die Lieferprobleme der Zughersteller Bombardier und Stadler haben hier große Probleme verursacht. Die Bahnunternehmen konnten aber in Abstimmung mit dem Land gute Ersatzkonzepte erarbeiten. Der Fahrplanwechsel am 15. Dezember wird den Umstieg attraktiver machen.“