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Hermann-Hesse-Bahn: Bürgerinitiative für Elektrozug – „Batterietechnik ist einsatzreif“

Posted by Klaus on 29th September 2019 in Heckengäu, Rund um die Eisen- und Straßenbahn, Zacke,Seilbahn,SSB

Pressemitteilung

Thema „S-Bahn“ Richtung Calw damit abgehakt

In die Diskussion um die Bahnverbindung nach Calw bringt die Bürgeraktion Unsere Schwarz- waldbahn eine neue Note: Statt der geplanten Dieselzüge könnten von Anfang an elektrisch angetriebene Züge eingesetzt werden, die durch Batterien gespeist werden. Diese Idee hat die Bürgerinitiative den Landkreisen Calw und Böblingen und dem Stuttgarter Verkehrsministerium unterbreitet. Durch solche Züge könnte sich auch die Diskussion um eine etwaige S-Bahn Richtung Calw erübrigen. Foto: Achim Uhlenhut, Hannover
„Inzwischen gibt es schon zwei Hersteller von Triebwagen, die durch Batterien angetrieben werden“, sagt Hans-Joachim Knupfer von der Bürgeraktion, die im Kreis Böblingen für die Bahnverbindung Stuttgart – Leonberg – Calw wirbt. Die Fahrzeuge beider Produzenten, die beide in Deutschland Zugmaterial bauen, könnten 80 bis 120 Kilometer Schienenstrecke mit Batterieladung zurücklegen, bei einer Geschwindigkeit von bis zu 120 Kilometern pro Stunde.
„Das passt bestens zur Verbindung Calw – Renningen mit einer einfachen Länge von rund 26 Kilometern“, so der Leonberger Fahrzeugexperte Knupfer. Da auf dem Streckenabschnitt der Deutschen Bahn zwischen Weil der Stadt und Renningen die elektrische Fahrleitung hänge, könnten diese Züge dieses Teilstück ideal nutzen, um automatisch die Batterie wieder aufzuladen.
Zudem seien die elektrischen Züge leise und würden keinerlei Abgase von sich geben, sagt Hans-Peter Benzing aus Renningen, der sich ebenfalls in der Bürgeraktion einsetzt: „Damit dürfte es keine Anstände wegen Geräuschen oder Gerüchen geben.“ Mit einem Angebot von 120 Sitzplätzen sei eine solche Zugeinheit ideal für den Pendelverkehr zwischen Calw und Renningen geeignet. Doch gebe es die Züge auch in längerer Einheit mit 160 Plätzen, oder ein Zweiteiler könnte später verlängert werden. Damit eröffne sich eine weitere Möglichkeit: „In einer zweiten, späterne Ausbaustufe können zwei komplette Einheiten von Calw nach Stuttgart durchlaufen“, so Benzing: „Damit bekommt auch der Altkreis Leonberg eine attraktive schnelle Anbindung an die Landeshauptstadt.“

Denn zwischen Weil der Stadt und Stuttgart könnten die Elektrozüge dann als Regional- oder Metropolexpress laufen: „Das ist bequemer und schneller als eine ‚Express-S-Bahn‘, die in Feuerbach endet“. Der Anteil an Sitzplätzen sei wesentlich größer als bei der S-Bahn, bei der langen Strecke ein nicht zu verachtender Vorzug. Und diese Züge könnten problemlos den Stuttgarter Tiefbahnhof ansteuern und weiter durch die Region fahren. „Das sind normale Nahverkehrswagen nach europäischer Norm, die können überall halten, die haben kein Bahnsteigproblem wie die veraltete S-Bahn Stuttgart“, sagt Hans-Joachim Knupfer. Die Beschaffungskosten für die modernen Batteriefahrzeuge seien auch für den Kreis Calw wohl kaum das Hindernis: Die Züge könne man vom Land vorläufig mieten. Auch Dieselfahrzeuge würden heute nicht mehr gekauft, sondern gemietet.
Der größte Vorteil liegt laut Knupfer und Benzing darin, dass der Batteriezug elektrisch bis nach Calw kommen kann, ohne dass man dazu dorthin die Oberleitung bauen müsste. Somit fielen für die Elektromobilität in den Nordschwarzwald weder Baukosten für den Fahrdraht noch eine Planfeststellung an. Vor allem könnten diese Elektrozüge sofort fahren, sobald das Gleis nach Calw saniert sei, also schon etwa in zweieinhalb Jahren. Es brauche also selbst für eine spätere Ausbaustufe keine jahrelangen Verhandlungen und Verzögerungen wegen einer S-Bahn, die für diese lange Relation sowieso nicht geeignet sei. „Damit“, so die Bahnaktivisten, „ist der Batteriezug schon heute jeder S-Bahn überlegen.“ In Calw, so weiß Hans-Peter Benzing, beobachte man den Batteriefahrzeugmarkt auch mit Interesse.

Weitere Infos: unsere-schwarzwaldbahn

V.i.S.d.P.:
Bürgeraktion Unsere Schwarzwaldbahn (B.A.U.S.)
Bahnverbindung Calw – Renningen (- Stuttgart)
Hans-Joachim Knupfer

Unsere Beiträge hierzu: Schwarzwaldbahn und Hesse-Bahn

Busschleuse am Neckartor ab Montag in Betrieb – X1 kann dann Busspur in der Cannstatter Straße stadtauswärts wieder nutzen

Posted by Klaus on 20th September 2019 in Rund um die Eisen- und Straßenbahn, Zacke,Seilbahn,SSB

Info der Stadt Stuttgart 20.09.

Das Tiefbauamt wird am Montag, 23. September, eine sogenannte Busschleuse an der Signalanlage Cannstatter Straße/Heilmannstraße in Betrieb nehmen. Durch die Busschleuse haben die Busse ein Vorrecht gegenüber dem restlichen Verkehr. Damit hat der Schnellbus X1 gesicherte und freie Fahrt über den Knotenpunkt am Neckartor und kann somit wieder stadtauswärts auf die Busspur in der Mitte der Cannstatter Straße einfahren. Das teilte die Stadt am Freitag, 20. September, mit.
Nachdem die Stadt Mitte Juli nach einer fachaufsichtlichen Weisung durch das Land Baden-Württemberg stadtauswärts einen Sonderfahrstreifen für den Busverkehr zwischen Neckarstraße und Heilmannstraße eingerichtet hat, konnte der X1 die Busspur in Richtung Bad Cannstatt nicht mehr nutzen. Der Bus hätte von dem Sonderfahrstreifen ganz rechts im fließenden Verkehr und auf kurze Distanz über zwei Spuren wechseln müssen, um auf die in der Mitte der Fahrbahn liegende Busspur einzufahren. Das war aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Mit der Busschleuse erhält der X1-Bus jetzt den zeitlichen Vorsprung, den nur die eigens eingerichtete Ampel gewähren kann.

Elektrofahrzeuge dürfen die Busschleuse aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht nutzen, da die Bus-Signalanlage für sie nicht gilt. Die bisherige Freigabe des Sonderfahrstreifens auch für Elektrofahrzeuge muss damit aufgehoben werden.

Durch die Busschleuse gibt es nun erstmals eine durchgehende Busspur auf der Bundesstraße B 14 von der Neckarstraße bis zur Villastraße. Mit einer Gesamtlänge von 1,5 Kilometern ist dies die längste Busspur in der Landeshauptstadt.

Foto, G. Köhler

Hedelfingen/Heumaden – Buslinie 65 u. N7 wird an Bau-Wochenenden unterbrochen – Stadtbahn als Ersatz

Am Wochenende 21./22. September wird die Hedelfinger Filderauffahrt in Gestalt der Heumadener Straße zwischen Mannspergerstraße und Rohrackerstraße/Dürrbachkreisel wegen Bauarbeiten komplett ganztägig gesperrt. Der Eimündungsbereich Hedelfinger Filderauffahrt/Manns- pergerstraße ist ebenfalls komplett gesperrt. Siehe auch den Bericht über die Vollsperrung hier.

Weitere Infos

Foto, Blogarchiv

Verkehrsministerium moderiert in der Debatte um Hesse-Bahn

Das Verkehrsministerium ist bereit, eine Moderationsrolle in der Debatte um die Fortführung der Hermann-Hesse-Bahn bis Renningen zu übernehmen. Dies ist das Ergebnis eines Gesprächs zwischen Vertretern des Ministeriums und des Landkreises Böblingen.

Das Gespräch zwischen Ministerialdirektor Prof. Uwe Lahl, Amtschef im Ministerium für Verkehr, und Roland Bernhard, Landrat des Kreises Böblingen, thematisierte die Fortführung der Hermann-Hesse-Bahn bis Renningen. Eine wichtige Voraussetzung ist allerdings, dass die Stadt Renningen ihre Klagebegründung gegen die Verlängerung der Hermann-Hesse-Bahn transparent macht. „Ich stelle mich gerne den Fragen der Stadtratsmitglieder zu diesem Thema“, unterstreicht Ministerialdirektor Prof. Uwe Lahl. „Wichtig ist es allerdings vorab zu wissen, welche juristischen Einwände es gegen den Umbau des Bahnhofs Renningen geben soll“, so der Amtschef im Ministerium für Verkehr.

Eine weitergehende Vereinbarung, ob die Hermann-Hesse-Bahn oder die zukünftige Express-S-Bahn auf der Bahnstrecke Vorrang bekommt, ist aus Sicht des Ministeriums vorstellbar, unterstreicht Lahl. „Wichtig ist nun, dass Fahrplanexperten die möglichen Abläufe unter die Lupe nehmen, und daraus Szenarien des Betriebs erarbeiten. Dann kann man über konkrete Vereinbarungen sprechen“, so der Amtschef.

Hesse-Bahn und Express-S-Bahn in Konkurrenz

„Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die Schienenverbindung nach Calw mit dem bestmöglichen Betriebskonzept auf den Weg zu bringen“, betont Landrat Roland Bernhard. „Hierbei müssen sowohl die Interessen der Calwer Bürger an einer guten und schnellen Anbindung in Richtung Stuttgart bzw. Böblingen, als auch die Interessen der Bürger des Landkreise Böblingen an einem weiteren zügigen Ausbau des S-Bahn-Verkehrs Berücksichtigung finden.“ Die Konkurrenz zwischen Hermann-Hesse-Bahn und Express-S-Bahn, auf der zum Teil eingleisigen Streckenabschnitt zwischen Weil der Stadt und Renningen, müsse sachgerecht gelöst werden, so der Böblinger Landrat.

Verständigungen zu Finanzierung und Betrieb stehen noch aus

Ministerialdirektor Uwe Lahl verweist auf das beschlossene Stufenkonzept zwischen Landkreisen und Kommunen, welches in der ersten Stufe die Inbetriebnahme der Hermann-Hesse Bahn und einer zweiten Stufe eine S-Bahn-Verlängerung vorsieht. Sofern die Umsetzung der S-Bahn-Verlängerung konkret absehbar ist, wäre die erste Stufe auch als Vorlaufbetrieb denkbar. Damit wären förderrechtlich die Voraussetzungen gegeben, über einen Endpunkt der Hermann-Hesse-Bahn in Renningen oder Weil der Stadt frei entscheiden zu können. „Die Voraussetzung dafür wäre, dass das Betriebsprogramm und die Kosten für die S-Bahn-Verlängerung bzw. Express-S-Bahn-Verlängerung ermittelt sind und eine grundsätzliche Verständigung zur Finanzierung der Investitionen und des Betriebs zwischen allen Beteiligten vorliegt“, betont der Amtschef im Ministerium für Verkehr. Im Rahmen des Gesprächs wurde außerdem vereinbart, dass es zum Brief von Landrat Bernhardt zu rechtlichen Möglichkeit des Vorlaufbetriebs noch eine schriftliche Antwort des Verkehrsministeriums geben wird.

Fotos, Blogarchiv

Berichte zur Hesse-Bahn

Weitere Infos

Tag des offenen Denkmals – Verein Württembergische Schwarzwaldbahn Weil der Stadt Calw

Veranstaltungsort: Eisenbahnmuseum Stellwerk I

Programmpunkt im Rahmen zum „Tag des offenen Denkmals“ 8. September 2018 von 11:00 bis 17:00

Besichtigung der im Aufbau befindlichen Museumsanlage der WSB. Zu jeder halben Stunde Führung durch das 140 Jahre alte Stellwerk mit Erläuterung der Technik.

calw.de/de/Buerger-Service/Aktuelles/Veranstaltungen/Veranstaltung? und www.unsere-schwarzwaldbahn.de

Fotos, Blogarchiv Klaus

Ober- und Untertürkheim – Streckensperrung

Posted by Klaus on 27th August 2019 in Rund um die Eisen- und Straßenbahn, Zacke,Seilbahn,SSB

Bundespolizeiinspektion Stuttgart 27.08.2019

Ein technischer Defekt an einem Güterzug hat am Montagabend (26.08.2019) gegen 21:20 Uhr einen Polizei- und Feuerwehreinsatz auf der Bahnstrecke zwischen Stuttgart und Ulm ausgelöst. Durch den Lokführer des betroffenen Zuges war zunächst zwischen Stuttgart-Obertürkheim und Stuttgart-Untertürkheim aufsteigender Rauch an der Lok festgestellt worden. Alarmierte Einsatzkräfte der Feuerwehr und Bundespolizei fuhren daher den Einsatzort mit Sonder- und Wegerechten an. Vor Ort stellte sich heraus, dass es wohl aufgrund eines technischen Defektes am Stromabnehmer zu einer Rauchentwicklung kam. Nach derzeitigen Erkenntnissen wurden keine Personen durch den Vorfall verletzt. Der betroffene Streckenabschnitt war für den Zeitraum der Einsatzmaßnahmen von 21:20 Uhr bis 22:20 Uhr für den Bahnverkehr gesperrt. Es kam zu bahnbetrieblichen Verzögerungen.

Foto, Blogarchiv

Gemeinsame Anreize für Ausbildung von Lokführern

Posted by Klaus on 22nd August 2019 in Rund um die Eisen- und Straßenbahn, Zacke,Seilbahn,SSB

Der bundesweite Mangel an Lokführern und Triebwagenfahren stellt alle Unternehmen vor gleiche Herausforderungen. Die Bahnunternehmen in Baden-Württemberg wollen bei der Personalsuche nun auf gemeinsame Standards setzen, um die Situation im Nahverkehr auf der Schiene im Land weiter verbessern.

In einer im baden-württembergischen Verkehrsministerium unterzeichneten Erklärung verpflichten sich die führenden Eisenbahnunternehmen gegenüber dem Land, kontinuierlich weiter Personal in diesem Bereich auszubilden. Weiter sind die Unterzeichner einig in dem Ziel, Anreize für mehr Ausbildung zu setzen, insbesondere da ein gegenseitiges Abwerben kein Mittel ist, um das branchenweite Personalproblem zu lösen. Die Vereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg wurde jetzt unterzeichnet von den Geschäftsführern Abellio Rail, der Albtal Verkehrs Gesellschaft, der DB Regio Baden-Württemberg, der DB S-Bahn Stuttgart, Go-Ahead, der SBB Deutschland GmbH, der SWEG und der Württembergischen Eisenbahngesellschaft (Transdev). In einem zweiten Schritt werden sich weitere Eisenbahnunternehmen der Verpflichtungserklärung anschließen.

Vereinbarung als starkes Signal in die Branche

„Diese Vereinbarung ist für einen gut funktionierenden Schienenpersonennahverkehr von großer Bedeutung. Die Geschäftsführer geben damit ein starkes Signal in die Branche und zeigen, dass in Baden-Württemberg in Zukunft gemeinsame Standards bei der Rekrutierung und der Ausbildung von Lokführerinnen und Lokführern herrschen. Das zahlt nicht für alle Bahnunternehmen bei der Suche geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten aus“, erklärt der Verkehrsminister Winfried Hermann.

Um geeignete Kandidaten für die Ausbildung zum Triebwagenfahrer zu gewinnen, verpflichten sich die Unternehmen, neben den durch öffentliche Träger finanzierten Qualifizierungsmaßnahmen eigene Finanzmittel in die Ausbildung zu investieren. Durch das Angebot einer vergüteten Qualifizierungsmaßnahme werden potentiell zusätzliche Kandidatengruppen erschlossen. Die beteiligten Eisenbahnunternehmen verpflichten sich zudem, bei Übernahme eines bei einem anderen der unterzeichnenden Unternehmen in Baden-Württemberg ausgebildeten Lokführer zukünftig eine Ausbildungskostenpauschale je nach Ausbildungsvertrag von 20.000 bis 60.000 Euro zu zahlen.

„Triebfahrzeugführer sind gesuchte Fachkräfte, nicht nur für einzelne Unternehmen, sondern für das gesamte System Bahn. Wenn ein Eisenbahnverkehrsunternehmen mehrere Tausend Euro in die Ausbildung dieser Spezialisten investiert, muss es auch direkt davon profitieren und diese nicht an ein anderes Unternehmen verlieren. Die Personalgewinnung darf deshalb kein Einzelkampf sein, schließlich ist es das gemeinsame Ziel aller Eisenbahnverkehrsunternehmen, mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen“, so David Weltzien, Vorsitzender der Regionalleitung der DB Regio Baden-Württemberg.

Fachkräftemangel im Schienenverkehr

„Triebfahrzeugführer sind zum raren Gut geworden, das branchenweit händeringend gesucht wird. Ziel sollte es daher sein, in die Aus- und Weiterbildung dieser Fachkräfte zu investieren – um den Nahverkehr auf der Schiene nachhaltig zu stärken – anstatt Mitarbeiter anderer Unternehmen abzuwerben. Fairer Wettbewerb darf nicht nach der Ausschreibung aufhören, sondern muss sich in allen operativen Bereichen und bei der Personalgewinnung fortsetzen. Die freiwillige Selbstverpflichtung, die alle Eisenbahnverkehrsunternehmen im Stuttgarter Netz gemeinsam unterzeichnet haben zeigt, das hierüber Konsens herrscht“, sagt Dr. Roman Müller, Vorsitzender der Geschäftsführung Abellio Rail Baden-Württemberg GmbH.

 „Zufriedene Kunden sind der Maßstab, den wir uns bei der SWEG setzen. Deshalb stehen wir auch hinter der Selbstverpflichtung, die im Sinne des Fahrgastes die Betriebsqualität im Schienennahverkehr sichert, indem ein Wechsel von Triebfahrzeugführern vermieden wird“, sagt Tobias Harms, Technischer Vorstand der SWEG.

„Die Begeisterung für den Beruf des Triebfahrers (neu) zu wecken, möglichst viele junge Menschen zu gewinnen und auszubilden, ist das vielleicht wichtigste Thema für die Zukunft des Schienenverkehrs. Auch deshalb bilden wir in großer Zahl selbst aus. Ebenso wichtig ist uns ein fairer Umgang mit allen Organisationen und Unternehmen im Schienenverkehr – wir alle haben immer das Wohl der Fahrgäste als erstes im Blick. Auch deshalb begrüßen wir die gefundene Vereinbarung, die unserem Credo entspricht, dass Unternehmen nach Ende einer Ausschreibung von Wettbewerbern zu fairen Partner werden“, sagt Simon Scherer, technischer Geschäftsleiter von Go-Ahead Baden-Württemberg. Eine neutrale Clearingstelle soll bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) angesiedelt werden.

Info, Minister für Verkehr
Foto, Sabine

Am 8. September: Seilbahn macht mit beim Tag des offenen Denkmals

Info, SSB

„Modern(e): Umbrüche in Kunst und Architektur“ lautet das diesjährige Motto beim bundesweiten Tag des offenen Denkmals am Sonntag, 8. September. Das klingt fast wie gemünzt auf die Heslach-Degerlocher Seilbahn der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB): Die war zwar anno 1914 im schönsten Jugendstil geplant worden, mit türmchengeschmückten Stationsgebäuden und dekorativ verzierten Wagen, um der Wohlhabenheit, wirtschaftlichen und gestalterischen Potenz der Landeshauptstadt sichtbaren Ausdruck zu geben. Doch der Erste Weltkrieg machte dem Bau zunächst den Garaus. Erst 15 Jahre und unzählige Planungsvarianten weiter kam die kleine Schienenseilbahn dann im Jahr 1929 doch noch endlich aufs Gleis: nunmehr schlicht, bescheiden und unauffällig, mit möglichst kurzer Streckenlänge und geringstem Eingriff ins Gelände. Nicht nur die reine Funktion bei geringsten Kosten hatte nun Vorrang – der vollzogene gesellschaftliche Wandel und die wirtschaftliche Not während und nach dem Krieg legte es nun einer Kommune nahe, bei öffentlichen Bauten gezielt Zurückhaltung zu zeigen. Schließlich war der nüchterne, rationelle, zeitlose Baustil, dennoch nicht ohne Eleganz, bereits zum Markenzeichen dieser neuen Epoche geworden.

Doch der zweite große Umbruch in der Chronik der steilen Stuttgarter Bergbahn kam drei Generationen später, kurz nach der Jahrtausendwende: Neue Sicherheitsvorschriften drohten den Fortbestand des Seilbahnverkehrs jäh zu unterbinden. Es herrschte allgemeine Ratlosigkeit: Große technische Eingriffe, Denkmalschutz, Forstrecht und hohe Investitionen schienen sich gegenseitig auszuschließen. Dann fand ein Ingenieur aus der Schweiz überraschend doch noch eine salomonische bauliche Lösung, und so konnte ‚Stuttgart Cable Car‘, heute schon eine internationale Touristenattraktion, 2004 nach großer, aber behutsamer Sanierung wieder in Betrieb gehen.

Wie es 1929 die Planer der SSB und die Konstrukteure der Maschinenfabrik Esslingen (ME) geschafft haben, durch einen Sprung im technischen Fortschritt den Gutteil der Betriebskosten einzusparen und die Heslacher Seilbahn doch möglich zu machen, erläutert Rüdiger Walz, der Betriebsleiter, bei seinen Führungen am Tag des offenen Denkmals. Er zeigt auch, mit welchen neuen technischen Finessen es 2004 gelungen ist, dass die Bahn für das 21. Jahrhundert fit gemacht werden konnte.

Standseilbahn (Seilbahn auf Schienen) Heslach – Degerloch (Südheimer Platz – Waldfriedhof):

Technikführung (Maschinenraum in der Bergstation): am Vor- und Nachmittag in Kleingruppen etwa alle 45 Minuten, Dauer gut 30 Minuten. Auch Einzelpersonen können teilnehmen. Enger Raum, steile Treppe – griffige Schuhe sind nötig. Teilnahme nur nach Voranmeldung bei der SSB-Pressestelle unter Telefon 0711 / 7885-2686.

Bergstation | Eugen-Dolmetsch-Straße/Am Waldfriedhof 6, vor dem Haupteingang zum Waldfriedhof rechterhand.

Abfahrt | Die Heslacher Seilbahn fährt täglich, nicht nur am Denkmalstag. Alle 20 Minuten (Minute 10, 30 und 50) von 9 bis kurz vor 18 Uhr. Bei großem Andrang zusätzliche Fahrten.

Tarif | Es gilt der VVS-Tarif. Einfache Fahrt: Kurzstrecke lösen (Taste K). Wer schon eine für die Zone 1 gültige VVS-Tages- oder Zeitkarte hat, kann mit dieser auch auf der Seilbahn fahren. Ebenso gelten Regionalangebote wie das Baden-Württemberg-Ticket und das Metropolticket.

Standseilbahn
Die Wagen einer Standseilbahn stehen und fahren auf Schienen, im Gegensatz zu einer Schwebeseilbahn, deren Gondeln durch die Luft gezogen werden. Die Standseilbahn arbeitet nach dem Prinzip des gegenseitigen Gewichtsausgleichs, wie die Eimer an einem Ziehbrunnen. Sie ist daher ein sehr energieeffizientes Verkehrsmittel. Die Urform der Standseilbahn ist die schon aus dem Spätmittelalter bekannte Baustellenseilbahn, „Bremsberg“ genannt. Baden-Württemberg ist mit sieben solcher Betriebe das Land der Standseilbahnen. Nur Österreich und Schweiz haben noch mehr.

Fotos, Blogarchiv

Busspur am Neckartor: Stadt setzt Landes- weisung zügig um

Info Stadt Stuttgart

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Neckartor einen Sonderfahrstreifen für den Busverkehr eingerichtet – so wie es das Land Baden-Württemberg in der Ergänzung der 3. Fortschreibung des Luftrein- halteplans Stuttgart vom Juni 2019 vorgeschrieben hat. Die dafür notwendige Markierung und Beschilderung ist erfolgt, die entsprechende Ampelschaltung in Arbeit.

Dr. Michael Münter, Leiter des Referats Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität erklärte am Dienstag, 16. Juli: „Die Landeshauptstadt Stuttgart tut alles, um den Vorgaben des Landes nachzukommen, wie sie in der Ergänzung des Luftreinhalteplans festgelegt sind. Dazu gehört auch, die Busspur so schnell wie möglich einzurichten. Dies ist am vergangenen Wochenende geschehen. Die zudem erforderliche Busschleuse wird bis Ende September eingerichtet.“

Eine Busschleuse am Ende des Sonderfahrstreifes ist notwendig, damit die Busse der Linie X1 auf die eigens für sie eingerichtete Spur Richtung Bad Cannstatt einfädeln können. Susanne Scherz, Leiterin der Abteilung Straßenverkehr im Amt für öffentliche Ordnung, sagte: „Das Verkehrsaufkommen an dieser Stelle ist so hoch, dass Busse nicht ungefährdet die zwei Spuren in einem so kurzen Abschnitt kreuzen können. Dafür brauchen sie zwingend einen zeitlichen Vorsprung, der ihnen nur eine eigens eingerichtete Ampel gewähren kann.“

Dazu erklärte Jochen Hutt, Leiter Abteilung Straßen und Verkehr im Tiefbauamt: „Grundsätzlich nimmt die Einrichtung einer neuen Ampel etwa sechs bis sieben Monate Zeit in Anspruch. Um die Busschleuse am Neckartor einzurichten, müssen zwar nur zusätzliche Signalgeber für die Busse angebracht werden, allerdings hat auch dies Auswirkungen über die Kreuzung der Straßen Am Neckartor, Heilmannstraße und Cannstatter Straße hinaus.“ Auch benachbarte Kreuzungen wie „Am Neckartor“ müssen signaltechnisch überarbeitet und an die neue Situation angepasst werden. Dafür seien zahlreiche Programme umzuschreiben. „Dies ist bereits in Arbeit und wird auch während der Sommerferien vorangetrieben. Wir arbeiten mit Hochdruck an dem Projekt und rechnen damit, dass wir Ende September in Betrieb gehen können“, so Hutt.

Das Tiefbauamt hat sowohl das Planungsbüro wie auch den Signalbauer frühzeitig informiert. Das Planungsbüro wurde bereits im April angesprochen. Unmittelbar nach der Veröffentlichung der Ergänzung der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans am 24. Juni wurde das dann Büro beauftragt. Die Stadt rechnet mit Kosten von 40.000 bis 50.000 Euro.

Hintergrund Ergänzung 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans

Der Entwurf der Ergänzung der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans wurde am 22. März 2019 bekannt gegeben und war nach § 47 Absatz 5a Bundes-Immissionsschutzgesetz in der öffentlichen Auslegung. Er konnte vom 25. März bis zum 24. April 2019 bei der Landeshauptstadt Stuttgart, beim Regierungspräsidium Stuttgart sowie auf der Website des Regierungspräsidiums eingesehen werden. Die Öffentlichkeit hatte die Möglichkeit, bis zum 10. Mai 2019 gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart Stellung zu dem Planentwurf zu beziehen. Auch die Landeshauptstadt Stuttgart hat im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ihre Stellungnahme zum Ergänzungsentwurf fristgerecht am 10. Mai 2019 abgegeben.

Alle Stellungnahmen wurden vom Regierungspräsidium gesichtet und geprüft. Am 21. Mai 2019 hat das Regierungspräsidium Stuttgart die Landeshauptstadt Stuttgart aufgefordert das Einvernehmen zu erteilen. Nach § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz binden Luftreinhaltepläne die beteiligten Verwaltungsbereiche und erzielen Außenwirkung nur durch behördliche Einzelmaßnahmen auf der Grundlage entsprechender fachgesetzlicher Eingriffsregelungen. Maßnahmen im Bereich des Straßenverkehrs können hierbei nur im Einvernehmen mit der zuständigen Straßenbau- bzw. Straßenverkehrsbehörde festgesetzt werden.

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am 28. Mai 2019 ihr Einvernehmen nach § 47 BImSchG nicht erteilt. In Bezug auf die Sachgründe wurde auf die Stellungnahme der Landeshauptstadt Stuttgart vom 10. Mai 2019 verwiesen.

Am 14. Juni 2019 erhielt die Landeshauptstadt Stuttgart eine fachaufsichtliche Weisung durch das Land gemäß § 122 Gemeindeordnung BW, mit der Anordnungdas Einvernehmen zur Ergänzung der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans zu erteilen. Dieser fachaufsichtlichen Weisung ist die Landeshauptstadt Stuttgart gefolgt und hat am 18. Juni 2019 das Einvernehmen erteilt. Mit Veröffentlichung am 24. Juni 2019 ist die Ergänzung der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans gültig.

Foto, G. Köhler

Stadt richtet nach Weisung durch das Land eine Busspur am Neckartor ein – Markierungsarbeiten voraussichtlich am 13. Juli 2019

Posted by Klaus on 10th Juli 2019 in Rund um die Eisen- und Straßenbahn, Zacke,Seilbahn,SSB

Info und Karte, Stadt Stuttgart

Der Sonderfahrstreifen für den Busverkehr Am Neckartor, wie das Land Baden-Württemberg ihn in der Ergänzung der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart vom Mai 2019 vorschreibt, wird nach fachaufsichtlicher Weisung durch das Land von der Landeshauptstadt Stuttgart umgesetzt. Die dafür notwendigen Markierungsarbeiten erfolgen – vorbehaltlich der Witterungsverhältnisse – am Samstag, 13. Juli 2019.

Stadt richtet nach Weisung durch das Land eine Busspur am Neckartor ein. Markierungsarbeiten voraussichtlich am 13. Juli 2019

Die Stadt richtet nach Weisung durch das Land eine Busspur am Neckartor ein. Die Markierungsarbeiten erfolgen voraussichtlich am 13. Juli 2019. Grafik: Stadt StuttgartBusverkehr und Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen können die Busspur nach Fertigstellung der Arbeiten nutzen. Für den Zeitraum der Markierungsarbeiten ist auf der B14 stadtauswärts mit Sperrungen von Fahrstreifen und Behinderungen zu rechnen. Bereits ab Donnerstag weisen Variotafeln die Verkehrsteilnehmer auf eine veränderte Verkehrsführung am Neckartor ab dem 13. Juli hin.

Die Busspur ist eine Maßnahme der Ergänzung des Luftreinhalteplans. Der Sonderfahrstreifen wird stadtauswärts auf dem rechten Fahrstreifen der B14 ab der Kreuzung Willy-Brandt-Straße/Neckarstraße bis zur Kreuzung Am Neckartor/ Heilmannstraße eingerichtet und ist dann nur noch für Busse wie auch Elektrofahrzeuge nach dem Elektromobilitätsgesetz freigegeben.

Zwei Fahrstreifen für den übrigen Kfz-Verkehr

Ab der Kreuzung Willy-Brandt-Straße/Neckarstraße stehen dann in Richtung Neckartor nur noch zwei Fahrstreifen für den übrigen Kfz-Verkehr zur Verfügung. Vor der Kreuzung wird der rechte Fahrstreifen zu einem Rechtsabbieger. Diesen dürfen nur Busse und E-Fahrzeuge geradeaus in Richtung Sonderfahrstreifen befahren.

Die Zufahrt zur Hauffstraße über die Straße Am Neckartor ist mit der Einrichtung des Sonderfahrstreifens nicht mehr möglich. Anlieger können die Hauffstraße über die Neckarstraße erreichen. Wie sich die Busspur auf den übrigen Verkehr auswirkt, wird kurzfristig – spätestens aber nach drei Monaten – evaluiert. Das Land wird dann über eine Fortführung der Maßnahme entscheiden.

Hintergrund fachaufsichtliche Weisung

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt hat am 10. Mai 2019 über seine Stellungnahme zur Ergänzung des Luftreinhalteplans beraten und einen Sonderfahrstreifen für den Busverkehr Am Neckartor abgelehnt (https://www.stuttgart.de/img/mdb/item/476333/144815.pdf). Die Verwaltung der Landeshauptstadt Stuttgart, die eine ebenfalls ablehnende Haltung zu Busspur als Grundlage der Beratungen eingebracht hatte, verweigerte entsprechend die Erteilung des Einvernehmens. Daraufhin hat die zuständige Fachaufsichtsbehörde, in diesem Fall das Regierungspräsidium Stuttgart, nach §21 Abs. 3 Landesverwaltungsgesetz von ihrem Weisungsrecht Gebrauch gemacht. Dieser fachaufsichtlichen Weisung ist die Landeshauptstadt Stuttgart gefolgt und hat das Einvernehmen zur Busspur weisungsgemäß erteilt.