Archive for the ‘Rund um die Eisen- und Straßenbahn, Zacke,Seilbahn,SSB’ Category

Land zahlt maximal 930,6 Millionen Euro für Stuttgart 21

S21-BahnhofDas am vergangenen Dienstag bekanntgewordene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu einer Klage von Stuttgart-21-Gegnern, ändert nichts an der vertraglich vereinbarten Finanzierungszusage des Landes Baden-Württemberg in Höhe von maximal 930,6 Millionen Euro.

„Das Land ist Projektpartner und Geldgeber und beteiligt sich freiwillig mit einer hohen Summe. Für die Mehrkosten kann das Land nicht herangezogen werden. Das Land hat der Bahn mitgeteilt, dass es dafür keine Ansprüche aus dem Finanzierungsvertrag gibt. Dennoch hat der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn vor drei Jahren beschlossen, weiterzubauen, obwohl er wusste, dass die Kosten gegenüber dem mit den Projektpartnern vereinbarten Höchstbetrag von 4,5 Milliarden Euro um zwei Milliarden Euro steigen würden“, erläuterte der Ministeriumssprecher.

Es brauche daher keine neue „vernünftige Lösung“ zur Verteilung der Mehrkosten zwischen der Bahn und den Projektpartnern, wie sie von der Projektgesellschaft für das Bahnprojekt Stuttgart-Ulm öffentlich angemahnt wurde. Auch im Koalitionsvertrag des grün-schwarzen Regierungsbündnisses ist vereinbart, dass das Land in den Sprechklauselgesprächen am Ziel festhält, dass über die im Vertrag genannten Kostenanteile in Höhe von 930,6 Millionen Euro hinaus von Seiten des Landes keine Zahlungen zu leisten sind.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hatte am 14. Juni 2016 eine Klage von Stuttgart-21-Gegnern abgewiesen. Die Kläger hatten argumentiert, dass die Mitfinanzierung von S21 durch die Landeshauptstadt Stuttgart gegen das Grundgesetzt, § 104a verstoße. Demnach dürfen Länder und Gemeinden keine Aufgaben mitfinanzieren, die allein in der Zuständigkeit des Bundes liegen.

Quelle, Ministerium für Verkehr

Foto, Blogarchiv

Gleis- und Weichenerneuerung im Kreuzungs- bereich König-Karl-Straße/Mercedesstraße und Straßenbauarbeiten

Pressemitteilung der SSB vom 20.06.2016

K-BC-König-Karl-Die Schienen und Weichen der Stadtbahnen in der Kreuzung König-Karl-Straße/Mercedesstraße müssen erneuert werden. Das passiert seit 13. Juni und dauert bis voraussichtlich 3. August 2016. Die Arbeiten finden auch nachts statt.

Der Stadtbahnverkehr kann aufrecht erhalten werden, jedoch gibt es Einschränkungen im Autoverkehr:

–         Bis 1. Juli ist die linke Fahrspur des zweispurigen Abbiegers von der König-Karl-Straße in die Schönestraße (aus Richtung Innenstadt) gesperrt.

–         am Wochenende vom 24. Juni bis 27. Juni 2016 muss die Abbiegespur in die Schönestraße aus Richtung Innenstadt komplett gesperrt werden. Die Umleitung erfolgt über Wilhelmsplatz und König-Karl-Straße über den Rechtsabbieger in die Schönestraße. Die Umleitung ist ausgeschildert.

–         am Wochenende vom 29.Juli 22:00 Uhr bis 01.August 2016 6:00 Uhr erfolgt eine Komplettsperrung der Fahrspuren von der König-Karl-Straße Richtung Wilhelmsplatz und Richtung Schönestraße. Es kann von Stuttgart in Richtung Bad Cannstatt nur in die Mercedesstraße abgebogen werden. Die Umleitung Richtung Wilhelmsplatz erfolgt über Berger Tunnel, B10 Uferstraße und Gaisburger Brücke und ist ausgeschildert.

Aus Schönestraße und Mercedesstraße kann nur rechts abgebogen werden.
Von Bad Cannstatt kommend in Richtung Stuttgart Zentrum wird ständig ein Fahrstreifen zur Verfügung stehen. Linksabbiegen in die Mercedesstraße ist nicht möglich. Auch an diesem Wochenende sind die Umleitungsstrecken ausgeschildert.

Foto, Klaus

Geschützt: Wo isch denn dees 281 – Sonntagsrätsel von Udo

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Stadt weist Haltung der Bahn zur Finanzierung der Mehrkosten von S21 als völlig abwegig zurück

Info der Stadt Stuttgart

S21-Hbf-StuttgartDie Landeshauptstadt Stuttgart hält an ihrer Haltung fest, sich an Mehrkosten für Stuttgart 21 nicht zu beteiligen. Die Stadt hat deshalb die Interpretation des Geschäftsführers der Projektgesellschaft Stuttgart-Ulm (PSU), Peter Sturm, zum Urteil des Bundesver- waltungsgerichts in Sachen Finanzierung des Projekts S21 zurückgewiesen.

Die Übernahme von Kosten stehe nicht zur freien Disposition, sondern entspreche den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen. Es sei deshalb völlig abwegig, aus dem Urteil des Gerichts einen Ansatz zur Verteilung von Mehrkosten auf die Projektpartner abzuleiten, heißt es in einer Mitteilung der Stadt vom Freitag, 17. Juni. Sturm hatte laut Stuttgarter Zeitung/Stuttgarter Nachrichten vom 17. Juni gesagt, nun bestehe die Möglichkeit, „eine vernünftige Lösung zur Finanzierung der Mehrkosten bei Stuttgart 21 zu finden“.

Vielmehr sei allein die Frage, ob sich die Landeshauptstadt an der Finanzierung des Bahnprojekts habe beteiligen dürfen, Gegenstand der Verhandlung gewesen. Dies habe das Bundesverwaltungsgericht bejaht und damit den Finanzierungsvertag von 2009 bestätigt. Im Übrigen habe das Gericht im Zusammenhang mit der Verantwortung des Bundes darauf hingewiesen, dass der Bund eine „Gewährleistungsverantwortung für den Schienenbau durch Maßnahmen der Finanzierung, der Steuerung und Beaufsichtigung“ wahrnimmt. Ausdrücklich bezieht das Gericht laut seiner Mitteilung zum Urteil vom 14. Juni in den Bau von Schienenwegen auch Bahnhöfe ein.

Mit Verwunderung hat die Stadt zudem zur Kenntnis genommen, dass Projektgegner laut dem Zeitungsartikel die Position der Bahn zur Beteiligung an den Kostensteigerungen quasi übernehmen.

Foto, Sabine

Stadtbahnen nicht ausbremsen

Antrag der Stadträtinnen/Stadträte – Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS

K-HackstraßeDie Stadtbahnen der Linien U4 und U9 haben im Bereich der Hackstraße weder ein eigenes Gleisbett noch eine abgetrennte Straßenfläche, sondern teilen sich den Straßenraum mit den Kraftfahrzeugen. Das führt vor allem während des Berufsverkehrs zu großen Unpünktlichkeiten.
Gibt es dann einen Stau, sind auch die Stadtbahnen davon betroffen.
Abhilfe könnte der Wegfall von Parkplätzen schaffen, der nach Einführung des Parkraummanagements vertretbar erscheint. Dann könnten für PKW und Stadtbahn getrennte Fahrspuren eingerichtet werden und damit die Pünktlichkeit der Bahnen erhöht werden.
Momentan sind alle Parkplätze vor den Häusern Hackstraße 3-11 wegen einer Baustelle aufgehoben. Deshalb bietet es sich an, nach Beendigung der Baustelle anstelle der Parkplätze eine separate Fahrspur für den PKW-Verkehr einzurichten. Es widerspricht jeder Vernunft, dass tausende Pendler wegen diesen wenigen Parkplätzen täglich in der Stadtbahn im Stau stehen.
Besonders absurd an dieser Situation ist die Tatsache, dass die SSB für die Benutzung dieser oberirdischen Straßenabschnitte in Stuttgart eine jährliche Gebühr von 7,75 Mio. Euro (2014) an die Stadt bezahlen muss, obwohl ihre Bahnen dort im Stau stehen.
Wir beantragen:
Nach Aufhebung der Baustelle an der Hackstraße 3-11 wird statt der Parkplätze eine Fahrspur für den PKW-Verkehr eingerichtet und baulich vorgesorgt, dass die Stadtbahn eine separate, nicht von PKW befahrbare, Fahrspur erhält.

Unterzeichnet:
Clarissa Seitz, Petra Rühle, Andreas G. Winter, Christoph Ozasek, Hannes Rockenbauch, Thomas Adler

Anmerkung: Vielleicht sollte man ja die Hackstraße auch untertunneln und erst am Schlachthof wieder ans Tageslicht kommen

Foto, Klaus

Geschützt: Wo isch denn dees 280 – Sonntagsfrage von Udo

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Europaviertel: Brücke über die Wolframstraße

Pressemitteilung der SSB 06.06.2016

S-Haltestelle-1Im Sommer 2017 wird die Stadtbahnlinie U12 die Wolframstraße im Europaviertel auf einer Brücke überqueren. Auf der rund 150 Meter langen Brücke liegt auch ihre zukünftige Haltestelle Budapester Platz, an der auf beiden Seiten jeweils bis zu 3 Meter breite Fuß- und Radwege entlang führen werden.

Ab kommenden Montag, 6. Juni 2016, wird nun der erste der beiden Rad-/Fußwege freigegeben. Er verläuft aus Richtung Nordbahnhofstraße am stadteinwärts führenden Gleis der Stadtbahn entlang. Wer also vom Nordbahnhofviertel in Richtung Europaviertel unterwegs ist, muss künftig nicht mehr an den Fußgängerampeln der Kreuzung Wolframstraße/Nordbahnhofstraße warten. Für den Radverkehr steht zunächst nur die Einwärtsrichtung zu Verfügung.

Die stadtauswärtige Seite kann erst wird mit der Inbetriebnahme der Stadtbahn freigegeben werden. Grund sind die noch bestehenden Baustellenzufahrten und der deshalb noch ausstehende Gleisbau zwischen der Stadtbahnbrücke und dem Tunnel Richtung Stadtbibliothek.

Siehe auch Neue Haltestelle Budapester Platz

Foto, Sabine

11. und 12. Juni: Buslinie 92 fährt beim Glemseck anders

Pressemitteilung der SSB vom 06.06.2016

KrummbachtalVon Samstagabend, 11. Juni, ab 18 Uhr bis Sonntagabend, 12. Juni, etwa 20 Uhr, wird die Mahdentalstraße zwischen Glemseck und Krummbachtal gesperrt. Die Buslinie 92 wird über Krummbachtal umgeleitet. Die Haltestelle Waldfreibad in Fahrtrichtung Leonberg wird vor die Einmündung Krummbachtal zurückverlegt. Die Haltestelle Göppinger Straße Richtung Büsnau wird zur gegenüberliegenden Haltestelle Göppinger Straße der Linie 94 Richtung Waldfriedhof verlegt. Die Haltestellen Leonberg Dreieck, Glemseck, Rappenhof und Schumisberg entfallen. Nächste bediente Haltestelle ist Göppinger Straße.

Foto, Blogarchiv

Die Zweifel wachsen – Fertigstellungstermin von S21

Antrag der Stadträtinnen/Stadträte – Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Bahnhof im Untergrund

Bahnhof im Untergrund

Ein weiteres Mal weckt die Bahn erhebliche Zweifel daran, ob sie in der Lage ist, das Projekt Stuttgart 21 in dem von ihr genannten Termin- und Kostenrahmen zu realisieren und bekräftigt damit unsere schlimmen Befürchtungen.
Wenn sich die Inbetriebnahme des neuen unterirdischen Bahnhofs um weitere zwei Jahre verschiebt, sind damit erhebliche Auswirkungen auf das Leben in der Landeshauptstadt verbunden.
Dabei dürften die Beeinträchtigungen aus dem Baubetrieb selbst wie Lärm, Staub, Behinderungen etc. noch die geringsten sein. Dagegen werden tagtäglich zig-Tausende von Pendlern unter den verkehrlichen Beeinträchtigungen – Staus, Straßenverlegungen, Linienunterbrechung bei der Straßenbahn und weiterhin Unpünktlichkeit bei der S-Bahn – leiden.
Modell-der-neuen-BahnhofsGravierend ist weiter, dass die gegen die Wohnungsnot dringend gebrauchten Wohnungen im künftigen Rosensteinviertel ebenfalls erst später fertig gestellt werden würden.
Diese und weitere Auswirkungen werden das Leben in der Landeshauptstadt erheblich beeinträchtigen.
Wir sind der Auffassung, dass die Stadtgesellschaft deswegen schnell und umfassend über die Änderungen, die sich aus dem Zeitverzug der Bahn ergeben, informiert werden müssen und beantragen:
1. Die Bahn stellt ihre geänderte Terminplanung möglichst schnell nach der Sitzung des Lenkungskreises, aber auf jeden Fall noch vor der Sommerpause, im Ausschuss für Umwelt und Technik vor.
2. Auch bei heftigstem Termindruck dürfen bei dem risikobehafteten Projekt S21 auf keinen Fall weitere Risiken in Kauf genommen werden. Deswegen werden seitens der Bahn in dieser Sitzung ebenfalls die Maßnahmen vorgestellt, mit denen sie den Zeitverzögerungen entgegentreten will.

Unterzeichnet:

Andreas G. Winter, Clarissa Seitz, Jochen Stopper

Fotos, Klaus

Nationalparkticket Schwarzwald geht an den Start

Naturpark-Schwarzwald„Mit einem einfachen und preiswerten Ticket können künftig Nationalparkbesucher verbundübergreifend den ÖPNV nutzen. Ich freue mich, dass es mit Hilfe von Landesmitteln gelungen ist, ein kundenfreundliches Angebot zu machen“, so Verkehrsminister Winfried Hermann zum Start des Nationalparktickets.

Naturschutzminister Franz Untersteller ergänzte: „Der Nationalpark Schwarzwald erfreut sich wachsender Beliebtheit und Akzeptanz. Mit dem heute neu eingeführten Nationalparkticket können wir nun allen Gästen die umweltfreundliche Mobilität mit dem öffentlichen Verkehr im gesamten Gebiet des Nationalparks Schwarzwald erleichtern.“

Das Gebiet des Nationalparks Schwarzwald erstreckt sich über zwei Teilbereiche, in denen die Tarifgebiete der drei Verkehrsverbünde Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV), Tarifverbund Ortenau GmbH (TGO) und Verkehrs-Gemeinschaft Landkreis Freudenstadt GmbH (VGF) aneinander grenzen. Entsprechend konnte der Nationalpark bislang nicht komplett mit einem einzigen Ticket erkundet werden. Hier schafft das Nationalparkticket Abhilfe. Besucherinnen und Besucher, die mit dem Auto anreisen, können dann vor Ort bequem und nachhaltig mobil sein. Aber auch Gäste, die beispielsweise mit einem Fahrschein von KVV, TGO oder VGF in den Nationalpark kommen, erhalten mit dem Nationalparkticket die Möglichkeit, im Anschluss per Bus im ganzen Gebiet des Parks unterwegs zu sein.

Das Nationalparkticket gilt künftig in dem definierten Bereich des Nationalparks. Überregional verbundüberschreitend gültige Fahrkarten (z.B. Baden-Württemberg-Ticket, KONUS) behalten ihre Gültigkeit, ebenso wie die Verbundtarife vor Ort. Das Nationalparkticket ergänzt diese Tarife verbundüberschreitend im Park. Es trägt dazu bei, dass der Park mit nur einem Ticket über Verbundgrenzen hinweg und preiswert befahren werden kann. Das Gültigkeitsgebiet erstreckt sich dabei über Teilbereiche der drei Verkehrsverbünde KVV, TGO und VGF und fasst diese nutzerfreundlich zusammen. Dazu zählen alle heutigen und künftigen Haltestellen zwischen Schwanenwasen an der B 500 (KVV) und Kniebis Skistadion (VGF) an der B 28. Hinzu kommen die Haltestellen von/bis Herrenwies/Dorfplatz, von/bis Bühlertal/ Wiedenfelsen, Sasbachwalden-Brandmatt, ab/bis Hornisgrinde, von/bis Seebach/ Wolfsbrunnen, von/bis Obertal/ Adler, sowie von/bis Zuflucht.

Das Nationalparkticket ist in verschiedenen Varianten erhältlich:

  • Einzelticket 2,40 Euro
  • Familienticket 4,60 Euro
  • Gruppenticket für fünf Personen 9,20 Euro pro Tag

Der Ticketvertrieb wird von drei Busunternehmen (Firmen RVS, Katz, Klumpp) vor Ort erbracht.

Die Preise basieren auf Gremienbeschlüssen des Nationalparks und machen Ausgleichszahlungen an die Verkehrsverbünde nötig. Das Land übernimmt in der Startphase des Nationalparktickets für zwei Jahre diese Zahlungen und stellt dafür Mittel in Höhe von 40.000 Euro zur Verfügung. Die Mittel werden aus dem Budget des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM) zur Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes für den Nationalpark Schwarzwald gestellt, das Verkehrsministerium (VM) betreut die Förderung fachlich.

Nationalpark Schwarzwald

Quelle, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Foto, Blogarchiv