Archive for the ‘Stuttgart’ Category

Flohmarkt Karlsplatz – Benefizflohmarkt zugunsten des CSD

Posted by Klaus on 13th Februar 2019 in Flohmärkte, Stuttgart, Veranstaltungen - TV - Tipps - Kuriositäten

Bereits zum elften Mal wird am 27. April 2019 ein großer Verkaufsstand zu Gunsten der IG CSD Stuttgart e.V. auf dem Flohmarkt am Karlsplatz aufgebaut. Von früh morgens bis nachmittags können unter- schiedlichste Gegenstände für den guten Zweck verkauft werden.

Der Erlös kommt zu 100 Prozent dem CSD-Verein zugute.

Info unter: facebook.com
Foto, Blogarchiv

Diesel-Verkehrsverbot: Landeshauptstadt Stuttgart und Verkehrsministerium Baden-Württemberg informieren bei einer Bürgerveranstaltung

Posted by Klaus on 13th Februar 2019 in Stuttgart

(Gemeinsame Pressemitteilung der Landeshauptstadt Stuttgart und des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg) 13.02.2019

Das Land Baden-Württemberg und die Landeshauptstadt Stuttgart haben am Dienstag, 12. Februar, über das Diesel-Verkehrsverbot informiert und Fragen von betroffenen Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughaltern beantwortet. An dem Austausch im Stuttgarter Rathaus nahmen etwa 180 Bürgerinnen und Bürger teil.

Seit dem 1. Januar 2019 gilt in der Umweltzone Stuttgart – also in der gesamten Stadt – ein ganzjähriges Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 4/IV und schlechter. Das hat das Land Baden-Württemberg beschlossen und als Maßnahme in die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans aufgenommen. Personen, die ihren Wohnsitz in Stuttgart haben, betrifft das Diesel-Verkehrsverbot ab dem 1. April 2019.

Dr. Martin Schairer, Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, wies bei seiner Begrüßung darauf hin, dass in der vergangenen Zeit viel über das Verkehrsverbot diskutiert worden sei. Letztlich müsse aber den Urteilen von Verwaltungsgericht Stuttgart und Bundes- verwaltungsgericht nachgekommen werden, so Schairer. Demnach ist das Land Baden-Württemberg dazu verpflichtet, den Luftreinhalteplan für Stuttgart so fortzuschreiben, dass er die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte in der Umweltzone Stuttgart enthält – was die Einführung eines Verkehrsverbots für bestimmte Diesel-Fahrzeuge bedeutet.

Bürgermeister Schairer sagte: „Wir verstehen, dass betroffene Dieselfahrer verärgert oder frustriert sind und bemühen uns um intensive Information. Es gibt viele Ausnahmen vom Verkehrsverbot – aus Gründen der Verhältnismäßigkeit oder der sozialen Gerechtigkeit. Das Team Ausnahmegenehmigungen und unser Service Center nehmen die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ernst und beraten sie, ob und inwieweit sie einen Ausnahmetatbestand in Anspruch nehmen können.“

Christoph Erdmenger, Leiter der Abteilung Nachhaltige Mobilität beim Verkehrsministerium Baden-Württemberg, ging in seinem Vortrag auf den Luftreinhalteplan und die darin enthaltenen Maßnahmen ein. Er betonte, dass das Ziel saubere Luft sei, nicht die Verkehrsverbote. Das Land ergreife 2019 weitere Maßnahmen, um ein Verbot auch für Euro-5-Diesel zu verhindern. Er sagte: „Die Luftreinhaltung wirkt – auch in Stuttgart. Aber die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte werden immer noch nicht eingehalten. Daher musste das Land das Verbot für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 4/IV und schlechter einführen. Mit einem großen Maßnahmenbündel will die Landesregierung nun dafür sorgen, dass sich die Luftqualität weiter verbessert. Ein Beispiel dafür sind Filtersäulen, die Stickstoffdioxid aus der Luft ziehen. Wir sind optimistisch, dass wir weitere Verkehrsverbote vermeiden können.“

Dorothea Koller, Leiterin des Amts für öffentliche Ordnung, und Gisa Gaietto, Sachgebietsleiterin Straßenverkehrsbehörde, erläuterten abschließend die Ausnahmen vom Diesel-Verkehrsverbot.

Im Folgenden konnten die Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen an die Experten auf dem Podium stellen. Dabei wurde das Diesel-Verkehrsverbot kontrovers diskutiert. Viele Nachfragen gab es zu den Grenzwerten, zum Messverfahren und dem Standort der Messstellen, zu Ausnahmen vom Verkehrsverbot, zu Nachrüstungen, zur Notwendigkeit eines flächendeckenden Verkehrsverbots und zu weiteren Schadstoffquellen wie etwa Kraftwerken oder zur Verbindlichkeit der Gerichtsurteile.

Eine Ausnahmegenehmigung gibt es nur in berechtigen Fällen

Die Ausnahmekonzeption des Diesel-Verkehrsverbots ist – wie das Verbot selbst – in der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans geregelt. Die Stadt Stuttgart ist dafür zuständig, diese Regelungen umzusetzen. So gibt es einige allgemeine Ausnahmen, die ohne gesonderte Erlaubnis weiterhin im Stadtgebiet fahren dürfen. Darunter fallen beispielsweise der geschäftsmäßige Lieferverkehr, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste sowie Menschen mit bestimmten Behinderungen und in medizinischen Notsituationen.

Neben den allgemeinen Ausnahmen sind im Luftreinhalteplan zudem Spezialfälle vermerkt, für die eine eigens ausgestellte Ausnahmegenehmigung benötigt wird – darunter fallen beispielsweise Schichtdienstleistende, die nicht auf den ÖPNV ausweichen können, Fahrten von Wohnmobilen zu Urlaubszwecken oder pflegerische und soziale Hilfsdienste.

In berechtigten Einzelfällen können Betroffene bei der Landeshauptstadt Stuttgart eine Ausnahmegenehmigung vom Diesel-Verkehrsverbot erhalten. Ausschließlich die Landeshauptstadt Stuttgart bearbeitet die Anträge – sowohl für Verkehrsteilnehmer aus Stuttgart als auch aus der Region und dem Ausland. Nach einem Beschluss des Gemeinderats vom 22. November 2018 ist die Antragstellung gebührenfrei. Alle Ausnahmegenehmigungen werden auf längstens ein Jahr befristet ausgestellt und müssen danach neu beantragt werden. Sie sind im Fahrzeug im Original mitzuführen.

Folgende allgemeine Voraussetzungen müssen für die Antragstellung erfüllt sein: Das Fahrzeug ist in Schadstoffklasse 4 eingestuft, hat also eine grüne Plakette. Dem Fahrzeughalter steht für den Fahrtzweck kein auf ihn zugelassenes Alternativfahrzeug zur Verfügung. Das Fahrzeug wurde erstmals vor dem 1. Januar 2019 auf den Halter zugelassen.

8.100 Anträge sind bislang eingegangen

Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung können beim Amt für öffentliche Ordnung, Team Ausnahmegenehmigungen, über das Online-Tool (https://service.stuttgart.de/lhs-services/ag-diesel-verkehrsverbot) sowie persönlich vor Ort (Jägerstraße 14, Stuttgart) montags bis freitags von 8.30 bis 13 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14 bis 15.30 Uhr eingereicht werden. Fragen können zudem telefonisch von montags bis freitags, jeweils von 8 bis 18 Uhr, unter 0711/216-32120 oder per E-Mail an verkehrsverbot@stuttgart.de gestellt werden.

Bis Mittwochvormittag, 13. Februar, sind beim Team Ausnahmegenehmigungen 8.100 Anträge eingegangen. Davon stammen 3.131 Anträge von Stuttgartern und 4.969 Anträge von Auswärtigen. 3.013 Anträge sind bislang abgelehnt und 2.629 Anträge genehmigt worden, der Rest ist in Bearbeitung.

Wichtige Informationen sowie Antworten auf häufige Fragen gibt es im Internet unter www.stuttgart.de/diesel-verkehrsverbot.

Ein Mitschnitt der Bürgerinformationsveranstaltung vom 12. Februar ist im Internet unter dem Link www.youtube.com/watch?v=8TvOkr27_JQ zu finden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist ausschließlich das Podium zu sehen. Die Fragerunde der Bürger wurde nicht aufgezeichnet.

Foto, Blogarchiv

Neugereuter Theäterle e.V. – „Senioren-WG“ oder „Ein Mann muss her“

Komödie von Joachim Grabbe, Plausus-Theaterverlag
Regie: Inka Bauer

Zum Inhalt
Inhalt: Luise ist Witwe und lebt in ihrem Haus allein. Beim Kaffeeklatsch mit ihrer Freundin Berta macht diese den Vorschlag, eine Wohngemein- schaft für Senioren zu gründen. Berta würde gerne bei ihr einziehen, denn sie ist auch allein. Beide überlegen, wer wohl noch in Frage käme, zu ihnen in die WG zu ziehen. So wird auch noch Klara, eine andere Freundin, für diesen Plan gewonnen. Bei der Frage, ob auch ein Mann in diese WG aufgenommen werden sollte, bestehen allerdings unterschiedliche Meinungen. Doch letztendlich denkt man an das Praktische. Wer von ihnen sollte auch eine defekte Wasserleitung reparieren oder sonstige kleine Reparaturen an dem Haus vornehmen? In amüsanter Weise erzählt die Komödie, welche Situationen entstehen, wie sie gemeistert werden müssen und wie man letztendlich miteinander umgeht.

Termine 2019:
Donnerstag, 28.02. 19 Uhr Generalprobe
Freitag, 01.03. 20 Uhr Premiere
Samstag, 02.03. 15 Uhr Nachmittagsvorstellung
Samstag, 16.03. 20 Uhr
Samstag, 30.03. 20 Uhr
Samstag, 13.04. 15 Uhr Nachmittagsvorstellung
Samstag, 13.04. 20 Uhr
Samstag, 27.04. 20 Uhr
Samstag, 04.05. 15 Uhr Nachmittagsvorstellung
Samstag, 04.05. 20 Uhr
Samstag, 18.05. 20 Uhr
Samstag, 01.06. 20 Uhr
Samstag, 15.06. 15 Uhr Nachmittagsvorstellung
Samstag, 15.06. 20 Uhr

Die Rollen und ihre Spieler:

Luise Ackermann Ingrid Börmann, Hausbesitzerin
Berta Oswald Angelika Plein, Freundin von Luise
Klara Breitling Ines Laubert, Witwe
Annika Brüderle Silke Posselt, Studentin
Karl Eisele Arnold Sauer, Witwer

Neugereuter Theäterle e.V.
Haus St. Monika, Rupert-Mayer-Saal
Seeadlerstr. 7
70378 Stuttgart-Neugereut

Kartenbestellung: Tel. 0711 / 535125, Homepage: www.neugereuter-theaeterle.de
Eintrittspreise: 15,00 Euro Erwachsene, ermäßigt: 13,00 Euro, Rentner, Schüler, Studenten, und Menschen mit Behinderungen.

Mit freundlichen Grüßen

Berthold Guth

Fotos, Theäterle

Polizei warnt vor Telefonbetrügern – falsche Polizeibeamte

Posted by Klaus on 11th Februar 2019 in Stuttgart

Polizeibericht – Stuttgart Stadtgebiet

Die Polizei warnt aus aktuellem Anlass erneut vor der Betrugsmasche „Falsche Polizeibeamte“, obwohl die Angerufenen der Betrugsmasche immer seltener auf den Leim gehen und häufig direkt die richtige Polizei einschalten. Im Laufe des heutigen Montags (11.02.2019) griffen Täter offenbar mehrere Dutzend Male zum Telefon, um überwiegend ältere Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger um ihr Vermögen zu betrügen. Die Täter gaben sich als Polizisten aus und täuschten vor, über den Polizeinotruf „110“ oder andere Behördenleitungen anzurufen. Die falschen Beamten gaukeln in der Regel vor, dass Geld und Wertsachen weder zu Hause noch auf der Bank sicher seien. Schließlich kündigen sie an, einen Polizisten in ziviler Kleidung oder einen Kurier vorbei zu schicken, der Geld und Wertsachen zur sicheren Verwahrung abholt. Die Warnungen der Polizei greifen offenbar immer mehr, so schöpften erfreulicherweise nach derzeitigem Erkenntnisstand alle Angerufenen Verdacht und verständigten die Polizei.

Die Polizei rät:

   - Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie 
     den Hörer auf. So werden Sie Betrüger los.
   - Werden Sie misstrauisch bei Forderungen nach Herausgabe von 
     persönlichen Daten, Bargeld, Schmuck oder Wertgegenständen.
   - Wählen Sie die 110 und teilen Sie den Sachverhalt mit. Benutzen 
     Sie nicht die Rückruftaste, da Sie sonst wieder bei den Tätern 
     landen.
   - Sprechen Sie am Telefon nicht über Ihre persönlichen und 
     finanziellen Verhältnisse. - Beraten Sie sich mit Ihrer Familie 
     oder Personen, denen Sie vertrauen.

Weitere Informationen und Präventionstipps finden Sie unter www.polizei-beratung.de

Foto, Blogarchiv Klaus

Autoaufbrecher unterwegs – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 11th Februar 2019 in In und um Gablenberg herum, Stuttgart

Stuttgart Ost/ Nord

Unbekannte Täter haben im Zeitraum von Freitag (08.02.2019) bis Sonntag (10.02.2019) jeweils ein Auto in der Libanonstraße und in der Relenbergstraße aufgebrochen. Die Unbekannten hebelten zwischen Samstag, 23.00 Uhr, und Sonntag, 17.00 Uhr, die Heckklappe eines Oldtimer-Busses in der Libanonstraße auf und durchsuchten das gesamte Fahrzeug. Sie erbeuteten nach derzeitigem Kenntnisstand etwa 20 Euro und richteten einen Sachschaden von rund 1.000 Euro an. Ein weiterer Fall ereignete sich zwischen Freitag, 18.45 Uhr, und Samstag, 17.00 Uhr. Die Diebe schlugen die Scheibe auf der Fahrerseite eines Opel Adam in der Relenbergstraße ein. Sie durchsuchten eine Handtasche, die sich im Fahrzeuginnenraum befand und zogen schlussendlich offenbar ohne Beute ab. An dem Opel entstand ein geschätzter Schaden von rund 200 Euro.

Zeugen werden gebeten, sich mit den Beamtinnen und Beamten des Polizeireviers 5 Ostendstraße unter der Rufnummer +4971189903500 oder des Polizeireviers 2 Wolframstraße unter der Rufnummer +4971189903200 in Verbindung zu setzen.

Foto, polizei-beratung.de/pressebilder

Und schon wieder – Feinstaubalarm in Stuttgart ausgelöst – Ende offen

Posted by Klaus on 11th Februar 2019 in Stuttgart

Info Stadt Stuttgart feinstaubalarm.stuttgart.de

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Montag, 11. Februar, zum siebten Mal in dieser Feinstaubalarm-Periode Feinstaubalarm ausgelöst.

Beginn: 
ab Mittwoch, 13. Februar, 0 Uhr für den Autoverkehr,
ab Dienstag, 12. Februar, 18 Uhr für Komfort-Kamine

 

Ende:
Das Ende des Feinstaubalarms ist offen.

Foto, Blogarchiv Sabine

ONE BILLION RISING 2019 in Stuttgart

Posted by Klaus on 11th Februar 2019 in Stuttgart, Veranstaltungen - TV - Tipps - Kuriositäten

Pressemitteilung

ONE BILLION RISING 2019 in Stuttgart
Weltweiter Aktionstag für ein Ende der Gewalt an Frauen und Mädchen

Am Donnerstag, den 14.02.2019 findet in Stuttgart um 17 Uhr eine zentrale Veranstaltung zu ONE BILLION RISING (OBR) auf dem Schlossplatz statt.

Weltweit erfährt jede dritte Frau in ihrem Leben Gewalt. Statistisch sind dies eine Milliarde Frauen – one billion!
ONE BILLION RISING ist ein weltweiter Aufruf, sich am 14. Februar zu erheben und kreativ ein Zeichen zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen zu setzen.
Wir stellen uns ausnahmslos gegen sexualisierte Gewalt, egal von wem sie begangen wird. Sexismus und sexualisierte Gewalt sind auch in Deutschland immer noch weit verbreitet und können unterschiedliche Formen annehmen. Die polizeiliche Kriminalstatistik wies im Jahr 2017 über 10.000 angezeigte Vergewaltigungen und Nötigungen in Deutschland aus, das sind 27 jeden Tag – und die Dunkelziffer liegt weitaus höher.

Mit ONE BILLION RISING setzen wir seit vielen Jahren ein starkes Zeichen der Solidarität und ein starkes Signal für ein Ende der Gewalt an Frauen, so auch am
14. Februar 2019. Mit unserem Zeichen machen wir den Betroffenen deutlich: Ihr seid nicht allein! Mit unserem Zeichen machen wir der Gesellschaft deutlich: Wir sind für eine sexismus- und diskriminierungsfreie Gesellschaft.

Ein buntes Veranstaltungsbündnis hat in Stuttgart ein spannendes Programm zusammengestellt. Es wird verschiedene Redebeiträge geben, die „Wicked Hips“ werden wieder auftreten und im Mittelpunkt steht aber der gemeinsame Tanz zu der Hymne des OBR „Break the Chain“.

Unterstützt wird der Aktionstag unter anderem vom Fraueninformationszentrum FIZ, dem Fetz Frauenberatungs- und Therapiezentrum Stuttgart, dem ver.di-Bezirksfrauenrat Stuttgart, dem Kreisverband von B90/Die Grünen, der Grünen Jugend Stuttgart, der Stuttgarter Jugendhaus GmbH, den Jusos Stuttgart, SÖS Stuttgart-Ökologisch-Sozial, der Abteilung für individuelle Chancengleichheit von Frauen und Männern der Stadt Stuttgart und dem Stadtjugendring Stuttgart.

Links:
http://onebillionrising-stuttgart.de/ , https://www.facebook.com/obrstuttgart

Kontakt: Stadtjugendring Stuttgart e.V., Junghansstrasse 5, 70469 Stuttgart
Friederike Hartl , Bildungsreferentin für
Tel.: (0711) 237 26 31, Mail: friederike.hartl@sjr-stuttgart.de

Herzliche Grüsse
Aytekin Celik M.A.

Flyer, onebillionrising.de/obr-toolkit

Feinstaubalarm in Stuttgart endet am Freitag um 24 Uhr

Posted by Klaus on 7th Februar 2019 in Stuttgart

Info der Stadt Stuttgart

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Samstag, 2. Februar, zum sechsten Mal in dieser Feinstaubalarm-Periode Feinstaubalarm ausgelöst. Alle Infos zum Feinstaubalarm finden Sie unter feinstaubalarm.stuttgart.de.

Beginn:
seit Montag, 4. Februar, 0 Uhr für den Autoverkehr,
seit Sonntag, 3. Februar, 18 Uhr für Komfort-Kamine

 

Ende:
Freitag, 8. Februar, 24 Uhr.

Foto, Blogarchiv

Infoveranstaltung zum Dieselverkehrsverbot Di., 12.02.2019 18:00 Uhr

Posted by Klaus on 7th Februar 2019 in Stuttgart

Info Stadt Stuttgart

Das Dieselverkehrsverbot gilt ab dem 1. April 2019 auch für alle Stuttgarterinnen und Stuttgarter, die ein Dieselfahrzeug mit der Abgasnorm Euro 4/IV oder darunter fahren.

Dr. Martin Schairer, Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, und das Amt für öffentliche Ordnung informieren an diesem Abend über das Dieselverkehrsverbot und mögliche Ausnahmeregelungen.

Eine Anmeldung zu der Informationsveranstaltung ist nicht erforderlich. Da der Platz aber begrenzt ist, behält sich die Stadtverwaltung vor, den Einlass zu beschränken.

Veranstaltungsort
Rathaus Stuttgart – Großer Sitzungssaal
Rathaus
Marktplatz (M) 1
70173 Stuttgart
S-Mitte

Weitere Infos unter stuttgart.de/diesel-verkehrsverbot

Foto, Blogarchiv

Bürgerhaushalt: Vorschläge können noch bis 18. Februar eingereicht werden – am 12. März startet die Bewertungsphase

Posted by Klaus on 6th Februar 2019 in Stuttgart

Info und Logo, Stadt Stuttgart 6.02.2019

Der Stuttgarter Bürgerhaushalt ist gut gestartet: Bis Dienstag, 5. Februar, hatten die Stuttgarterinnen und Stuttgarter bereits rund 1150 Vorschläge eingereicht. Die meisten Anregungen betreffen die Themen Verkehr, ÖPNV sowie Wald und Grünflächen. Bis zum 18. Februar haben die Stuttgarter noch Gelegenheit, weitere Ideen einzubringen. Nach rund dreiwöchiger Pause geht es dann am 12. März mit der Bewertungsphase weiter.

Der Bürgerhaushalt bietet die Chance, die Zukunft der Landeshauptstadt aktiv mitzugestalten. Die Stuttgarter können der Verwaltung mitteilen, wo Geld investiert werden soll und wo sie Einsparmöglichkeiten oder Einnahmequellen sehen. Die Beteiligungsmöglichkeiten sind vielfältig. Am bequemsten ist das Online-Verfahren unter www.buergerhaushalt-stuttgart.de. Wer keinen eigenen Internetanschluss hat, kann die Computer in der Stadtbibliothek am Mailänder Platz und in den Stadtteilbibliotheken nutzen. Eine Teilnahme per Telefon ist ebenfalls möglich: von montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr unter der Rufnummer 0711 216 91222. Die Beteiligung kann auch schriftlich erfolgen. Die notwendigen Formulare sind in verschiedenen städtischen Einrichtungen wie Bürgerbüros, Bezirksrathäusern und Bibliotheken erhältlich. Einsendeschluss für Vorschläge, die über Papierformulare eingereicht werden, ist bereits am Donnerstag 14. Februar 2019.

Damit alle Vorschläge die gleichen Chancen haben, können Bewertungen erst nach Ende der Vorschlagsphase abgegeben werden. Zwischen dem Ende der Vorschlagsphase und der anschließenden Bewertungsphase liegt eine Pause. Sie wird genutzt, um identische oder ähnliche Vorschläge zusammenzuführen. Ab dem 11. März bieten Diskussionsveranstaltungen in den Stadtbezirken Gelegenheit, sich mit anderen Teilnehmern und Bezirksbeiräten über die eingereichten Bürgerhaushaltsvorschläge  auszutauschen.

Bewertungsphase vom 12. März bis zum 1. April

Vom 12. März bis zum 1. April können die Bürger bei der Bewertungsphase über die eingegangenen Vorschläge abstimmen. Auch das geht am einfachsten online, kann aber auch schriftlich mit speziellen Listen und Formularen geschehen, die unter anderem in den Bezirksrathäusern und Stadtteilbibliotheken ausliegen. Jeder Vorschlag darf pro Teilnehmer nur einmal bewertet werden: entweder mit „gut für unsere Stadt“ oder „weniger gut für unsere Stadt“.

Nach dem Ende der Bewertungsphase werden die 100 Vorschläge ermittelt, die am besten bewertet wurden. Um den kleineren Stadtbezirken ebenso Einfluss zu geben wie den größeren, wird die Top 100 Liste um die zwei am höchsten bewerteten Vorschläge jedes Stadtbezirkes erweitert, sofern diese darunter nicht bereits vertreten sind. Die Rangfolge der Vorschläge wird ausschließlich anhand der positiv abgegeben Wertungen ermittelt. Negativen Stimmen sind aber ebenfalls möglich und werden auf der Internetplattform und in der Auswertung dargestellt. So können die Stadträte nachvollziehen, ob Ideen unter den Teilnehmern kontrovers diskutiert werden.

Die Verwaltung prüft anschließend alle Top-Vorschläge. Außerdem können die Bezirksbeiräte Stellungnahmen zu sämtlichen Ideen abgeben, die ihren Bezirk betreffen. Im Juli legt die Verwaltung dem Gemeinderat die Ergebnisse der fachlichen Prüfung sowie  die Stellungnahmen der Bezirksbeiräte vor. Im Herbst entscheidet der Gemeinderat dann, welche Maßnahmen im Doppelhaushalt 2020/2021 finanziert werden.