Pressemitteilung
Warum die Freien Wähler dem Antrag Nr. 180/2016 der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS nicht zustimmen können
Die Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS hat im Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart einen Antrag gestellt, der im Wesentlichen auf den Inhalten der Resolution beruht, die die Bürgerinitiative für den Erhalt der beiden CAP-Märkte in Ober- und Untertürkheim an Herrn Oberbürgermeister Kuhn übergeben hat.
Der Antrag soll in der Gemeinderatssitzung am 7. Juli 2016 zur Abstimmung kommen. Aus Sicht der Freien Wähler ist eine Zustimmung aus verschiedenen Gründen nicht möglich.
In dem Antrag von SÖS-LINKE-PluS wird gefordert, die Verwaltung solle öffentlich und zeitnah erklären, „dass kein Bebauungsplanverfahren eingeleitet wird, welches die planungsrechtlichen Grundlagen für eine Marktansiedlung von ALDI im Bereich des Untertürkheimer Postareals ermöglicht.“ Dazu ist aus Sicht der Freien Wähler festzuhalten, dass der Gemeinderat ein solches Verfahren, sollte es von der Stadtverwaltung in Gang gesetzt werden, ablehnen und damit beenden kann. Ohne Zustimmung des Gemeinderats kann ein Bebauungsplanverfahren nicht durchgeführt werden. Eine vorsorgliche Aufforderung durch den Gemeinderat, die Stadtverwaltung möge ein solches Verfahren nicht in Gang setzen, hält die Freie Wähler Gemeinderatsfraktion für wenig zielführend, weil sie sich (in vergleichbaren Fällen) als Hemmschuh für die Verwaltung herausstellen könnte.
Weiter beantragt die Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS, die Stadtverwaltung möge die Forderungen der Bürgerinitiative gewährleisten. Genannt werden die Sicherung der Nahversorgung im Stadtbezirk Obertürkheim, der Erhalt der Arbeitsplätze behinderter und nicht behinderter Menschen in den CAP-Märkten Ober- und Untertürkheim, der Erhalt der Liefermöglichkeit für bewegungseingeschränkte Personen, ältere Menschen und BürgerInnen aus den Ortsteilen ohne Nahversorgung, sowie die Anerkennung der Tatsache, dass die beiden CAP-Märkte in Ober- und Untertürkheim nur gemeinsam betrieben werden können.
Hierzu ist festzuhalten, dass Stadtverwaltung und Gemeinderat per se daran interessiert sind, die Nahversorgung in allen Stadtbezirken aufrechtzuerhalten. Letztlich sind es in erster Linie die Einwohnerinnen und Einwohner vor Ort, die durch ihr Einkaufsverhalten für eine intakte Nahversorgung und deren Erhalt sorgen können. „Fahr nicht fort, kauf am Ort!“, lautet ein bekannter Slogan. Den beantragten Erhalt von Arbeitsplätzen sowie den Erhalt der Liefermöglichkeit kann die Stadtverwaltung selbst bei bestem Willen nicht gewährleisten – sie ist nicht Inhaber und/oder Betreiber von Ladengeschäften. Dass die beiden CAP-Märkte nur gemeinsam betrieben werden können, haben die Gemeinderatsfraktionen und die Stadtverwaltung längst zur Kenntnis genommen und verstanden.
Im zweiten Absatz des Antrags wird die Verwaltung dazu aufgefordert, „die beiden Stadtbezirke nicht weiter im Ungewissen zu lassen, sondern klare Richtungsentscheidungen zu treffen für eine gesicherte Nahversorgung und eine Stadtplanung, die Inklusion weiterhin ermöglicht“. Einerseits verstehen die Freien Wähler, dass es insbesondere für Obertürkheim von Vorteil wäre, möglichst schnell und vor allem abschließend Klarheit über die Entwicklungen in Untertürkheim zu bekommen. Andererseits läuft derzeit im und für den Stadtbezirk Untertürkheim ein Masterplanverfahren (GRDrs 123/2016), das im Jahr 2015 unter Federführung der Freien Wähler von einer breiten Mehrheit des Gemeinderats beantragt wurde (siehe Antrag Nr. 208/2015). Im Rahmen dieses Masterplanverfahrens sollen die Wünsche und Vorstellungen der Untertürkheimer ohne Vorfestlegung aufgenommen werden. Dies beinhaltet keine automatische Zustimmung zu irgendwelchen Vorgängen, die die Installation eines ALDI-Marktes ermöglichen.
Auf Antrag der Freien Wähler (siehe Antrag Nr. 191/2016) wurde die aktuelle Situation am 17.06.2016 im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen dargestellt. Neben diesem Bericht haben die Freien Wähler beantragt, dass im Ortszentrum von Untertürkheim (Radius 300 Meter um das Bahnhofsgebäude) Grundstücke und Immobilien, die sich heute in städtischem Eigentum befinden, nicht, beziehungsweise nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Stuttgarter Gemeinderats verkauft werden. „Insbesondere das Flurstück 200/3, das als öffentlicher Parkplatz für den Ortskern von besonderer Wichtigkeit ist, darf nicht veräußert werden“, heißt es in dem Antrag der Freien Wähler. Dieses Grundstück würde ALDI für seine Pläne benötigen. In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen hat Herr Erster Bürgermeister Föll mehrfach zugesichert, dass im Sinne des Antrags kein städtisches Grundstück ohne Zustimmung des Gemeinderats verkauft wird.
Damit wird bis auf Weiteres der Status quo gehalten. Eine Gefahr für die beiden CAP-Märkte, für deren Erhalt sich die Freien Wähler weiterhin wachsam einsetzen werden, besteht derzeit nicht. Eine Zustimmung zum Antrag von SÖS-LINKE-PluS ist weder erforderlich noch sinnvoll, da einerseits Dinge gefordert werden, die bereits verlässlich zugesagt und sichergestellt sind, und andererseits Forderungen aufgestellt werden, die nicht in die Zuständigkeit der Stadt fallen.
Freie Wähler Gemeinderatsfraktion Stuttgart
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