PM: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN IM GEMEINDERAT STUTTGART
Die GRÜNEN im Stuttgarter Gemeinderat kritisieren die Stellungnahme des Verbands Region Stuttgart zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP), die der Verkehrsausschuss des Verbands am gestrigen 27. April 2016 verabschiedet hat, als in Teilen desaströs.
Schon der Entwurf des BVWP setze die falschen Schwerpunkte. Die Klimaschutzziele der Bundesregierung sind mit dem eindeutigen Schwerpunkt auf dem Straßenbau nicht zu erreichen. Auch werden die Kosten häufig deutlich zu gering angesetzt und Umweltauswirkungen nicht berücksichtigt.
Sogar das Bundesumweltamt, immerhin die zentrale Umweltbehörde der Bundesrepublik Deutschland, kritisiere, dass der Entwurf des BVWP elf der zwölf im eigenen Umweltbericht gesetzten Ziele verfehlt. Der Entwurf zeige, dass Deutschland von einer integrierten, verkehrsmittelübergreifenden Mobilitätsstrategie mit anspruchsvollen Umweltzielen weit entfernt sei. Deshalb schlage das Bundesumweltamt vor, mindestens 60 Prozent der Finanzmittel des Bundesverkehrswegeplans in die Schiene zu investieren; bislang seien dafür nur rund 42 Prozent vorgesehen. Der größte Teil gehe in den Neu- und Ausbau von Straßen und zementiere damit die nicht nachhaltige Verkehrspolitik der vergangenen Jahre.
Teile der Stellungnahme des Verbands Region Stuttgart tragen nach Ansicht der GRÜNEN Fraktion sogar zu einer Verschlimmerung der sowieso schon falschen Schwerpunktsetzung des Planes bei.
Die Forderung, den sogenannten Nord-Ost-Ring vom „weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ sogar noch in den „vordringlichen Bedarf“ heraufzustufen, sei ebenso wie die Forderung nach Aufnahme des sogenannten Filderaufstiegs in den Plan ein doppelter Salto zurück in das Zeitalter der autogerechten Stadt- und Verkehrsplanung. Dem müsse im Interesse der Stadt entschieden entgegengetreten werden, deswegen werden die folgenden konkreten Forderungen erhoben:
Der weitere Ausbau der Bundesstraße B10 in und um Stuttgart herum (B10-G50-BW: Stuttgart/Zuffenhausen – Neuwirtshaus; B10-G60-BW: Stuttgart – Plochinger Dreieck) muss vor dem Hintergrund der EU-Verfahren in Sachen Feinstaub und der Luftreinhalte-Ziele von Stadt und Land sowie der Ziele des VEK 2030 neu bewertet werden. Beide Ausbauprojekte führen insbesondere in Verbindung mit dem Rosensteintunnel zu einer weiteren Verkehrszunahme in Stuttgart. Die GRÜNEN fordern deshalb die Herausnahme aus der Projektliste des vordringlichen Bedarfs.
Das Straßenbauprojekt B 29 („Nordostring Stuttgart“) muss nach Ansicht der GRÜNEN ebenfalls aus dem BVWP gestrichen werden. Dem Ansinnen des Verbands Region Stuttgart, den „Nordostring“ sogar in den vordringlichen Bedarf zu nehmen, widersprechen sie entschieden: Bereits im Jahr 2003, bei der Erstellung des alten BVWPs, wurden dieser vierspurigen autobahnähnlichen Straße erhebliche nachteilige ökologische Auswirkungen bescheinigt.
Aufgrund dessen wurde dieses Vorhaben nicht mehr weiterverfolgt und vom Land Baden-Württemberg für den neuen BVWP erst gar nicht angemeldet.
Die Stadt Stuttgart hat in ihrem Verkehrsentwicklungskonzept 2030 ebenfalls klar gestellt, dass sie den „Nordostring“ wegen starker ökologischer Nachteile und zu hoher Investitionskosten nicht weiterverfolgt. Der „Nordostring“ verursacht erheblichen Landverbrauch, Zerstörung wertvoller natürlicher Lebensräume und Verlagerung von Lärmproblemen in bislang unbelastete Gebiete.
Zur verkehrlichen Entlastung der Stadt Stuttgart ist er wegen des hohen Anteils des Binnen-, Ziel- und Quellverkehrs nicht geeignet.
Die GRÜNE Fraktion widerspricht weiter der Forderung des Verbands Region Stuttgart, den sogenannten Filderaufstieg als Verknüpfung der B 14 und der B 27 südöstlich von Stuttgart in den BVWP aufzunehmen. Der Filderaufstieg wird derzeit weder vom Bund noch vom Land Baden-Württemberg als verkehrlich sinnvolle Maßnahme verfolgt. Die Stadt Stuttgart hat in ihrem Verkehrsentwicklungskonzept 2030 ebenfalls klar gestellt, dass sie den „Filderaufstieg“ wegen starker ökologischer Nachteile und zu hoher Investitionskosten nicht weiterverfolgt.
Für dringend erforderlich halten die GRÜNEN dahingegen den nicht im BVWP enthaltenen viergleisigen Ausbau des Streckenabschnitts Kornwestheim – Feuerbach der Eisenbahn-Hochgeschwindigkeitsstrecke Mannheim – Stuttgart. Dieser Ausbau der Bestandsstrecke um zwei weitere Gleise beseitigt einen wesentlichen Engpass der Eisenbahninfrastruktur in der Region Stuttgart. Dringend benötigte Angebotsverbesserungen im Schienenverkehr sind nur möglich, wenn dieser auch bei der Planung zu Stuttgart 21 vergessene Abschnitt viergleisig ausgebaut wird. Dieser Ausbau müsse als Projekt des „vordringlichen Bedarfs“ in den BVWP aufgenommen werden.
Für Stuttgart ebenfalls von großer Bedeutung ist der Ausbau der Gäubahn Stuttgart-Singen wie vom Land angemeldet. Die Gäubahn ist Teil des Transeuropäischen Eisenbahnnetzes (TEN) und damit von überragender Bedeutung für Stuttgart. Noch dazu ist der Bund durch eine vertragliche Verpflichtung mit der Schweiz zum Ausbau verpflichtet (Vereinbarung von Lugano vom 6.9.1996). Dieser Ausbau war bereits im letzten BVWP enthalten, ohne dass etwas geschehen ist. Das Planfeststellungsverfahren läuft aktuell. Die Einstufung im BVWP lediglich als Projekt für den „potentiellen Bedarf“ wird diesem dringend erforderlichen Ausbau nicht gerecht. Die GRÜNEN sehen eine hohe Dringlichkeit und damit die Notwendigkeit einer Einstufung des Ausbaus der Gäubahn als Projekt des „Vordringlichen Bedarfs“.
Für zwingend erforderlich hält die GRÜNE Fraktion auch die Aufnahme des sogenannten Deutschlandtaktes als Zielstellung im Eisenbahnfernverkehr.
Mit dem Deutschlandtakt werden die Knotenbahnhöfe gestärkt, so dass sich Züge dort zur Minute 0 oder 30 treffen. Dazu ist für den Bahnknoten
Stuttgart zu untersuchen, welche Infrastrukturmaßnahmen erforderlich sind, um Stuttgart in einen Deutschlandtakt zu integrieren.
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