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Strobl warnt vor Waldbrandgefahr am Wochenende

Posted by Klaus on 3rd August 2018 in Allgemein

Der Deutsche Wetterdienst prognostiziert erneut ein heißes Wochenende an dem nach wie vor erhöhte Waldbrandgefahr besteht. Rauchen, Feuer entfachen oder das Abstellen von Fahrzeugen auf ausgetrockneten Grasflächen könne zu ausgedehnten Bränden führen, warnte Innenminister Thomas Strobl.

Der Deutsche Wetterdienst prognostiziert erneut ein heißes Wochenende, an dem nach wie vor erhöhte Waldbrandgefahr besteht. „Bisher wurden wir in Baden-Württemberg – auch dank der Sorgfalt unserer Bürgerinnen und Bürger – von größeren Wald- und Vegetationsbränden verschont. Vereinzelte Flächenbrände konnten von unseren Feuerwehren, teils mit Unterstützung von Landwirten und Bürgern, schnell gelöscht werden. Hierfür danke ich allen sehr herzlich“, so der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl. Er weist darauf hin: „Bitte beachten Sie auch weiterhin, dass in Wald und Flur schon der kleinste Funke zu einem Brand mit möglicherweise verheerenden Folgen führen kann.“

Rauchen, Feuer entfachen oder das Abstellen von Fahrzeugen auf ausgetrockneten Grasflächen kann zu ausgedehnten Bränden führen. Spaziergänger und Wanderer sollten bitte mithelfen, „kleine Brandstifter“ wie Flaschen, Brillengläser oder Glasscherben aus dem Wald oder von abgeernteten Getreidefeldern mitzunehmen und zu entsorgen: So werden Zündquellen durch den Brennglaseffekt vermieden. Wer eine warme oder gar noch brennende Feuerstelle im Wald entdeckt, sollte unverzüglich die Feuerwehr über 112 verständigen und – falls möglich – versuchen zu löschen. „Schon der geringste Wind kann solche Feuerstellen so entfachen, dass ein Großbrand entstehen kann“, erklärt Minister Strobl.

„Mein Dank gilt auch den Landwirten, die möglichst umgehend ihre Stoppeläcker oder andere ausgetrocknete Grasflächen untereggen und so mithelfen, Brände zu verhindern“, so Minister Strobl. Auch im Garten kann das Abharken ausgedörrter Pflanzen eine sinnvolle Maßnahme sein. Und wer draußen unterwegs ist, sollte aufmerksam auf Rauchentwicklungen achten und gegebenenfalls sogleich den Notruf 112 betätigen.

Quelle, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration

Fotos, Blogarchiv Klaus

Warnung vor hoher Waldbrandgefahr

Posted by Klaus on 24th Juli 2018 in Allgemein

Pressemitteilung, Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Die Landesregierung warnt vor einer hohen Waldbrandgefahr aufgrund der trockenen und heißen Luft in Baden-Württemberg. Besonders gefährlich sei der Funkenflug, Waldbesucher sollten sich unbedingt an die Verhaltensregeln halten, mahnte Forstminister Peter Hauk.  

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbaucherschutz warnt vor einer erhöhten Waldbrandgefahr in Baden-Württemberg aufgrund der derzeit trockenen und heißen Luft. „Die für die kommenden Tage angekündigten sommerlichen Temperaturen lassen die Waldbrandgefahr im Land wieder deutlich ansteigen. Alle, die den Wald mit seiner kühlenden Wirkung in diesen Tagen besuchen, sollten sich unbedingt an die gängigen Verhaltensregeln halten, die für einen Besuch im Wald gelten“, sagte Forstminister Peter Hauk.

„Eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe oder ein aus dem Ruder gelaufenes Grillfeuer kann verheerende Folgen haben. Die ausgetrocknete Bodenvegetation in den Wäldern oder herumliegendes Reisig kann schnell Feuer fangen. Besonders gefährlich ist dabei der Funkenflug, der offenes Feuer in der freien Natur zum unkalkulierbaren Risiko macht. Im Wald herrscht sowieso von Anfang März bis Ende Oktober ein generelles Rauchverbot und wenn gegrillt wird, dann nur an den ausgewiesenen Grillstellen“, betonte der Minister.

Vorsichtsregeln für Waldbesucher

Der Landesbetrieb ForstBW bittet alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher, folgende Regeln zu beachten:

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
  • Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Je nach örtlicher Situation können die jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten.
  • Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
  • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
  • Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.

Bei Brand sofort Feuerwehr benachrichtigen

Sollte ein Brand ausbrechen, ist die rasche Meldung an die Feuerwehr entscheidend. Für die Brandmeldung sind folgende Informationen wichtig:

  1. Wo brennt es? – genaue Ortsangabe, markante Geländepunkte (großer Baum, Wiese oder Felsen), Brandausmaß
  2. Was brennt? – Bodenvegetation oder Baumkronen
  3. Wer oder was ist betroffen? – Sind Personen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?
  4. Ort, von dem Sie den Brand melden? – Angabe Ihrer Rückrufnummer, Aufenthaltsort, wenn möglich auf Rettungskräfte warten, damit diese eventuell zum Brandort geführt werden können.

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Baden-Württemberg: Wald und Naturerlebnis

Landesbetrieb Fort BW

Deutscher Wetterdienst: Waldbrandgefahrenindex

Fotos, Blogarchiv Klaus

Warnung vor erhöhter Waldbrandgefahr

Posted by Klaus on 24th August 2016 in Allgemein

Waldbrandgefahr2Die sommerlich heißen Temperaturen der kommenden Tage laden zu einem Besuch in einen kühlen und schattigen Wald ein – um dort beispielsweise ausgiebig spazieren zu gehen. Im Wald sollten allerdings einige Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden. Denn die steigenden Temperaturen können zu einem höheren Waldbrandrisiko führen, wie Forstminister Peter Hauk warnte.

„Die für die kommenden Tage angekündigten sommerlichen Temperaturen lässt die Waldbrandgefahr in Baden-Württemberg lokal ansteigen. Waldbesucherinnen und Waldbesucher sollten daher die gängigen Verhaltensregeln einhalten, die für einen Besuch im Wald gelten“, sagte Forstminister Peter Hauk. Dazu gehöre vor allem das Rauchverbot im Wald. Auch das Grillen sei nur an offiziellen Grillplätzen erlaubt. „Das Feuer an erlaubten Plätzen und Grillstellen muss immer beaufsichtigt und beim Verlassen der Feuerstelle komplett gelöscht werden. Mehr als die Hälfte der Waldbrände entstehen leider durch Fahrlässigkeit“, sagte der Minister

Notruflogo-112-„Sollte es zum Ernstfall kommen, ist eine sofortige Meldung an die Feuerwehr wichtig“, betonte der Minister. Die gute Erschließung von Waldflächen ermögliche einen schnellen Zugang für die Feuerwehren. „Trotzdem sollten Waldbesucherinnen und Waldbesucher gerade bei hohen Temperaturen die geltenden Regeln berücksichtigen und kein Risiko im Wald eingehen“, betonte Hauk.

Der Landesbetrieb ForstBW bittet alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher, folgende Regeln zu beachten:

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
  • Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Je nach örtlicher Situation können die jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten.
  • Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
  • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
  • Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.

Sollte ein Brand ausbrechen, ist die rasche Meldung an die Feuerwehr entscheidend. Für die Brandmeldung sind folgende Informationen wichtig:

  1. Wo brennt es? – genaue Ortsangabe, markante Geländepunkte (großer Baum, Wiese oder Felsen), Brandausmaß
  2. Was brennt? – Bodenvegetation oder Baumkronen
  3. Wer oder was ist betroffen? – Sind Personen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?
  4. Ort, von dem der Brand gemeldet wird? – Angabe einer Rückrufnummer, Aufenthaltsort der/des Meldenden. Wenn möglich auf Rettungskräfte warten, damit diese eventuell zum Brandort geführt werden können.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Wald

ForstBW

Deutscher Wetterdienst: Waldbrandgefahrenindex

Quelle, Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Fotos, Blogarchiv

Viel Sonne und kein Regen – Waldbrandgefahr!

Posted by Klaus on 2nd Juli 2015 in Allgemein

Erhöhte Waldbrandgefahr bei Trockenheit und Hitze
WaldbrandgefahrWaldbrandgefahr2Rauchen im Wald ist ja zur Zeit eh verboten, Gegrillt darf nur an ausgewiesenen Stellen werden. Hinweiszeichen beachten.
Regeln, die bei Spaziergängen im Wald eingehalten werden müssen:

* Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
* Feuermachen ist nur an den offiziell fest eingerichteten Feuerstellen an Grillplätzen erlaubt. Bei besonders hoher Waldbrandgefahr können die örtlichen Forstämter auch dort das Feuermachen untersagen.
* Grillen im Wald ist auch auf mitgebrachten Grillgeräten verboten.
* Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Bei der momentanen Trockenheit sollte auch auf Wiesen auf offenes Feuer verzichtet werden.
* Auch an erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen vollkommen gelöscht werden.
* Herumliegende Glasflaschen und -scherben können durch den Brennglaseffekt schnell zur Brandursache werden. Sie haben im Wald nichts verloren und müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.

“Kommt es doch zu einem Brand oder wird ein unkontrolliertes Feuer im Wald oder auf dem Feld entdeckt, ist es wichtig, schnell die Feuerwehr über den Notruf 112 zu alarmieren und dabei möglichst präzise Ortsangaben zu machen”, so der Landesbranddirektor.

INFO: Feuerwehr-Stuttgart
Infos:
Deutscher Wetterdienst/waldbrand
wikipedia/Waldbrand

Archivfoto

Achtung – Akute Waldbrandgefahr und Gefahr von Flächenbränden

Posted by Klaus on 24th Juni 2014 in Allgemein

WaldbrandgefahrDas trockene Frühsommerwetter mit strahlendem Sonnenschein hat Wald und Wiesen ausgetrocknet und die Gefahr von Wald- und Flächenbränden erhöht.

In der Region wurde bereits die Waldbrand-Warnstufe vier von fünf erreicht.

Unter natürlichen Bedingungen entstehen Wald- und Flächenbrände in den seltensten Fällen. Die Mehrzahl der Brände wird beispielsweise durch wilde Verbrennungen, Lagerfeuer, achtlos weggeworfene Zigarettenstummel oder vorsätzliche Brandstiftungen hervorgerufen. Glasflaschen und Glasscherben können durch die Bündelung der Sonnenstrahlen wie ein Brennglas wirken und trockenes Gras, Laub oder Holz entzünden. Auch auf Waldböden oder Grasflächen abgestellte Fahrzeuge mit heißen Katalysatoren stellen eine erhebliche Brandgefährdung dar.

Durch den verantwortungsvollen Umgang mit unserer Natur und der Einhaltung von wenigen Sicherheitshinweisen lassen sich Wald- und Flächenbrände wirkungsvoll vermeiden, so Harald Herrmann, Kommandant der Feuerwehr Reutlingen.

Sicherheitshinweise der Feuerwehr Reutlingen:

Kein offenes oder unkontrolliertes Feuer im Wald oder auf Wiesen.
Nicht rauchen und keine brennenden Gegenstände, beispielsweise Zigarettenstummel wegwerfen.
Benutzen Sie nur ausgewiesene Parkplätze, keine Wiesen oder Felder.
Lassen Sie kein Glas oder keine Glasscherben zurück.
Achten Sie besonders auf Kinder, die mit Feuer experimentieren und Lupen als Brennglas verwenden.
Melden Sie Brände oder Rauchentwicklungen sofort über die Notrufnummer 112.
Halten Sie Zufahrten zu Wäldern frei – sie sind wichtige Rettungswege.

Weitere Informationen zur Waldbrandgefahr erhalten Sie bei Ihrer Feuerwehr oder im Internet beim Deutschen Wetterdienst unter dwd/waldbrand

Info der Stadt Reutlingen und der Feuerwehr Reutlingen
Foto, Blogarchiv

Waldbrandgefahr wegen Trockenheit

Posted by Klaus on 7th April 2014 in Allgemein

WaldbrandgefahrDas anhaltend schöne, früh- sommerliche Wetter hat auch seine Schattenseiten: Früher als üblich ist die Waldbrandwarnstufe in Stuttgart auf 4 („hohe Gefahr“) gestiegen.

Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt ruft alle Bürgerinnen und Bürger zu erhöhter Achtsamkeit auf und macht auf das generelle Rauchverbot im Wald aufmerksam. Insbesondere die Nutzerinnen und Nutzer von Grillstellen sollten darauf achten, dass kein Funkenflug entsteht und die Feuerstelle beim Verlassen zuverlässig abgelöscht wird. Auch weggeworfene Flaschen oder sonstige Gläser können über den Lupeneffekt eine Entzündung des knochentrockenen Laubes im Wald verursachen.

Waldbrandgefahr2Sollte die trockene Witterung noch länger anhalten, muss über eine Sperrung der Grillstellen im Wald nachgedacht werden. Die Behörden werden den weiteren Verlauf über die nächsten Tage kritisch im Auge behalten und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen.

Info, Stadt Stuttgart

Archivfotos

Waldbrand gelöscht

Posted by Klaus on 29th März 2012 in Allgemein, Stuttgart

Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt ruft zu erhöhter Vorsicht auf und macht auf das generelle Rauchverbot im Wald aufmerksam. Anlass ist ein kleiner Waldbrand in der Nähe der Magstadter Straße in Vaihingen vor wenigen Tagen.

Er wurde von Forstmitarbeitern schnell entdeckt und gelöscht. Die Ursache des Brandes ist bisher unbekannt, die Polizei ermittelt. Vermutet wird unachtsamer Umgang mit offenem Feuer oder Brandstiftung.

Insbesondere bei der Nutzung von Grillstellen sollte man darauf achten, dass kein Funkenflug entsteht und die Feuerstelle beim Verlassen zuverlässig abgelöscht wird. Auch weggeworfene Flaschen und sonstige Gläser können bei Sonneneinstrahlung durch den Lupeneffekt eine Entzündung des momentan sehr trockenen Laubes im Wald verursachen.

Info, Stadt Stuttgart

Für Gefahrenlagen gut gerüstet: Mercedes-Benz Special Trucks zeigt Einsatzfahrzeuge auf der Messe FIREmobil

Posted by Klaus on 10th September 2023 in Allgemein

Pressemeldung

  • Mercedes-Benz Special Trucks präsentiert auf der Leistungsschau Spezial-Fahrzeuge für die Feuerwehr und das Rettungswesen. 
  • Mehrere Unimog Tanklöschfahrzeuge mit Aufbaulösungen der Hersteller Schlingmann, Rosenbauer und BAI für den Geländeeinsatz zu sehen.
  • Vor Ort auch hochgeländegängiger Unimog mit Ambulanzaufbau von Binz sowie weitere Löschfahrzeuge auf Atego und Arocs Basis zu sehen. 

Leinfelden-Echterdingen / Welzow (Brandenburg) – Mercedes-Benz Special Trucks ist auf der FIREmobil, der Leistungsschau im Bereich Krisen- und Katastrophenschutz, mit acht Fahrzeugen vertreten. Neben den beiden Fahrzeugen der Baureihen Atego und Arocs zeigt Mercedes Benz Special Trucks auf seinem Stand im Freigelände sechs Unimog für den Einsatz im Alarmfall. Die ausgestellten Fahrzeuge decken ein breites Einsatzspektrum im Segment Katastrophenschutz und der bodennahen Brandbekämpfung ab. Sie werden bei Feuerwehren, im Rettungsdienst und bei der Bundespolizei eingesetzt.

Die auf der FIREmobil ausgestellten Fahrzeuge sollen bei Bedrohungslagen wie Wald- und Vegetationsbränden, Extremwetter oder Überflutungen einen Beitrag zum effektiven Schutz der Bevölkerung leisten. Mercedes-Benz Special Trucks präsentiert in diesem Rahmen vier Feuerwehr-Unimog U 5023 für das extreme Gelände, welche die Aufbauhersteller Schlingmann und Rosenbauer für die Bekämpfung vielfältiger Gefahrenlagen als TLF 2000 (Tanklöschfahrzeug mit 2000 Liter Tank), TLF 3000 sowie zu 2 speziellen Waldbrand-TLF umgerüstet haben. Zu sehen ist außerdem ein Unimog Geräteträger U 530, der vom Aufbauhersteller BAI zu einem TLF 4000 umgebaut wurde und 4000 Liter Löschwasser sowie 500 Liter Schaummittel fassen kann. Die Tanklöschfahrzeuge verfügen zur Bewältigung ihrer Aufgaben über verschiedene Ausstattungselemente, wie beispielsweise Hitzeschutzummantelungen, Geräteräume, eine Wassertankheizung, Wassersprühdüsen für die Räder und eine Selbstschutzeinrichtung für besonders kritische Situationen.

Ein weiterer hochgeländegängiger Unimog U 5023 wurde von der Firma Binz zum Ambulanzfahrzeug aufgebaut. Aus der Baureihe Atego steht für die Besucher ein von Schlingmann umgerüsteter Allrad-Lkw mit Feuerwehrausstattung bereit. Außerdem ist auf der Messe ein Arocs 1842 HAD zu sehen, den Rosenbauer ausgestattet hat.

Die FIREmobil findet vom 14.–16. September im brandenburgischen Welzow statt. Mercedes-Benz Special Trucks stellt im Freigelände 5 aus. Von dort aus können interessierte Besucher an Bord zweier weiterer Offroad Unimog die Geländegängigkeit der Fahrzeuge bei einer Fahrt mit Profifahrern über den Außenparcours live erleben.

Fotos, Daimler

Gablenberg -Brand in Waldgebiet

Posted by Klaus on 12th Juni 2023 in In und um Gablenberg herum

Bericht der Feuerwehr  Feuerwehr Stuttgart

– Beim Eintreffen der Feuerwehr brannte ein Baumstamm sowie umliegende Äste und Gestrüpp in einem Waldgebiet – Das betroffene Bereich war nur über einen schmalen Weg und Trampelpfade zu erreichen – Aktuell hohe Wald-/ Flächenbrandgefahr

Aufmerksame Spaziergänger meldeten am Sonntagabend gegen 20:15 Uhr einen brennenden Baum im Wald oberhalb der Fuchsrainschule in Stuttgart-Ost. Beim Eintreffen des Einsatzleiters brannte ein Baumstamm sowie umliegende Äste und Gestrüpp auf einer Fläche von ca. 5 auf 3 Meter. Der Bereich konnte nur über Trampelpfade erreicht werden.

Durch die ersteintreffenden Kräfte der Berufsfeuerwehr wurde umgehend ein Löschrohr zur Brandbekämpfung vorgenommen. Im weiteren Einsatzverlauf konnte oberhalb der Brandstelle ein weiterer Angriffsweg erkundet werden, über welchen die Möglichkeit bestand weitere Löschrohre der Waldbrand-Tanklöschfahrzeuge vorzunehmen. Durch den raschen Löscherfolg war dies aber nicht mehr notwendig.

Die Feurwehr Stuttgart weist auf die hohe Wald- und Flächenbrandgefahr hin, welche auch in den kommenden Tagen weiter anhält. Diesbezüglich sind insbesondere die folgenden Sicherheitshinweise zu beachten:

1) Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot 2) Feuermachen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Bei örtlich besonders hoher Brandgefahr kann das Feuermachen vom Garten-, Friedhofs- und Forstamt auch an den offiziellen Feuerstellen verboten werden. 3) Das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten ist nicht gestattet.

Was tun, wenn Sie einen Brand bemerken?

Wenn Sie einen Wald- oder Flächenbrand – auch wenn er noch so klein ist – bemerken, alarmieren Sie bitte sofort die Feuerwehr über den Notruf 112.

Beschreiben Sie den Ort und den Anfahrtsweg so gut wie möglich, damit die Einsatzkräfte schnellstmöglich mit den Löscharbeiten beginnen können.

Hilfreich ist es auch, wenn Sie sich als Lotse an markanten Punkten oder Kreuzungen aufstellen und den Einsatzkräften den Weg zur Einsatzstelle weisen.

Einsatzkräfte
Berufsfeuerwehr
Feuerwache 3: Leitungsdienst, zwei Löschfahrzeuge

Freiwillige Feuerwehr
Abteilung Büsnau: Waldbrand-Tanklöschfahrzeug
Abteilung Heumaden: Waldbrand-Tanklöschfahrzeug
Abteilung Wangen: Tanklöschfahrzeug

Fotos, Basti und Andy

Regelungen zum Grillen im Wald beachten

Posted by Klaus on 26th Mai 2023 in Allgemein, Fotos

Pressemeldung

Minister Peter Hauk appelliert daran, die Regelungen zum Grillen im Wald zu beachten und die Brut- und Setzzeit der Waldtiere zu respektieren. Ein umsichtiges Verhalten im Wald sorgt für ein unbeschwertes Pfingstwochenende in der Natur.

Foto, LFV BW/Ulrike Klumpp

 

„Es ist schön, seine Freizeit im Wald zu verbringen. Das bevorstehende lange Pfingstwochenende lädt pünktlich mit schönem und trockenem Wetter in den Wald ein. Für einen ungestörten und entspannenden Waldgenuss ist es wichtig, sich besonnen zu verhalten und Rücksicht auf die Waldbewohner und andere Waldbesucher zu nehmen. Bis zu zwei Millionen Waldbesucher am Tag sind jetzt gefordert, bei ihren Aktivitäten besonders umsichtig zu sein, um den Lebensraum für Tiere zu respektieren und Waldbrände zu vermeiden“, sagte Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, am Freitag, 26. Mai 2023, in Stuttgart.

Schönes Wetter lockt die Bürgerinnen und Bürger wieder in den Wald. Viele nutzen die warmen Sonnentage, um sich zu erholen und dabei im Wald zu grillen und Feuer zu machen.

„Der Wald hat insbesondere in den letzten Jahren unter den Folgen des Klimawandels und den Extremwetterereignissen sehr gelitten. Die Lebensgemeinschaft und das Ökosystem sollen durch Ihren Besuch möglichst wenig beeinträchtigt werden. Denken Sie an die Waldtiere, die momentan mit der Aufzucht des Nachwuchses beschäftigt sind und nehmen Sie ihren Vierbeiner am besten an die Leine. Müll gehört nicht in den Wald und respektieren Sie die Erholung der anderen Waldbesucher“, sagte Hauk.

Feuer nur an offiziell eingerichteten Stellen erlaubt

Minister Hauk weist mit Nachdruck darauf hin, dass das Feuer machen nur an den offiziell dafür eingerichteten Feuerstellen und Grillplätzen erlaubt ist. Je nach örtlicher Situation können die jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen. Ein unbeaufsichtigtes Grillfeuer kann verheerende Folgen haben. Auch an den offiziellen Feuerstellen muss das Feuer immer beaufsichtigt sein und ist vor dem Verlassen der Grillstelle unbedingt vollständig zu löschen.

„Das wilde Grillen auf mitgebrachten Grillgeräten ist im Wald tabu. Ebenso besteht von März bis einschließlich Oktober in den baden-württembergischen Wäldern ein generelles Rauchverbot“, betonte Minister Hauk.

Verhalten im Brandfall

Minister Hauk bittet alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher, folgende Regeln zu beachten:

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
  • Feuer machen ist ganzjährig nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Je nach örtlicher Situation können die Ortspolizeibehörden sowie die jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten.
  • Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
  • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss grundsätzlich mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
  • Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.

Was tun, wenn ein Brand ausgebrochen ist?
Wichtig sei es, so Hauk, Ruhe zu bewahren und sich und andere Personen nicht in Gefahr zu bringen. Wählen Sie die 112 und informieren Sie die Leitstelle über folgende Punkte.

  1. Wo brennt es? – genaue Ortsangabe, markante Geländepunkte (großer Baum, Wiese oder Felsen), Brandausmaß
  2. Was brennt? – Bodenvegetation oder Baumkronen
  3. Wer oder was ist betroffen? – Sind Personen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?
  4. Ort, von dem Sie den Brand melden? – Angabe Ihrer Rückrufnummer, Aufenthaltsort, auf Rettungskräfte warten, damit diese eventuell zum Brandort geführt werden können.
  5. Nutzen Sie die kostenfreie App „Hilfe im Wald“, Im Unglücksfall wird über die Rettungs-App „Hilfe im Wald“ schnell der nächstgelegene Rettungstreffpunkt identifiziert und Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst an die entsprechende Stelle angefordert.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Das Blatt wenden – Gemeinsam für die Zukunft unserer Wälder

Deutscher Wetterdienst: Waldbrandgefahrenindex

Archivfotos