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Brand in einer Pension – S Untertürkheim, Lindenfelsstraße

Bericht der Feuerwehr Stuttgart 30.03.2017

Brand im Treppenraum einer Pension

Notruflogo-112-Über Notruf 112 wurde der Integrierten Leitstelle Stuttgart ein Brand in einer Pension in Stuttgart-Untertürkheim gemeldet.
Die Anruferin, die von einem Rauchmelder aufgeweckt wurde, gab an, dass ein Stromkasten in einem Treppenraum brennen würde und der Treppenraum verraucht sei. Auf Nachfrage teilte die Anruferin weiterhin mit, dass sich noch zahlreiche Personen schlafend im Gebäude befinden würden.
Aufgrund der Meldung wurden vom Disponent umgehend zwei Löschzüge der Berufsfeuerwehr, ein Löschzug der Freiwilligen Feuerwehr sowie Einheiten des Rettungsdienstes alarmiert.

Beim Eintreffen der ersten Kräfte an der Einsatzstelle hatten einige Gäste die Pension bereits verlassen und warteten vor dem Gebäude.
Bei der Erkundung wurde ein noch leicht verrauchter Treppenraum festgestellt, das Feuer wurde vor Eintreffen der Feuerwehr durch einen Ersthelfer mit einem Feuerlöscher bereits gelöscht.
Die Maßnahmen der Feuerwehr beschränkten sich anschließend auf die Belüftung des Treppenraumes mittels Belüftungsgerät sowie die Kontrolle des Brandbereiches mittels Wärmebildkamera.
Parallel dazu wurden die übrigen Geschosse auf eine potentielle Rauchausbreitung kontrolliert.
Glücklicherweise beschränkte sich die Rauchausbreitung lediglich auf den Treppenraum, sodass die übrigen Gäste in ihren Zimmern verbleiben konnten.

Personenschaden:
keiner

Kräfte Berufsfeuerwehr:
Feuerwache 1: Löschzug, Kleineinsatzfahrzeug Türöffnung
Feuerwache 2: Abrollbehälter Atemschutz
Feuerwache 3: Löschzug, Direktionsdienst
Feuerwache 4: Gerätwagen Atemschutz/Messtechnik

Kräfte Freiwillige Feuerwehr:
Abteilung Untertürkheim
Abteilung Hedelfingen mit Gerätewagen Messen

Kräfte Rettungsdienst:
Organisatorischer Leiter Rettungsdienst
1 Notarzteinsatzfahrzeug
2 Rettungswagen

Foto, Blogarchiv

Stuttgart Ost – Wohnungsbrand

Posted by Klaus on 2nd Februar 2017 in Allgemein
Polizeibericht

Andy-301Aus bislang unbekannter Ursache hat es am Donnerstagmorgen (02.02.2017) in einer Wohnung an der Wagenburgstraße gebrannt. Anwohner hörten kurz vor 07.00 Uhr einen Rauchmelder und alarmierten die Feuerwehr. Polizeibeamte und Rettungskräfte evakuierten daraufhin die Bewohner über das Treppenhaus. In der betroffenen Wohnung war niemand anwesend. Ersten Ermittlungen zufolge brach der Brand, bei dem niemand verletzt wurde, in der Küche aus. Nach ersten Schätzungen entstand ein Schaden von mehreren Tausend Euro. Die Ermittlungen zur Brandursache dauern an.

Bericht der Feuerwehr Stuttgart
Lage:
Mehrere Anrufer meldeten der Integrierten Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst (ILS) über den europaweiten Notruf 112 einen Brand in einem Wohngebäude, auf den sie durch den Alarmton eines Rauchmelders und Rauchgeruch aufmerksam geworden waren. Die ILS alarmierte daraufhin einen Löschzug der Berufsfeuerwehr, die Freiwillige Feuerwehr und den Medizinischen Rettungsdienst.
Beim Eintreffen der ersten Einsatzkräfte um 07:05 Uhr brannte es in einer Wohnung im zweiten Obergeschoss eines fünfgeschossigen Mehrfamilienhauses. Aus einem Fenster drang dichter Rauch. Nach Aussagen von Anwohnern sollten sich in der Wohnung noch eine erwachsene Person und ein Säugling befinden.

Maßnahmen:
Gemeinsam mit der Polizei wurde das Gebäude geräumt, die Bewohner konnten das Haus über den Treppenraum verlassen. Parallel hierzu leitete die Feuerwehr umgehend die Suche nach den vermissten Personen und die Brandbekämpfung ein. Dazu musste die Wohnungstür gewaltsam geöffnet werden. Mit einem mobilen Rauchschutzvorhang wurde hierbei die Verrauchung des Treppenraumes verhindert.
Mit zwei Trupps unter Atemschutz und einem Löschrohr wurde die Wohnung abgesucht und der Brand in der Küche gelöscht. Glücklicherweise befand sich niemand in der Wohnung.
Um 07:21 Uhr war das Feuer gelöscht.
Die Räume wurden mittels eines Hochleistungslüfters vom Brandrauch befreit.
Anschließend konnten alle Bewohner in ihre Wohnungen zurückkehren.
Für die Dauer der Löscharbeiten musste die Wagenburgstraße in Fahrtrichtung Gaisburg gesperrt werden.

Foto, Andys Pictures and Press/Event- & Pressefotografie

Stuttgart Ost – Waschmaschine in Brand geraten

Posted by Klaus on 12th März 2016 in In und um Gablenberg herum
Polizeibericht

Andy 11.3Ein Mann wurde am Freitag (11.03.2016) gegen 17.00 Uhr bei einem Brand in der Schwarenbergstraße leicht verletzt. Aus bislang unbekannter Ursache geriet im Keller eines Mehrfamilienhauses eine Waschmaschine in Brand. Die Bewohner wurden durch einen privaten Rauchmelder auf das Geschehen aufmerksam und alarmierten die Feuerwehr. Aufgrund der starken Rauchentwicklung musste ein 61-jähriger Mann durch die Feuerwehr über die Drehleiter aus seiner im 2. OG gelegen Wohnung gerettet werden, da er das Gebäude durch das Treppenhaus nicht mehr verlassen konnte. Er zog sich eine Rauchgasvergiftung zu und musste durch den Rettungsdienst in eine Stuttgarter Klinik gebracht werden. Durch den Brand entstand ein Gesamtschaden in Höhe von zirka 55 000 Euro.

Foto, Andy’s Pictures & Press

Brandschutzerziehung interaktiv und erlebbar – Neues Rauchhaus und pfiffige Bastelbögen für 3D-Feuerwehrauto

Posted by Klaus on 2nd März 2016 in Stuttgart

Info und Foto, Stadt Stuttgart

Jährlich kommen in Deutschland bei Bränden rund 600 Menschen ums Leben, annähernd 20 Prozent davon sind Kinder und Jugendliche. Die meisten Menschen sterben an Rauchvergiftungen. Speziell ausgebildete, ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren Stuttgart wirken dieser Gefahr durch ihre Brandschutzerziehung in den Kindergärten entgegen. In den vergangenen dreizehn Jahren haben sie mehr als 10 000 Kinder und deren Eltern in rund 360 Stuttgarter Einrichtungen erreicht.

Dr. Martin Schairer, Bürgermeister für Recht, Sicherheit und Ordnung, bedankte sich anlässlich der Plenumssitzung des Arbeitskreis Brandsschutzerziehung am 1. März im Feuerwehrhaus Weilimdorf bei den 90 freiwilligen Feuerwehrleuten für ihr ehrenamtliches Engagement und unterstrich die Notwendigkeit einer frühen Brandschutzerziehung bereits im Kindergarten.

Übergabe des Rauchhauses mit BM Herr Dr. Schairer

Übergabe des Rauchhauses an die Freiwillige Feuerwehr Zazenhausen mit Bürgemeister Martin Schairer, Frank Wörner, Leiter des Arbeitskreises Brandschutzerziehung, Udo Lorenz, Kommandant von Zazenhausen, Anna Watzlawik, Verantwortliche für Brandschutzerziehung in Zazenhausen und Werner Hald, Stellv. Leiter des Arbeitskreises Brandschutzerziehung (v.l.n.r.) Foto: Stadt Stuttgart

Rauchhaus zur Brandschutzerziehung

„Mir ist es ein großes Anliegen, die Kinder im richtigen Umgang mit dem Element Feuer zu schulen und das pädagogische Team in den Kindergärten sowie die Eltern für die Brandschutzerziehung zu sensibilisieren. Aber nicht nur die pädagogische und fachlich fundierte Qualifikation ausgewählter Feuerwehrleute ist ein Garant für die erfolgreiche Brandschutzerziehung, sondern auch die Bereitstellung von qualitativ hochwertigem und didaktisch sinnvollem Material“, sagte Bürgermeister Schairer.

So übergab Bürgermeister Schairer der Freiwilligen Feuerwehr Zazenhausen ein Rauchhaus, mit dem Kindern und deren Eltern die Notwendigkeit von Rauchmeldern sowie das richtige Verhalten bei einem Brand vermittelt werden kann. Dazu gab es auch die neu entwickelten Bastelbögen für ein dreidimensionales Feuerwehr-Auto, das die Kinder während der Brandschutzerziehung schnell und einfach zusammenbauen können.

Kinder mit Singen, Basteln und Spielen erreichen

„Gerade der interaktive Part in der Brandschutzerziehung macht das Projekt für die Kinder so interessant und die Informationen prägen sich somit besser ein“, ergänzte Dr. Schairer.

„Die Brandschutzerziehung soll unsere Kinder schützen und sie im Umgang mit Feuer sicherer machen. Der Arbeitskreis Brandschutzerziehung im Stadtfeuerwehrverband Stuttgart leistet dabei mit seiner spielerischen Schulung der Kinder, der Eltern und der pädagogischen Betreuer eine ganz wesentliche Arbeit in der Prävention“, sagte Stefan Eppinger, stellvertretender Leiter der Feuerwehr Stuttgart.

„Mit singen, basteln und spielen erreichen wir die Kinder am besten und können ihnen zusammen mit den Erzieherinnen den Nutzen und auch die Gefahren des Elements Feuer sowie den richtigen Umgang damit vermitteln“, sagte Frank Wörner, Leiter des Arbeitskreises Brandschutzerziehung.

„Und wenn doch mal was passiert, lernen sie, unter 112 die Feuerwehr zu rufen, die dann ganz schnell vorbeikommt. Diese Botschaft vermitteln wir unter anderem mit Liedern, den ansprechenden Tip-Toy- Spielen und können diese nun mit unserem neuen Feuerwehr-Bastelauto noch besser transportieren.“

Unwissenheit und mangelnde Aufklärung mit fatalen Folgen

Der Grundschullehrplan sieht das Thema Brandschutzerziehung erst in der vierten Klasse vor. Deshalb haben im Jahr 2002 die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren die Initiative ergriffen und sich in ihrer Freizeit zu Fachkräften ausbilden lassen.

„Dieses Engagement in der Prävention liegt mir als Leiter des Vorbeugenden Brandschutzes in Stuttgart sehr am Herzen. Denn jedes dritte bis fünfte von einem Kind verursachte Feuer wird von einem Kleinkind entzündet – oft durch Unwissenheit und mangelnde Aufklärung“, sagte Eppinger.

Die Feuerwehrangehörigen üben mit den Kindergartenkindern, wie sie sich bei einem Brand verhalten sollen. Fester Bestandteil des spielerischen Unterrichts sind Puppen, darunter der „Feuerteufel Max Zündel“. Die Feuerwehrleute bringen den Kindern auch ein Lied bei, das ihnen hilft, sich die wichtigsten Verhaltensweisen und die Notfallnummer 112 einzuprägen. Nach der Brandschutzerziehung erhält jedes Kind ein Malbuch zum Vertiefen der Inhalte sowie eine Urkunde von den Feuerwehrmännern.

Brandschutzerziehung Ehrenamt im Feuerwehrdienst

Feuerwehrangehörigen leisten die Brandschutzerziehung ehrenamtlich und zusätzlich zum regulären Feuerwehrdienst und bringen somit Sicherheit für die Kinder“, zollte Klaus Dalferth, Vorsitzender des Stadtfeuerwehrverbandes Stuttgart, den Feuerwehrleuten der Freiwilligen Feuerwehren Stuttgart Respekt, die die Projektverantwortung für die Brandschutzerziehung in den Kindergärten übernommen haben.

Der Arbeitskreis Brandschutzerziehung ist als Zusammenschluss aller in der Brandschutzerziehung aktiven Feuerwehrangehörigen und deren Interessenvertretung dem Stadtfeuerwehrverband angegliedert.

Interessierte Eltern und Einrichtungen können sich unter www.brandschutzerziehung-stuttgart.de über das Projekt und eine Teilnahme informieren.

Achtung: Die Feuerwehr überprüft keine Rauchwarnmelder

Posted by Klaus on 19th Januar 2016 in Allgemein

Rauchmelder2Anfragen der Bevölkerung zufolge sollen sich derzeit uns unbekannte Personen als Mitglieder der Feuerwehr ausgeben, um Rauchwarnmelder in Privatwohnungen kontrollieren zu wollen, die seit dem 01.Januar letzten Jahres gesetzlich vorgeschrieben sind. Hierzu stellt die Feuerwehr ausdrücklich klar, dass die Überprüfung von Rauchwarnmeldern nicht zu den Aufgaben einer Feuerwehr gehört.

Auch sind in der Gesetzespflicht keine wiederkehrenden Prüfungen oder Kontrollen, insbesondere durch Behörden oder Firmen vorgeschrieben. Die Installation und der Erhalt der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder obliegt ausschließlich Eigentümer oder Mieter.

Sollte Ihnen eine Kontrolle oder Überprüfung Ihrer Rauchmelder angeboten werden, verweigern Sie den angeblichen „Kontrolleuren“ den Zugang und informieren Sie umgehend die Polizei.

Ihre Feuerwehr

Foto, Blogarchiv

Feuerwehr Stuttgart – Silvesterbilanz 2016

Posted by Klaus on 1st Januar 2016 in Stuttgart

112--1Auch der Jahreswechsel 2015/2016 führte wieder zu einem erhöhten Einsatzaufkommen für die Feuerwehr und den Rettungsdienst in der Landeshauptstadt Stuttgart.

Um die Vielzahl der Notrufe zeitnah annehmen zu können, wurde das Personal in der Integrierten Leistelle Stuttgart (ILS) entsprechend verstärkt. Im Vergleich zu normalen Nächten waren fast doppelt so viele Disponenten im Dienst. So konnten die über den europaweiten Notruf 112 eingehenden Notrufe umgehend bearbeitet werden und die Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes trotz der Vielzahl der Einsätze schnellstmöglich alarmiert werden.

Nachdem der Silvestertag für die Feuerwehr und den Rettungsdienst zunächst relativ ruhig verlaufen war, nahm die Anzahl der Notrufe ab Mitternacht deutlich zu.

Feuerwerkskörper verursachten diverse kleinere Brände, größere Schäden entstanden hierbei aber nicht. Meist brannten Müllbehälter, Gelbe Säcke oder auf Balkonen gelagerte Gegenstände.

In der Schwabstraße geriet gegen 2:00 Uhr ein unbeaufsichtigtes Adventsgesteck in Brand. Ein Heimrauchmelder warnte die Bewohner rechtzeitig, dadurch kamen keine Personen zu Schaden. Die Feuerwehr konnte das Feuer rasch löschen.

Aufgrund des vom Feuerwerk verursachten Rauches lösten zudem im gesamten Stadtgebiet automatische Brandmeldeanlagen aus. Die betroffenen Objekte wurden von der Feuerwehr kontrolliert und die Brandmeldeanlagen zurückgestellt.

Insgesamt verlief die Silvesternacht aus Sicht der Feuerwehr ruhiger als in den Vorjahren. Hierzu trug das nasskalte Wetter maßgeblich bei.

K-Rettungsdienst-Wie in jedem Jahr musste der Rettungsdienst eine Vielzahl von medizinischen Notfällen bewältigen. Ursächlich hierfür waren vor allem übermäßiger Alkoholgenuss, aber auch Hand- und Gesichtsverletzungen durch den unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Die Rettungswagen und Notärzte waren fast pausenlos im Einsatz.

 

Quelle Feuerwehr Stuttgart
Fotos, Blogarchiv

Brandeinsatz, Stuttgart Ost – Pferchäckerstraße

Posted by Klaus on 1st Oktober 2015 in Allgemein, In und um Gablenberg herum

Bericht der Feuerwehr Stuttgart

FeuerwehrLage
Über mehrere Notrufe wurde der Integrierten Leitstelle Stuttgart ein piepsender Rauchmelder und Rauchgeruch in einem Mehrfamilienhaus in Stuttgart-Ost gemeldet. Ein Anrufer meldete parallel bereits offene Flammen. Bewohnern des Wohnhauses, die ebenfalls durch die Rauchwarnmelder geweckt wurden, war bereits der Fluchtweg über den Treppenraum versperrt.
Umgehend wurden zwei Löschzüge der Berufsfeuerwehr, die zuständige Freiwillige Feuerwehr, Sonderfahrzeuge und der Rettungsdienst alarmiert.
Beim Eintreffen der ersten Einsatzkräfte schlugen bereits Flammen aus einem Fenster im 2. Obergeschoß. Über der Brandwohnung waren mehrere Personen noch in ihren Wohnungen.

Massnahmen
Die Feuerwehr leitete umgehend einen Löschangriff mit zwei Löschrohren und mehreren Atemschutztrupps ein. Parallel wurde die Brandwohnung auf noch eingeschlossene Personen abgesucht. Bewohnern, denen der Fluchtweg über den Treppenraum durch die Rauchentwicklung versperrt war wurden anfangs in ihren Wohnungen durch Einsatzkräfte betreut und im Verlauf mit Fluchthauben über den Treppenraum gerettet.
Alle betroffenen Personen wurden vom Rettungsdienst medizinisch versorgt und betreut. Zwei Personen wurden in ein Stuttgarter Krankenhaus zur weiteren Behandlung verbracht, konnten dieses aber nach kurzer Zeit bereits wieder verlassen.
Bereits eine halbe Stunde nach Brandausbruch konnte Feuer aus gemeldet werden.
Die betroffenen Wohnungen wurden mit Hochleistungslüftern noch umfangreich belüftet.

Der Polizeibericht dazu

Wegen eines Küchenbrands mussten in der Nacht zum Donnerstag (01.10.2015) in der Straße Pferchäcker die Bewohner von Einsatzkräften der Feuerwehr evakuiert werden. Drei Bewohner wurden wegen des Verdachts der Rauchgasintoxikation vorsorglich in Krankenhäuser gebracht. Anwohner meldeten gegen 03.00 Uhr offene Flammen aus dem zweiten Obergeschoss. Alarmierte Feuerwehrkräfte evakuierten zunächst sieben Bewohner und konnten den Brand anschließend rasch löschen. Ersten Ermittlungen zufolge bereitete ein 48-jähriger Hausbewohner in der Küche Essen zu und schlief zwischenzeitlich ein. Das Essen entzündete sich und die Flammen griffen auf die Wohnung über. Die Polizei ermittelt nun wegen fahrlässiger Brandstiftung. Die Ermittlungen hierzu dauern an. Das Mehrfamilienhaus war vorrübergehend nicht bewohnbar, weshalb die Bewohner anderweitig untergebracht werden mussten. Die Stuttgarter Straßenbahnen AG stellte zudem in der Nacht einen Bus zur Verfügung.

Foto, Blogarchiv

Feuerwehr Reutlingen empfiehlt:

Posted by Klaus on 25th Oktober 2014 in Allgemein
k-Feuerwehr-1231Uhren umstellen – und Rauchmelder prüfen!

Am Sonntag, 26. Oktober 2014, endet die Sommerzeit. Die Uhren müssen dann wieder um eine Stunde zurückgestellt werden. Die Feuerwehr Reutlingen empfiehlt, bei dieser Gelegenheit ein paar Sekunden mehr Zeit zu investieren und in der Wohnung und im Haus gleich die Rauchmelder zu überprüfen.
Wer dies im Zusammenhang mit der Zeitumstellung im Frühjahr und im Herbst macht, hat schon viel für die eigene Sicherheit getan. Denn: Rauchmelder können Leben retten – wenn sie funktionieren.

Nachfolgend gibt die Feuerwehr Reutlingen allen Bürgerinnen und Bürgern Tipps, Hinweise und Empfehlungen im Umgang mit Rauchmeldern:

Rauchmelder können Leben rettenWie kann man bei einem Rauchmelder überprüfen, ob er noch funktioniert?

Drücken Sie einfach den Testknopf am Gerät. Ertönt ein schrilles Signal, ist der Rauchmelder funktionsfähig. Ertönt kein schrilles Signal, kann es an der Batterie liegen. In diesem Fall wechseln Sie die Batterie. Benutzen Sie am besten eine 9-Volt-Lithium-Batterie. Sie hält meist zehn Jahre, solange bis der Rauchmelder ausgetauscht werden muss. Nach jedem Batteriewechsel sollte nochmals ein Funktionstest durchgeführt werden. Auch nach einem längeren Urlaub sollten Sie die Rauchmelder testen.
Unabhängig davon reinigen Sie jeden Rauchmelder, indem Sie die Lufteinlässe absaugen. Verwenden Sie für den Innenraum des Melders keine aggressiven Reinigungsmittel, sondern wischen Sie ihn mit einem Reinigungstuch vorsichtig aus.

Warum empfiehlt die Feuerwehr den Rauchmelder zu reinigen?

Ein Rauchmelder schlägt auch manchmal an, obwohl weit und breit kein Rauch zu sehen ist. Das kann an Verschmutzungen wie zum Beispiel Staub liegen. Ärgerlich ist das vor allem, wenn man nachts geweckt wird. Oder wenn die Nachbarn die Feuerwehr rufen, um den Alarm abzustellen. Um einen Fehlalarm zu vermeiden, sollte der Rauchmelder daher regelmäßig gereinigt werden.
Unabhängig vom Funktionstest können Sie erkennen, wenn die Batterie ausgetauscht werden muss: Vier bis sechs Wochen bevor die Batterie leer ist, meldet sich ein Rauchmelder mit einem kurzen Piep-Ton. Dieser wiederholt sich in regelmäßigen Abständen von etwa einer Minute. Hört man diesen Ton zum ersten Mal, bringt man ihn oftmals gar nicht mit einem Rauchmelder in Verbindung.

Es gibt noch keinen Rauchmelder in der Wohnung oder im Haus?

Denken Sie daran: Er kann Ihnen das Leben retten! Auch in Reutlingen gibt es viele Beispiele. Nicht das eigentliche Feuer ist gefährlich sondern der Brandrauch, der sich schnell im ganzen Haus ausbreitet. Schon zwei bis drei Atemzüge können tödlich sein. 95 Prozent der Brandopfer sterben an einer Rauchvergiftung. Viele verlassen sich darauf, dass man im Schlaf vom stechenden Brandgeruch aufwacht. In Wirklichkeit wird der Geruchssinn beim Schlafen heruntergesetzt. Ohne es zu merken, wird man von den Brandgasen bewusstlos.

Sind Rauchmelder Pflicht?

In Baden-Württemberg wird die Installation von Rauchmeldern in Wohnungen zum 31.12.2014 eine zwingende Vorschrift. Das Gesetz sieht vor, dass die Warngeräte in Neubauten sofort installiert werden müssen, in bestehenden Gebäuden bis zum 31.12.2014.

Dann müssen in allen zum Schlafen vorgesehenen Räume (Schlafzimmer, Kinderzimmer,..) und in den davorliegenden Fluren Rauchmelder eingebaut sein. Bei Mietwohnungen ist der Eigentümer für die Anschaffung der Rauchmelder verantwortlich,  die Wartung und Austausch der Batterien obliegt dem Mieter.

Weitere Informationen über Rauchmelder sind im Internet zu finden unter
www.rauchmelder-lebensretter.de.

Für weitere Rückfragen wenden Sie sich an Ihre Feuerwehr

Info Stadt Reutlingen und deren Feuerwehr
Logo, Feuerwehr
Foto, Blogarchiv

Für Rauchwarnmelder-Nachrüstung tickt die Uhr

Posted by Klaus on 21st August 2014 in Allgemein

Staatssekretärin Gisela Splett hat nochmals darauf hingewiesen, dass bis Ende des Jahres 2014 alle zum Schlafen bestimmten Räume mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden müssen. „Rauchwarnmelder sind wichtig und sinnvoll, denn schlafende Personen sind nicht in der Lage, Brandrauch rechtzeitig wahrzunehmen“, so Splett.

Rauchmelder können Leben rettenDie Landesbauordnung für Baden-Württemberg fordert Rauchwarnmelder für Räume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie in den Rettungswegen zu diesen Räumen innerhalb der Wohneinheit, in der Regel der Flur. Die Frist zur Nachrüstung endet am 31.12.2014.

Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Angaben zur Standortwahl, Montage und Wartung sind in den Herstellerhinweisen enthalten, die zusammen mit den Rauchwarnmeldern geliefert werden bzw. diesen beiliegen. Die Rauchwarnmelder entweder selbst zu installieren oder der baurechtlich nicht verbindlichen Empfehlung der technischen Regel DIN 14676 zu folgen, und eine/n qualifizierte/n FachdienstleisterIn mit der Montage und Wartung der Melder zu beauftragen, liegt in der freien Entscheidung der EigentümerIn. „Die Landesbauordnung macht hierzu keine Vorgaben“, so Splett weiter.

Auch bei Eigentumswohnungen treffe die baurechtliche Nachrüstverpflichtung allein die einzelne WohnungseigentümerIn. Die Landesbauordnung verlange für die Umsetzung keinen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft.

FF-UT Rauchhaus mit Holger-Kamm und Klaus EggertDie Verpflichtung zur Ausstattung von Räumen mit Rauchwarnmeldern trifft nach § 15 Abs. 7 der Landesbauordnung die EigentümerInnen, bei Wohnungen nach Wohnungseigentumsgesetz die einzelnen WohnungseigentümerInnen und nicht etwa die Eigentümergemeinschaft. Schutzziel dieser Vorschrift ist ausschließlich, dass im jeweiligen Raum schlafende Personen geweckt werden und sich selbst retten können. Die Brandverhinderung oder -bekämpfung und damit auch der Schutz des Gebäudes oder anderer MitbewohnerInnen wird mit dieser Vorschrift vom Landesgesetzgeber nicht bezweckt, auch wenn dies in Einzelfällen ein willkommener Nebeneffekt sein mag.

Für alle betroffenen Nutzungseinheiten gilt, dass es primär den unmittelbaren BesitzerInnen bzw. MieterInnen, obliegt, die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder sicherzustellen, es sei denn, die EigentümerInnen übernehmen diese Verpflichtung ausnahmsweise selbst. Dazu sind sie nach der Landesbauordnung berechtigt. Ob die dadurch anfallenden Kosten dann auf die MieterIn abgewälzt werden könnten, ist eine zivilrechtliche Frage und wird nicht über die Landesbauordnung geregelt.

FFW-Hedelfingen6Zu zivilrechtlichen Fragen, etwa im Zusammenhang mit Versicherungen, Haftungsfragen, Mietverhältnissen oder Eigentümergemeinschaften, können Rechtsanwälte oder Rechtsberatungsstellen, wie etwa der Mieterbund, Auskunft geben.

Fragen und Antworten zur Rauchwarnmelderpflicht

wikipedia/Brandmelder – Rauchmelder

Unsere Beitraäge hierzu Rauchmelder

Quelle, Ministerium für Verkehr und Infrastruktur

Fotos, Blogarchiv

Fragen und Antworten rund um das Thema Rauchwarnmelderpflicht

Posted by Klaus on 13th August 2013 in Allgemein

Rauchmelder können Leben rettenDer Landtag von Baden-Württemberg hat am 16. Juli 2013 eine Rauchwarnmelderpflicht beschlossen. Die Warngeräte müssen ab sofort in Neubauten und bis Ende 2014 in bestehenden Gebäuden installiert werden. Jährlich sterben rund 600 Menschen in Deutschland bei Bränden, die Mehrzahl von ihnen in Privathaushalten.

95 Prozent fallen dabei nicht den Flammen zum Opfer sondern einer Rauchvergiftung. Rauchwarnmelder können diese Gefahren reduzieren. Sie warnen zuverlässig, auch im Schlaf, vor Brandrauch und geben ihnen die Möglichkeit sich selbst und andere in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu rufen.

Doch wie genau sieht die neue Regelung aus? Wer ist für den Einbau und die Betriebsbereitschaft verantwortlich? Und in welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder installiert werden? Fragen und Antworten finden Sie hier.

Ab wann gilt die Verpflichtung?

Das Gesetz wurde am 22. Juli 2013 im Gesetzblatt verkündet. Damit gilt die Verpflichtung, wenn die Baugenehmigung nach diesem Tag erteilt wurde. Soweit keine Baugenehmigung erteilt wurde, z.B. bei Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren, gilt die Verpflichtung, wenn das Gebäude bis zu diesem Tag noch nicht bezugsfertig war. Alle anderen Gebäude gelten als bestehende Gebäude.

Gibt es eine Übergangsfrist?

Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten.

Wer ist für den Einbau und die Betriebsbereitschaft der Melder verantwortlich?

Der Einbau der Rauchwarnmelder obliegt den Bauherrinnen und Bauherren. Bei bestehenden Gebäuden sind die Eigentümerinnen und Eigentümer für den Einbau verantwortlich. Die Verpflichtung der Eigentümerinnen und Eigentümer erstreckt sich ggf. auch auf den Austausch nicht mehr funktionstüchtiger Rauchwarnmelder durch neue Geräte. Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist verfahrensfrei (vgl. Nr. 2 Buchstabe e des Anhangs zu § 50 Abs. 1 LBO).

Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Bei Mietwohnungen liegt es also in der Regel in der Verantwortung der Mieterin oder des Mieters als Wohnungsbesitzerin oder -besitzer, zum Beispiel einen Batteriewechsel an den Rauchwarnmeldern rechtzeitig durchzuführen.

Besondere behördliche Überprüfungen des Einbaus, die über die allgemeine Bauaufsicht hinausgehen, sowie wiederkehrende Kontrollen sind nicht vorgesehen. Es liegt in der Verantwortung der jeweiligen Verpflichteten, für die Installation sowie für die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder Sorge zu tragen.

FFW-Hedelfingen6In welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder installiert werden?

Alle Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit (z.B. Flure und Treppen innerhalb von Wohnungen) sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Solche Aufenthaltsräume finden sich als Schlafzimmer, Kinderzimmer oder Gästezimmer insbesondere in Wohnungen, aber auch in anderen Gebäuden, wie z.B. in Gasthöfen und Hotels, Gemeinschaftsunterkünften, Heimen oder Kliniken.

In welcher Weise müssen Rauchwarnmelder installiert werden?

Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Genaue Angaben zur Standortwahl, Montage und Wartung sind in den Herstelleranweisungen enthalten, die zusammen mit den Rauchwarnmeldern geliefert werden. Nach diesen Anleitungen können Rauchwarnmelder einfach mit Schrauben, Dübeln oder Spezialklebstoff montiert werden. Dabei müssen die Informationen der Herstellerfirmen auch den Mieterinnen und Mietern bereitgestellt werden, damit sie die erforderliche Inspektion der Rauchwarnmelder und die Funktionsprüfung der Warnsignale sowie gegebenenfalls den Austausch der Batterien durchführen können.

Welche Eigenschaften müssen die zu installierenden Rauchwarnmelder haben?

Rauchwarnmelder werden nach der Norm DIN EN 14604 in Verkehr gebracht und tragen ein entsprechendes CE-Zeichen.

Dürfen bereits installierte Melder weiter benutzt werden?

Bereits vorhandene Rauchwarnmelder dürfen grundsätzlich weiter benutzt werden. Sofern eine Mieterin oder ein Mieter schon Rauchwarnmelder installiert hatte, sollte sich die Eigentümerin oder der Eigentümer von der ordnungsgemäßen Ausstattung bzw. Installation und Betriebsbereitschaft überzeugen und dies dokumentieren. Allerdings ist die Eigentümerin oder der Eigentümer nicht verpflichtet, bereits vorhandene Melder weiter zu verwenden.

Sind in den Aufenthaltsräumen bereits geeignete Brandmelde- oder Alarmierungsanlagen vorhanden, kann auf eine zusätzliche Installation von Rauchwarnmeldern verzichtet werden.

Müssen Rauchwarnmelder vernetzt werden?

Nein. Bei sehr großen Nutzungseinheiten kann eine Vernetzung der Rauchwarnmelder innerhalb einer Nutzungseinheit sinnvoll sein, gefordert ist sie jedoch nicht.

Muss die Betriebsbereitschaft auch bei Abwesenheit der Nutzer gewährleistet sein?

Der Rauchwarnmelder soll ausschließlich Menschen warnen, die sich in der vom Brand betroffenen Nutzungseinheit (Wohnung) aufhalten. Rauchwarnmelder sind weder geeignet, noch dazu bestimmt, Sachwerte zu schützen oder einer Brandausbreitung vorzubeugen. Wenn sich keine Menschen in dieser Nutzungseinheit aufhalten, darf die Betriebsbereitschaft sogar für diesen Zeitraum (z.B. Urlaub) unterbrochen werden; dies kommt jedoch nur in Betracht, wenn es technisch möglich ist und nicht die Eigentümerin oder der Eigentümer die Verpflichtung zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft übernommen hat.

Welches Risiko tragen Eigentümer bzw. Mieter, wenn sie ihren jeweiligen Verpflichtungen nicht nachkommen?

Alle Personen, die ihren Pflichten nicht nachgekommen sind, verhalten sich rechtswidrig; ein Bußgeld ist allerdings nicht vorgesehen.

Gibt es Rauchwarnmelder für Menschen mit Gehörein- schränkungen?

Für Menschen mit Gehöreinschränkungen gibt es Rauchwarnmelder, die mit Blitzeinrichtungen und Rüttelkissen verbunden werden. Das Gesetz schreibt jedoch nur einen Mindestschutz durch die Eigentümerin oder den Eigentümer mit herkömmlichen batteriebetriebenen Rauchwarnmeldern nach DIN EN 14604 vor. Zur Anbringung solch technischer Zusatzausstattung für gehörlose oder hörgeschädigte Mieterinnen oder Mieter ist die Eigentümerin oder der Eigentümer nicht verpflichtet, der Einbau ist jedoch zu dulden.

Ergänzende Hinweise und Empfehlungen

Rauchwarnmelder können über Netzstrom oder mit Batterie betrieben werden. Bei Geräten mit Batteriebetrieb ist zu unterscheiden zwischen solchen, die mit handelsüblichen Batterien betrieben werden, die von der Benutzerin oder vom Benutzer auszuwechseln sind, und solchen mit fest eingebauten Langzeitbatterien; letztere müssen bei leeren Batterien komplett ausgetauscht werden. Bei allen Betriebsarten sollte jedenfalls das von der Herstellerfirma empfohlene Datum für den Austausch der Geräte beachtet werden, da die Zuverlässigkeit durch Verschmutzung des optischen oder photoelektrischen Systems sowie durch Alterung der Bauteile nach etwa zehn Jahren sinkt.

Quelle, Ministerium für Verkehr und Infrastruktur
Archivfoto, Klaus
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