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Bahnen fahren im Weihnachts-Lockdown weiter nach Plan

Posted by Klaus on 18th Dezember 2020 in Allgemein

Pressemeldung

Mit wenigen Ausnahmen fahren die Züge im regionalen Nahverkehr im zweiten Corona-Lockdown nach Fahrplan. Aufgrund der nächtlichen Ausgangssperre in Baden-Württemberg sollen weniger Nachtzüge des Freizeitverkehrs in der Zeit der Beschränkungen verkehren.

Die Züge im regionalen Nahverkehr fahren mit wenigen Ausnahmen im zweiten Corona-Lockdown nach Fahrplan. Eine Ausdünnung von Fahrten im Schienenpersonennahverkehr findet trotz der erwarteten geringen Fahrgastzahlen tagsüber nicht statt. Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Das ist ein wichtiges Signal für alle Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs. Auf die Züge im Regionalverkehr ist während des Lockdowns Verlass. Das ist besonders wichtig für alle systemrelevanten Berufe. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, die Angestellten im Lebensmittelhandel und unsere Polizistinnen und Polizisten leisten, wie viele andere, während dieser schwierigen Zeit wirklich Herausragendes. Ihnen wollen wir den Weg zur Arbeit auch weiterhin ohne Einschränkungen ermöglichen.“

Verkehrsminister Hermann lobte in diesem Zusammenhang die Beschäftigten im öffentlichen Nahverkehr. Schutzmaßnahmen, wie die Maskenpflicht und neue Hygienekonzepte, mussten von den Betreibern innerhalb kürzester Zeit eingeführt werden. „Dieses Jahr war für alle eine Herausforderung. Für Sie ganz besonders. Wer einen Zug fährt, der kann nun mal nicht einfach ins Homeoffice wechseln. Deswegen möchte ich mich bei Ihnen allen für Ihren Einsatz auch während der Feiertage bedanken.“

Nächtliche Freizeitverkehre am Wochenende werden eingestellt

Die nächtlichen Ausgangssperren erfordern, dass die Bürgerinnen und Bürger zu Hause bleiben und nächtliche Freizeitaktivitäten am Wochenende nicht stattfinden können. Daher befindet sich die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg im Auftrag des Verkehrsministeriums derzeit in Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen, um Nachtzüge des Freizeitverkehrs für die Zeit der Beschränkungen aus dem Fahrplan zu nehmen. Die Zugangebote für Berufspendler am Abend und am Morgen sind hiervon aber nicht betroffen.

Die Corona-Pandemie hinterlässt auch im Nahverkehr ihre Spuren. Die Fahrgastzahlen sind dieses Jahr im Schienenverkehr deutlich zurückgegangen. Dies hat allerdings keine Auswirkungen auf die Ticketpreise. Einzel-, Tages- und Kombitickets im bwtarif bleiben nach dem Fahrplanwechsel 2020/21 gleich günstig. Verkehrsminister Hermann sagte: „Wir denken natürlich schon an die Zeit nach der Pandemie. Der öffentliche Nahverkehr wird auch in den nächsten Jahren immer wichtiger werden. Mit stabilen Preisen sorgen wir dafür, dass der Umstieg vom Auto auf den öffentlichen Nahverkehr besonders attraktiv bleibt.“

Foto, Archiv

Landes-Offensive zur Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken

Presseinfo

Das Land will stillgelegte Bahnstrecken reaktivieren und ländliche Regionen besser an die Schiene anbinden. Verkehrsminister Winfried Hermann hat dazu eine landesweite Potenzialanalyse und neue Fördermöglichkeiten vorgestellt.

„Viele stillgelegte Bahnstrecken in Baden-Württemberg haben ein großes Fahrgastpotenzial. Das ist die Hauptbotschaft einer neuen Untersuchung“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann bei der Vorstellung einer vergleichenden landesweiten Potenzialuntersuchung. Dazu wurden verschiedene kommunale und regionale Akteure sowie teilnehmende Verkehrsverbünde und Eisenbahnunternehmen zu einer Online-Veranstaltung eingeladen. Die Untersuchung zeigt, welche Bahnstrecken beziehungsweise Bahnkorridore von einer Reaktivierung am meisten profitieren könnten. Zudem wurden mit neuen attraktiven Fördermöglichkeiten die Eckpunkte des Reaktivierungskonzepts des Landes vorgestellt.

„In vielen der stillgelegten Bahnstrecken steckt ein beträchtliches Potenzial. Das wollen wir heben“, sagte Verkehrsminister Hermann und fügte hinzu: „Lassen Sie uns gemeinsam eine neue Reaktivierungsoffensive starten und dafür sorgen, dass viele Städte und Gemeinden wieder an die Schiene angebunden werden – in den Verdichtungsräumen aber auch im ländlichen Raum.“ Viele Strecken tragen auch zur Stärkung einer Region und der Wirtschaft gerade in ländlich geprägten Räumen bei. Die Reaktivierungsoffensive ist ein wichtiger Beitrag zur Verkehrswende und zum Klimaschutz.

Großes Fahrgastpotenzial auf vielen Strecken

Insgesamt 42 stillgelegte Strecken im Land wurden durch das vergleichende Gutachten auf ihr Fahrgastpotenzial untersucht. Auf Grundlage des zu erwartenden Fahrgastaufkommens wurden die Strecken in vier Kategorien eingeteilt. Ein sehr hohes Nachfragepotenzial von mehr als 1.500 Fahrgästen pro Schultag ist auf zwölf der untersuchten Strecken beziehungsweise Schienenkorridoren zu erwarten, darunter die Echaztalbahn zwischen Reutlingen und Engstingen, die Bottwartalbahn zwischen Marbach am Neckar und Heilbronn, die Markgröninger Bahn zwischen Ludwigsburg und Markgröningen und die Strecke Göppingen-Bad Boll-Kirchheim unter Teck.

Ein hohes Fahrgastaufkommen von 750 bis 1.500 Fahrgästen pro Schultag wird auf insgesamt zehn Strecken erwartet, darunter die Strecke Balingen-Rottweil, die Wehratalbahn zwischen Schopfheim und Bad Säckingen, die Kochertalbahn zwischen Waldenburg und Künzelsau, die Zabergäubahn zwischen Lauffen am Neckar und Zaberfeld und die Ablachtalbahn zwischen Mengen und Stockach. Bei weiteren zehn Strecken ist ein mittleres Fahrgastaufkommen von 500 bis 750 Fahrgästen je Schultag zu erwarten, darunter die Krebsbachtalbahn zwischen Neckarbischofsheim und Hüffenhardt sowie die Kandertalbahn in Südbaden zwischen Haltingen und Kandern. Durch vertiefte Untersuchungen ist hier zu klären, ob ein höheres Nachfragepotenzial möglich ist. Dies kann im Rahmen einer Machbarkeitsstudie belegt werden.

Für zehn Bahnstrecken mit weniger als 500 Fahrgästen je Schultag kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass für ein tägliches Angebot im Stundentakt nach den vorliegenden Kenntnissen nicht genügend Fahrgäste erwartet werden. Hier kann im Einzelfall geprüft werden, ob die Strecken für ein verringertes Angebot, zum Beispiel für den Freizeit- und Museumsbahnverkehr geeignet sind.

Förderung für Reaktivierungsvorhaben und Übernahme der Betriebskosten

Verkehrsminister Hermann betonte, dass die Rahmenbedingungen für neue Reaktivierungsvorhaben so günstig sind wie noch nie und er ermutigte die im Livestream versammelten kommunalen und regionalen Vertreterinnen und Vertreter, jetzt zügig konkrete Planungen voranzutreiben: „Der Bund fördert die Baukosten für Reaktivierungsvorhaben neuerdings mit bis zu 90 Prozent. Das Land beteiligt sich zudem an den verbleibenden Kosten, so dass im Ergebnis Streckenreaktivierungen mit bis zu 96 Prozent der Baukosten gefördert werden können.“ Doch damit nicht genug: „Damit die Vorhaben möglichst schnell durch die kommunalen Akteure geplant werden, wird das Land noch von diesem Jahr an bis Ende 2023 Machbarkeitsstudien zu Reaktivierungsvorhaben mit 75 Prozent fördern. Wichtig ist, dass die Akteure vor Ort sich möglichst frühzeitig auf ein gemeinsames Vorgehen abstimmen und die Streckenreaktivierungen vorantreiben.“

Darüber hinaus kündigte der Verkehrsminister an, dass das Land bei nachfragstarken Strecken grundsätzlich die Bestellung und die Kosten für den Betrieb der reaktivierten Bahnstrecken gemäß dem Landesstandard (mindestens Stundentakt, bei hoher Nachfrage mehr) übernehmen wird. Wird ein Angebot mit mehr Zügen als dem Landesstandard gewünscht, müsste der Teil des Angebots, der über den Landesstandard hinausgeht, kommunal finanziert werden. „Gerade auch um den ländlichen Raum zu stärken, übernimmt das Land bei Strecken mit einem Fahrgastpotenzial von mindestens 750 Fahrgästen je Schultag die Betriebskosten. Und bei Strecken mit einem mittleren Fahrgastpotenzial von 500 bis 750 Fahrgästen je Schultag bieten wir eine anteilige Finanzierung der Betriebskosten in Höhe von 60 Prozent an.“

Planungen schnell in Angriff nehmen

Die Vergabe der Mittel erfolgt in zeitlicher Reihenfolge der Inbetriebnahmen, sofern ausreichend Mittel vorhanden sind. „Durch diese Regelung besteht ein hoher Anreiz, zügig die notwendigen Planungen schnell in Angriff zu nehmen.“ Minister Hermann motivierte daher die lokalen und regionalen Akteure, jetzt aktiv zu werden: „Die Reaktivierung von Schienenstrecken kann nur gemeinsam gelingen. Die Initiative muss von der kommunalen Ebene kommen. Als Land unterstützen wir die Projekte mit Rat und Tat und auch finanziell.“

Gutachten: Potenzialanalyse zur Reaktivierung von Schienenstrecken (PDF)

Karte und Streckenübersicht: Ergebnisse der Potenzialanalyse zur Reaktivierung von Schienenstrecken (PDF)

Vortrag von Verkehrsminister Winfried Hermann: Stillgelegte Gleise zu neuem Leben erwecken (PDF)

Vortrag von Landrat Zeno Danner: Erfolgreiche Reaktivierung des Seehäsles (PDF)

Vortrag von Petra Strauß: Vorstellung der Potenzialanalyse zur Reaktivierung von Schienenstrecken (PDF)

Vortrag von Abteilungsleiter Gerd Hickmann: Reaktivierungskonzept des Landes (PDF)

Foto, Archiv

S-Bahn Böblingen – Leonberg – Stuttgart: S 60-Express besser als Konstrukt S 62

Posted by Klaus on 15th März 2019 in Rund um die Eisen- und Straßenbahn, Zacke,Seilbahn,SSB

PRESSEMITTEILUNG

Bürgeraktion mit Vorschlag zu schnellerer S-Bahn
Wird die S 60 zur Expresslinie?
Vorteile für Fahrgäste aus Böblingen, Renningen und Weil der Stadt

Besonders für tägliche Pendler ist es ein Ärgernis: Wer mit der S-Bahn über Renningen fahren möchte, verbringt dort bei jeder Fahrt eine Wartezeit zwischen drei und 21 Minuten, mit oder ohne Umsteigen. Und es gibt über Leonberg nur die „langsame“ S 6. Bei dem könnte abgeholfen werden: mit einer abschnittsweise zur Express-S-Bahn geadelten S 60.
In die Diskussion um die Zukunft des S-Bahn-Verkehrs im Altkreis Leonberg kommt neue Bewegung. Eine Renninger Bürgerinitiative schlägt vor, die bestehende S 60 von Böblingen über Renningen Richtung Stuttgart zur Expresslinie zu machen. Die S 60 würde nicht mehr in Renningen an die Züge der S 6 von Weil der Stadt angehängt oder abgekuppelt, sondern eigenständig und mit weniger Halten unterwegs zumindest bis nach Stuttgart-Feuerbach durchfahren. Der Nutzen ließe sich sehen: Von Böblingen bis Feuerbach würde diese „S 60-Ex“ gut zehn Minuten weniger Reisezeit brauchen, damit wäre sie um über 20 Prozent schneller als bisher. Große Gewinner wären die Fahrgäste aus Renningen: Sie wären 16 statt heute 25 Minuten bis Feuerbach unterwegs. Selbst nach Stuttgart würden sich die Fahrzeiten beschleunigen, wenn auch mit Umsteigen in Feuerbach. Unter dem Strich wären die Pendler aus Renningen oder Leonberg immer noch etwa sechs Minuten rascher am Stuttgarter Hauptbahnhof oder in der Innenstadt.
„Wir sparen an zwei Stellen Reisezeit ein: beim Aufenthalt in Renningen und weil man ab dort nur noch in Leonberg, Korntal und Zuffenhausen halten würde“, erklärt Klaus Hünerfeld von der Bürgeraktion Unsere Schwarzwaldbahn, die das neue Konzept ausgetüftelt hat. Zwischen Böblingen und Renningen würde die S 60 hingegen weiterhin überall halten. Hünerfeld verweist auf zwei weitere wichtige Vorteile: „Die Böblinger haben dann mit jeder S 60 einen umsteigefreien Anschluss in Renningen, und das ganze S-Bahn-System wird stabiler.“ Denn das bisherige lästige so genannte Flügeln der Züge beider Linien in Renningen, das heute bei jeder Fahrt fünf oder sechs Minuten Aufenthalt kostet, fiele ganz weg. Auch die momentane Wartezeit in Renningen von über 20 Minuten vormittags, abends oder am Wochenende, wenn man zwischen der Linie von Böblingen Richtung Leonberg und Stuttgart umsteigen muss, gäbe es nicht mehr. „Statt der heute verknüpften Linien S 6 und S 60 gäbe es also zwei separate Linien, die nicht mehr gegenseitig Verspätungen mitschleppen“, unterstreicht Erwin Eisenhardt von der Bürgeraktion.
Auch für die Fahrgäste der S 6 zwischen Weil der Stadt und Renningen würden sich Vorteile ergeben, wie Hünerfeld erklärt: Die Reisezeit der S 6 könnte durch den wegfallenden Rangieraufenthalt in Renningen um drei bis vier Minuten verkürzt werden. Zwischen Renningen und Zuffenhausen gäbe es dann mit der S-60-Expresslinie endlich eine beschleunigte Verbindung, welche die S 6 entlasten würde. Daher würde die S 6 weiterhin alle Stationen bedienen, während die S 60 direkt vor ihr fahren würde und unterwegs nur in Leonberg und Korntal hielte. Zwischen Zuffenhausen und Feuerbach könnte die S 60-Ex in einem ersten Schritt das brachliegende Gleis 130 der Strohgäubahn nutzen. Durch die frühere Ankunft der S 60 in Feuerbach würden die Pendler aus dem Altkreis Leonberg dort am gleichen Bahnsteig die S 5 nach Stuttgart erreichen, wären also nochmals „einen Zug schneller“, so Erwin Eisenhardt.
Allerdings sei Gleis 130 für die dort durch Veto des Verbandes Region Stuttgart abgehängte Strohgäubahn genau so wertvoll, wie Klaus Hünerfeld betont, der selbst ständig als Pendler in dieser Relation unterwegs ist: „In einem zweiten Schritt, wenn der Feuerbacher Tunnel der Fernbahn durch S 21 frei wird, sollte die Express-S 60 zumindest bis Stuttgart Nord oder Mittnachtstraße fahren und die Strohgäubahn dann auf jeden Fall wieder bis Feuerbach.“

Freundliche Grüße

Bürgeraktion Unsere Schwarzwaldbahn (B.A.U.S.)
Bahnverbindung CalwRenningen (- Stuttgart)

www.unsere-schwarzwaldbahn.de

V.i.S.d.P.
Hans-Joachim Knupfer

Fotos, Blogarchiv

Sicherheitsanspruch an Brücken ist in Deutschland enorm hoch

Posted by Klaus on 15th August 2018 in Allgemein

Presseinfo Ministerium für Verkehr

Anlässlich des tragischen Brückeneinsturzes in Genua sieht das Verkehrsministerium keine Gefahr für die Brücken im Land. Zum einen gebe es hier keine vergleichbare Konstruktion, zum anderen werden nirgendwo so systematische und engmaschige Kontrollen von Brückebauwerken wie in Deutschland durchgeführt.

In Baden-Württemberg gibt es im Bereich der Bundesfernstraßen und Landesstraßen keine mit Genua vergleichbare Brückenkonstruktion. Dort wurde der Fahrbahnträger von nur einem Kabelpaar gehalten. Bei den hierzulande vorhandenen Schrägseilbrücken handelt es sich um sogenannte redundante Vielseilsysteme. Grundsätzlich ist der Sicherheitsanspruch insbesondere an Brücken in Deutschland enorm hoch. Nirgendwo werden Kontrollen so systematisch und engmaschig ausgeführt wie hier.

So wird jede Brücke im Zuständigkeitsbereich der Straßenbauverwaltung in Baden-Württemberg im Abstand von drei Jahren einer qualifizierten Bauwerksprüfung unterzogen. Dabei wechseln sich die sogenannte „Einfache Prüfung“ und die wesentlich umfangreichere „Hauptprüfung“ mit jeweiligem Sechs-Jahres-Turnus ab. Geprüft wird nach den Kriterien Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit nach Norm DIN 1076 in Verbindung mit der Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 (RI-EBW-PRÜF).

Hoher Anspruch an Prüferinnen und Prüfer

Auf Grundlage der Ergebnisse der Bauwerksprüfungen wird dann gegebenenfalls ein Sanierungskonzept erstellt. Der Anspruch an die Ausbildung der sogenannten Brückenprüfer ist hoch. Prüfen dürfen nur besonders qualifizierte erfahrene Ingenieure. Dies gilt für die Hauptprüfungen in besonderem Maße: Hier darf nur prüfen wer ein gültiges Zertifikat des Vereins zur Förderung der Qualitätssicherung und Zertifizierung der Aus- und Fortbildung von Ingenieurinnen und Ingenieuren der Bauwerksprüfung (VFIB) vorweisen kann.

Infolge eines Schwerpunktprogramms „Bauwerke mit einer Zustandsnote von 3,5 und schlechter“ konnte seit dem Jahr 2010 die sanierungsbedürftige Brückenfläche der Bauwerke an Autobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen, signifikant um 13 Prozent reduziert werden.

Genaue Übersicht über den Sanierungsbedarf

Als sanierungsbedürftig werden solche Bauwerke eingestuft, die eine Zustandsnote 3,0 und schlechter haben. Ein vordringlicher Sanierungsbedarf besteht für Bauwerke mit einer Zustandsnote 3,5 und schlechter. Im Hinblick auf die 1.886 Brücken an den Autobahnen, 4.210 Brücken an den Bundesstraßen in der Baulast des Bundes und 3.225 Brücken an den Landesstraßen in der Baulast des Landes stellt sich der Sanierungsbedarf im Einzelnen wie folgt dar:

  • Autobahnen: 239 Bauwerke, davon 22 Bauwerke 3,5 und schlechter
  • Bundesstraßen: 213 Bauwerke, davon 20 Bauwerke 3,5 und schlechter
  • Landesstraßen: 205 Bauwerke, davon 22 Bauwerke 3,5 und schlechter

Hierbei ist zu beachten, dass eine schlechte Zustandsnote nicht zwingend auf Tragfähigkeitsdefizite und in der Folge auf ein marodes Bauwerk hinweist. In vielen Fällen ist eine schlechte Zustandsnote auf Defizite im Bereich der Dauerhaftigkeit, etwa ersetzungsbedürftige Beschichtungen oder bei der Verkehrssicherheit wie beispielsweise Anfahrschaden an einem Brückengeländer zurückzuführen.

Im Mittel wurden in den vergangenen Jahren rund 80 Millionen Euro für die Bauwerkserhaltung (inkl. Stützbauwerke, Tunnel etc.) im Bereich der Bundesfernstraßen und 20 Millionen Euro für die Bauwerkserhaltung im Bereich der Landesstraßen eingesetzt.

Ausführliche Ausführungen Brückenerhaltungsmanagement (PDF)

Landtag von Baden-Württemberg: Antrag der Fraktion der SPD – Brückensanierungen in Baden-Württemberg (Drucksache 163736, PDF)

Erhaltungsmanagement an Bundes- und Landesstraßen in Baden-Württemberg

Fotos, Blogarchiv

Siehe auch Sicherheit von Brücken in Deutschland

Mauereidechse: Bestand erstmals systematisch erfasst – Stadt will Artenschutz und Neubau weiter in Einklang bringen

Info der Stadt Stuttgart

Hochgerechnet rund 140.000 erwachsene Mauereidechsen leben in Stuttgart. Die artenrechtlich streng geschützten Tiere wurden auf mehr als 1.000 Hektar des Stadtgebietes nachgewiesen. Sie besiedeln schwerpunktmäßig die Gleisanlagen im Neckartal, die Gäubahnstrecke und angrenzende Flächen, aber auch der Travertinpark in Bad Cannstatt und die Hanglagen von Wartberg und Lemberg. Das zeigt eine neue Bestandserfassung, die die Stadt in Auftrag gegeben hatte. Das verantwortliche Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung hat die Studie mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, dem Regierungspräsidium Stuttgart und der unteren Naturschutzbehörde beim Amt für Umweltschutz abgestimmt.

Dr. Detlef Kron, Leiter des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung, erklärte am Mittwoch, 15. August: „Ausgehend von dem städtischen Bauvorhaben im NeckarPark wollten wir eine Gesamtschau über das Vorkommen der Tiere erhalten. Den Rahmen dafür gab unser ‚Artenschutzkonzept Mauereidechse‘ vor. Ein Gutachten mit dieser Systematik ist beispielhaft in Deutschland.“ So haben Experten im vergangenen Jahr auf etwa 143 Hektar das Vorkommen intensiv überprüft, weitere 275 Hektar wurden in Augenschein genommen. „Wir wissen nun, dass es wesentlich mehr Mauereidechsen gibt und die Art ist stärker verbreitet als bislang angenommen.“ Die Tiere hielten sich üblicherweise in sehr warmen, sonnigen und trockenen Bereichen auf. „Das Gutachten zeigt, dass die Mauereidechsen jetzt auch Hochlagen wie den Birkenkopf besiedeln oder auch Flächen wie Waldränder, Grünflächen oder die Ufer des Neckars. Über die Gründe kann man nur spekulieren. Sicher ist, dass in Stuttgart eine der größten Populationen in Baden-Württemberg besteht“, so Kron.

Sieben Herpetologen – Repitilienkundler – waren von März bis Oktober letzten Jahres im ganzen Stadtgebiet unterwegs. Sie wurden von der ‚Gruppe für Ökologische Gutachten‘ aus Stuttgart koordiniert, die von der Stadt beauftragt worden war. Die Experten haben jede Fläche dreimal begangen, um herauszufinden, ob und falls ja wie viele der Tiere die Flächen besiedeln. Weiterhin haben sie auch eine Kartierung der Zauneidechse aus dem Jahr 2016 ausgewertet, die auch das Vorkommen der Mauereidechse erfasst.

Dr. Kron erläuterte: „Als Stadt wollen wir neue Bauprojekte ermöglichen, müssen zugleich darauf achten, dass artenschutzrechtliche Vorgaben eingehalten werden. Das erfordert eine hohe Koordination wie auch eine Sensibilisierung für dieses Thema. Bauherren müssen um die Möglichkeiten und Pflichten wissen. Hier kann das Gutachten hilfreich sein.“

Die Experten haben auch mögliche Ersatzhabitate untersucht. Die Flächen, die sie untersucht haben, sind bereits von Mauereidechsen oder Zauneidechsen besiedelt. „Diese Flächen können also nicht als Ausweichquartier genutzt werden. Dort fänden weitere Mauereidechsen nicht genügend Nahrung oder ausreichend große Reviere. Zugleich bestünde eine Konkurrenzsituation mit den Zauneidechsen“, so Kron. Die Stadt ist auch nicht frei in der Wahl von Ersatzhabitaten. So gibt es, unabhängig von den nun vorliegenden Ergebnissen der Erfassung der Mauereidechsen enge räumliche Vorgaben des Regierungspräsidiums. Außerhalb einer so genannten Gebietskulisse dürfen keine Mauereidechsen angesiedelt werden.

Dr. Kron zieht den Schluss: „Zentral ist eine stabile Gesamtpopulation und ein günstiger Erhaltungszustand der Mauereidechse. Dies wird die Stadt selbstverständlich achten. Um Veränderungen und Neubau zu ermöglichen, werden wir stets pragmatisch und projektbezogen nach Lösungen suchen. Im NeckarPark ist uns das mit der Umsiedlung von 2.000 Mauereidechsen in den eigens eingerichteten ‚gleisparallelen Grünzug ja gelungen.“ Auch Ausnahmeregelungen seien im Einzelfall denkbar.

Die Stadt investierte rund 150.000 Euro für die Erstellung des Gutachtens.

Das Gutachten können Sie hier herunterladen:

Beiträge in den Zeitungen: Mauereidechsen in Stuttgart – Stuttgart 21 könnte von Ausnahmen im Artenschutz profitieren und Mauereidechsen-Population in Stuttgart – Kein Freibrief zum Ausrotten, Artenschutz in Stuttgart – Viel mehr streng geschützte Eidechsen als vermutet

Foto, Sabine

Maßnahmenpaket zur Luftreinhaltung Stuttgart

Posted by Klaus on 11th Juli 2018 in Allgemein

Info, Staatsministerium

Die Regierungskoalition hat sich auf ein Maßnahmenpaket zur Luftreinhaltung in Stuttgart geeinigt. Ab dem 1. Januar 2019 gilt für Dieselfahrzeuge mit Euro 4 und schlechter ein ganzjähriges Fahrverbot in Stuttgart. Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mit Euro 5 sollen mit verschiedenen Maßnahmen weiter vermieden werden.

Die Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Stuttgart stehen. Um die zu hohe Belastung mit Stickstoffoxiden in Stuttgart in den Griff zu bekommen, gilt ab dem 1. Januar 2019 ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge mit Euro 4/IV und schlechter. Für Anwohnerinnen und Anwohner gibt es eine Übergangsfrist bis zum 1. April 2019. Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mit Euro 5/V sollen weiter möglichst vermieden werden. Dazu setzt die Landesregierung parallel zu den Zufahrtsbeschränkungen zahlreiche begleitende Maßnahmen um.

Für Lieferverkehr, also alle Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung, auch Fahrten von Handwerkern und Baufahrzeuge als Werkstattwagen oder zum Transport von Werkzeugen/Material gilt zunächst eine unbefristete Übergangsregelung. Voraussetzung dafür ist, dass die die Selbstverpflichtung des Handwerks und anderer zur Flottenerneuerung Wirkung zeigt.

Weiterhin sind von den Fahrverboten Reisebusse, Omnibusse im Linienverkehr, Einsatz-, Hilfs- und Versorgungsfahrzeuge des ÖPNV und Taxen, Fahrzeuge im Mietwagenverkehr mit Genehmigung nach Pragraf 49 Absatz 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), Carsharingfahrzeuge und Fahrten mit Wohnmobilen zu Urlaubszwecken ausgenommen.

Weitere Ausnahmen

Nach Paragraf 1 Absatz 2 der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV):

  • Versorgung des Lebensmitteleinzelhandels, von Apotheken, von Altenheimen und Krankenhäusern und vergleichbaren öffentlichen Einrichtungen.
  • Fahrten für soziale und pflegerische Hilfsdienste.
  • Fahrten zum Erhalt und zur Reparatur betriebsnotwendiger technischer Anlagen.
  • Existenzgefährdung, insbesondere bei Kleinbetrieben wie etwa Privatfahrschulen.
  • Menschen mit Behinderung (Personen, die nicht durch die generelle Ausnahme nach Anhang 3 der 35. BImSchV erfasst sind, das heißt Inhaber von blauen und orangefarbenen Parkausweisen).
  • Medizinische Notfälle sowie notwendige regelmäßige Arztbesuche, etwa von Dialysepatienten.
  • Fahrten von Schichtdienstleistenden, die nicht auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ausweichen können.

Generelle Ausnahmen nach Anhang 3 der 35. BImSchV:

  • Mobile Maschinen und Geräte
  • Arbeitsmaschinen
  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge

Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mit Euro 5/V vermeiden

Verkehrsverbote für Fahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 5/V wollen wir weiterhin vermeiden. Hierfür ergreift die Landesregierung zusätzliche Maßnahmen, um die Luftschadstoffbelastung zu senken. Für den Fall, dass zum 1. Juli 2019 die Einhaltung der Grenzwerte bis Ende 2019 nicht in Sicht ist, wird das Regierungspräsidium Stuttgart den Luftreinhalteplan so fortschreiben, dass der neue Luftreinhalteplan zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt – soweit es dann noch Anfang 2020 erforderlich ist.

In jedem Fall sind Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5/V von Verkehrsverboten ausgenommen die eine Hardware-Nachrüstung bekommen haben. Das Land wird sich nochmal mit Nachdruck im Bund dafür einsetzen, dass eine Hardwarenachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Euro 5/V möglich wird. Euro 5/V Dieselfahrzeuge mit Softwareupdate bekommen eine Übergangsfrist von zwei Jahren.

Weitere massive Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr

Neben den Zufahrtsbeschränkungen für die Stadt Stuttgart ergreift das Land weitere Maßnahmen, um die Schadstoffbelastung in der Stadt zu senken und den Umstieg auf alternative Verkehrsmittel möglich attraktiver zu gestalten.

Am Neckartor wird testweise stadtauswärts eine Busspur eingerichtet, so dass Linienbusse schneller und komfortabler verkehren können. Zudem prüft das Land eine Freigabe der Busspur für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen – also Batterieelektische Fahrzeuge und Plug-In-Hybride.

Die Landesregierung beschließt ein umfangreiches ÖPNV- und Elektromobilitäts-Maßnahmenpaket zur Luftreinhaltung, das Angebotsverbesserungen beim öffentlichen Verkehr mit günstigeren Ticketpreisen und der Förderung der Elektromobilität verbindet.

Das Paket beinhaltet im Einzelnen folgende Maßnahmen:

  • Die Absenkung der Ticketpreise im Verkehrsverbund Stuttgart (VVS) unterstützt das Land zeitlich befristet mit 42 Millionen Euro finanziell. Wir setzen uns ein für eine zusätzliche Familienkomponente bei den Ticketpreisen im VVS.
  • Für Fahrten über Verbundgrenzen hinweg führt Baden-Württemberg den neuen BW-Tarif ein. Dieser beinhaltet zusätzlich zu der heutigen Fahrkarte auch die Anschlussmobilität am Zielort. Das Land unterstützt dies mit einer Anschubfinanzierung von insgesamt 15 Millionen Euro. Zur Absenkung der Ticketpreise im BW-Tarif stellt das Land ab 2020 jährlich 20 Millionen Euro zur Verfügung.
  • Zusätzlich zu dem für Ende 2019 vorgesehenen Betriebsstart der Metropolexpresslinien im Regionalverkehr unterstützt die Landesregierung Expressbuslinien, um die Fahrgastkapazitäten zu erhöhen. Neben den Ende 2018 startenden Expressbuslinien X1 und X2 stellen wir weitere 65 Millionen Euro zur Förderung von bis zu zehn weiteren Expressbuslinien zur Verfügung. Das Verkehrsministerium lässt prüfen, inwiefern eine städtische Seilbahn, das ÖPNV-Angebot in Stuttgart erweitern und verbessern kann.
  • Die erfolgreiche Fahrzeugförderung für elektrische Busse, Lkw, Flottenfahrzeuge und Lastenfahrräder im Zuge der Landesinitiative Marktwachstum Elektromobilität III bauen wir für vier Jahre um jährlich weitere zehn Millionen Euro aus.
  • Die Koalition setzt sich für eine hinreichende Erhöhung der Anzahl der Park an Ride Parkplätze in der Region Stuttgart ein.

Das Maßnahmenpaket wird vordringlich durch entsprechende Prioritätensetzung aus den für das Regionalisierungsmittelbudget vorgesehenen Mitteln finanziert. Ergänzend dazu werden zur finanziellen Absicherung des Maßnahmenpakets weitere einmalige Mittel in Höhe von 105 Millionen Euro notwendig. Die Bereitstellung wird im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden.

Alte Probleme mit neuer Technik lösen

Dem Problem der Luftverschmutzung tritt das Land auch mit neuen innovativen Techniken entgegen.

Etwa die Filterung beziehungsweise Absaugung von Stickoxiden nach technischer Machbarkeit, fotokatalytische Fassadenfarbe oder eine intelligente Parkraumbewirtschaftung, die sich an Emissionsklassen orientiert. Das Land vereinbart zudem unverzüglich mit den Unternehmen in der Region Stuttgart ein betriebliches Mobilitätsmanagement. Das Handwerk soll sich mit einer Selbstverpflichtung zur Erneuerung des Fuhrparks bekennen. Das Land verpflichtet sich ebenfalls, seinen Fuhrpark weiter konsequent nach Emissionskriterien zu erneuern. Die Verkehrssteuerung in der Stadt soll durch intelligente Ampeln, die sich der aktuellen Verkehrslage anpassen, verbessert werden.

Engstellen im Straßen- und Schienennetz beseitigen

Angesichts der Verkehrssituation in Stuttgart und der Region Stuttgart und der damit verbundenen Umweltfolgen legt die Landesregierung zudem einen Fokus auf den Erhalt und Ausbau des Verkehrsnetzes.

Dabei sollen jene Maßnahmen geplant und schnellstmöglich realisiert werden, die zu einer Entlastung des Talkessels vom Durchfahrtsverkehr führen. Dazu zählen Straßenbaumaßnahmen genauso wie der Ausbau der Schieneninfrastruktur, um insbesondere eine Tagentential-S-Bahn-Linien zu schaffen. Um mehr und bessere Alternativen zum Auto zu schaffen baut das Land im Rahmen des „Zukunftskonzepts Infrastruktur“ weiter den öffentlichen Personennahverkehr in der Region Stuttgart aus.

Dazu gehören unter anderem die Sanierung und der Unterhalt der Schieneninfrastruktur. So soll die Verfügbarkeit des Schienennetzes steigen und Störungen vermieden werden. Engpässe wollen wir konsequent beseitigen. Dafür will das Land in Stuttgart Vaihingen einen neuen Regionalbahnhalt schaffen, die Nutzung der Gäubahn im Stadtgebiet prüfen, Weichen und Gleise ausbauen und mit moderner Steuer- und Leittechnik die Leistungsfähigkeit des Bahnknoten Stuttgarts steigern.

Quelle: /red

Foto, Blogarchiv Klaus

Die nächsten Veranstaltungen der Verkehrsfreunde Stuttgart

SC-Verkehrsfreunde001412.-20.05.2018           Bahnvielfalt zwischen Maas und Rhein – Studienfahrt in die Niederrheinische Bucht und an den Mittelrhein

Für unser interessantes, vielfältiges Programm und das außergewöhnliche Fahrtziel in die südlichen Niederlande hat Roland Braun eine immense Vorbereitungsarbeit geleistet. Die beiden Teilangebote Niederlande und Mittelrhein wurden von jeweils etwa 45 Personen gebucht; 35 davon sind in beiden Regionen dabei.

Die angemeldeten Teilnehmer mit Internet-Anschluss haben vorab bereits Teilnahmebestätigung und Rechnung erhalten, nicht zuletzt, damit wir unseren eigenen Zahlungsverpflichtungen termingerecht nachkommen können. Wenn dieses Rundschreiben bei Ihnen eintrifft, müssten auch die offiziellen gedruckten Rechnungen und Teilnahmebestätigungen bei Ihnen eingegangen sein. Diesen sind beigefügt

  • ein Fahrplan für den ersten Reisetag und
  • spezielle, individuelle Reisedokumente wie etwa Interrail-Pässe für die Niederlande oder Fahrkarten für gruppenunabhängig anreisende Teilnehmer.

Wir wünschen allen Teilnehmern erlebnisreiche Tage, eine schöne Fotoausbeute und persönlichen Gewinn. Allen eine gute Fahrt!

16.06.2018      Mit der Straßenbahnlinie D von Kehl nach Straßburg, Besuch bei der Straßenbahn

Straßburg – Organisation und Reiseleitung: Gerhard Schnaitmann

Aktueller Anlass dieser Tagesfahrt ist der vor einem Jahr vollzogene Anschluss von Kehl über den Rhein hinweg an das seit 1994 in Etappen neu erstandene – nunmehr normalspurige – Straßenbahnnetz der elsässischen Metropole. Es versteht sich, dass Straßburg als Stadt wie auch seine moderne Straßenbahn (derzeit 6 Linien mit 94 Fahrzeugen) selbst ein attraktives Fahrtziel darstellen.

Einmal mehr ist, wie Gerhard Schnaitmann in seinem Begleittext hervorhebt, aber auch „der Weg das Ziel“, denn wir werden auf der Gäubahn die neuen Doppelstock-IC-Züge, bis Freudenstadt die AVG-Triebwagen und von dort bis Kehl Regio-Shuttle der SWEG benutzen. Nach einer Führung durch unser Mitglied, den Chef der baden-württembergischen Straßenbahnaufsicht, Michael E. Rosenberger, über die neue Rheinbrücke haben Sie Gelegenheit, mit einer Tageskarte das Straßburger Tramnetz zu erkunden.

07.07.2018      Eisenbahnromantik: Filmnachmittag von und mit Hagen von Ortloff

Saal der AV Alania, Wächterstr. 11, Stuttgart-Mitte,

SSB-Haltestelle Dobelstraße (Linien U5, U6, U7, U12)

Beginn: 16.00 Uhr, Saalöffnung 15.30 Uhr (nach 16.00 Uhr bitte klingeln)

Auch wenn es noch rund zwei Monate bis zum 7. Juli sind, sollten Sie sich diesen Veranstaltungstermin schon einmal vormerken – und sich rechtzeitig einen guten Platz im Alanenhaus sichern. Unser Mitglied, „Mr. Eisenbahnromantik“, Hagen von Ortloff hat uns einige interessante Filme versprochen. Darüber hinaus tragen die von ihm zu erwartenden Hintergrundinformationen und Kommentare dazu bei, dass wir sicher auch dieses Mal ein volles Haus erwarten dürfen. Unsere technischen Experten sind sich zudem dank neuer Hardware und VorOrt-Proben sicher, dass dieses Mal die Filme störungs- und verzögerungsfrei über die Leinwand gehen.

Genauere Auskünfte gibt es unter Verkehrsfreunde Stuttgart

Flyer, Verkehrsfreunde

Die Schiene in Deutschland zukunftsfähig machen

Hesse-Bahn9-KIst die Schiene in Deutschland zukunftsfähig? „Baden-Württemberg, wie auch andere Länder, haben erhebliche Zweifel. Der Sanierungs- und Modernisierungsstau im Bereich des Schienenverkehrs, insbesondere im Schienengüterverkehr, ist offenkundig“, so Verkehrsminister Winfried Hermann heute im Bundestag in Berlin. Er hielt dort eine Rede zum Bundes- schienenwegeausbaugesetz. 

„Wenn Güterverkehre von der Straße auf die Schiene verlagert werden und mehr Personen vom Auto auf die Bahn umsteigen sollen, dann bedarf es einer umfassenden Strategie, mit welchen Maßnahmen dieses erreicht werden soll. Das Bundesschienen- wegeausbaugesetz ist zum Großteil eine Liste unbewerteter und nicht priorisierter Projekte“, sagte Hermann.

Güterzüge auf der Gäubahn, hier am WestbehnhofMit Blick auf die heute erfolgte Abstimmung zum Bundeschienenwegeausbaugesetz müsse man sich laut Hermann folgende Fragen stellen:

  • bleibt der BVWP im Bereich Schiene ein Beitrag für zukunftsfähige Mobilität?
  • gelingt damit die Verlagerung von der Straße auf die Schiene?
  • leistet der BVWP einen Beitrag zum Klimaschutz im Verkehr?

Hermann dazu: „Die Chance auf eine erfolgreiche Verkehrswende auf der Schiene wird damit vertan. Das Bundesschienenwegeausbaugesetz ist unvollständig und benachteiligt die Schiene gegenüber der Straße.“ Wichtige Projekte seien in der Warteschleife des potenziellen Bedarfs. Andere Projekte habe der Bund wegen angeblicher Unzuständigkeit für regionale Strecken gar nicht erst bewertet. Bei vielen Projekten habe man ausstehende Bewertungen für die Einstufung in den vordringlichen Bedarf. Das führe zu Unsicherheit und Verzögerungen dringend notwendiger Investitionen. Der Bund weigere sich, regional wirksame Schienenprojekte in das Ausbaugesetz aufzunehmen und komme so seiner Verantwortung zum Ausbau des Schienennetzes abseits der großen europäischen Magistralen nicht nach.

Gäubahn Robert-Mayer Straße und TunzhoferstraßeMan brauche nicht nur milliardenschwere Großprojekte. In vielen Orten würden auch viele kleine Maßnahmen drängen, wie z.B.:

  • Elektrifizierungen,
  • der Ausbau eingleisiger Strecken,
  • der Einbau moderner Signaltechnik an den Strecken,
  • und die Entlastung der im Nah- und Fernverkehr stark belasteten Knoten.

Für die Schiene wurden – bis auf die Gäubahn – alle vom Land angemeldeten Verbindungen zwischen Oberzentren und zur Anbindung der ländlichen Räume vom Bund abgelehnt. Bei gleicher Methodik würden für die Straße nur Autobahnen und ganz wenige Bundesstraßen aufgenommen werden. Das sei Verkehrspolitik durch die Windschutzscheibe.

Das Land stimme dem Bundesschienenwegeausbaugesetz dennoch zu, weil eine Reihe von wichtigen Projekten für Baden-Württemberg aufgenommen seien und weil zumindest auf dem Papier 2/3 der Investitionen in Erhalt und Sanierung gehen würden. Der Beitrag des Bundesschienenwegeausbaugesetzes zur Verkehrswende und zum Klimaschutz bleibe bescheiden. Die Verlagerungspotenziale von der Straße auf die Schiene würden nicht ausgeschöpft. Die Verkehrspolitik des Bundes müsse sich endlich und umfassend um die Modernisierung des Schienenverkehrs in Deutschland kümmern, so Hermann.

Quelle, Ministerium für Verkehr
Fotos, Blogarchiv

Letzte Mittelspannungs-Freileitung in Stuttgart wird abgebaut

Posted by Klaus on 9th November 2016 in Stuttgart

Die Stuttgart Netze investiert im Stadtteil Dachswald in die Versorgungssicherheit und verlegt die letzte Mittelspannungs-Freileitung in der Landeshauptstadt unter die Erde.

25-04-16SNetze04-21400 Kilometer ist das Mittelspannungs-Netz der Stuttgart Netze lang – bis auf ein 55 Meter langes Stück über die Gleise der Gäubahn im Dachswald verlaufen alle Leitungen als unterirdische Erdkabel. Dadurch sind sie gegen Witterungseinflüsse geschützt und weniger störungsanfällig. „Um die Versorgungssicherheit weiter zu erhöhen, verlegen wir nun auch dieses letzte Stück unter die Erde“, sagt Harald Hauser, technischer Geschäftsführer der Stuttgart Netze. Noch bis Ende Februar finden deshalb im Knappenweg und im Dachswaldweg Bauarbeiten statt.

Die besondere Herausforderung der Baustelle ist die Bahnlinie: Derzeit überquert die Freileitung die Gleise am Beginn des Knappenwegs und verschwindet in der Pfeilstraße wieder unter der Erde. Da eine Unterquerung der Bahnlinie an exakt dieser Stelle nicht möglich ist, muss die neue Erdkabeltrasse einen knapp 1 Kilometer langen Umweg nehmen (siehe „Knappenweg.jpg).

Die Baustelle beginnt etwa auf Höhe des Knappenwegs 7 und führt dann in östlicher Richtung bis zur Bahnunterführung. An dieser Engstelle wird das Mittelspannungskabel mit Hilfe des Spülbohrverfahrens verlegt. Die Trasse verläuft dann entlang des Dachswaldwegs in westlicher Richtung weiter. Südlich der Bahngleise, etwa auf Höhe der Kreuzung Dachs- waldweg/Pfeilstraße, wird das Mittelspannungskabel schließlich mit dem bestehenden Netz verbunden. Sobald das neue Erdkabel in Betrieb geht, wird die Freileitung abgebaut.

Um die Tiefbauarbeiten bestmöglich zu nutzen verlegt die Stuttgart Netze noch Leerrohre für den zukünftigen Ausbau des Versorgungsnetzes. Das Tiefbauamt der Stadt wird im Anschluss an die Kabelarbeiten außerdem Kanalarbeiten durchführen. Etwa in den Osterferien wird dann der Feinbelag wieder aufgebracht.

Die Baustelle bringt für Anwohner und Verkehrsteilnehmer leider gewisse Einschränkungen mit sich: So sind der Knappenweg und der Dachswaldweg auf Höhe der aktuellen Bauarbeiten jeweils halbseitig gesperrt. Der Verkehr wird mit Ampeln geregelt. Die Stuttgart Netze bittet hierfür um Verständnis.

i.A. Moritz Oehl
Unternehmenskommunikation – Stuttgart Netze Betrieb GmbH

Foto, Stuttgart Netze

Übergangsverträge stellen Nahverkehr im Land ab 1. Oktober auf neue Füße

Posted by Klaus on 30th September 2016 in Rund um die Eisen- und Straßenbahn, Zacke,Seilbahn,SSB

Info, Ministerium für Verkehr

K-S-Bahn-WdS11Der 2003 zwischen dem Land und der Deutschen Bahn geschlossene Große Verkehrsvertrag läuft am 30. September aus. Für die Zeit bis zur Betriebsaufnahme in den neuen Netzen regeln Übergangsverträge die Leistungen im Schienenpersonennahverkehr in Baden-Württemberg. Es gibt eine deutliche Verbesserung der Fahrzeugsituation auf fast allen Strecken.

Am 30. September 2016 endet in Baden-Württemberg der Große Verkehrsvertrag, der 2003 zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Deutschen Bahn geschlossen wurde. In diesem Verkehrsvertrag war ein Großteil der Nahverkehrsleistungen in Baden-Württemberg – insgesamt circa 39 Millionen Zugkilometer pro Jahr – gebunden. Diese Leistungen werden, aufgeteilt auf kleinere Netze, im Wettbewerbsverfahren bis 2020 neu vergeben. Für die Zeit zwischen Auslaufen des Großen Verkehrsvertrags und Betriebsaufnahme in den neuen Netzen regeln ab Oktober so genannte Übergangsverträge die Leistungen im Schienenpersonennahverkehr in Baden-Württemberg. Details dazu haben Gerd Hickmann, Ministerium für Verkehr des Landes Baden-Württemberg, und David Weltzien, Vorsitzender der Regionalleitung DB Regio Baden-Württemberg, vorgestellt.

Deutliche Verbesserung der Fahrzeugsituation auf fast allen Strecken

Gerd Hickmann, für den Schienenverkehr zuständiger Abteilungsleiter im Verkehrsministerium: „2015 hatte sich DB Regio Baden-Württemberg erfolgreich an den Ausschreibungsverfahren aller 17 Lose der Übergangsverträge beteiligt und für sich entscheiden können. Bereits mit den Übergangsverträgen konnten wir viele Verbesserungen erreichen. So werden etwa viele alte Nahverkehrswagen, die sogenannten Silberlinge, durch moderne Doppelstockwagen ersetzt. Ich bedanke mich bei der Bahn für die konstruktive Zusammenarbeit.“Auf vielen Strecken werden künftig über die Doppelstockwagen hinaus moderne Dieseltriebwagen eingesetzt. Dadurch kann beispielsweise die Zahl der im Volksmund „Silberlinge“ genannten einstöckigen Reisezugwagen („n-Wagen“) bis zum Frühjahr 2017 nahezu halbiert, bis 2019 auf fast null reduziert werden. „Wir haben es geschafft, aus dem großen Fahrzeugpool der Deutschen Bahn freigewordene moderne Wagen und Lokomotiven nach Baden-Württemberg zu holen. Bevor wir diese Fahrzeuge im Land einsetzen, modernisieren wir bis April 2017 rund 100 Doppelstockwagen und 40 Dieseltriebwagen. Darüber hinaus rüsten wir 23 Doppelstockwagen nachträglich mit Klimaanlagen aus“, sagte David Weltzien, Vorsitzender der Regionalleitung DB Regio Baden-Württemberg.

Der Fahrzeugtausch sowie der Umbau sind eine enorme Herausforderung, werden die Fahrzeuge doch teilweise erst zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016 verfügbar. In der Umstellungsphase werden teilweise auch ältere Fahrzeuge zum Einsatz kommen.

So werden auf der Gäubahn für einen kurzen Übergangszeitraum von Oktober bis Mitte Dezember die Doppelstockwagen abgezogen und gegen lokbespannte Züge mit einstöckigen Nahverkehrswagen getauscht. Danach verkehren wieder die gewohnten Doppelstockwagen, die im Dezember 2017 durch fabrikneue elektrische Triebwagen ersetzt werden. „Die Fahrgäste auf der Gäubahn kommen als erste in den Genuss der nagelneuen Fahrzeuge im Landesdesign, die wir ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2017 dort fahren werden“, so der DB-Regio-Chef. DB Regio Baden-Württemberg hatte 2015 in einem Ausschreibungsverfahren den Betrieb für das Netz 3b (Gäu-Murr) gewonnen und wird ab Fahrplanwechsel 2017/2018 dort mit neuen Fahrzeugen vom Typ „Talent 2“ unterwegs sein.

Kostenlose Fahrradmitnahme

Eine weitere deutliche Verbesserung für die Fahrgäste ist die Einführung der einheitlichen kostenlosen Fahrradmitnahme. Ab dem 30. April 2017 können Fahrgäste außerhalb der Hauptverkehrszeit an Werktagen vor 6 Uhr und ab 9 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig und landesweit je ein Fahrrad kostenlos mitnehmen. Bis dahin werden die Mitnahmekapazitäten für Rollstühle, Kinderwagen und Fahrräder deutlich ausgeweitet. Als Fahrräder gelten zweirädrige einsitzige Fahrräder sowie Pedelecs und E-Bikes mit Pedalen. Bei ausreichenden Platzverhältnissen können dann auch Tandems, Fahrradanhänger oder Fahrradsonderkonstruktionen (z. B. Liegeräder, Dreiräder) kostenlos mitgenommen werden. Allerdings haben Fahrgäste mit Rollstühlen oder mit Kinderwagen sowie Fahrgäste ohne Fahrräder weiterhin Vorrang. „Damit beenden wir die Zeit der kleinteiligen und unterschiedlichen Mitnahmeregelungen, die den Fahrgästen nicht zu vermitteln sind, und schaffen eine landesweit einheitliche und transparente Regelung“, sagte Gerd Hickmann.

Eine weitere große Aufgabe bewältigt die Bahn bei der Personalausbildung. Im Vorfeld zur Inbetriebnahme im Oktober 2016 mussten etwa 2.000 Mitarbeiter während des laufenden Betriebes ausgebildet werden. So erhalten nahezu alle Triebfahrzeugführer und Werkstattmitarbeiter Schulungen für die neuen Fahrzeuge.

Informationsbroschüre

Um die Fahrgäste über die Änderungen zu informieren, haben das Ministerium für Verkehr und DB Regio Baden-Württemberg eine Broschüre aufgelegt. Sie enthält streckenbezogen aktuelle Informationen zu Fahrzeugeinsatz, Fahrplananpassungen und Zeitplan. Die Broschüre steht zum Download zur Verfügung und ist darüber hinaus bei den Zugbegleitern und in den Reisezentren der Bahnhöfe erhältlich.

Deutsche Bahn: Broschüre „Informationen für unsere Fahrgäste zum Übergangsvertrag – Neuer Verkehrsvertrag ab 1. Oktober 2016“

Übergangsverträge Baden-Württemberg ab 01.10.2016 (PDF)

Foto, Klaus