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Tag des offenen Denkmals® am 13. September erstmals digital am Start

Pressemeldung

Großartiges digitales Programm geht online

Erstmals öffnen sich am 13. September 2020 bundesweit die Türen und Tore zahlreicher Denkmale zum Tag des offenen Denkmals digital. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD), die den Aktionstag bundesweit koordiniert, führt auf einer online-Pressekonferenz in das digitale Programm ein.

Von Videoführungen und Fotostrecken über Podcasts bis zu spektakulären Drohnenaufnahmen: Um den Tag des offenen Denkmals in Pandemiezeiten stattfinden zu lassen, produzierten Denkmaleigentümer, Denkmalämter, Vereine, städtische Einrichtungen und die DSD digitale Denkmalformate. Blicke hinter die Fassaden von der Ostsee bis in das Allgäu sind erstmals am gleichen Tag möglich. Gebündelt werden die Beiträge in dem Programm, das die Deutsche Stiftung Denkmalschutz auf der für den Aktionstag geschaffenen Website www.tag-des-offenen-denkmals.de präsentiert. Die Formate sind ab dem 13. September 2020 bis Ende September einsehbar.

Foto, Tag des offenen Denkmals

Ab sofort lädt die Internetseite zum Tag des offenen Denkmals zum Stöbern ein. Das Programm wird bis zum Aktionstag tagesaktuell ergänzt. „Das digitale Programm macht erstmals die bundesweite Ausstrahlung und Beteiligung verschiedenster Akteure beim Tag des offenen Denkmals sichtbar“, freut sich Dr. Steffen Skudelny, Vorstand der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. Zu den Highlights gehört unter anderem die virtuelle Premiere des Grundton D Konzerts des Deutschlandfunks im Wittenberger Gestüt Bleesern. Exklusiv ist die Konzertaufnahme am Tag des offenen Denkmals bundesweit online zu sehen. Neue Perspektiven eröffnet auch die Baustellenführung durch die Bonner Beethovenhalle mit ihrer imposanten Akustikdecke.

Weitere bundesweite Denkmaleindrücke zu Schwerpunktthemen wie Handwerk, Technik und Restaurierung, Persönliche Geschichten oder Nachhaltigkeit bieten die sogenannten Erlebniswelten. Passend zum Nachhaltigkeits-Motto Chance Denkmal: Erinnern. Erhalten. Neu denken. äußern Experten und Denkmaleigentümer im Blog #nachgefragt ihre Meinungen zu der Frage, wie Nachhaltigkeit die Denkmalpflege ist. Und interaktive Angebote wie ein Töne-Quiz und ein Denkmal-Puzzle sorgen für Spielspaß bei den jüngsten Denkmalfans.

Während 2019 deutschlandweit rund 8.000 Denkmale für Besucher zugänglich waren, rückt in diesem Jahr etwas anderes in den Fokus: „Nicht die Quantität der digitalen Beiträge ist entscheidend, sondern das Engagement, mit dem die Beteiligten Denkmale digital erlebbar machen“, ergänzt Sarah Wiechers, Leiterin des Teams Tag des offenen Denkmals bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz.

Hier finden Sie eine Auswahl an Highlights nach Bundesländern sortiert.

Hier finden Sie den Mitschnitt der Pressekonferenz.

Hier finden Sie das Magazin zum digitalen Tag des offenen Denkmals.

Hier finden Sie ein Fact Sheet zum Tag des offenen Denkmals.

Der digitale Tag des offenen Denkmals findet am 13.9.2020 statt unter www.tag-des-offenen-denkmals.de. Das digitale Angebot ersetzt in diesem Jahr das bundesweite Online-Programm und die bekannte App zum Tag des offenen Denkmals.

Infos zu Stuttgart

PM vom 13.09.2020 >>>>>

Besuchsverbote in Krankenhäusern und Pflegeheimen werden schrittweise gelockert

Posted by Klaus on 10th Mai 2020 in Allgemein

INFO

Ab dem 18. Mai sollen in Baden-Württemberg wieder regelmäßige Besuche in Krankenhäusern und Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf möglich sein.

„Um die Patientinnen und Patienten sowie Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf und Menschen mit Behinderungen in Krankenhäusern und Einrichtungen vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen, mussten die Besuchsregelungen während der ersten Infektionswelle sehr stark eingeschränkt werden. Wir wollen nun in Baden-Württemberg die Beschränkungen ab dem 18. Mai lockern. Die Zeit bis dahin müssen wir den Einrichtungen auf deren eigenen Wunsch hin geben, um den Übergang so vorzubereiten, dass die Bewohnerinnen und Bewohner weiterhin bestmöglich geschützt sind“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Samstag (9. Mai) in Stuttgart.

Übergang zu Lockerungen umsichtig gestalten

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hatten gemeinsam mit der Bundeskanzlerin beschlossen, dass in Krankenhäusern, Pflegeheimen sowie Senioren- und Behinderteneinrichtungen für die Bewohnerinnen und Bewohner die Möglichkeit wiederkehrender Besuche geschaffen werden soll. Dieser Beschluss soll in Baden-Württemberg so schnell wie möglich umgesetzt werden, damit die für die Betroffenen belastenden Kontaktbeschränkungen entfallen. Lockerungen müssen aber so gestaltet sein, dass besonders vulnerable Menschen mit Grunderkrankungen und Pflegebedürftige geschützt sind, um schwerste Krankheitsverläufe im Falle einer Infektion zu verhindern.

„Es besteht ein großes Spannungsverhältnis zwischen dem berechtigten Wunsch vieler Menschen, ihre pflegebedürftigen Angehörigen wieder besuchen zu können und der Situation, in der sich Pflegeeinrichtungen nach einer achtwöchigen Phase der Besuchsverbote befinden. Ich appelliere an die Einrichtungen, so viel Besuch wie möglich und vertretbar zu ermöglichen. Ich appelliere aber auch an alle Angehörigen und Freunde, Verständnis für die Situation der Einrichtungen aufzubringen, den Dialog mit den Verantwortlichen in den Einrichtungen zu suchen und verantwortungsvoll mit den neuen Möglichkeiten umzugehen. Dazu gehört auch zu akzeptieren, dass gerade in der ersten Phase der Öffnung voraussichtlich nicht jedem Besuchswunsch zum Wunschtermin entsprochen werden kann“, so Minister Lucha weiter.

Änderungen treten ab 18. Mai in Kraft

Bis zum 18. Mai 2020 gelten im Sinne einer Übergangsphase weiterhin die bisherigen Regelungen, die aber Ausnahmen zulassen. Nahestehende Personen sollen ihre pflegebedürftigen Angehörigen besuchen können, wenn anderenfalls körperliche und seelische Schäden durch eine soziale Isolation drohen, sofern geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen (Schutzkleidung) getroffen werden können. „Ich möchte die Einrichtungen ausdrücklich ermutigen im Sinne eines guten Übergangs zu den geplanten Besuchsregelungen, die bereits bestehenden Ausnahmemöglichkeiten vom Besuchsverbot in einem guten Miteinander von Angehörigen und Einrichtungen zu nutzen“, so Lucha zur Übergangsphase in der nächsten Woche.

Ab dem 18. Mai 2020 sollen die folgenden Besuchsregelungen für Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf und Menschen mit Behinderungen sowie in anbietergestützten ambulant betreuten Wohngemeinschaften gelten:

  • Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen, Einrichtungen der Kurzzeitpflege, Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, ambulant betreute Wohnprojekte der Wohnungslosenhilfe sowie von einem Anbieter verantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz dürfen wieder zu Besuchszwecken betreten werden. Dabei gelten zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner folgende Schutzmaßnahmen:
    • Pro Bewohnerin und Bewohner ist pro Tag grundsätzlich ein Besuch erlaubt. Der Besuch wird dabei auf zwei Personen beschränkt. Ausnahmen von den vorgenannten Einschränkungen sind insbesondere für nahestehende Personen im Rahmen der Sterbebegleitung vorgesehen. Die Einrichtungen können u.a. in Abhängigkeit ihrer personellen Kapazitäten und der örtlichen Gegebenheiten die Zeiten festlegen, während denen Besuche in der Einrichtung möglich sind. Ferner kann die Einrichtung die Zeitdauer der Besuche pro Bewohner festlegen. Die Regelung bewegt sich zwangsläufig im Spannungsfeld zwischen dem Ziel, allen Besuchswünschen nach Möglichkeit zu entsprechen und den Grenzen der Leistungsfähigkeit der Einrichtungen.
    • Besuche sind nur im Bewohnerzimmer, Besucherzimmern oder anderen geeigneten Besucherbereichen zulässig. Besuche im Bewohnerzimmer können von der Einrichtung ausgeschlossen werden, wenn Besucherzimmer oder andere geeignete Besucherbereiche vorhanden sind. Im Falle der Sterbebegleitung oder bei bettlägerigen Bewohnerinnen und Bewohnern mit behinderungsspezifischen Bedarfen sind Besuche auch im Bewohnerzimmer zu ermöglichen.
    • Besuchswünsche sollen bei der Einrichtung vorab angemeldet werden, um den Einrichtungen ein Besuchsmanagement zu ermöglichen. Unangekündigte Besuche sind ohne Einverständnis der Einrichtung nicht möglich.
    • Die Besucher müssen von der Einrichtung registriert werden. Das ist notwendig, um nötigenfalls eine Kontaktnachverfolgung durchführen zu können.
    • Einrichtungen können aus Gründen des Infektionsschutzes nur nach vorheriger Händedesinfektion betreten werden.
  • Besucherinnen und Besucher haben zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn dies nicht aus medizinischen Gründen oder aus sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist.
  • Besucherinnen und Besucher müssen einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen in der Einrichtung einhalten. Ausnahmen hiervon sind vorgesehen in Fällen wie zum Beispiel der Sterbebegleitung.
  • Die Einrichtungen haben in einem einrichtungsspezifischen Besuchskonzept festzulegen, wie sie Besuche nach den vorgenannten Vorgaben ermöglichen werden.
  • Sofern Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Kurzzeitpflege erbringen, gelten die vorgenannten Besuchsregelungen entsprechend.
  • Für Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gelten Ausnahmen, sofern dort mit Blick auf die körperliche Konstitution der Bewohner nicht von einer erhöhten Vulnerabilität der Bewohnerinnen und Bewohner ausgegangen werden muss. In diesen Fällen gelten – wie bisher – keine Einschränkungen bei den Besuchsmöglichkeiten.
  • Ab dem 18. Mai werden auch wieder Besuche der Einrichtungen aus beruflichen Gründen wie zum Beispiel durch Friseure, Physiotherapeuten, Logopäden, Seelsorger unter anderem regelhaft erfolgen können, sofern geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Für Krankenhäuser sind die folgenden Regelungen geplant:

  • Die Zahl der Besucher in Krankenhäusern soll in der Regel auf einen Besucher pro Tag und Patient beschränkt sein. Damit sollen Menschenansammlungen in der Klinik vermieden werden, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
  • Besucher, bei denen eine aktive COVID-19-Erkrankung nicht sicher ausgeschlossen ist oder die innerhalb der Inkubationszeit Kontakt zu einem an COVID-19-Erkrankten hatten, dürfen die Einrichtung nicht betreten, um eine Ansteckung weiterer Personen zu vermeiden.
  • Die in vielen Bereichen der Öffentlichkeit üblichen Schutzmaßnahmen wie Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, das Einhalten des Mindestabstands sowie die hygienische Händedesinfektion sind auch im Krankenhaus einzuhalten.
  • Das Krankenhaus muss für bestimmte hochgradig infektionsgefährdete Patienten- gruppen wie beispielsweise Patienten nach Knochenmarkstransplantation weitergehende Schutzmaßnahmen veranlassen. Diese können je nach medizinischer Einschätzung bis zu einem kompletten Besuchsverbot reichen.

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Stadtspaziergang entlang der Esslinger Straße (heute Amstetter Straße) „Auf den Spuren des Königs“ in Stuttgart-Hedelfingen

Pressemitteilung

Förderverein für eine heimatkundliche Sammlung Hedelfingen-Rohracker „Altes Haus“ e.V. veranstaltet am 11.05.2019 einen Stadtspaziergang entlang der Esslinger Straße (heute Amstetter Straße) „Auf den Spuren des Königs“

Der Förderverein „Altes Haus“ hat für den jährlichen Stadt- spaziergang das Thema „Auf den Spuren des Königs“ ausgewählt. Der Vorsitzende Michael Wießmeyer und Bezirksvorsteher i.R. Hans-Peter Seiler nehmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit in die Zeit um 1900, als der König von Württemberg, Wilhelm II von Stuttgart aus zu seinem Gestüt in Weil bei Esslingen durch Hedelfingen fuhr. Historische Fotos entführen Sie in diese beschauliche Zeit als Hedelfingen ein Dorf war und doch bedeutende Gebäude und eine interessante Geschichte und nette Geschichten zu bieten hatte. Dem König seine Spitzerhunde und die weltbekannte Araberzucht spielen eine Rolle.

 

Der Stadtspaziergang startet am Samstag, 11.05.2019 um 10:00 Uhr am Hedelfinger Platz in Stuttgart-Hedelfingen unter den Kastanienbäumen.

Es geht fast eben die „Esslinger Straße“ entlang bis zum ehemaligen Kloster und Gestüt des Königs. Beim „Schlössle“ in Weil endet der Spaziergang gegen 13:00 Uhr. Unterwegs gibt es eine kleine Überraschung.

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Um eine Spende zur Deckung der Kosten zu Gunsten des Fördervereins wird gebeten.

Mit freundlichen Grüssen

Förderverein „Altes Haus“ Stuttgart-Hedelfingen e.V.

Der Vorsitzende

Michael Wießmeyer

Karten,  Michael Wießmeyer (Gasthaus Hirsch, Esslinger Str., Eröffnung des Rathauses 1910 und Eröffnung der Strassenbahn, Gasstätte Löwe in der Esslingerstraße und König Wilhelm II mit Gattin

Foto, Blogarchiv

Siehe auch wilih.de/auf-den-spuren-des-koenigs-geschichten-aus-hedelfingen

E i n l a d u n g zur Sitzung des Bezirksbeirats Stuttgart-Ost am Mittwoch, den 12. Dezember 2018

Posted by Klaus on 8th Dezember 2018 in In und um Gablenberg herum

18:30 Uhr im Bürgerservicezentrum Ost – Schönbühlstr. 65 – Bürgersaal – 3. OG

T a g e s o r d n u n g öffentlich

1. 5 Minuten für Bürgerinnen und Bürger

2. Park der Villa Berg, Parkpflegewerk, Wiederherstellung, Weiterentwicklung – Kenntnisnahme – 272/2018
Vertreter des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes

3. Neue Richtlinien für das Bezirksbudget (Beschlussfassung)

4. Bezirksbudget: Begrünung der Gablenberger Hauptstraße – Beschlussfassung

5. Bezirksbudget: Aufführung am 02.12.2018 (John Rutter, „Magnificat“) des Kantorats Hedelfingen / Rohracker-Frauenkopf / Wangen

6. Bezirksbudget: Beschallungsanlage Christuskirche

7. Bezirksbudget: Übernahme der Honorarkosten für die Leitung der Jungbläser an der Christuskirche

8. Bezirksbudget: Aufführung der Lukaskantorei am 25.11.2018

9. Bezirksbudget: Theaterkurs Theater Atelier Stuttgart Ost

10. Bezirksbudget: Aufbau eines neuen Erlebnisraumes zur Sicherstellung und Erweiterung der tiergestützten Therapie auf dem Aktivspielplatz Raitelsberg

11. Bezirksbudget: Sicherstellung eines verlässlichen Angebotes des Aktivspielplatzes Raitelsberg

12. Bezirksbudget: Umgestaltung der Grünflächen auf der Ostendstraße – Beschlussfassung liegt bereits vor

13. Bezirksbudget: Bürgerempfang 2019

14. Mitteilungen und Verschiedenes

Anfahrt ÖPNV: U4 und Buslinien 42 oder 45 bis „Ostendplatz“

Tatjana Strohmaier, Bezirksvorsteherin im Stadtbezirk Stuttgart-Ost

Zusammenfassung der Sitzung von Jörg Trüdinger facebook.com/SPDStuttgartOst

Foto, Blogarchiv

Eröffnung des 100. Landwirtschaftlichen Hauptfestes

Posted by Klaus on 29th September 2018 in Stuttgart, Volksfest und Frühlingsfest

Info, Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Das 100. Landwirtschaftliche Hauptfest wird am 29. September eröffnet. Das Fest ist eine Leistungsschau, die dem Fachpublikum und den Verbrauchern gleichermaßen einmalige Einblicke in die Arbeit der baden-württembergischen Bauern bietet.

„Hochwertige Lebensmittel sowie gepflegte und intakte Kulturlandschaften werden von vielen Menschen als Selbstverständlichkeit hingenommen. Gleichzeitig steigen die Erwartungen und Ansprüche der Gesellschaft an unsere Landwirte stetig. Mit dem Landwirtschaftlichen Hauptfest soll auf die vielfältigen Leistungen unserer Bauern für uns alle aufmerksam gemacht werden. Das Fest soll den Menschen im Land auch Lust auf Lebensmittel aus Baden-Württemberg machen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk in Stuttgart-Bad Cannstatt mit Blick auf die Eröffnung des 100. Landwirtschaftlichen Hauptfestes.

„Unsere heimische Landwirtschaft ist eine innovative Branche, die voller Leben und Energie steckt. Davon können sich die Besucher des Landwirtschaftlichen Hauptfestes überzeugen. Es ist eine Leistungsschau, die dem Fachpublikum und den Verbrauchern gleichermaßen einmalige Einblicke in die Arbeit unserer Bauern bietet“, so der Minister.

Das Land beteilige sich auf vielfältige Weise am Landwirtschaftlichen Hauptfest. So seien alle landwirtschaftlichen Landesanstalten im Bereich des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf dem Hauptfest vertreten. Dabei gehe es zum Beispiel um Pflanzenproduktion, Nutztierhaltung oder Landwirtschaft 4.0. Das Haupt- und Landgestüt Marbach sei mit einem vielfältigen Programm präsent. Der Landesbetrieb ForstBW präsentiere sich ganz überwiegend mit seinem waldpädagogischen Angebot.

„Das Motto des diesjährigen Auftritts des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz lautet ‚Hier wächst Zukunft‘. In den vier Schwerpunkten Biodiversität, Bioökonomie, Digitalisierung und ‚Natürlich. Von Daheim‘ zeigt das Ministerium die Vielfalt seiner Arbeit. Diese steht dabei für die Vielfalt unserer Landwirtschaft. Mit einem modernen, digitalen und erlebbarem Auftritt zeigen wir in den kommenden Tagen, wie Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft heute funktionieren“, betonte der Minister.

Es sei wichtig, dass die Branche gut in der Gesellschaft verankert ist. „Dies ist die Grundvoraussetzung dafür, die Zukunft gemeinsam zu gestalten und Zukunft wachsen zu lassen“, sagte Minister Hauk.

Weitere Informationen

Informieren Sie sich vor Ort über unsere Schwerpunktthemen Bioökonomie, Landwirtschaft 4.0, Forstwirtschaft und unsere Regionalkampagne ‚Natürlich. Von Daheim‘, die unter dem Motto ‚Hier wächst Zukunft!‘ in der Halle 1 präsentiert werden.

Alle Informationen zu den Aktivitäten des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf dem Landwirtschaftlichen Hauptfest und detaillierte Programmübersichten finden Sie auf hierwaechstdiezukunft.com.

100. Landwirtschaftliches Hauptfest

Foto, Blogarchiv Klaus

Stellungnahme zum Projekt „Soziale Stadt Gablenberg“ Schmalzmarkt und Gablenberger Hauptstraße

Posted by Klaus on 22nd Februar 2018 in In und um Gablenberg herum

Pressemitteilung

Schmalzmarkt in Gablenberg

Schmalzmarkt in Gablenberg

Stellungnahme der Handels- und Gewerbevereine  Gablenberg und Stuttgart-Ost zu den Planungen im Rahmen des Projektes „Soziale Stadt Gablenberg“, insbesondere zum Entwurf des Gewinnerbüros SCALA , mit Schwerpunkt Schmalzmarkt und Gablenberger Hauptstraße, sowie zur Einrichtung einer Busspur in der Wagenburgstraße.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ungeachtet der Tatsache, dass der Entwurf des mit knapper Mehrheit zum Sieger gekürten Büros SCALA noch in der Bürgerbeteiligung diskutiert wird und der Ideenteil über die Gablenberger Hauptstraße noch nicht Beschluss ist, möchten wir insbesondere die Mitglieder des Umwelt- und Technikausschusses im Gemeinderat auf Schwächen und Gefahren für den Standort aus Sicht der Handels- und Gewerbevereine aufmerksam machen.

Wir halten es für die noch in Gablenberg existierende Vielfalt an Geschäften und Dienstleistern für sehr problematisch, wenn in dem Entwurf systematisch Parkplätze an wichtigen Stellen ersatzlos wegfallen sollen. Insgesamt handelt es sich dabei um ca. 180 Parkplätze.

Sowohl das Ärztehaus in der Gablenberger Hauptstraße 77, als auch die BW Bankfiliale sind ebenso wie die gegenüberliegende Petruskirche wichtig für einen lebendigen Stadtteil als auch auf solche Parkmöglichkeiten für ihre Besucher und Kunden angewiesen.

Auch der in dieser Zahl enthaltende ersatzlose Wegfall von ca. 80 Parkplätzen in der Wagenburgstraße für eine geplante Busspur (ab der Gablenberger Hauptstr. bis zur Schwarenbergstraße) ist aus unserer Sicht gegenüber den Anwohnern nicht vertretbar. Zum einen erhöht es den jetzt schon im Quartier vorhandenen erheblichen Parkdruck in den Abendstunden, sowie den unnötigen Parkplatzsuchverkehr in den Nebenstraßen.

Solche Maßnahmen dürften aus Sicht der beiden HGVs erst dann umgesetzt werden, wenn alternative Parkmöglichkeiten durch neue Parkhäuser oder Parkgaragen in der Nachbarschaft geschaffen wurden. Deshalb gilt es vordringlich zu untersuchen, ob an diesen Standorten Parkhäuser geschaffen werden können:

  • Vor dem Tunnelportal des Wagenburgtunnels
  • Unter dem Wendehammer in der Wagenburgstraße, entlang des Gebäudes Wagenburgstraße 149
  • Unter dem Schulhof der Gablenberger GHS
  • An der Einmündung der Libanonstr. in die Bergstraße in den Hang hinein.
  • An der Einmündung der Gaishämmerstr. in die Bergstraße in den Hang hinein.
  • Unter dem Schmalzmarkt

Auch der geplante massive Eingriff in die gewachsene Struktur des Schmalzmarktes bietet mehr Nachteile als er Vorteile schafft.

Die von uns kritisierten Maßnahmen im Einzelnen sind:

  • Der geplante Wegfall des Bachlaufes und des Brunnens ist ein Verlust an Aufenthaltsqualität.
  • Die bisher für einen gesicherten Aufenthalt für spielende Kinder sowie Restaurantbesucher sorgende kleine Mauer soll wegfallen zugunsten einer offenen Fläche, die den Verkehr bedrohlich nahe an die Aufenthaltsfläche führt. Nicht umsonst sind erst vor Jahren Leitpfosten am Straßenrand aufgestellt worden um die Fußgänger zu schützen.
  • Der Wegfall der Busbuchten am Schmalzmarkt in beide Richtungen führt zwangsläufig zu noch größerem Verkehrsstau.

Eine wirksame nachhaltige verkehrliche Entlastung der Gablenberger Hauptstraße ist nur dann zu erreichen, wenn dem Verkehr auf die Fildern alternative Möglichkeiten geboten werden, etwa durch eine direkte Auffahrt als Verlängerung der B14 zur mittleren Filderstraße hin oder über einen Linksabbieger von der Wagenburgstraße in die Schwarenbergstraße.

Die von Herrn Esefeld (SCALA Architekten) geäußerte Annahme, der Verkehr in der Gablenberger Hauptstraße würde von selbst in den nächsten Jahren abnehmen, wird unserer Meinung nach weder durch Entwicklungen zu mehr Emissionsfreiheit noch durch Zulassungszahlen gestützt.

 

Handels- und Gewerbeverein Gablenberg                                        HGV Stuttgart Ost

 

gez. Peter Metzler                                                                                        gez. Thomas Rudolph

(Vorsitzender)                                                                                               (Vorsitzender)

Siehe auch einen Bericht in der cannstatter-zeitung.de/-kritik-an-geplanten-verschoenerungen-in-gablenberg-

Foto, Klaus

Siehe auch scala-architekten.de/stuttg_gablenbergerhauptstrasse

F1 in Schools“: DHL unterstützt weltweiten Technologie-Wettbewerb für Schüler

Posted by Klaus on 28th September 2017 in Allgemein

Pressemitteilung

Der internationale Wettbewerb will junge Talente für Technik, Naturwissenschaften und Mathematik begeistern
Im Wettbewerb entwerfen und bauen Schüler zwischen neun und 19 Jahren Formel 1-Wagen im Miniaturformat
Beim diesjährigen Finale in Malaysia setzte sich das Team „Hyperdrive“ aus Australien durch
Deutsches Team „Pioneers“ wird mit Enterprise Portfolio Award ausgezeichnet
DHL bringt als offizieller Logistikpartner der Formel 1 umfangreiches Know-how mit in die neue Partnerschaft

dhl-f1-award-600DHL unterstützt seit diesem Jahr als offizieller Logistikpartner den internationalen Wettbewerb der Bildungsinitiative „F1 in Schools“. Der Wettbewerb, der 2017 in der 13. Auflage stattfand, will Schüler zwischen neun und 19 Jahren für naturwissenschaftliche, mathematische und technische Fragestellungen begeistern und ihre Talente fördern. Die Aufgabe lautet, in Teams am Computer eine Miniaturversion eines Formel 1-Rennwagens zu entwerfen, ihn zu bauen und ins Rennen zu schicken. Die kleinen Modelle werden mithilfe von CAD-Software entwickelt, aus Polyurethan-Hartschaum gefertigt und mit Pressluft angetrieben.

Foto, DP DHL

Die Herausforderungen für die Teams sind dabei an die echter Formel 1-Entwicklungsteams angelehnt und reichen vom Erstellen eines Businessplans über das Design mithilfe von CAD-Software, die aerodynamische Analyse im virtuellen Windkanal, die computergestützte Produktion und mehrere Testläufe bis hin zur Abschlusspräsentation des Modells. „Die Teilnehmer müssen naturwissenschaftliche Methoden und Werkzeuge wie CAD- und CAM-Software anwenden können und gut im Team zusammenarbeiten“ erklärt Andrew Denford, Gründer und Vorsitzender von „F1 in Schools“. „Am Ende gewinnt das Team, das gemeinsam in allen Teilaufgaben – Konstruktion, Fertigung, Reaktionszeit, Geschwindigkeit, Businessplan und Präsentation – überzeugen kann.“

Beim diesjährigen Finale, das vor dem Formel 1 Grand Prix von Malaysia in Kuala Lumpur stattfand, ging das Team „Hyperdrive“ aus Australien unter insgesamt 51 Teams als Sieger hervor. Für DHL überreichte Christopher Ong, Managing Director DHL Express Malaysia und Brunei, den „Enterprise Portfolio Award“ an das Team „Pioneers“ aus Deutschland. „Wir sind stolz darauf, dass wir als offizieller Logistikpartner dazu beitragen können, junge Menschen aus der ganzen Welt für Mathematik, Naturwissenschaften und Technologie zu begeistern“, so Ong. „Besonders freut uns, dass in diesem Jahr rund ein Drittel der Teilnehmer weiblich ist. Diese Entwicklung sehen wir auch deshalb sehr positiv, weil der Konzern als einer der größten Arbeitgeber weltweit natürlich vom Potenzial gut ausgebildeter, motivierter Frauen in Naturwissenschaft und Technik profitiert.“

Logistikpartner mit Formel 1-Erfahrung

Mit mehr als 20 Millionen erreichten Schülern in 40 Ländern ist „F1 in Schools“ die größte Bildungsinitiative weltweit. Aufbauend auf der Faszination und weltweiten Präsenz der Formel 1 will sie das Verständnis für Technologie und Naturwissenschaft verbessern und den jungen Teilnehmern zeigen, welche beruflichen Perspektiven es in diesen Bereichen gibt. Der Wettbewerb wird von der Formel 1 offiziell unterstützt und begleitet. So gibt es für Teilnehmer beispielsweise die Möglichkeit zu Besuchen im Fahrerlager oder in den Produktionsstätten der Formel 1-Teams.

Die Zusammenarbeit von DHL mit „F1 in Schools“ ergänzt das umfangreiche gesellschaftliche Engagement von Deutsche Post DHL Group. Mit dem Programm GoTeach verbessert der Konzern weltweit Bildungs- und Berufschancen von Kindern und Jugendlichen. Damit trägt Deutsche Post DHL Group auch zu den „Globalen Zielen nachhaltiger Entwicklung“ (SDGs) der Vereinten Nationen bei, insbesondere zu den Zielen 4 („Hochwertige Bildung“) und 17 („Partnerschaften, um die Ziele zu erreichen“).

In der Partnerschaft mit „F1 in Schools“ kommt DHL die umfangreiche Expertise in der Motorsportlogistik zugute: Bereits seit über 35 Jahren ist DHL im Motorsport aktiv – seit 2004 als offizieller Logistikpartner der Formel 1 – und stellt sicher, dass Boliden, ihre Motoren, Kraftstoff und Öl, Reifen, Übertragungstechnik und sonstiges Equipment über See-, Land- und Lufttransporte sicher und pünktlich an die Austragungsorte der 20 Rennen weltweit geliefert werden. Die Fracht umfasst rund 2.000 Tonnen pro Rennen. „Die Partnerschaft bei „F1 in Schools“ stellt eine  logische Erweiterung unseres jahrzehntelanges Engagement in der Formel 1 dar“, sagt Christopher Ong. Auch Andrew Denford freut sich über die Kooperation: „DHL ist der perfekte Logistikpartner für unser Projekt. Sowohl wegen unseres gemeinsamen Ziels, Kinder und Jugendliche fit für die Zukunft zu machen, als auch wegen der langjährigen Erfahrung des Unternehmens in der Motorsportlogistik sind wir sehr froh, dass wir DHL als Partner für „F1 in Schools“ gewonnen haben.“

Hohenheimer Feldtag 2017 – Der Stallmist: Das Gold des Bauern! Düngetechnik im Wandel der Zeit

Samstag 16. September 2017 – 11-16 Uhr – 12:30 Uhr Beginn der Vorführungen auf dem Feld

Landwirtschaftliches Spektakel rund um das Gold des Bauern

csm_Feldtag_2017_K_980d963aa4 Deutsches Landwirtschaftsmuseum, Filderhauptstraße 179, 70599 Stuttgart / Eintritt: regulär 4 €, ermäßigt 1 €, Kinder bis 10 Jahre gratis; Vorführung auf dem Feld gratis ab 12:30 Uhr

Bis heute sind Stallmist und Gülle wichtige Produktionsmittel. Ohne sie ließen sich Bodenfruchtbarkeit und Nahrungsversorgung nicht gewährleisten. Entsprechend gibt es eine jahrhundertealte Technikgeschichte von Gerätschaften zum Ausbringen und Verteilen von Stall- und Flüssigmist. Das Deutsche Landwirtschaftsmuseum der Universität Hohenheim in Stuttgart spannt auf seinem 22. Hohenheimer Feldtag den Bogen von der Handarbeit bis zu modernsten GPS- und sensorgestützten Verfahren. Das Museum und seine Partner zeigen direkt auf dem Feld in einer einmaligen Maschinenvorführung die technische Entwicklung beim Ausbringen von Gülle und Mist. Das Ganze garantiert geruchsfrei: Statt Flüssigmist wird eine geruchslose Ersatzflüssigkeit eingesetzt.

Feldtag HohenheimBis in die 1960er Jahre hielten die Landwirte ihre Tiere in Ställen auf Stroh. Stallmist war daher die wichtigste Quelle der Pflanzenernährung auf dem Acker und galt als das „Gold des Bauern“.

Seitdem Stroh an Bedeutung verloren hat, fällt organischer Dünger aus der Tierhaltung heute überwiegend in Form von Gülle an. Diesen bringen die Landwirte als sogenannten Flüssigmist auf dem Acker und Grünland aus.

In Übermaß und nicht fachgerecht eingesetzt kann Gülle, ebenso wie mineralischer Stickstoffdünger, zu überhöhten Nitratwerten im Grundwasser führen. Mit moderner Technik umweltgerecht ausgebracht sind Gülle und mineralischer Dünger nach wie vor die unverzichtbare Grundlage einer effizienten Nahrungsmittelproduktion.

Deutsches Landwirtschaftsmuseum zeigt historische und aktuelle Düngetechnik

Landwirtschaftsmuseum HohenheimBeim 22. Hohenheimer Feldtag nimmt sich das Deutsche Landwirtschaftsmuseum der Düngetechnik im Wandel der Zeit an. „In einer Vorführung demonstrieren wir die technische Entwicklung bei der Ausbringung von Mist und Gülle“, erklärt Dr. Jürgen Weisser, der Leiter des DLM. „Am Beginn zeigen wir die mühsame Arbeit mit Handgeräten, danach führen wir die Arbeit mit Pferden vor, die schon eine wesentliche Erleichterung mit sich brachte.“ Der technische Durchbruch gelang mit den ersten Traktoren. Parallel dazu wurden die Mistlader und Güllefässer weiterentwickelt – neue Verfahren hielten Einzug. Am Ende fahren auf dem Feldtagsgelände zeitgenössische Traktoren mit aktueller Ausbringungstechnik auf. „Wir versprechen unseren Gästen ein besonderes Erlebnis faszinierender Agrartechnik“, sagt Dr. Weisser: „Für die Landwirtschaft selbstverständlich, für Verbraucher ungewohnt, verdient das Güllethema in jedem Fall besondere Aufmerksamkeit.“ Und Angst vor unangenehmen Güllegestank brauchen die Besucher keine zu haben: „Wir setzen auf dem Feldtag eine geruchslose Ersatzflüssigkeit ein.“

Hintergrund Hohenheimer Feldtag

Feld11P1010599Beim Hohenheimer Feldtag zeigt das DLM seit 1995 einmal im Jahr historische Technik in Aktion. Zu den Initiatoren des Spektakels, bei dem altehrwürdige Landtechnik zusammen mit modernen Maschinen einen Tag lang über die Felder der Universität Hohenheim rollt, gehörte der ehemalige Leiter des DLM Dr. Klaus Herrmann. Ihm wurde kürzlich die Ehrennadel der Universität Hohenheim verliehen.

Text: Dietmar Töpfer

Plakat des Veranstalters

Info, dlm-hohenheim.de/hohenheimer-feldtag

Fotos, Klaus

Strobl lobt Strafverschärfung bei Wohnungs- einbruch

Posted by Klaus on 31st März 2017 in Allgemein

K-Kein-Einbruch-2Innenminister Thomas Strobl begrüßt die aktuellen Beschlüsse der Großen Koalition in Berlin, nach denen der Einbruch in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bestraft werden soll. Die Verschärfung sei der entscheidende Fortschritt bei der Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen.

„Der Einbruch in den eigenen vier Wänden ist eine der Straftaten, die die Bürgerinnen und Bürger am schlimmsten belasten. Für die Betroffenen ist so eine Tat regelrecht traumatisierend. Die Verschärfung in diesem Punkt ist absolut richtig“, erklärt der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl mit Blick auf die aktuellen Beschlüsse der Großen Koalition in Berlin, nach denen der Einbruch in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bestraft werden soll, wobei es keinen minder schweren Fall gibt.

Zusätzliche Instrumente für die Ermittlungsbehörden

Durch diese Verschärfung, so der Innenminister, ergeben sich für die Ermittlungsbehörden zusätzliche Instrumente: „Das ist der entscheidende Fortschritt. Unsere Polizei bekommt mehr Werkzeuge in die Hand, um Einbrüche zu bekämpfen und gegen die Einbrecher vorzugehen.“ So sei es beispielsweise einfacher, Einbrecher in Untersuchungshaft zu nehmen.

„Im Bundestag habe ich selbst mehrere Jahre auf diese Verschärfung hingearbeitet – aber sie war bei der SPD im Bundestag bislang nicht durchsetzbar. Zum Glück hat hier endlich ein Umdenken stattgefunden“, so Strobl.

Schwerpunkt im Land – Positive Entwicklung in der Kriminalstatistik

„Die Bekämpfung der Einbrüche ist ein entscheidender Schwerpunkt unserer Arbeit“, so Innenminister Strobl. Die Schwerpunktsetzung zeigt Erfolg: In der Vergangenheit gab es mehrere Jahre, in denen die Einbruchszahlen im Südwesten zum Teil massiv gestiegen waren. In der Polizeilichen Kriminalstatistik 2016 ging die Zahl der Wohnungseinbruchdiebstähle um 9,5 Prozent zurück, von 12.255 auf 11.095. Die Aufklärungsquote hat sich um rund zwei Prozentpunkte auf knapp 20 Prozent erhöht. „Das ist ein doppelter Erfolg: weniger Straftaten und eine höhere Aufklärungsquote. Es gibt eine Trendwende – und wir tun alles dafür, dass dieser positive Trend anhält“, erklärt Strobl.

Der landesweite Rückgang bei den Einbruchzahlen und die Verbesserung der Aufklärungsquote sind vor allem das Ergebnis der intensiven Anstrengungen und des unermüdlichen Einsatzes der Polizei im Land, so der Innenminister. „Zusammen mit Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz haben wir Schwerpunktkontrollen gegen Einbrecher durchgeführt. Damit erhöhen wir den Fahndungsdruck auf länderübergreifend tätige Einbrecherbanden. Und wir haben erstmals ein automatisches Kennzeichenlesesystem eingesetzt. Für den Einsatz gibt es im baden-württembergischen Polizeirecht seit 2008 eine Rechtsgrundlage – jetzt setzen wir es ein. Wir müssen solche, technologiegestützten Fahndungsmittel für die Polizei nutzen.“

Quelle, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration

Foto, Blogarchiv

Zahl der Straftaten gesunken

Posted by Klaus on 16th März 2017 in Allgemein

PolizeiberatungInnenminister Thomas Strobl hat die Polizeiliche Kriminalstatistik 2016 vorgestellt. Erstmals seit 2012 ist wieder ein Rückgang bei den Straftaten zu verzeichnen. Im Ländervergleich belegt Baden-Württemberg den Spitzenplatz. Mit 5.599 Straftaten pro 100.000 Einwohner sank die Kriminalitätsbelastung im Vergleich zum Vorjahr und stellt insgesamt den besten Wert dar.

„Wir tun alles dafür, um den Menschen in Baden-Württemberg ein Höchstmaß an Sicherheit zu bieten. Die Anstrengungen zahlen sich aus, die Arbeit unserer Polizei hat Erfolg. In Sachen Sicherheit sind wir Spitzenreiter in Deutschland“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration, Thomas Strobl bei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2016. Nachdem die Straftaten in den Jahren seit 2012 kontinuierlich gestiegen waren, sanken sie 2016 erstmals wieder und gingen um 1,3 Prozent auf 609.133 zurück (2015: 617.365) bei gleichzeitigem Bevölkerungszuwachs.

Für die Bürgerinnen und Bürger sank die Kriminalitätsbelastung im vergangenen Jahr auf 5.599 Straftaten pro 100.000 Einwohner: Das stellt im Ländervergleich insgesamt den besten Wert dar und ist ein Rückgang um 2,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Weniger Straftaten, höhere Aufklärungsquote

„Baden-Württemberg ist ein sehr sicheres Land – und wir arbeiten jeden Tag daran, dass es noch sicherer wird“, erklärte Innenminister Strobl. „Die Entwicklung geht doppelt in die richtige Richtung: Bei den Straftaten verbuchen wir einen Rückgang, bei der Aufklärungsquote eine leichte Steigerung. Die Menschen in Baden-Württemberg haben einen überdurchschnittlichen Sicherheitsstandard. Sicherheitspolitik ist auch Standortpolitik – das wissen wir“, so Innenminister Thomas Strobl. Die Aufklärungsquote lag 2016 bei 60,2 Prozent (2015: 60,1 Prozent). Damit klärte die Polizei so viele Straftaten auf wie in den letzten zwölf Jahren nicht. Dieser großartige Ermittlungserfolg sei einer hervorragenden polizeilichen Arbeit zu verdanken.

Rückgang bei Eigentumskriminalität und Wohnungseinbrüchen

Diebstahlsdelikte machen mit rund 213.022 Fällen rund ein Drittel aller Straftaten aus. Nachdem sie drei Jahre in Folge kontinuierlich angestiegen waren, sind diese in 2016 erstmals wieder zurückgegangen – um rund vier Prozent. Neben Laden- (minus 5,1 Prozent), Taschen- (minus 11,6 Prozent) und Trickdiebstählen (minus 14,3 Prozent) sind die landesweiten Rückgänge bei den Wohnungseinbrüchen um minus 9,5 Prozent auf 11.095 Fälle besonders positiv hervorzuheben.

Mit Blick auf die Bekämpfung der Wohnungseinbruchsdiebstähle unterstrich Minister Strobl „den besonderen Schwerpunkt der polizeilichen Arbeit“ in diesem Kriminalitätsbereich: „Ein Einbruch in den eigenen vier Wänden traumatisiert viele Opfer. Sie sind psychisch immer noch gezeichnet, wenn die Tür oder das Fenster längst wieder repariert sind. Deshalb unternehmen wir in den einzelnen Präsidien vor Ort und auch landesweit höchste Anstrengungen, um den Einbrechern und den organisierten Einbrecherbanden den Kampf anzusagen.“ Der landesweite Rückgang um knapp zehn Prozent und die Verbesserung der Aufklärungsquote auf fast 20 Prozent sind vor allem das Ergebnis der intensiven Anstrengungen und des unermüdlichen Einsatzes der Polizei im Land.

Konsequente länderübergreifende Kooperationen

„Neben den Wohnungseinbrüchen sind Taschen- und Trickdiebstähle Straftaten, die jeden von uns als Bürgerin und Bürger in unserem Sicherheitsempfinden unmittelbar besonders treffen. Die Rückgänge bestärken meine konsequente Haltung: Wir werden die Handlungsschwerpunkte der Polizei, unser Intensivkonzept in Sachen Prävention, Präsenz und Ermittlungen vor allem gegen mobile Wohnungseinbrecher und marodierende Diebesbanden weiter konsequent verfolgen“, betonte Minister Strobl. Auch werde man die länderübergreifenden Fahndungen verstärken und damit Strukturen, Aktionsräume und Fluchtwege organisierter Einbrecherbanden systematisch aufbrechen. „Diese bandenmäßige Kriminalität ist hochmobil und macht nicht an Ländergrenzen Halt. Deshalb müssen wir auch die Polizeiarbeit länderübergreifend organisieren. Das ist übrigens gelebter Föderalismus“, betonte Innenminister Thomas Strobl.

Im Zuge der letzten länderübergreifenden Schwerpunktkontrollen gegen Einbrecher, die zusammen mit Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz vergangenes Wochenende stattfanden, hatte das Polizeipräsidium Ludwigsburg erstmals ein automatisches Kennzeichenlesesystem im Einsatz. „Wir müssen solche, technologiegestützten Fahndungsmittel für die Polizei nutzen. Für den Einsatz gibt es im baden-württembergischen Polizeirecht seit 2008 eine Rechtsgrundlage. Eingesetzt wurde sie bislang nicht. Genau das ändern wir, vor allem, wenn wir dadurch den Fahndungsdruck und die Aufklärungsquote steigern können“, so Innenminister Thomas Strobl.

Neuer Höchstwert bei Gewalt gegen Polizeibeamte

Den guten Entwicklungen im Bereich der Straftaten insgesamt und der Eigentumsdelikte entgegen laufen die Zahlen in Bezug auf die Gewalt gegen Polizeibeamte. Gewalthandlungen gegen die Polizei sind um knapp zwölf Prozent auf 4.394 Fälle angestiegen. Besonders beklagenswert sind die dadurch zum Teil schwer verletzten 2.030 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten – eine Zunahme um knapp neun Prozent. „Die zunehmende Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte ist beschämend und überhaupt nicht hinzunehmen. Sie liegt jetzt auf einem Fünfjahreshoch – wir brauchen hier dringend eine Trendumkehr“, verurteilte Minister Strobl diese Entwicklung. Er verspreche sich in diesem Zusammenhang viel von den Bodycams, die ab diesem Frühjahr zunächst bei den Polizeipräsidien Freiburg, Mannheim und Stuttgart eingesetzt werden. „Gewalttätige Angriffe und die damit verbundenen Gewaltsituationen können damit besser dokumentiert und als Beweismittel in etwaige Ermittlungsverfahren eingebracht werden. Im Ergebnis erhoffe ich mir auch, dass die der Polizei in bestimmten Einsatzsituationen entgegen schlagende Gewalt und Aggression damit besser sanktioniert werden kann“, unterstrich Innenmister Thomas Strobl.

Anhaltende Terrorgefährdung

Zur Realität gehört auch die unverändert anhaltende hohe abstrakte Gefährdung durch islamistisch motivierte Terroranschläge. Die Zahl der Strafverfahren stieg von 74 auf 100 Strafverfahren an. Damit wird deutlich, dass sich auch Baden-Württemberg im Zielspektrum islamistischer Extremisten und Terroristen befindet. Es handelt sich etwa um Ermittlungsverfahren wegen der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung oder wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdeten Gewalttat. Die Sicherheitsbehörden im Land setzen mit großem personellen Aufwand permanent alles daran, islamistische Gewalttäter und deren Radikalisierung frühzeitig zu erkennen, Straftaten zu verhindern und die Bürgerinnen und Bürger im Land zu schützen. Dazu gehört eine intensive Überwachung und wo, immer rechtlich möglich, auch die Abschiebung einschlägiger Gefährder.

Polizeiliche Kriminalstatistik 2016 (PDF)

Schutz vor Wohnungseinbrüchen: K-Einbruch

Quelle, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration

Foto, Polizeiberatung