Stuttgart Ost – Autofahrer kollidiert mit Blitzanlagen

Posted by Klaus on 10th Januar 2019 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht

Ein 41 Jahre alter Autofahrer ist am Donnerstag (10.01.2019) auf der B14 von der Fahrspur abgekommen und mit zwei Blitzanlagen kollidiert. An den Geräten und am Auto entstand Totalschaden. Der 41-Jährige befand sich gegen 14.45 Uhr mit seinem schwarzen Seat Cupra auf der linken Fahrspur in Fahrtrichtung Innenstadt etwa auf Höhe der Sedanstraße, als er aus noch ungeklärten Gründen nach links von der Spur abkam und auf den Mittelsteifen auffuhr. Dort kollidierte er mit zwei Blitzersäulen. Beide Säulen kippten in der Folge um. An ihnen sowie am Auto entstand Totalschaden. Die Höhe des Schadens wird nach ersten Schätzungen auf mindestens 130.000 Euro beziffert. Durch den Unfall mussten zwei Fahrspuren in Richtung Innenstadt sowie die X1-Busspur in Richtung Bad Cannstatt vorübergehend gesperrt werden. Weiterhin behinderten mehrere Schaulustige den Verkehrsfluss, gegen diese wird nun ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Foto, Blogarchiv

Mehr Fotos unter zvw.de/inhalt.stuttgart-zwei-blitzersaeulen-am-neckartor-umgefahren.

Gemeinsam für einen besseren Schienen- personennahverkehr

Posted by Klaus on 10th Januar 2019 in Rund um die Eisen- und Straßenbahn, Zacke,Seilbahn,SSB

Presseinfo, Ministerium für Verkehr

Die Verkehrsverbünde suchen für den Fahrgastbeirat des Landes Baden-Württemberg neue Mitglieder. Fahrgäste können sich direkt beim Verkehrsverbund ihres Wohnortes bewerben.

Wer regelmäßig Zug fährt, hat vielfältige eigene Erfahrungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) gesammelt. Er sieht, wo es klemmt und hat sicher auch Ideen wie und was verbessert werden könnte. Wer außerdem kommunikativ ist und sich aktiv für den SPNV engagieren möchte, der hat jetzt die Möglichkeit, Mitglied des Fahrgastbeirats für den vom Land Baden-Württemberg bestellten SPNV zu werden.

Fahrgastbeiräte sind nah dran und können direkt bei den SPNV-Verantwortlichen nachhaken, Hintergründe erfragen und eigene Vorschläge zur Diskussion stellen. Sie haben die Chance, sich einzubringen und an der Weiterentwicklung des SPNV im Sinne der Kunden mitzuwirken. Der SPNV ist Teil des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und umfasst den schienengebundenen Verkehr. Der Busverkehr gehört nicht dazu.

Fragen und Antworten zum Fahrgastbeirat Baden-Württemberg

  • Was ist der Fahrgastbeirat-BW? Beim Fahrgastbeirat handelt es sich um ein ehrenamtliches Gremium, das zur einen Hälfte aus interessierten SPNV-Nutzern und zur anderen Hälfte aus Vertretern verschiedener Verbände besteht. Als beratendes Gremium stellt der Fahrgastbeirat-BW ein wichtiges Bindeglied zwischen den SPNV-Nutzern und dem Land Baden-Württemberg als Aufgabenträger dar.
  • Seit wann gibt es den Fahrgastbeirat-BW? Verkehrsminister Winfried Hermann hat im April 2012 den Fahrgastbeirat Baden-Württemberg ins Leben gerufen, um dadurch das Angebot im SPNV noch besser auf die Wünsche und Bedürfnisse der Kunden abstimmen zu können.
  • Wo und wie oft trifft sich der Fahrgastbeirat-BW? Mindestens dreimal im Jahr treffen sich die Mitglieder des Fahrgastbeirats-BW – je nach Bedarf auch häufiger – in Stuttgart. Zusätzlich bestehen verschiedene Arbeitsgruppen, die vorab verschiedene Themen aufbereiten, bevor sie die Ergebnisse ihrer Recherchen im Plenum zur Weiterbearbeitung präsentieren.
  • Wie lange ist die Amtszeit des Fahrgastbeirats-BW? Der Fahrgastbeirat hat seine Amtszeit von zwei auf drei Jahre verlängert. Die 4. Amtszeit wird im Mai 2019 beginnen und im Mai 2022 enden.
  • Welche Aufgaben hat der Fahrgastbeirat-BW? Der Fahrgastbeirat-BW beschäftigt sich mit allen Themen rund ums Zugfahren. Kontinuierlich erhält der Fahrgastbeirat Neuigkeiten aus Fachkreisen über Veränderungen, die den SPNV betreffen. Der Fahrgastbeirat berät entsprechende Abteilungen im Ministerium für Verkehr, bei SPNV-relevanten Themen und kann so selbst Anregungen und Vorschläge gegenüber dem Land machen, um die Akzeptanz des SPNV zu verbessern und seine Attraktivität zu erhöhen.

Welche Themen wurden bislang vertieft und was wurde bislang erreicht?

Erfolge in der 1. Amtszeit des Fahrgastbeirats-BW:

  • direkte Beteiligung der SPNV-Nutzer bei der Aufstellung der Fahrpläne
  • Erhalt des Kursbuches Baden-Württemberg
  • Veröffentlichung der monatlichen Pünktlichkeitswerte.

Themen der Sitzungen des Fahrgastbeirats-BW in der 2. Amtszeit (eine Auswahl):

  • Umsetzung des „Zielkonzept 2025“,
  • Beschwerdemanagement DB und Ombudsstelle,
  • Fahrplan 2016, Landestarif, Semesterticket, Bahnbetrieb (Pünktlichkeit),
  • Bahnhöfe (Barrierefreiheit, Modernisierungsprogramm).

Schwerpunkte der 3. Amtszeit waren unter anderem:

  • Veröffentlichung eines Forderungskatalogs mit Grundanforderungen an Bahnhöfe und Züge
  • Sicherheit in Zügen und Verbesserung der Pünktlichkeit
  • Pendler-Erstattungsregelungen bei Verspätungen

Bewerben Sie sich!

Das Ministerium für Verkehr hat die Verkehrsverbünde für die Suche nach engagierten SPNV-Nutzern um Unterstützung gebeten. Die Verkehrsverbünde leiten zwei bis drei geeignete Bewerbungen an das Ministerium für Verkehr weiter, welches daraufhin aus diesen Bewerbungen bis Ende März 2019 die endgültige Auswahl trifft.

Fahrgäste, die mit offenen Augen den SPNV nutzen und ihr Wissen und ihre Wünsche einbringen möchten, können sich direkt bei dem Verkehrsverbund ihres Wohnortes bewerben.

bwegt: Verkehrsverbünde in Baden-Württemberg

Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW): Fahrgastbeirat Baden-Württemberg

Quelle: Fahrgastbeirat Baden-Württemberg

Foto, Blogarchiv

Neugereuter Theäterle e.V. – „Eine reizende Überraschung“

„Eine reizende Überraschung“

Komödie von Christina Handke, Plausus Theaterverlag

Zum Inhalt: Als Ferdinand Weiler, Familienoberhaupt einer Verlegerdynastie, aus dem Urlaub die attraktive Tessa mitbringt, ist seine Familie entsetzt, denn alle glauben, das Tessa nichts Gutes im Schilde führt.

Als schließlich Doris Göschle, die Seele des Hauses, ein Telefonat mithört, sind sich alle sicher: Tessa will Ferdinand vergiften. Sie beschließen Tessa auf keinen Fall unbeaufsichtigt zu lassen. Nur Ferdinands Enkelin Jenny, nimmt das Ganze nicht so ernst und freundet sich mit Tessa an, während Ferdinands Schwester Adele für komplette Verwirrung bei allen Beteiligten sorgt……

Termine 2019

Samstag,      19.01. 20 Uhr

Samstag,      26.01. 15 Uhr „Kultur am Nachmittagausverkauft

Samstag,      26.01. 20 Uhr

Neugereuter Theäterle e.V.
Haus St. Monika, Rupert-Mayer-Saal
Seeadlerstr. 7
70378 Stuttgart-Neugereut

Kartenbestellung: Tel. 0711 / 535125, Homepage: www.neugereuter-theaeterle.de

Eintrittspreise: 15,00 Euro Erwachsene, ermäßigt: 13,00 Euro, Rentner, Schüler, Studenten, und Menschen mit Behinderungen.

Mit freundlichen Grüßen

Berthold Guth

Foto, Theäterle

Untertürkheim – Mann mit Rauschgift erwischt

Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgart geben bekannt: Mann mit Rauschgift erwischt

Polizeibeamte haben am Mittwoch (09.01.2019) einen 24 Jahre alten Mann am Karl-Benz-Platz festgenommen, der im Verdacht steht, Rauschgifthändler zu sein. Polizeibeamten kontrollierten den Mann gegen 17.00 Uhr und stellten fest, dass nach ihm wegen verschiedenen Delikten gefahndet wird. Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Beamten eine Plombe mit mutmaßlichem Kokain, 94 Gramm Marihuana, 90 Gramm Amphetamin und zirka 250 Euro mutmaßliches Dealergeld. Darüber hinaus befanden sich in der Wohnung des Tatverdächtigen rund ein Gramm Heroin, leere Klemmtütchen und Fixerbesteck. Während der polizeilichen Maßnahmen beleidigte der 24-jährige Deutsche die Beamten. Er wird am Donnerstag (10.01.2019) mit Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart auf Erlass eines Haftbefehls dem zuständigen Richter vorgeführt.

Foto, Blogarchiv

Schwerer Betrugsfall durch falsche Polizeibeamte – Die Polizei warnt erneut vor Trickbetrügern

Posted by Klaus on 9th Januar 2019 in Stuttgart

Polizeibericht

Die Polizei warnt aus aktuellem Anlass erneut vor Trickbetrügern, die insbesondere mit der Betrugsmasche „Falsche Polizeibeamte“ und „Falsche Amtspersonen“ versuchen, vorwiegend ältere Menschen um ihr Hab und Gut zu bringen. Eine 78-jährige Stuttgarterin ist nun Opfer eines besonders schweren Falles dieser Betrugsmasche geworden. Am 16.10.2018 kontaktierten die Betrüger die Dame zum ersten Mal und brachten sie im Verlauf mehrerer Telefonate dazu, Wertgutscheine bei Online-Kaufhäusern zu erwerben und die dazugehörigen Codes den Tätern zu übermitteln. Etwa Ende Oktober deponierte die Seniorin eine Tüte mit mehreren Tausend Euro Bargeld vor ihrer Haustür, welche die Täter „zu ihrer sicheren Verwahrung“ abholen ließen. Ende November schließlich überredeten die Betrüger die Frau gar, ihre Eigentumswohnung zu verkaufen. Aus diesem Erlös deponierte die Dame wiederum Bargeld in Höhe von mehreren Zehntausend Euro in einer Tüte in der Nähe ihres Wohnortes. Auch dieses Geld holten die Täter ab. Bekannt geworden ist der Betrugsfall schließlich, als die Dame Anfang Januar bei einem Polizeirevier anrief, und nach dem Verbleib ihres Geldes fragte. Nach ersten Schätzungen befindet sich die Schadenssumme im oberen fünfstelligen Bereich. Als mögliche Ursache für das lange Wirken der Betrugsdauer machte die Seniorin deutlich, dass die Täter sie wohl rhetorisch geschickt an ihrer geistigen Leistungsfähigkeit aufgrund ihres Alters zweifeln ließen und sie immer wieder auf ihre vermeintliche „Schweigepflicht“, welcher sie unterliege, aufmerksam machten. Diese angeblich mit Sanktionen bewehrte „Schweigepflicht“ wird den Opfern systematisch eingeredet und als Druckmittel benutzt. Es dient den Tätern als Kontrollmittel und zur Sicherstellung eines möglichst langen Fortwirkens der Betrugsmasche.

Die Polizei rät:

   - Die Polizei ruft Sie niemals unter dem Polizeinotruf 110 an.
   - Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie 
     den Hörer auf. So werden Sie Betrüger los.
   - Werden Sie misstrauisch bei Forderungen nach

+ schnellen Entscheidungen, + Kontaktaufnahme mit Fremden sowie + Herausgabe von persönlichen Daten, Bargeld, Schmuck oder Wertgegenständen.

   - Wählen Sie die 110 und teilen Sie den Sachverhalt mit. Benutzen 
     Sie nicht die Rückruftaste, da Sie sonst wieder bei den Tätern 
     landen.
   - Sprechen Sie am Telefon nicht über Ihre persönlichen und 
     finanziellen Verhältnisse. - Beraten Sie sich mit Ihrer Familie 
     oder Personen, denen Sie vertrauen. 

Weitere Informationen und Präventionstipps finden Sie unter www.polizei-beratung.de

Foto, Blogarchi

Land fördert Tierheime

Posted by Klaus on 9th Januar 2019 in Allgemein

Presseinfo,

Das Land unterstützt Landkreise und Gemeinden im Rahmen der Tierheimförderung jährlich mit 500.000 Euro. Anträge auf Förderung werden durch die Tierheimbetreiberin oder den Tierheimbetreiber bei einer Gemeinde oder einem Landkreis gestellt. Die Antragsfrist läuft bis zum 30. Juni 2019.

„Unsere Tierschutzorganisationen in Baden-Württemberg leisten hervorragende Arbeit bei der Unterbringung von Fundtieren, bei der Beratung von Tierhalterinnen und Tierhaltern sowie in Tierschutzfällen. Leider ist dabei bei vielen Tierschutzvereinen das Geld knapp, während gleichzeitig in den Tierheimen bauliche Maßnahmen oder Sanierungen ausstehen. Wir stellen daher als Land jährlich 500.000 Euro zur Verfügung, die mit unserer Tierheimförderung den Kommunen beziehungsweise den Tierschutzvereinen im Land zugutekommen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Landkreis Biberach

Der Landkreis Biberach, der 2018 für den Tierschutzverein im Landkreis Biberach e. V. einen Antrag auf Tierheimförderung gestellt hatte, erhält 60.000 Euro. Das Tierheim nimmt jährlich 800 bis 1.000 Tiere auf, um diese weiter zu vermitteln. Im Laufe der Jahre ist ein umfangreicher Sanierungsbedarf entstanden, unter anderem müssen die Dachfenster und die Heizungsanlage ausgetauscht und das Flachdach repariert werden.

Landkreis Tübingen

Der Landkreis Tübingen, der 2018 für den Tierschutzverein Tübingen und Umgebung e. V. einen Antrag auf Tierheimförderung gestellt hatte, erhält 21.525 Euro. Das Tierheim Tübingen ist für den gesamten Landkreis Tübingen sowie für die Stadt Rottenburg am Neckar zuständig. Geplant ist die Sanierung des Hundehauses.

Stadt Ulm

Die Stadt Ulm, die 2018 für das Tierheim und den Tierschutzbund Ulm/Neu-Ulm und Umgebung e. V. einen Antrag auf Tierheimförderung gestellt hatte, erhält 150.000 Euro. Das Tierheim nimmt Fundtiere der Städte Ulm/Neu-Ulm und des Alb-Donau-Kreises auf. Geplant ist der Neubau eines Hundehauses.

Zollernalbkreis

Der Zollernalbkreis, der 2018 für den Tierschutzverein Zollernalbkreis e. V. einen Antrag auf Tierheimförderung gestellt hatte, erhält 27.00 Euro. Der Verein betreibt im Tailfinger Schalkental ein eigenes Tierheim, welches für den gesamten Zollernalbkreis zuständig ist. Die Förderung wurde beantragt für die Verlegung von Heizungsleitungen und die Erstellung neuer, ausbruchssicherer Zaunanlagen an den Hundeausläufen.

Weitere Informationen

Das Land stellt 500.000 Euro jährlich für die Tierheimförderung zur Verfügung. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz fördert projektbezogen 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu maximal 150.000 Euro je Projekt. Mit jeweils 30 Prozent müssen sich die Landkreise, die Gemeinden oder deren Zusammenschlüsse an den zuwendungsfähigen Ausgaben beteiligen.

Anträge auf Förderung werden durch die Tierheimbetreiberin oder den Tierheimbetreiber bei einer Gemeinde oder einem Landkreis gestellt. Die Gemeinde oder der Landkreis stellt wiederum einen Antrag auf Förderung beim zuständigen Regierungspräsidium. Die Antragsfrist läuft bis zum 30. Juni 2019. Im Anschluss entscheidet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf Grundlage der vorliegenden Anträge über die zu fördernden Maßnahmen.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Tierheimförderung

OB Kuhn eröffnet Ausstellung zu dem Pilotprojekt „Temporäre Spielstraße 3 x 3“

Posted by Klaus on 9th Januar 2019 in In und um Gablenberg herum, Stuttgart

Info der Stadt Stuttgart

Oberbürgermeister Fritz Kuhn eröffnet die Ausstellung „Temporäre Spielstraße 3×3“ mit Bildern der Fotografin Verena Müller am Dienstag, 15. Januar, um 18 Uhr im vierten Obergeschoss des Rathauses, Marktplatz 1. Anwesend ist auch die städtische Kinderbeauftragte Maria Haller-Kindler. Zu sehen sind Fotografien mit Kindern, die mit Straßenkreide und in gestellten Szenen den Straßenraum neugestalten und interpretieren.

Die Fotos entstanden mit Kindern aus dem Kinder- und Jugendhaus sowie dem Stadtteil- und Familienzentrum Giebel. Weitere Fotos der temporären Spielstraße sind in der Obernitzstraße ausgestellt. Sie werden ergänzt von Kinderbildern zu den Kinderrechten der Vereinten Nationen. Die Bilder entstanden in einem Projekt des Jugendamts mit dem Hort der Grundschule Gaisburg. Die Ausstellungen sollen den Bürgerinnen und Bürgern Impressionen vermitteln und Einblicke in das Projekt geben.

Die Landeshauptstadt Stuttgart veranstaltete 2018 in Kooperation mit der Jugendhaus Gesellschaft das Pilotprojekt „Temporäre Spielstraße 3×3“. Eines der Kinderrechte lautet: „Kinder haben das Recht auf Spiel und Freizeit.“ Früher war es für Kinder selbstverständlich, auf der Straße zu spielen. Doch in der heutigen Zeit ist dies wegen dichter Bebauung und erhöhtem Verkehrsaufkommen kaum noch möglich. Im Rahmen des Projekts hat die Stadt Stuttgart an drei verschiedenen Standorten an drei Nachmittagen im Sommer des vergangenen Jahres temporäre Spielstraßen eingerichtet, die von der Kinder- und Jugendarbeit in Stuttgart betreut wurden.

Als temporäre Spielstraßen wurden im vergangenen Jahr Abschnitte der Obernitzstraße, Eckardtstraße, Rümelinstraße und Mittenfeldstraße ausgewiesen. Sie wurden beschildert und abgesichert. Während des Projekts durften Fahrzeuge den Spielstraßenbereich nicht befahren und nicht dort parken.

Kooperationspartner der Spielstraßen waren die Stuttgarter Jugendhausgesellschaft sowie Einrichtungen vor Ort rund um die temporären Spielstraßen.

Logo, Stadt Stuttgart

Stuttgart Wangen – Wer hatte Grün – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 9th Januar 2019 in Stuttgart Wangen

Polizeibericht

Die Polizei sucht Zeugen eines Verkehrsunfalls, der sich am Dienstag (08.01.2019) auf den Otto-Konz-Brücken ereignet hat. Eine 24 Jahre alte Audifahrerin fuhr von der Bundestraße 10 auf die Otto-Konz-Brücken ab und wollte von dort nach links in Richtung Untertürkeim weiterfahren. Hierbei kam es zum Zusammenstoß mit dem Mercedes einer 46-Jährigen, die von Untertürkheim kommend Richtung Wangen fuhr. Bei dem Unfall wurde niemand verletzt, es entstand ein Sachschaden von rund 1.500 Euro.

Die Beamten suchen Zeugen, insbesondere bezüglich der Ampelschaltung, unter der Rufnummer +4971189903500.

Foto, Blogarchiv

Stuttgart Ost – In Gaststätte eingebrochen – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 9th Januar 2019 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht

Unbekannte sind in der Nacht auf Dienstag (08.01.2019) in eine Gaststätte an der Rotenbergstraße eingebrochen und haben Bargeld aus Spielautomaten erbeutet. Die Täter gelangten zwischen 22.30 Uhr und 08.00 Uhr auf unbekannte Weise in das Treppenhaus des Mehrfamilienhauses. Von dort aus hebelten sie die Hintertüre der Gaststätte auf. Sie brachen beide Spielautomaten auf und stahlen das Bargeld in bislang unbekannter Höhe.

Zeugen werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei unter der Rufnummer +4971189905778 zu melden.

Foto, Blogarchiv

Sicherheitspersonal an Flughäfen: Warnstreik am Donnerstag auch in Stuttgart

Posted by Klaus on 9th Januar 2019 in Allgemein

Presseinfo, ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – Landesbezirk Baden-Württemberg

ver.di ruft die Beschäftigten des Sicherheitspersonals am Flughafen in Stuttgart zu einem ganztägigen Warnstreik am Donnerstag, dem 10. Januar 2019, auf. Auch in Düsseldorf und Köln-Bonn wird morgen gestreikt. Die Streiks werden in Stuttgart mit der ersten Frühschicht gegen drei Uhr aufgenommen. Wie schon am Montag in Berlin ist auch an diesen Standorten mit starken Einschränkungen im Luftverkehr zu rechnen.

Damit erhöht ver.di den Druck auf den Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS), der auf das starke Signal der Beschäftigten durch die Warnstreiks in Berlin-Tegel und Schönefeld am Montag nicht reagiert und noch immer kein verhandlungsfähiges Angebot avisiert hat.
ver.di hatte bereits im Dezember Arbeitskampfmaßnahmen angekündigt, in den Weihnachtsferien aber aus Rücksicht auf Familien nicht gestreikt.

In Stuttgart werden die Beschäftigten der FraSec Fraport Security GmbH, zuständig für die Passagierkontrollen und der Firma Securitas Aviation Service GmbH, zuständig für die Personal-, Waren- und Frachtkontrolle, zum Streik aufgerufen. Die Streikversammlung findet ab ca. 8:00 Uhr im DGB-Haus in Stuttgart statt.

Eva Schmidt, zuständige ver.di Landesfachbereichsleiterin: „Mehr als 700.000 Passagiere Zuwachs in 2018 haben dem Flughafen Stuttgart über zehn Millionen Euro Gewinn und den Sicherheitskräften erheblich mehr Kontrollen beschert. Diesen Job machen sie trotz der ständig steigenden Belastung so gut, dass der Flughafen sogar mit der hohen Kundenzufriedenheit wegen der relativ kurzen Wartezeit bei den Sicherheitskontrollen für sich wirbt. Die gute Arbeit der Beschäftigten am Flughafen gehört gut bezahlt.“

Vor Weihnachten hieß es kurz, die Beschäftigten an den Sicherheitskontrollen in Stuttgart seien das Ziel eines konkreten Terroranschlags.
„Die Angst bei denen, die am Stuttgarter Flughafen täglich für unsere Sicherheit arbeiten, ist geblieben. Die kann ihnen auch keiner mehr nehmen. Umso mehr gilt: Unsere Sicherheit hat gerade in Zeiten mit erhöhtem Sicherheitsrisiko ihren Preis.“

Die Streiks stehen im Zusammenhang mit bislang vier erfolglosen bundesweiten Tarifverhandlungen zwischen dem BDLS und ver.di. Die Arbeitgeber hatten in der letzten Verhandlungsrunde am 20./21. Dezember 2018 ihr Angebot für eine Entgelterhöhung lediglich von 1,8 auf 2,0 Prozent pro Jahr bei einer zweijährigen Vertragslaufzeit erhöht. Die Lohnanpassung für ostdeutsche Bundesländer soll erst nach fünf Jahren beendet sein. Die Gewerkschaft fordert eine Erhöhung des Stundenlohns im Bereich der Passagier-, Fracht-, Personal- und Warenkontrolle auf 20 Euro brutto. Das bislang vorliegende Angebot der Arbeitgeber beläuft sich auf eine Erhöhung von rund 40 Cent.
„Auf dieser Grundlage ist ein Tarifkompromiss nicht möglich“, betont ver.di-Verhandlungsführer Benjamin Roscher. „Die Beschäftigten der Luftsicherheitsunternehmen müssen für ihre schwere und verantwortungsvolle Aufgabe eine deutlich höhere Entlohnung erhalten.“

Die Arbeitgeber hätten auch nach dem Streik der Beschäftigten an den Berliner Flughäfen die Möglichkeit gehabt, ein verbessertes Angebot vorzulegen. Den Arbeitgebern sollte klar sein, dass die Beschäftigten bereit und in der Lage sind, für ihre Forderungen einzutreten, so Roscher weiter. Sollte es weiterhin kein verbessertes Angebot geben, seien auch weitere Streiks nicht auszuschließen.

Die Verhandlungen werden am 23. Januar in Berlin fortgesetzt.

Foto, Blogarchiv